Valuta: Wertstellung eines Guthabens oder einer Belastung auf einem Konto

Wer auf seinen Kontoauszug schaut, wird mit dem Begriff Valuta häufiger konfrontiert sein. Denn die Bezeichnung stammt aus dem Bankwesen und bezeichnet die Festsetzung eines Datums, an welchem eine Belastung oder Gutschrift auf Ihrem Konto verbucht wird. Deshalb wird die Valuta auch Wertstellung genannt.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 20, 2024

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     
    Anhand der Valuta, auch als Wertstellung bezeichnet, kann erkannt werden, wann Zahlungseingänge sowie Abbuchungen wertmäßig erfolgen. Hierbei handelt es sich um das Datum, ab dem eine Kontobewegung wirksam wird. Die Valuta zeigt also den echten Kontostand an.

    Im täglichen Zahlungsverkehr werden Beträge überwiesen oder abgebucht. Dabei erfolgen einfache Buchungen oder Valuten. Bei einer einfachen Buchung werden dabei lediglich die einzelnen Kontobewegungen registriert. Eine Valuta hingegen legt das Datum fest, an welchem eine Abbuchung oder eine Gutschrift tatsächlich wirksam wird.

    Die Wertstellungen bei Überweisungen wurden im Jahr 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu gefasst und in § 675s BGB geregelt. Demnach gelten folgende Fristen für die Wertstellung:

    • 1 Tag für Überweisungen in Euro innerhalb des Euro-Wirtschaftsraums
    • 2 Tage für Überweisungen, die mittels eines Überweisungsvordrucks in Auftrag gegeben werden
    • 4 Tage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro getätigt werden

    Im Rechnungswesen wird der Begriff Valuta ebenfalls verwendet. Hier bezieht sich die Valuta auf Rechnungen. So zeichnet Valuta Rechnungen aus, dass sie ein konkretes Datum enthalten, wann der Betrag überwiesen und gebucht werden soll.

    Weitere Bedeutungen des Begriffs „Valuta“

    Die Bezeichnung „valuta“ stammt aus dem Italienischen. Sie geht auf das Partizip Perfekt des Verbs „valere“, auf Deutsch „gelten“, „wert sein“ zurück, das seinerseits Wurzeln im Lateinischen hat. Bis heute haben sich verschiedene Bedeutungen entwickelt:

    1. Das Datum einer Wertstellung von Belastungen oder Gutschriften auf einem Konto.
    2. Ausländische Währungen.
    3. Der Wert oder Gegenwert einer Währung oder Sache an einem bestimmten Datum.
    4. In der ehemaligen DDR bezog sich die Bezeichnung in der Alltagssprache auf die westdeutsche Währung.
    5. Im Rechnungswesen bezeichnet die Valuta Rechnung einen Betrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ein Konto überwiesen oder von einem Konto abgebucht wird.

    Valutadatum und mehr

    Bei dem Valutadatum handelt es sich um das rechtsgültige Datum, an dem die Wertstellung einer Buchung erfolgt. Deshalb wird es auch Wertstellungsdatum genannt.

    • Im Online-Banking wird häufig auf die Anzeige der Valuta verzichtet und der Kunde erhält lediglich die Ansicht von sogenannten „Buchsalden“. Dabei handelt es sich um Gelder, die zwar schon gebucht wurden, deren Wertstellung aber noch nicht erfolgt ist.
    • Bei Überweisungen können sogenannte Wertstellungsklauseln festlegen, wann der dort notierte Geldbetrag auf dem betreffenden Konto rechtsgültig gutgeschrieben werden solle.
    • Bei Schecks besteht in den meisten Fällen die größte Differenz zwischen Buchungsdatum und Valutadatum. So kann der Scheck Ihrem Konto bereits gutgeschrieben sein, seine Wertstellung jedoch erst einige Tage später erfolgen. Diese Zeitdifferenz entsteht dadurch, dass sich die Bank das Recht vorbehält, die Deckung des eingereichten Schecks zu prüfen. Erst wenn diese Prüfung positiv erfolgt ist, kann die tatsächliche Wertstellung erfolgen.
    • Auf Ihrem Kontoauszug finden Sie ebenfalls die Valuta. Sie zeigt Ihnen den „echten“ Kontostand zu einem festgelegten Zeitpunkt unter Berücksichtigung aller Eingänge und Abbuchungen bis zu diesem Zeitpunkt.

