Vorsichtsmaßnahmen bei Waldbränden

Bei langanhaltenden Hitzewellen mit wenig Niederschlag steigt das Risiko, dass Waldbrände entfachen. Besonders in den Sommermonaten werden viele südliche Länder von großflächigen Waldbränden geplagt. Solche kaum zähmbaren, flächendeckenden Waldbrände sind in Deutschland noch eher untypisch. Trotzdem werden pro Jahr durchschnittlich 1.000 Waldbrände gemeldet. Viele Brände werden dabei durch fahrlässiges Verhalten verursacht. Waldbrände haben ökologische Konsequenzen, da sie die Umwelt durch die freigesetzten Schadstoffe und Treibhausgase belasten und zu einem Nährstoffverlust im Ökosystem führen. Eine weitere Auswirkung sind die finanziellen Schäden, die mit Waldbränden einhergehen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: June 09, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Waldbrandstufen – Verhalten bei Waldbrandgefahr

    Vom Deutschen Wetterdienst werden zwischen März und Oktober tägliche Prognosen zur Waldbrandgefahr herausgegeben. Aufgrund des häufig warmen, trockenen Wetters gelten diese Monate auch als Waldbrandsaison. Abhängig von der Witterung kann sich dieser Zeitraum auch verschieben, verkürzen oder verlängern.

    Der Waldbrandgefahrenindex WBI bezeichnet das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrände. Er stellt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen dar: 1= sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) beschreibt dies auf Grundlage stündlicher Werte:

    Waldbrandgefahrenstufen mit Erläuterung:

    • Gefährdungsstufe 1 (sehr geringe Gefahr):
      Keine Waldbrandgefahr. Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.
    • Gefährdungsstufe 2 (geringe Gefahr):
      Waldbrandgefahr. Kaum Einschränkungen für Waldbesucher. Erhöhte Vorsicht ist geboten, um Zündquellen zu vermeiden.
    • Gefährdungsstufe 3 (mittlere Gefahr):
      Erhöhte Waldbrandgefahr. Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze dürfen nicht genutzt werden. Sperrungen vereinzelter Waldabschnitte sind möglich. Das Betreten des Waldes ist noch nicht eingeschränkt.
    • Gefährdungsstufe 4 (hohe Gefahr):
      Hohe Waldbrandgefahr. Die Besucher sollten die Waldwege nicht verlassen. Parkplätze und touristische Einrichtungen können gesperrt werden. Die Forstbehörde ergreift gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen.
    • Gefährdungsstufe 5 (sehr hohe Gefahr):
      Höchste Waldbrandgefahr. Die vollständige Sperrung gefährdeter Waldgebiete ist möglich. Der Wald darf weder betreten noch befahren werden.

    Waldbrandgefahr - Trockenes Gras entfacht sich zu einem Feuer

    Foto: Vasilvich / iStock

    Auf Übersichtskarten der Forstämter oder des Wetterdienstes erkennen Sie die Waldbrandstufen an ihrer farblichen Markierung: Grün markiert die niedrigste Gefahr, danach erfolgt eine Steigerung über Gelb, Orange und Rot. Ein intensives Lila markiert die höchste Gefahrenstufe.

    Abgeschätzt wird das Waldbrand-Risiko mithilfe meteorologischer Daten: Niederschlag, Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit sowie kurz- und langwellige Strahlung der Atmosphäre sind ausschlaggebende Faktoren. Ist eine bestimmte Region durch fehlenden Niederschlag und hohe Temperaturen ausgetrocknet, steigt die Gefahr für Waldbrände. In jedem Falle sollten Sie sich im Wald stets umsichtig verhalten und vorsichtig mit Zündquellen sein, da diese unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe Feuer entfachen können. Beachten Sie die geltenden Anweisungen des zuständigen Forstamtes oder des Waldbesitzers.

    Die Ausbreitungsgeschwindigkeit eines Waldfeuers beträgt ca. 500 m/h, kann aber auf 1 Km/h ansteigen. Dabei brennen die Vegetation oder andere am Boden liegende Materialien vollständig ab. 

    Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahr

    Bei den Waldbrandstufen 1 bis 2 bestehen für Waldbesucher für gewöhnlich keine Einschränkungen. Die höheren Gefährdungsstufen 4 und 5 können dazu führen, dass der Wald für bestimmte touristische Aktivitäten gesperrt wird. Ab Stufe 5 ist der Zutritt zum Wald vollständig verboten.

