Kinderinvaliditätsversicherung abschließen: Ja oder nein?

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Eine Kinderinvaliditätsversicherung springt bei Unfällen, Krankheiten oder Fällen, durch die es zu dauerhaften chronischen Behinderungen kommt, ein. Die Höhe der monatlichen Rente liegt in der Regel zwischen 250 und 1.500 Euro.

    In der Regel lässt sich nie genau im Vorfeld abschätzen, welche Kosten im Falle einer Schwerbehinderung des eigenen Kindes auf die Eltern zukommen. Die Kinderinvaliditätsversicherung (KIV) sorgt somit für finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall oder nach einem gravierenden Unfall. Die KIV leistet dabei nicht nur finanzielle Direktunterstützung, sondern kann auch Leistungen übernehmen, die nicht von der Krankenkasse getragen werden.

    Versicherung kann sinnvoll sein

    Empfehlenswert ist eine Kinderinvaliditätsversicherung grundsätzlich für alle Familien, denn letztlich kann es jedes Kind treffen.

    Kinderinvalidität in Deutschland

    Im Jahr 2013 waren laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts knapp 170.000 Kinder zwischen null und 18 Jahren behindert.

    Doch die Statistik zeigt seit 2009 einen deutlichen Anstieg in den Altersgruppen der Sechs- bis Achtzehnjährigen.

    Im Vergleich zu allen in Deutschland lebenden Kindern ist der Prozentsatz zwar gering, dennoch gibt es keine Garantie, dass das eigene Kind nicht von einer schweren Behinderung betroffen ist.

    Die KIV kann diese Garantie ebenfalls nicht geben. Doch zumindest trägt sie dazu bei, dass Kinder im Schadensfall die Unterstützung erhalten, die sie benötigen und die betroffenen Familien aufgrund der Behinderung nicht in finanzielle Nöte geraten.

    Leistungen

    Eine Kinderinvaliditätsversicherung leistet, sobald das Versorgungsamt eine Behinderung von mindestens 50 Prozent feststellt und bescheinigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behinderung durch eine Krankheit oder einen Unfall zustande kam.

    Die Versicherung leistet dann immer in vollen Beträgen und nicht in prozentualer Anpassung an den Grad der Invalidität wie bei der Unfallversicherung.

    So leistet die KIV

    Versicherungsnehmer haben im Versicherungsfall die Möglichkeit, eine Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente in Anspruch zu nehmen. Bei den meisten Policen liegt die einmalige Auszahlung bei ca. 100.000 Euro.

    Ob eine lebenslange Rente oder einmalige Kapitalzahlung besser ist, hängt vom jeweiligen Grad und der Art der Behinderung ab. Sind zum Beispiel einmalig hohe Investitionen in Bauanpassungen oder neue Fahrzeuge erforderlich, kann eine Einmalzahlung sinnvoller sein. Wer langfristig auf die Ausübung seines Berufs verzichten oder in Teilzeit arbeiten möchte, setzt eventuell eher auf die lebenslange Rente.

    Versorgungsamt

    Das Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten (ASA) übernimmt in Deutschland eine wichtige Funktion der sozialen Absicherung.

    Dieses Amt legt den Grad der Behinderung (GdB) fest und stellt einen Schwerbehindertenausweis aus.

    Zugleich können bei diesen Ämtern Entschädigungen geltend gemacht werden.

    Außerdem ist das Amt nach dem Sozialgesetzbuch IX zuständig für alle Angelegenheiten, die Schwerbehinderte betreffen. Zu den Aufgaben dieser speziellen Behörde gehören auch die Versorgung von Zivildienstleistenden sowie die Unterstützung von Menschen bei Impfschäden.

    Ursprünglich waren die Versorgungsämter in Deutschland für die Versorgung und Entschädigung von Kriegsversehrten zuständig. Heute sind die Versorgungsämter in den jeweiligen Bundesländern organisiert.

    In Bayern, Hessen und anderen Bundesländern wird über das Versorgungsamt außerdem das Elterngeld oder Erziehungsgeld ausgezahlt.

    Kinderinvalidität: Finanzielles Risiko für Eltern

    Das finanzielle Risiko für Eltern ist sehr hoch, sollte ihr Kind eines Tages auf Grund eines Unfalls schwerbehindert sein.