    Unabhängig von der jeweiligen Transaktion sollten Sie immer die Valuta beachten, denn sie zeigt Ihnen an, für welche Beträge wann eine Wertstellung erfolgt.

    Auswirkungen der Valuta auf Zinsen

    Die Valuta hat Auswirkungen auf die Verzinsung von Guthaben oder Ihrem Saldo. Denn erst mit dem Valutadatum beginnt die Zinsberechnung. Wenn Sie also durch eine Überweisung ein Guthaben auf Ihrem Girokonto oder einem Sparkonto schaffen, erhalten Sie erst dann Zinsen für Ihr Geld, wenn die Wertstellung des Betrags erfolgt ist. Allein die Buchung des Guthabens schafft noch keine Verzinsung. Sobald ein Betrag das Guthaben durch seine Wertstellung belastet, endet die Verzinsung.

    Sind Sie mit Ihrem Konto durch eine Buchung im Minus, werden die Kreditzinsen analog zum kreditorischen Konto erst mit dem Tag der Wertstellung erhoben. Sie können zum Beispiel mit Ihrer EC-Karte bezahlen und dadurch Ihr Konto überziehen. Doch erst dann, wenn der gebuchte EC-Betrag wertgestellt wird, berechnet die Bank Ihnen Überziehungszinsen.

    Wertstellungsklauseln

    Mit einer Wertstellungsklausel wird ein Zeitpunkt festgelegt, an welchem die jeweilige Buchung verzeichnet wird. Wenn zum Beispiel eine Einzahlung auf das eigene Konto erfolgt, hat der Kunde gegenüber der Bank sofort Forderungsrechte. Diese Rechte entstehen damit noch vor Gutschrift und Wertstellung des Betrags. Damit der gebuchte Betrag jedoch auch Zinsen einbringen kann, muss die Valuta festgelegt werden. Demnach werden für Girokonten und Überweisungen in der Regel von den Banken feste Wertstellungsklauseln vereinbart, die den Zeitpunkt der zinsgültigen Verzeichnung eines Geldbetrags festlegen. Eine Ausnahme hiervon bilden Schecks – deren Gutschrift erfolgt immer unter Vorbehalt.

    Seit November 2009 muss die Wertstellung von Überweisungen immer taggleich mit dem Zahlungseingang erfolgen. So soll verhindert werden, dass die Bank durch Verzögerungen bei der Valuta sogenannte „Valutagewinne“ erzielt. Sie könnte nämlich dann das Geld, das sie durch eine Überweisung erhalten hat, so lange für Finanzgeschäfte nutzen, bis die tatsächliche Wertstellung erfolgt.

    Der Bundesgerichtshof hatte schon zuvor geurteilt, dass die Wertstellung des Geldeingangs nach einer Überweisung an dem Tag erfolgen soll, an dem das Geld der Bank zur Verfügung steht.

    Wichtig:

    Die gesetzliche Regelung zur Valuta bezieht sich nur auf die Konten privater Verbraucher. Bei Geschäftskonten können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

    Berechnung und Rechenbeispiel

    Gehen wir davon aus, dass Sie 500 Euro Guthaben auf Ihrem Konto haben. Nun überweist Ihnen die Krankenkasse eine Beitragsrückerstattung von 150 Euro auf Ihr Konto, die zwar als Buchung aufgeführt werden, aber nicht als Valuta. Sie heben am gleichen Tag am Bankautomaten 550 Euro ab, da Sie davon ausgehen, dass der Betrag der Krankenkasse ja zum Guthaben zählt.

    Allerdings kann dann passieren, dass Sie Überziehungsgebühren bezahlen müssen, weil die Rückerstattung noch nicht gebucht war. Hätten Sie aber in die Valuta, also den valutarischen Saldo Ihres Kontos geschaut, hätten Sie gesehen, dass Ihr Konto für Ihre Bargeldabhebung nicht ausreichend gedeckt war.

    Diese Beispiel zeigt, dass die Valuta den Kontostand nach allen offenen Buchungen zu einem bestimmten Zeitpunkt angibt und nicht den aktuellen Kontostand ohne Berücksichtigung der offenen Posten.

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