Patientenverfügung: Regelungen für den Ernstfall

Gravierende Krankheiten oder schwere Unfälle können schnell dafür sorgen, dass wir nicht mehr handlungsfähig sind. Werden keine bestimmten Regelungen getroffen, obliegt es den Ärzten, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Wer jedoch schon vorzeitig entscheiden möchte, was mit ihm im Ernstfall geschehen soll, der muss Regelungen mit Hilfe einer Patientenverfügung treffen. So kann dort zum Beispiel festgehalten werden, ob lebensverlängernde Maßnahmen genutzt werden sollen oder nicht.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: July 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine sogenannte Vorausverfügung in schriftlicher Form. Darin erklärt eine volljährige Person, welche medizinischen Maßnahmen oder ärztlichen Handlungen zu dem Zeitpunkt erfolgen sollen, wenn diese Person ihren eigenen Willen nicht mehr selbst erklären kann.

    In den meisten Fällen handelt es sich bei der Willenserklärung um Anweisungen für Ärzte bei lebensverlängernden Maßnahmen.

    Als besonders kritisch wird eine Situation betrachtet, wenn es um lebenserhaltende Maßnahmen geht und ob Geräte abgeschaltet werden sollen. Aufgrund dessen gilt eine Patientenverfügung als wichtige Vorsorgemaßnahme, die auch Familienangehörige in Ausnahmesituationen eine gewisse Last nehmen kann.

    1901a, Abs. 1 BGB

    „Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), [...]“

    Demnach bedarf die Patientenverfügung der Schriftform. Nur mündlich ausgesprochene Verfügungen sind dahingegen ungültig. Zugleich muss die Patientenverfügung eigenhändig unterschrieben werden. Ist die betroffene Person dazu nicht mehr in der Lage, kann ein Notar ein Handzeichen als Unterschrift beglaubigen.

    Das Gesetz sieht für die Patientenverfügung eine einfache Schriftform vor, die über Datum und eigenhändige Unterschrift verfügt. Empfehlenswert ist hierbei auch, mehrere Kopien von der Verfügung anzufertigen.

     

    Für wen ist die Patientenverfügung geeignet?

    Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich für jeden Menschen geeignet, der wünscht, dass im Notfall in seinem Sinne gehandelt wird. Sofern keine Patientenverfügung vorliegt, bedeutet das nicht, dass komplett gegen Ihren Willen gehandelt wird. In diesem Fall kann der vom Gericht bestellte Betreuer gemeinsam mit den Ärzten sowie Vertrauenspersonen und Verwandten eine Lösung finden, die der Ihren vermutlich am nächsten kommt.

    Aktualisierungsmöglichkeiten gibt es jederzeit

    Jeder Mensch kann seine Patientenverfügung jederzeit aktualisieren. Die meisten sozialen Einrichtungen und Mediziner empfehlen, dass Sie die Verfügung alle zwei Jahre aktualisieren und im gegebenen Fall anpassen.

    Schließlich soll die Patientenverfügung Ihren aktuellen Willen für den Fall beinhalten, dass Sie diesen selbst nicht mehr äußern können. So kann es vorkommen, dass in einer älteren Verfügung Ihr aktueller Wille nicht mehr widergespiegelt wird.

    Wichtig für jüngere Menschen

    Unfälle mit schweren Folgen oder gravierende Krankheiten können leider nicht nur ältere Menschen treffen. Deshalb sollten gerade auch jüngere Menschen sich mit dem Thema „Patientenverfügung“ auseinandersetzen. Sie können damit genau festlegen, was im Falle des Falles mit ihnen geschehen soll.

    Für viele junge Menschen ist es schwer, sich in eine gesundheitliche Notlage zu versetzen. Doch gerade weil sie viel aktiver sind, sind Unfälle wahrscheinlicher. Die Patientenverfügung sollte deshalb als Möglichkeit verstanden werden, das eigene Schicksal im Ernstfall mitzubestimmen. Für das Verfassen der Verfügung sollten sich jüngere wie ältere Menschen Unterstützung von Angehörigen oder dem Hausarzt holen.

    Empfehlenswert ist es darüber hinaus, eine Vorsorgevollmacht oder Patientenvollmacht für Angehörige für den Notfall zu erteilen.