    Im Jahre 2016 entstanden nur 2,3 Prozent aller Waldbrände durch natürliche Ursachen. Bei 35,2 Prozent der Brände konnte keine eindeutige Ursache ermittelt werden. 13,5 Prozent der Brände entstanden durch sonstige Einwirkungen, zu denen beispielsweise Explosionen bei Militärübungen zählen. Wesentlich höher ist der Prozentsatz der Brände, die durch menschliches Verhalten entstehen: Fahrlässigkeit mit 23 Prozent sowie vorsätzliche Brandstiftung mit 26 Prozent sind die häufigsten Ursachen von Waldbränden. Damit wird etwa die Hälfte aller Waldbrände durch menschliches Handeln ausgelöst.

    Wir erklären Ihnen, wie Sie sich bei erhöhtem Brandrisiko verhalten sollten, um Katastrophen zu verhindern. Beachten Sie, dass bei erhöhter Waldbrandgefahr die Verhaltensregeln im Wald noch zusätzlich verschärft werden können.

    Verhaltensregeln bei Brandgefahr

    • Entfachen Sie kein offenes Feuer im Wald. Nutzen Sie nur ausgewiesene Grillplätze und beachten Sie geltende Feuerverbote.
    • Parken Sie nur auf gekennzeichneten Parkplätzen. Der heiß gelaufene Katalysator Ihres Fahrzeuges kann trockenes Gras auf Wiesen und Feldern leicht entzünden.
    • Halten Sie Zufahrtswege zum Wald frei, damit im Notfall Rettungsdienste nicht blockiert werden.
    • Rauchen Sie im Wald nicht. Bereits kleine Glutreste oder weggeworfene Zigaretten können einen Waldbrand entfachen.

    Beim Entzünden eines Lagerfeuers oder beim Grillen müssen Sie etwa 100 Meter Abstand zum Waldrand einhalten. So verhindern Sie, dass beispielsweise durch Flugasche oder die große Hitzeentwicklung das Feuer auf den Wald übergreift. Ebenfalls gilt während der Waldbrandsaison (01. März bis 31. Oktober) in vielen Bundesländern Rauchverbot. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen ist das Rauchen im Wald sogar gänzlich verboten. Ob reflektierende Gegenstände durch Bündelung des Lichts Waldbände verursachen können, ist nicht zweifelsfrei erwiesen. Trotzdem dürfen Sie generell keinen Müll im Wald zurücklassen.

    Generell gilt: Je höher die Gefährdungsstufe, desto vorsichtiger sollten Sie sich im Wald verhalten. Selbst mit kleinen Feuerquellen können schnell Unfälle mit verheerenden Konsequenzen passieren.

    Waldbrände melden

    Bemerken Sie einen Brand im Wald oder in Waldnähe, sollten Sie schnell handeln. Alarmieren Sie bereits bei Rauchentwicklung sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112. Jede Minute zählt, um einen Brand zu verhindern oder einzudämmen. Nachdem Sie die Feuerwehr gerufen haben, können Sie bei kleineren Brandherden erste Löschversuche starten, in dem Sie beispielsweise Sand oder Erde auf die Brandquelle werfen. Bringen Sie sich bei Löschversuchen jedoch nie selbst in Gefahr! Auch wenn die Bekämpfungsmaßnahmen scheinbar erfolgreich waren, können Glutreste jederzeit ein neues Feuer entfachen.

    Werden Sie von einem bereits entfachten Waldbrand überrascht, bringen Sie sich umgehend in Sicherheit und verlassen Sie das gefährdete Gebiet. Bewahren Sie Ruhe und rufen Sie den Notruf 112. Wenn nötig, lassen Sie Sachgegenstände zurück. Flüchten Sie entgegen der Windrichtung in weniger dicht bewachsene Waldgebiete. Schützen Sie sich vor Funkenflug zum Beispiel mit einer Kopfbedeckung oder einer Sonnenbrille. Um möglichst wenig Rauch einzuatmen, können Sie sich ein feuchtes Tuch vor den Mund halten.

    Notruf an die Feuerwehr: Machen Sie möglichst genaue Angaben:

    • Wo brennt es?
      Machen Sie eine genaue Ortsangabe. Im Wald gibt es ausgewiesene Notfall- oder Rettungspunkte mit eindeutig erkennbaren Identifikationsnummern. Finden Sie einen solchen Notfallpunkt nicht, nennen Sie auffallende Geländepunkte wie markante Bäume oder Felsen.
    • Wie brennt es?
      Äußern Sie sich zum Ausmaß des Brandes. Machen Sie Angaben zur Windstärke, zur Art des Waldes (Laub-, Nadel-, Mischwald) und zur Art des Feuers: Brennt die Bodenvegetation oder stehen die Baumkronen in Flammen?
    • Sind Menschen in Gefahr?
      Melden Sie, ob Personen, Häuser oder Sachgegenstände gefährdet sind.
    • Von wo melden Sie den Brand?
      Geben Sie Ihre Rückrufnummer und Ihren Aufenthaltsort an. Wenn möglich, warten Sie auf eintreffende Rettungskräfte, um Sie eventuell zum Brandort zu führen.