    Diese Ursachen und Folgen sind möglich:

    • Kinder können eventuell nie ein eigenes Einkommen erzielen
      Bei einer Schwerbehinderung ist die Aufnahme einer späteren Arbeit nahezu ausgeschlossen. Auch eine Ausbildung oder gar ein Studium sind bei einer entsprechenden Behinderung unmöglich. Somit kann auf diese Art keine Basis für einen Beruf gelegt werden.
    • Kinder sind bis ins hohe Alter auf finanzielle Unterstützung angewiesen
      Ein schwerbehindertes Kind wird in seltenen Fällen auf eigenen finanziellen Beinen stehen oder in der Lage sein, einen eigenen Haushalt zu finanzieren. Die Eltern sind in diesem Fall für die finanzielle Unterstützung zuständig.
    • Behindertengerechter Umbau des Hauses / der Wohnung
      Das Leben mit einer schweren Behinderung erfordert auch ganz praktische Anpassungen im Alltag. Ob es sich dabei um barrierefreie Eingänge handelt oder um den Einbau einer speziellen Bettvorrichtung, hängt von der Schwere der jeweiligen Behinderung ab. In allen Fällen ist ein solcher Umbau immer mit zusätzlichen Kosten verbunden, die weit über das alltägliche Haushaltsbudget hinausgehen.
    • Ein Elternteil muss seinen Beruf zu Gunsten der Betreuung des Kindes aufgeben
      Die Pflege und die Betreuung gehandicapter Kinder erfordert viel Zeit. Um diese Zeit zu haben, reduzieren die Eltern meist ihr Arbeitspensum, was wiederum Einkommenseinbußen nach sich zieht.
    • Den Eltern bleibt eine Ersparnis oder Altersversorgung durch hohe Kosten verwehrt
      Durch die zusätzlichen Kosten für Pflege, Unterhalt, medizinische Betreuung oder Hausumbau werden schnell finanzielle Vorräte oder sogar die Altersvorsorge aufgebraucht.

    Kinderinvaliditätsversicherung vs. Unfallversicherung

    Die Kinderunfallversicherung und die Kinderinvaliditätsversicherung sind beides Policen, die für eine finanzielle Absicherung im Schadensfall sorgen sollen. Allerdings unterscheiden sich beide Versicherungen fundamental im Leistungsfall.

    Wie es der Name bereits verrät, leistet die Unfallversicherung nur nach einem Unfall. Behinderungen durch Krankheiten werden von der Police nicht übernommen. Somit ist der Versicherungsschutz der KIV deutlich größer, da sie keinen Unterschied zwischen Unfall und Krankheit macht. Was letztlich zählt, ist eine dauerhafte Invalidität des Kindes.

    Zudem leistet die Kinderinvaliditätsversicherung im Leistungsfall zu 100 Prozent. Es gibt in ihren Tarifen in der Regel keine prozentuale Abstufung anhand des Invaliditätsgrades oder der Art des körperlichen Schadens wie bei der Unfallversicherung.

    Sinnvoller als eine Unfallversicherung für Kinder

    Statistisch gesehen entstehen Schwerbehinderungen bei Kindern in weniger als einem von hundert Fällen durch einen Unfall. In der Mehrheit werden Kinder aufgrund einer Krankheit schwerbehindert. Somit empfiehlt es sich eher, eine KIV abzuschließen. Für die Unfallversicherung spricht lediglich, dass die Gebühren deutlich niedriger sind als bei einer Kinderinvaliditätsversicherung.

    Wenn Sie sich für eine reine Unfallversicherung interessieren, können Sie hier prüfen, ob eine Unfallversicherung für Sie sinnvoll ist

    Die private Krankenzusatzversicherung für Kinder stellt eine weitere Form der Absicherung dar, die für Sie von Interesse sein kann.

    KIV Abschluss: Darauf sollten Sie achten

    Bevor Sie eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

    • Wie alt ist Ihr Kind?
      In der Regel kann eine KIV erst ab dem sechsten Lebensmonat abgeschlossen werden.
    • Welcher Invaliditätsgrad wird angesetzt?
      Manche Policen leisten erst ab einem Invaliditätsgrad, der über 50 Prozent liegt. Der Grad wird über die Gliedertaxe bestimmt.
    • Gibt es ein Umstellungsrecht?
      Achten Sie darauf, ob die Umstellung einer KIV in eine Invaliditätsversicherung für Erwachsene ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen kann.
    • Werden Krankheiten ausgeschlossen?
      Invaliditätsversicherungen für Kinder leisten nicht bei jeder Krankheit. So sind zum Beispiel psychische Erkrankungen oder Folgen einer Suchterkrankung häufig nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.

