Fast sechs Millionen deutsche Arbeitnehmer verzichten auf vermögenswirksame Leistungen, obwohl sie laut Tarif- und Arbeitsvertrag einen Anspruch darauf hätten. Eine vertane Chance, denn Beschäftigte bekommen das Geld von Ihrem Chef im Prinzip geschenkt.
Und selbst für Geringverdiener lohnt sich ein Vertrag: Bis zu gewissen Einkommensgrenzen schießt der Staat noch Geld zu. Der Verwaltungsaufwand für die Geldanlagen hält sich obendrein in Grenzen.
Vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VwL) lohnen sich bereits ab einer Mindestsumme – und trotzdem ist die Sparform bei vielen Arbeitnehmern, die einen Anspruch darauf hätten, unbeliebt.
Etwa 32 Prozent der Beschäftigten lassen sich laut einer Studie der Postbank aus dem Jahr 2014 attraktive Renditen entgehen. Besonders für junge Menschen ist die Sparform kein Thema. Ein Grund dafür: Informationen über vermögenswirksame Leistungen sind rar und viele Arbeitgeber klären nicht darüber auf.
So funktionieren vermögenswirksame Leistungen
Kurz gesagt investiert Ihr Arbeitgeber einen bestimmten Betrag pro Monat auf ein Anlagekonto Ihrer Wahl und nach einer festgelegten Frist gehört das Geld Ihnen. Klingt nach einem attraktiven Geschäft und daher sind diese Regelungen im Normalfall in den Tarif- oder Arbeitsverträgen von Unternehmen verankert.
Denn mit attraktiven Renditen wird die Vermögensbildung von Arbeitnehmern unterstützt und gleichzeitig fischen Firmen mit den Leistungen nach Fachkräften – Personaler und Marketer sprechen davon, eine Arbeitgebermarke zu stärken.
Keine Verpflichtung für Arbeitgeber
Vermögenswirksame Leistungen kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als freiwilligen Bonus zum monatlichen Lohn zahlen, er ist jedoch laut Tarifvertrag nicht zu einem Zuschuss verpflichtet. Dabei darf derArbeitgeber keinen Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Angestellten machen. Gibt es in der Betriebsvereinbarung, dem Tarif- und Arbeitsvertrag keine Regelung zu vermögenswirksamen Leistungen, sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen anzubieten.
Wer darf vermögenswirksame Leistungen beantragen?
- Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer den Zuschuss beantragen. Bereits für Geringverdiener lohnen sich vermögenswirksamen Leistungen, denn bis zu bestimmten Einkommensgrenzen schießt der Staat Geld zu.
- Des Weiteren profitieren von vermögenswirksamen Leistungen Beamte, Angestellte, Richter, Soldaten und Auszubildende.
- Für Beschäftigte in Teilzeit zahlen Unternehmen ebenfalls, allerdings nur einen anteiligen Betrag.
Für Rentner, freie Mitarbeiter und Selbstständige kommt der Vermögensaufbau allerdings nicht infrage. Geregelt ist die Sparform im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).
So beantragen Sie vermögenswirksame Leistungen
- Fragen Sie bei in Ihrer Personalabteilung beziehungsweise bei Ihrem Betriebsrat nach, ob Ihnen laut Tarif- oder Arbeitsvertrag eine VL zusteht und wie hoch diese ausfällt.
- Nachdem Sie die Erlaubnis eingeholt haben, schließen Sie einen entsprechenden Vertrag mit einem Kreditinstitut ab. Näheres dazu finden Sie bei dem Vergleich der Produkte – und legen Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Bescheinigung vor.
- Ihr Arbeitgeber überweist die Extra-Leistungen automatisch mit Ihrem Gehalt.
Höhe der vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen variieren in ihrer Höhe, je nach Branche und/oder individueller Vereinbarung in Ihrer Firma. Ihr Arbeitgeber kann pro Monat zwischen 6,65 Euro und maximal 40 Euro für vermögenswirksamen Leistungen zahlen – das Minimum gibt es beispielsweise im öffentlichen Dienst, während Angestellte von Banken oft mit der Höchstsumme rechnen können.