    Patientenverfügung an Vertrauenspersonen und Hausarzt

    Zugriff auf die Patientenverfügung sollten nur Vertrauenspersonen haben. Deshalb sollten Sie diese am besten bei der Person hinterlegen, der Sie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsbefugnis erteilt haben.

    Zugleich sollte eine Kopie der Verfügung bei Ihrem Hausarzt hinterlegt werden. Damit behandelnde Ärzte über eine vorhandene Patientenverfügung informiert sind, sollten Sie ein Kärtchen mit sich tragen, das über den Aufbewahrungsort der Verfügung Auskunft gibt.

    Die Verfügung bei vollem Bewusstsein verfassen

    Eine Patientenverfügung sollte am besten bei vollem Bewusstsein und weit vor Eintritt einer Krankheit verfasst werden. Beschäftigen Sie sich dabei mit konkreten Fragen. Stellen Sie sich zum Beispiel genau die Frage, was geschehen soll, wenn Sie ins Koma fallen.

    Die Beschäftigung mit schwerer Krankheit oder dem Tod ist zwar nicht einfach, aber je eher Sie sich im Klaren sind, was Sie wünschen, desto besser und desto einfacher ist es, die Patientenverfügung zu verfassen.

    Fristen und Form

    Damit eine Patientenverfügung Rechtsgültigkeit hat, muss sie in schriftlicher Form vorliegen und vom Patienten eindeutig unterschrieben worden sein. Eine Patientenverfügung gilt immer bis auf Widerruf. Sie hat somit unbegrenzte Gültigkeit, wenn sie nicht widerrufen wird.

    Ihre Gültigkeit behält die Patientenverfügung außerdem nur, wenn darin erklärt wird, dass sie bei vollem Bewusstsein verfasst wurde. Um eine Patientenverfügung zu verfassen, müssen die Verfasser mindestens 18 Jahre alt sein.

    Sind Patienten nicht volljährig, müssen die Eltern die Entscheidung über medizinische und ärztliche Maßnahmen im Notfall treffen.

    Klare Formulierungen nötig

    Es ist wichtig, dass beim Niederschreiben der Patientenverfügung klare und eindeutige Formulierungen verwendet werden. Auf allgemeine Formulierungen in der Patientenverfügung sollte lieber verzichtet werden. Sie müssen hierbei möglichst genau formulieren und verschiedene Krankheitszustände sowie die Wünsche möglichst konkret beschreiben. Ärztliche sowie juristische Beratung empfiehlt sich dabei.

    Je genauer die einzelnen Aspekte und Wünsche beschrieben werden, desto besser wissen Ärzte später, was zu tun ist. Nur, wenn klar formuliert wurde, können Sie sichergehen, dass Ihr Wille durchgesetzt wird.

    Empfehlenswert ist es, für die Erstellung der Patientenverfügung Muster zu verwenden. Bei der Ärztekammer Hamburg finden Sie ein Muster für die Patientenverfügung.

    Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

    Eine Patientenverfügung bezieht sich auf die medizinischen und ärztlichen Handlungen, die im Notfall erfolgen sollen. Damit ist die Patientenverfügung auf einen Bereich beschränkt und richtet sich in erster Linie an die versorgenden Ärzte sowie das medizinische Fachpersonal. Wenn ein Patient keine Patientenverfügung hinterlegt hat, entscheiden die Ärzte über die zu ergreifenden medizinischen Maßnahmen.

    Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht haben gemeinsam, dass darin konkrete Personen mit einer Befugnis ausgestattet werden. Bei einer Patientenverfügung gelten die Anweisungen für alle behandelnden Ärzte und nicht für konkrete Ärzte.

    Alle drei Dokumente sollten immer schriftlich niedergeschrieben werden. Anhand dieser Dokumente kann genau festgelegt werden, welche Person wofür verantwortlich ist. Die Personen in der Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht müssen dabei nicht die gleichen sein.

    Die Vorsorgevollmacht ist umfangreicher

    Eine Vorsorgevollmacht überträgt die Entscheidungsbefugnis auf eine bestimmte Person oder mehrere Personen, wenn der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage ist. Dabei muss es sich jedoch nicht um einen Notfall handeln.