    Versicherungsschutz bei Waldbränden

    Waldbrandgefahr – Bodenfeuer breitet sich aus

    Foto: Yelantsevv / iStock

    Waldbrände sind verheerende Naturkatastrophen. Durch Brände werden umweltschädigende Stoffe freigesetzt und das Ökosystem des Waldes wird auf längere Zeit zerstört. Befindet sich der Wald in der unmittelbaren Nähe zu einer Siedlung, sind nicht nur die Waldbewohner von den Bränden bedroht: Auch Menschen können Schaden nehmen. Doch wer zahlt für aufkommende Schäden, wenn das eigene Grundstück, Sachgegenstände oder private Waldgrundstücke von Bränden betroffen sind?

    Grundsätzlich deckt eine Wohngebäudeversicherung witterungsbedingte Schäden an Wohnhäusern ab, die etwa durch Blitzeinschläge oder Hagel entstehen können. Während Witterungsschäden am Haus durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, werden Sachgegenstände innerhalb Ihrer Wohnung durch eine Hausratversicherung geschützt.

    Zwar decken diese beiden Versicherungen die meisten Brandschäden, allerdings schließen sie oft keine Schäden durch Naturkatastrophen ein: Befindet sich Ihr Haus in einem Gebiet, das durch mögliche Waldbrände gefährdet ist, sollten Sie eine zusätzliche Elementarversicherung in Erwägung ziehen. Die Finanzierung von Aufräumarbeiten und Reparaturen nach einer Naturkatastrophe wird von Elementarversicherungen übernommen.

    Nimmt Ihr Fahrzeug durch einen Waldbrand Schaden, reicht eine Haftpflichtversicherung als Schutz nicht aus. Brandschäden werden durch eine Kaskoversicherung abgedeckt. Je nach festgelegter Versicherungssumme begleichen Kaskoversicherungen die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert. Hierbei können Sie zwischen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung wählen. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsgeber beraten, welche Kaskoversicherung für Sie am besten geeignet ist. Beachten Sie: Die Kaskoversicherung zahlt nicht, wenn der Fahrzeugbesitzer Kenntnis von der Gefahr hatte, sein Fahrzeug aber nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht hat. Entsteht ein Waldbrand durch Unachtsamkeit beziehungsweise Fahrlässigkeit, zahlt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Selbstverständlich gilt der Versicherungsschutz nicht bei Brandstiftung. In diesem Falle muss der Brandverursacher den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

    Etwa die Hälfte der Wälder in Deutschland sind in Privatbesitz. Für private Waldbesitzer, die den Wald forstwirtschaftlich nutzen, entstehen im Brandfall selbstverständlich umfangreichere Schäden. Auch Besitzer kleinerer Streuobstwiesen oder kleinerer Waldflächen sollten gegebenenfalls eine Waldbrandversicherung abschließen. Diese Versicherung zahlt Schäden am Waldbestand, an bereits geschlagenem Holz und übernimmt die Kosten für Feuerlöschung und nötige Aufräumarbeiten. Möchten Sie lediglich Ihr Wohnhaus in Waldnähe absichern, ist solch eine Waldbrandversicherung nicht nötig. Informieren Sie sich vor Abschluss einer Zusatzversicherung, welche Elementarschäden zu den versicherten Risiken zählen und welche Leistungen enthalten sind.

    Richtiges Verhalten bei einem Waldbrand

    Um Risiken auf dem Weg zu gehen, sollte das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern sowie das behördlich erlassene Verbote zum Betreten von Wäldern unbedingt beachtet werden! Zufahrten zu Wäldern, Moor und Heide sollten freigehalten und Park- und Halteverbote eingehalten werden!

    • Beachten Sie die Hinweise des Wetterdienstes und des Forstamtes zur aktuellen Waldbrandgefahr.
    • Seien Sie im Wald stets vorsichtig mit Zündquellen. Halten Sie beim Grillen oder bei einem Lagerfeuer einen Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern zum Waldrand.
    • Alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr, wenn Sie Rauchentwicklung oder einen bereits entfachten Waldbrand entdecken.
    • Bewahren Sie im Brandfall Ruhe. Entfernen Sie sich gegen die Windrichtung aus der Gefahrenzone.
    • Unternehmen Sie bei kleineren Bränden eventuell erste Löschversuche. Bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr.
    • Halten Sie Zufahrtswege zum Wald für die Rettungskräfte frei. Befolgen Sie die Anweisungen der Feuerwehr.
    • Versichern Sie Brandschäden an Ihrem Eigentum über eine Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung.
    • Schließen Sie gegebenenfalls eine Elementarversicherung ab, wenn Sie in einer besonders waldbrandgefährdeten Zone leben.

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