Wie viel Sie tatsächlich zum Bruttolohn dazu bekommen, entnehmen Sie Ihrem:
- Tarifvertrag,
- Arbeitsvertrag oder
- einer Betriebsvereinbarung.
Streichen Sie im Monat weniger als den Maximalbetrag ein, lohnt es sich häufig, das Geld durch Eigenleistungen aufzustocken. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie bei dem VL-Produkt Ihrer Wahl einen Anspruch auf staatliche Förderung haben.
Es wird aber auch nötig, falls es einen Mindestsparbetrag bei Ihrer Sparform gibt. Übrigens: Darüber hinaus dürfen Sie aus eigener Tasche grundsätzlich so viel extra sparen, wie Sie möchten.
Verdeutlichen wir das Ganze an einem Beispiel: Sie haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und nach einem Vergleich von unterschiedlichen Produkten entscheiden Sie sich für einen Banksparplan. Ihr Arbeitgeber schießt monatlich 40 Euro mit Ihrer Gehaltsabrechnung zu. Sechs Jahre lang wird eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Plan und bei zwei Prozent Zinsen pro Jahr verfügen Sie dann über 3.085 Euro.
Steuerliche Behandlung
Vermögenswirksame Leistungen werden als Lohn aus nichtselbständiger Arbeit verzeichnet und sind somit nicht steuerfrei. Das heißt sie werden aus steuerlicher Sicht zum monatlichen Gehalt dazu addiert. Über die Lohnabrechnung werden automatisch für die vermögenswirksamen Leistungen Steuer und Abgaben beglichen, Ihr Nettogehalt reduziert sich also.
Auch für die Kapitalerträge der Sparform müssen Sie, wie bei allen anderen Geldanlagen auch, Steuern abgelten. Also sind die vermögenswirksamen Leistungen bei der Steuererklärung anzugeben.
Für das Auszahlungsjahr sollten Sie daher einen Freistellungsauftrag stellen: Von Ihrem Produktanbieter bekommen Sie ein entsprechendes Formular. Bis zu der von Ihnen angegebenen Höhe entrichtet Ihre Bank keine Abgeltungssteuer. Insgesamt liegt der Freibetrag bei 801 Euro – beziehungsweise 1.602 Euro gemeinsam mit Ihrem Ehepartner. Sie können ihn auf mehrere Kapitalanlagen aufteilen oder in voller Höhe verwenden.
Arbeitnehmersparzulage erhalten
Ob eine vermögenswirksame Leistung vom Staat gefördert wird, hängt von der Anlageform und dem Einkommen des Arbeitnehmers ab. Beispielsweise werden Banksparpläne nicht begünstigt und ein Bausparvertrag erhält nur dann eine Förderung, wenn der Beschäftigte maximal 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen hat.
Für Ehepaare wird die Summe verdoppelt, beträgt also 35.800 Euro. Beachten Sie: Zur Berechnung wird das zu versteuernde Einkommen genutzt und nicht das Bruttoeinkommen. Also werden zum Beispiel auch Einkünfte aus Vermietung mit berücksichtigt.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Höhe der staatlichen Zulagen.
Anlageform | Staatliche Förderung | Max. zu versteuerndes Einkommen | Höhe der jährlichen Förderung |
---|---|---|---|
Banksparplan | Keine | N.a. | N.a. |
Aktienfonds | Arbeitnehmersparzulage | 20.000 Euro | 20 Prozent der eingezahlten Summe (max. 80 Euro) |
Bausparvertrag | Arbeitnehmersparzulage | 17.900 Euro | 9 Prozent der eingezahlten Summe (max. 43 Euro) |
Wohnungsbauprämie | 25.600 Euro | 8,8 Prozent der eingezahlten Summe (max. 45 Euro.) VL werden nicht angerechnet | |
Tilgung von Immobilienkrediten | Arbeitnehmersparzulage | 17.900 Euro | 9 Prozent der eingezahlten Summe (max. 43 Euro) |
Vermögenswirksame Leistungen richtig anlegen
Die einzelnen Anlageformen haben jeweils bestimmte Vor- und Nachteile, zum Beispiel was die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage angeht.
