Lohnenswert bei Arbeitgeber-Prämien
Für Arbeitnehmer lohnt sich diese Form der betrieblich geförderten Altersvorsorge vor allem dann, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Prämien trägt. Als Faustregel gilt ein Zuschuss von 20 Prozent: Wird dieser vom Arbeitgeber gewährleistet, lohnt sich die Direktversicherung normalerweise.
Abgrenzung zum direkten Versicherungsabschluss
Der Begriff „Direktversicherung“ wird in Deutschland häufig mit dem Abschluss einer Versicherung ohne Außendienst konnotiert. Es handelt sich bei dieser Interpretation um Versicherungen, die über das Internet oder telefonisch direkt bei einer Assekuranz abgeschlossen werden. Deshalb werden diese Unternehmen auch als Direktversicherer bezeichnet. Gängige Direktversicherungen in dem hier genannten Sinne sind Kfz-Versicherungen oder Privathaftpflichtversicherungen.
Eine Direktversicherung, wie sie in diesem Artikel vorgestellt wird, fällt hingegen unter die betriebliche Zusatzabsicherung im Alter, welche durch den Arbeitgeber abgeschlossen und auch teilweise durch diesen finanziert wird.
So funktioniert eine Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Versicherung ab. Er sucht das passende Produkt für seine Angestellten aus; in der Regel handelt es sich um eine klassische oder an einen Fonds gebundene Lebensversicherung. Auch eine spezielle Rentenversicherung ist möglich. Diese schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter häufig günstiger ab.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer Vorschläge einbringen. Bei Direktversicherungen besteht die Wahl zwischen folgenden Versicherungsprodukten:
- Kapitallebensversicherung
In diesem Fall wird Geld in eine Lebensversicherungspolice eingezahlt, von der Versicherung angelegt und zu einem festen Termin im Rentenalter ausgezahlt. Möglich ist auch die Auszahlung in Form einer monatlichen Zusatzrente. Die angestrebte Versicherungssumme wird im Vorfeld festgelegt und vom Versicherer garantiert. Verstirbt der Versicherungsnehmer vor diesem Stichtag, erhalten seine Hinterbliebenen einen Betrag in Höhe der Versicherungssumme. - Rentenversicherung
Hierbei handelt es sich um eine private Rentenversicherung, in die eingezahlt wird. Der Arbeitnehmer erhält die monatlichen Rentenzahlungen, sobald er in den Ruhestand wechselt. - Fondsgebundene Lebensversicherung
Bei der fondsgebundenen Variante der Lebensversicherung werden Fondsanteile gekauft, deren Erträge schließlich mit den Sparbeiträgen zu einem festen Zeitpunkt oder im Todesfall des Arbeitnehmers an Hinterbliebene ausgezahlt werden. - Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Unfallversicherungen
Diese Versicherungsprodukte können ebenfalls als Direktversicherung dienen, wenn sie mit einer Lebensversicherung oder eine Prämienrückgewähr kombiniert werden.
Wer zahlt die Beiträge?
Die Beiträge für das gewählte Versicherungsprodukt können vom Arbeitgeber allein oder anteilig getragen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine Policen in Form einer „Entgeltumwandlung“ selbst bezahlt. In diesem Fall fließt ein Teil seiner Einkünfte sofort in die Direktversicherung.
Wichtig: Im Jahr 2019 abgeschlossene Direktversicherungen bedingen einen Pflichtzuschuss von 15 Prozent seitens des Arbeitgebers. Ab dem Jahr 2022 wird dieser auch bei bestehenden Verträgen fällig. So ist abzusehen, dass sich künftige Direktversicherungen in jedem Fall für den Arbeitnehmer auszahlen werden.
Für wen ist die Direktversicherung von Vorteil?
- Für Unternehmen: Von der Direktversicherung profitieren vor allem kleinere oder mittelständische Unternehmen, die keine eigene Pensionskasse oder -fonds führen. Wenn sie ihre Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung absichern, werden die Beträge direkt vom Bruttolohn abgezogen. Auf diese Weise müssen Unternehmen weniger Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Ein weiterer Vorteil kann die Mitarbeiterbindung an Unternehmen sein: Gerade in Zeiten des starken Wettbewerbs müssen Unternehmer ihren Angestellten Vorzüge bieten, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern oder zu erhalten. Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung kann dabei helfen.