    So kann eine Vorsorgevollmacht bereits in Kraft treten, wenn der Vollmachtgeber noch im Vollbesitz seiner geistigen oder körperlichen Fähigkeiten ist. Im Vergleich zur Patientenverfügung bietet die Vorsorgevollmacht weitreichendere Befugnisse für Angehörige.

    Denkbar ist somit auch, dass in einer Vorsorgevollmacht vermerkt wird, ob Angehörige sich im Sinne des Erkrankten für eine Verlängerung lebenserhaltender Maßnahmen einsetzen sollen oder nicht.

    Außerdem können sämtliche Vertragsangelegenheiten oder Bankgeschäfte über eine Vorsorgevollmacht abgedeckt werden. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer zuteilen. Allerdings muss der durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte nicht durch ein Gericht bestätigt werden. 

    Die Betreuungsvollmacht

    Mit Hilfe einer Betreuungsvollmacht kann ein Vollmachtgeber eine Person bestimmen, die im Falle einer schweren Erkrankung seine Betreuung übernimmt. Diese Person wird dann vom Vormundgericht bestätigt. Liegt keine Betreuungsverfügung vor, wird ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung nicht sofort gültig, wenn der Notfall auftritt.

    Für Angehörige können dadurch zusätzliche Kosten entstehen, da der gesetzliche Betreuer bezahlt werden muss. In einer Betreuungsverfügung können Vollmachtgeber außerdem festlegen, von wem sie nicht betreut werden wollen.

    Fragen und Antworten

    Was bewirkt eine Patientenverfügung?

    Eine Patientenverfügung bewirkt, dass im Notfall im Sinne des Patienten gehandelt wird, auch wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Dies betrifft häufig lebensverlängernde Maßnahmen.

    Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung?

    Ein Arzt erfährt am schnellsten über eine mögliche Patientenverfügung, wenn der Patient eine Karte mit sich trägt, auf der vermerkt ist, wo die Verfügung hinterlegt wurde. Üblich ist es, je eine Kopie der Verfügung beim Hausarzt und eine andere bei einem Bevollmächtigten für den Notfall zu hinterlegen. Liegt eine Patientenverfügung vor, ist der behandelnde Arzt verpflichtet, danach zu handeln. Seit 2009 ist die schriftlich hinterlegte Patientenverfügung rechtlich bindend.

    Welche Bereiche regelt die Patientenverfügung?

    Die Patientenverfügung regelt ausschließlich den medizinischen Bereich. Sie gibt anderen Personen weder die Vollmacht zur Betreuung noch zur Verwaltung von Verträgen oder Finanzen. Hierfür müssen Verbraucher eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellen.

    Was passiert, wenn meine Angaben ungenau sind?

    Wenn die Angaben in der Patientenverfügung ungenau sind, prüft ein möglicher Betreuer, ob Sie bereits im Vorfeld Äußerungen zu entsprechenden Maßnahmen getroffen haben oder ob eine ältere Version der Patientenverfügung zum Abgleich vorliegt. Ärzte müssen in diesem Fall alle Maßnahmen prüfen, die ergriffen werden können und gemeinsam mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten abwägen, welche Maßnahme dem Willen des Patienten am ehesten entspricht. Für diese Entscheidung können auch nahe Angehörige oder andere Vertrauenspersonen mit einbezogen werden.

    Was passiert im Notfall?

    Im Notfall müssen sich Angehörige wie Ärzte an die in der Patientenverfügung geäußerten Wünsche zu möglichen medizinischen und ärztlichen Maßnahmen halten.

    Eine Missachtung des Patientenwillens kann zu einer Anklage wegen Körperverletzung führen. Der behandelnde Arzt muss im Notfall prüfen, welche Art von Maßnahmen zur Verfügung stehen. Ist ein Betreuer über eine Vollmacht bestellt, muss dieser die vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem Willen des Patienten in der Patientenverfügung abgleichen. Liegt vorerst keine Verfügung vor, müssen Ärzte immer lebenserhaltende Maßnahmen durchführen.

    Muss jeder Mensch eine Patientenverfügung haben?

    Es gibt keine Pflicht zum Mitführen einer gültigen Patientenverfügung. Wer jedoch genau regeln möchte, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall bei ihm ergriffen werden sollen, sollte eine Patientenverfügung als Chance sehen, im Vorfeld sein Mitbestimmungsrecht und seinen freien Willen zu äußern.

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