    Vorerkrankungen angeben

    Geben Sie unbedingt alle Vorerkrankungen Ihres Kindes beim Beantragen der Versicherung an. Im Ernstfall kann eine Versicherung ihre Leistung verweigern, wenn sich herausstellt, dass Sie falsche Angaben gemacht haben.

    In diesen Fällen ist ein Abschluss nicht mehr möglich

    Wenn ein Kind bereits an einer schweren Krankheit leidet oder einen Unfall erlitten hat, kann eine Kinderinvaliditätsversicherung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die Versicherung setzt voraus, dass der Gesundheitszustand des Kindes bei Vertragsabschluss sehr gut war und alle Vorerkrankungen angegeben wurden.

    Bewertungskriterien bei der Auswahl des Anbieters

    Wenn Sie eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen wollen, sollten Sie auf folgende Aspekte genau achten:

    • Alter des Kindes: Je früher Sie Ihr Kind absichern können, desto besser.
    • Maximale Rentenhöhe, welche versichert werden kann: Prüfen Sie, welche lebenslange Rente Sie im Versicherungsfall maximal erzielen können. Danach richtet sich dann auch die monatliche Versicherungsprämie.
    • Invaliditätsgrad ab mindestens 50 Prozent Behinderung: Nutzen Sie Tarife, die schon ab einer Invalidität von 50 Prozent leisten.
    • Alle Krankheiten mitversichert: Achten Sie darauf, dass möglichst viele, wenn nicht alle möglichen Krankheiten im Versicherungsschutz enthalten sind.
    • Umstellungsrecht in Erwachsenentarif: Setzen Sie auf Tarife, die ein Umstellungsrecht beinhalten, wenn Ihr Kind erwachsen ist.
    • Leistungsausschlüsse: Studieren Sie die Versicherungsbedingungen genau und vergleichen Sie mögliche Ausschlüsse von Leistungen. Sie können im Versicherungsfall entscheidend sein.
    • Reha-Management: Prüfen Sie, ob ein Reha-Management von der Versicherung im Leistungsfall angeboten wird.
    • Versicherungsvergleich: Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und deren Leistungen, bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden.

    Auf Umstellungsrecht in Erwachsenentarif achten

    Wer eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließt, sollte ein mögliches Umstellungsrecht nutzen können. Es ermöglicht dem versicherten Kind, bei Erreichen der Volljährigkeit ohne Gesundheitsprüfung in den Erwachsenentarif zu wechseln.

    Durch den Wegfall der Gesundheitsprüfung kann ausgeschlossen werden, dass der junge Erwachsene von einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird.

    Beiträge der Kinderinvaliditätsversicherung

    Wenn Sie eine Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherung abschließen wollen, müssen Sie mit einem monatlichen Beitrag von etwa 26 Euro rechnen, wenn im Leistungsfall eine lebenslange Rente von 1.000 Euro ausgezahlt werden soll. Dementsprechend erhöht sich der Monatsbeitrag auf circa 52 Euro, wenn 2.000 Euro monatlich ausgezahlt werden sollen.

    Die Beiträge der Invaliditätsversicherung sind damit deutlich höher als die Beiträge zur Unfallversicherung für Kinder. Dies ist damit begründet, dass die Versicherungsleistung umfangreicher und besser ist.

    Es gibt jedoch auch Kombinationen aus einmaliger Auszahlung und lebenslanger Rente. In diesen Fällen erhalten Versicherte einen höheren Betrag im Leistungsfall sofort, der Rest der Versicherungssumme wird als Rente ausgezahlt. Diese Variante hat den Vorteil, dass sofort wichtige Anschaffungen vorgenommen werden können.

    Laufzeiten der KIV

    Die Kinderinvaliditätsversicherung endet je nach Tarif und Police am 16., 18. oder 21. Lebensjahr des Kindes.

    Danach sollte die Möglichkeit bestehen, die Versicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung umzuwandeln.

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