Was Sie zur TÜV-Plakette wissen müssen
- Die TÜV-Plakette ist eine Prüfplakette, die Fahrzeugbesitzer nur dann erhalten, wenn bei der HU des Fahrzeugs keine Mängel festgestellt wurden.
- Die Untersuchung wird von staatlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt. Dazu gehören unter anderem: TÜV Süd, TÜV Nord, DEKRA, GTÜ, KÜS und weitere Organisationen.
- Hat Ihr Fahrzeug die HU erfolgreich bestanden, wird die TÜV-Plakette auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen genau in der Mitte platziert.
- Sie gibt dann an, für welchen Zeitraum die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs gilt und wann der nächste Untersuchungstermin ansteht.
TÜV-Plakette richtig lesen: So geht's
Um die TÜV-Plakette lesen zu können, sollten Sie sich zuerst mit dem Zahlensystem auseinandersetzen. Wir erklären Ihnen, wie die Plakette zu lesen ist.

Im Zentrum der Plakette befindet sich eine einzelne Ziffer (B) – diese gibt das Jahr an, in welchem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Ist in diesem Kreis beispielsweise die 16 angegeben, müssen Sie die nächste TÜV-Prüfung im Jahr 2016 vornehmen lassen.
Am äußeren Rand der Plakette sind zusätzlich Zahlen von 1 bis 12 zu finden, die gegen den Uhrzeigersinn angeordnet wurden. Diese Ziffern geben den jeweiligen Monat an, in welchem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Konzentrieren Sie sich hierbei auf die Zahl, die oben in der Mitte zu finden ist (A).
Ein Beispiel: Steht im Zentrum der Plakette eine 17 und oben in der Mitte eine 6, steht Ihre nächste Hauptuntersuchung im Juni 2017 an. Ausgehend von der obigen Abbildung wäre die HU im Februar 2016 fällig gewesen.
Was hat es mit den Strichen auf der Plakette auf sich?
Auf jeder TÜV-Plakette sind die Zahlen 1, 12 und 11 mit zwei breiten Strichen versehen. Für die Untersuchung selbst sind diese keineswegs relevant – als Fahrzeughalter können Sie diese also getrost ignorieren.
Wichtig werden die beiden Striche dagegen bei einer polizeilichen Kontrolle oder bei einer Inspektion des Ordnungsamts. Sie helfen den Beamten, die TÜV-Plakette beispielsweise auch während der Fahrt schnellstmöglich lesen zu können. So können insbesondere Polizisten schnell reagieren und TÜV-Überzieher rechtzeitig aus dem Verkehr ziehen.
Plakettenfarben und Jahrgänge
Neben dem Zahlensystem ist ein weiteres Merkmal zum richtigen Lesen der Kfz-Plakette ebenso wichtig: die verschiedenen Farben. Insgesamt gibt es sechs Farben, die sich in der gleichen Reihenfolge einem Sechs-Jahres-Rhythmus wiederholen: Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau und Gelb.






Die TÜV-Plakette 2016 ist beispielsweise in der Farbe Braun. Anhand der obigen Abbildung lässt sich daraus ableiten, dass die Plakette für 2022 ebenfalls wieder in der Farbe Braun zu sehen ist.
Die Farben auf dem TÜV-Stempel geben an, in welchem Jahr die nächste TÜV-Untersuchung ansteht. Ist Ihre Plakette also rosa gefärbt, wird Ihre nächste Hauptuntersuchung wieder im Jahr 2017 fällig.
Jede Farbe verliert ihre Gültigkeit, sobald das nächste Jahr beginnt. Hat beispielsweise das Jahr 2018 begonnen, ist Grün die Farbe des Jahres. Die rosa gefärbten Plaketten verlieren in diesem Jahr demnach ihre Gültigkeit.
Warum haben die Plaketten jedes Jahr eine andere Farbe?
Anhand der Farbe lässt sich schon von weitem erkennen, ob die Plakette an Ihrem Fahrzeug gültig oder abgelaufen ist. Dies ist vor allem für Polizisten und Politessen wichtig: Sie können auf diese Weise erkennen, ob Handlungsbedarf besteht. Fahren Sie nämlich länger als zwei Monate mit einer abgelaufenen Plakette, werden Bußgelder fällig.
TÜV-Plakette kann nicht legal gekauft werden
Sie können die TÜV-Plakette nicht legal kaufen – hierfür ist stets die Hauptuntersuchung erforderlich. Denn nur mit der HU kann überprüft werden, ob Ihr Fahrzeug verkehrstauglich und sicher genug für den Straßenverkehr ist. Der simple Kauf der TÜV-Plakette ist demnach illegal; aus diesem Grund sollten Sie sich auf keine Geschäfte einlassen, die eine Prüfplakette ohne HU anbieten.