Grundsätzlich haben Sie Wahlfreiheit bei Ihrer gewünschten Anlageform, allerdings gibt es auch Ausnahmen: In der Metall- und Elektroindustrie haben Beschäftige zum Beispiel im Normalfall nicht die Wahl: Statt in vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber monatlich in eine sogenannte Altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) ein – im Prinzip eine Erweiterung einer VL.
Solche Sparprodukte setzen sich meist aus einer betrieblichen Altersvorsorge und einem Riester-Vertrag zusammen. Auch in der Chemieindustrie gibt es Einschränkungen bei der VL-Wahl: Dort werden die Leistungen nur noch zu Zwecken der Altersvorsorge gezahlt.
Generell bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen:
Banksparplan
- Bei dieser Variante bleibt das Risiko gering.
- Wie die Beispielrechnungen weiter oben bereits zeigte, ist die jährliche Verzinsung zwar sicher, aber die Rendite relativ mager.
- Viele Kreditinstitute bieten nach Ablauf des Vertrages eine Bonuszahlung an – diese streichen Sparer aber nur ein, sofern sie nicht vorzeitig kündigen.
- Es gibt keine staatliche Förderung.
Aktienfonds
- Der Staat schießt jährlich 20 Prozent der Startsumme zu.
- Eine Förderung dieser vermögenswirksamen Leistung kosten Sie aber nur aus, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro liegt.
- Schwankende Börsenkurse wirken sich selbstverständlich auf Ihre Rendite aus. Allerdings können Sie Ihren Sparplan auch erst dann auflösen, wenn die Börsenkurse sich wieder erholt haben.
ETFs besonders geeignet
Aktienindexfonds (ETFs) eignen sich besonders gut für den Vermögensaufbau, hier fallen darüber hinaus vergleichsweise geringen Gebühren an.
Bausparvertrag
- In den meisten Fällen ist ein Bausparvertrag zweckgebunden, das heißt Sie dürfen das gesparte Kapitel nur für den Hausbau oder den Kauf einer Immobilie verwenden.
- Mit dieser Anlageform ist eine langfristige Planung möglich – die Konditionen für den Kredit am Ende der Ansparphase stehen bei Abschluss des Vertrages fest.
- Durch die Arbeitnehmersparzulage erhöht sich in einigen Fällen Ihre Sparrate.
- Sie können sich eine Wohnungsbauprämie sichern, dafür sind allerdings neben der Summe von Ihrem Chef zusätzliche Einzahlungen von Ihnen notwendig.
Bei der Bausparvariante sind die Laufzeiten und Sperrfristen etwas anders geregelt. Ihr Arbeitgeber begleicht während der gesamten sieben Jahre sein Soll, eine Ruhezeit gibt es nicht. Hinzu kommt, dass Sie entweder das Darlehen am Ende der Zeitspanne in Anspruch nehmen oder das Guthaben direkt nutzen können.
Worauf Sie bei der Inanspruchnahme des Darlehens noch achten sollten, lesen Sie Ratgeber Baudarlehen.
Tilgung eines Immobilienkredits
- Die vermögenswirksame Leistung wird in solch einem Fall beispielsweise für eine Sondertilgung genutzt.
- Sie können mit der VL allerdings auch ganz reguläre Tilgungsansprüche bedienen.
- Eine Beratung bei der Ihrem Kreditinstitut ist in solch einem Fall unbedingt empfehlenswert, damit Ihr individueller Kontext berücksichtigt werden kann.
Lebensversicherung
- Grundsätzlich können Sie auch in eine Lebensversicherung einzahlen.
- Wie auch beim Banksparplan gibt es hier allerdings keine Arbeitnehmersparzulage.
- Die Rendite ist eher niedrig, zudem fallen meist hohe Gebühren an.
Altersvorsorge
- Sie können Ihre VL in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
- Hierbei erfolgt die Auszahlung allerdings erst im Rentenalter.
- Im Ruhestand sind für die Auszahlungen Steuern und Sozialabgaben fällig.