- Für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer profitieren besonders von der Direktversicherung, wenn die Beitragszahlung vom Arbeitgeber mindestens in der Höhe der eingesparten Sozialbeiträge oder vollständig bezuschusst wird. Zugleich sollten die Kosten für den Versicherungsvertrag möglichst gering sein, damit der Arbeitnehmer weniger Abzüge hat. Von Vorteil ist die Direktversicherung außerdem für privat Krankenversicherte, da sie später bei der Auszahlung der Versicherungssumme keine Sozialabgaben leisten müssen. Lohnenswert ist die Direktversicherung außerdem dann, wenn Arbeitnehmer selbst keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen können, die Direktversicherung jedoch aus einer BUV mit Beitragsrückgewähr besteht oder die BUV mit einer Kapitallebensversicherung kombiniert wird.
Minijobber von Direktversicherung ausgeschlossen
Eine Direktversicherung ist nur für hauptberufliche Arbeitnehmer möglich. Minijobber haben keine Möglichkeit, von dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge zu profitieren.
Kündigung der Direktversicherung
Eine Kündigung im eigentlichen Sinne ist nicht möglich. Wenn sich Arbeitnehmer für eine Direktversicherung entscheiden, sind sie folglich an den Vertrag gebunden. Bei finanziellen Engpässen oder der Ausscheidung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis mit Direktversicherung ist lediglich der Antrag auf Beitragsfreiheit möglich.
Ausnahme: Sollte die spätere Rente aufgrund eines bislang nur gering angesparten Betrages weniger als 30 Euro im Monat betragen, können Sie möglicherweise mit einer Abfindung kündigen.
Was passiert beim Wechsel des Arbeitgebers?
Wenn ein über die betriebliche Altersvorsorge direktversicherter Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechselt, kann er den neuen Arbeitgeber um die Fortführung des Vertrags bitten.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass eventuelle Gebühren erneut gezahlt werden müssen sowie ausgehandelte Rabatte zwischen ehemaligem Arbeitgeber und Versicherung entfallen. Darüber hinaus ist es für den Arbeitnehmer nach einem Wechsel auch möglich, die Versicherungspolice privat weiter zu bezahlen.
Wichtig für Sie: Die bereits angesparte Altersvorsorge entfällt natürlich nicht.
Kosten und Nutzen
Die Beitragshöhe für die Direktversicherung richtet sich nach dem gewählten Produkt und der darin gewählten Versicherungssumme. Was der Versicherungsnehmer letztlich bezahlen muss, hängt außerdem davon ab, wie viel der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge beisteuert.
Jeder Angestellte kann grundsätzlich vier Prozent seines Bruttogehalts direkt durch Entgeltumwandlung in eine Versicherungspolice einfließen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit sozialversicherungspflichtig ist.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der monatlich 3.000 Euro brutto verdient, hat die Möglichkeit, jeden Monat 120 Euro davon in die Direktversicherung einzuzahlen.
Direktversicherung | Vorteile | Nachteile |
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Arbeitnehmer |
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Arbeitgeber |
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Abschlussdatum der Direktversicherung wichtig
Seit dem 1. Januar 2005 gelten andere Konditionen für die betriebliche Altersvorsorge.
Vertragsabschluss vor 1. Januar 2005 | Vertragsabschluss nach 1. Januar 2005 |
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Versteuerung
Während der Einzahlphase sind seit 2018 Beitragszahlungen bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und abgabenfrei. Das entspricht aktuell (Stand: Mai 2019) bis zu 520 Euro im Monat und betrifft nur jene Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.
Die vorher abgeschlossenen Verträge werden mit pauschal 20 Prozent auf monatliche Beiträge versteuert; hinzu kommt der Solidaritätszuschlag. Der Vorteil für diese Sparer ist der spätere Steuervorteil. So muss im Rentenalter lediglich der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden, der sich wiederum nach dem Alter richtet, seitdem die Rente bezogen wird.
In der Sparzeit zahlen Versicherte mit Vertragsabschluss nach dem 1. Januar 2005 keine Sozialversicherungsabgaben, sofern der Beitrag maximal 260 Euro beträgt. Auf die spätere Rente müssen gesetzlich Versicherte neben Steuern auch Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, sofern die monatliche Rente 152,25 Euro (Stand: 2018) übersteigt. Privat Versicherte sparen bei einer Auszahlung die Sozialabgaben.
Vorher abgeschlossene Verträge sind von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, sofern die jährlichen Zahlungen 1.754 Euro nicht übersteigen.
Ab dem Jahr 2040 müssen alle Einkünfte im Alter zu 100 Prozent versteuert werden. Hierzu zählen auch Einkünfte aus Direktversicherungen.