Wie lange hält eine TÜV-Plakette?
Wie lange die Prüfplakette hält, ist abhängig von der Art des Fahrzeugs. Auch wird das Untersuchungsintervall davon beeinflusst, ob es sich um die erste HU handelt oder nicht. Der nachstehenden Tabelle können Sie die Abstände zur jeweils nächsten Untersuchung entnehmen.
Fahrzeug | Zeitraum bis zur Untersuchung nach Erstzulassung | Zeitraum bis zur jeweils nächsten Untersuchung |
---|---|---|
PKW | 36 Monate | 24 Monate |
Motorrad / Leichtkraftrad | 24 Monate | 24 Monate |
Taxi / Mietfahrzeug | 12 Monate | 12 Monate |
Omnibusse (über acht Fahrgastplätze) | 12 Monate | 12 Monate |
LKW bis 3,5 Tonnen Gewicht | 24 Monate | 24 Monate |
LKW über 3,5 Tonnen Gewicht | 12 Monate | 12 Monate |
Anhand der Tabelle können Sie erkennen, dass die erste Hauptuntersuchung nach der Zulassung Ihres PKW erst drei Jahre später stattfindet. Nach dieser Prüfung müssen Sie die Untersuchung allerdings alle zwei Jahre durchführen lassen.
Bei allen anderen Fahrzeugen besteht kein Unterschied zwischen dem Intervall zur Erstuntersuchung und zu allen weiteren Prüfungen.
Abgelaufene TÜV-Plakette – was nun?
Wenn der Zeitraum Ihrer TÜV-Plakette abläuft, sind Sie verpflichtet, die nächste Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Hierbei gilt, dass Sie bis zu zwei Monaten nach dem eigentlichen Vorführtermin Zeit haben, um die Untersuchung vornehmen zu lassen.
Sobald die zwei Monate allerdings überschritten sind, erhöht sich die Gebühr für die HU um insgesamt 20 Prozent. Außerdem müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen, wenn Sie in eine polizeiliche Kontrolle geraten.
Je nach Dauer der Überschreitung werden folgende Strafen fällig:
Überschreitung des Vorführtermins | Zu erwartende Strafe bei polizeilicher Kontrolle |
---|---|
< 2 Monate | Noch Zeit, Untersuchung vornehmen zu lassen |
2 bis 4 Monate | 15 Euro Bußgeld |
4 bis 8 Monate | 25 Euro Bußgeld |
> 8 Monate | 40 Euro Bußgeld + 2 Punkte in Flensburg |
Regress bei Unfall möglich
Wer mit abgelaufener TÜV-Plakette einen Unfall baut, kann von der Kfz-Versicherung in Regress genommen werden. Dabei kann eine Fahrlässigkeit unterstellt werden.
Als Regress wird eine Rückforderung seitens der Versicherung bezeichnet, wenn ein Unfall oder ein Schaden grobfahrlässig verursacht wurde.
TÜV-Plakette nach Hauptuntersuchung
Die TÜV-Plakette für Ihr Fahrzeug erhalten Sie nur, wenn Ihr Auto bei der Hauptuntersuchung als verkehrstauglich gilt. Haben die Prüfer Schäden oder Mängel am Fahrzeug gefunden, wird die Plakette im Regelfall nicht ausgegeben.
Sollte Ihnen die HU-Plakette verweigert werden, haben Sie einen Monat Zeit, um die entsprechenden Mängel zu beheben. Sie erhalten hierfür einen Untersuchungsbericht, in welchem alle zu bearbeitenden Mängel aufgelistet sind.
Sind Sie für Ihre Wiedervorführung bereit, müssen Sie neben dem vorangegangenen Untersuchungsbericht auch den Fahrzeugschein sowie alle Änderungsabnahmen und Gutachten mitbringen. Anhand dieser kann der Prüfer nachvollziehen, welche Mängel beanstandet wurden und ob diese sachgemäß behoben werden konnten.
Nachuntersuchung rechtzeitig vornehmen
Sind Sie zu einer Nachuntersuchung verpflichtet, lassen Sie diese am besten noch vor Ablauf Ihrer Frist durchführen – dann nämlich müssen Sie nicht den kompletten Betrag erneut entrichten, sondern nur einen Teil davon.
Sollte die Hauptuntersuchung nicht bestanden worden sein, fällt eine Nachuntersuchung spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung an. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, droht ein Verwarngeld von 40 Euro. Zusätzlich muss eine neue Hauptuntersuchung im kompletten Umfang durchgeführt werden.