Genossenschaftssparen
- Bei dieser Anlageform sparen Sie als Mitglied bei einer Genossenschaft.
- Sie erhalten sichere Zinsen, die nicht selten über denen von anderen Festgeldanlagen liegen.
- Nachteil ist, dass derartige Angebote nicht sehr weit verbreitet sind und sie zudem meist regional begrenzt oder nur Genossenschaftsmitgliedern zugänglich sind.
Gute Fonds für VwL
Stiftung Warentest hat vermögenswirksame Leistungen mit Fonds unter die Lupe genommen. Jährliche Renditen zwischen fünf und zehn Prozent sind hier für Sparer allemal möglich.
Aufgrund der guten Renditechancen sind vermögenswirksame Leistungen in Fonds gut angelegt. Allerdings sollte ein Fonds sorgfältig ausgewählt und nicht einfach am Bankschalter abgeschlossen werden. Die meisten Verbraucher, die auf VL-Sparen setzen, wählen aktiv gemanagte Fonds, da es vor einiger Zeit noch an Alternativen mangelte. Da solche Fonds kostenaufwändig gemanagt und verwaltet werden müssen, spielen die Verwaltungskosten bei der Wahl eines guten Fonds eine große Rolle. Sie werden in der Regel jährlich berechnet und senken damit die tatsächliche Rendite teilweise deutlich. Neben den Kosten ist eine hohe Marktbreite bei einem Fonds von Relevanz, denn so verteilt sich das Anlagerisiko auf viele verschiedene Werte.
Von Stiftung Warentest am besten bewertete Fonds
Fonds | Kosten pro Jahr | Renditechance | Marktbreite |
---|---|---|---|
Fidelity Global Opportunities A Acc (EUR) | 1,94 Prozent | Stark überdurchschnittlich | 89 Prozent |
UBS Equity Global Opportunity | 2,07 Prozent | Stark überdurchschnittlich | 89 Prozent |
Pictet Global Megatrend Selection-P dy EUR | 2,00 Prozent | Stark überdurchschnittlich | 85 Prozent |
M&G Global Dividend A EUR | 1,91 Prozent | Stark überdurchschnittlich | 82 Prozent |
DWS Top Dividende LD | 1,45 Prozent | Stark überdurchschnittlich | 74 Prozent |
Loys Global P | 1,70 Prozent | Stark überdurchschnittlich | 66 Prozent |
Datenquelle: Stiftung Warentest (Stand: April 2014)
Laufzeit und Sperrfristen
Wann kommen Sie an Ihr Geld? In der Regel läuft eine vermögenswirksame Leistung sieben Jahre lang, erst dann steht Ihnen der angesparte Betrag zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden staatlichen Prämie zu. Genauer gesagt investiert Ihr Arbeitgeber sechs Jahre lang in eine von Ihnen gewählte Anlageform. Im siebten Jahr ruht das Geld.
Sparen Sie weiter
Bekommen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen ausgezahlt, empfiehlt es sich oft, direkt weiterzusparen. Sie können den Betrag beispielsweise in eine private Altersvorsorge investieren.
Möchten Sie nach der Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen sogleich einen neuen Sparplan in Angriff nehmen? Die Kreditinstitute und Produktanbieter werden Sie rechtzeitig vor dem Ablauf der Fristen benachrichtigen und Sie können den Sparprozess neu starten.
Kündigung von vermögenswirksamen Leistungen
Wollen Sie Ihre vermögenswirksame Leistung jedoch während der Sperrfrist kündigen, müssen Sie mit Einbußen rechnen – erhaltene Förderungen müssen Sie gegebenenfalls erstatten. Unter bestimmten Bedingungen bekommen Sparer allerdings auch früher an ihr Geld:
- Wer mindestens zwei Jahre nach dem Abschluss des Vertrages heiratet, kann über das Kapital, und im Fall der Fälle auch über die Förderungen, frühzeitig verfügen.
- Wer mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung arbeitslos ist, darf die Ersparnisse ebenfalls nutzen.
Wer erwerbsunfähig wird oder sich selbständig macht, kommt ebenfalls vor dem Ablauf der Sperrfrist an das Ersparte.