Was ist Wohn-Riester?

Bei der als „Wohn-Riester“ bezeichneten Eigenheimrente handelt es sich um ein Programm, mit dem der Staat seit 2008 die private Altersvorsorge fördert. Unterstützt werden damit Eigenheimbesitzer, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und eine selbstbewohnte Immobilie finanziert haben. Neben Angestellten können auch Beamte oder Soldaten Wohn-Riester nutzen.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: March 04, 2024

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Beim Wohn-Riester wird die Riester-Förderung genutzt, um eine Immobilie zu finanzieren oder zu entschulden, die selbst genutzt wird. Die Rente wird also eingesetzt, um im Alter mietfrei wohnen zu können. Aufgrund dessen wird der Wohn-Riester auch als Eigenheimrente bezeichnet.

    Generell können alle Personen Wohn-Riester in Anspruch nehmen, die allgemein „riestern“ dürfen. Welche Personengruppen dazu gehören, haben wir im Ratgeber Riester-Rente für Sie zusammengestellt.

    Mit Hilfe von Wohn-Riester können Verbraucher bis zu 300 Euro pro Jahr an staatlicher Förderung für die Darlehenstilgung von Baudarlehen erhalten. Mit der Förderung ist ein bestimmter Verwendungszweck verbunden, denn die Fördersumme darf nur für die Baufinanzierung oder einen altersgerechten Umbau der Immobilie genutzt werden.

    Wohn-Riester kann zusammen mit einem dafür zertifizierten Bausparvertrag beantragt werden. Bestehende Bausparverträge können Sparer auch in Riester-Verträge umwandeln. Darüber hinaus können auch andere Riester-Sparformen für die Tilgung von Immobilienkrediten genutzt werden.

    Im Jahr 2022 ist der Garantiezins für Neuverträge von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent herabgestiegen. Im aktuellen Vergleich überzeugen bei den fondsgebundenen Riester-Renten vor allem Alte Leipziger, Continentale sowie die Bayerische.

    Voraussetzungen für die Wohn-Riester Förderung

    Die Wohn-Riester-Förderung können Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Empfänger von Amtsbezügen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können auch Kindererziehende während der für die Rente berücksichtigten Zeiten wohn-riestern. Ebenso steht die Forderung für Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte zur Verfügung. Im Gegensatz zu anderen Riester-Produkten können Wohn-Riester auch diejenigen nutzen, die eine Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente beziehen.

    Üblicherweise können Selbständige nicht von einer Riester-Förderung profitieren. Eine Ausnahme gilt jedoch für Selbständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wie zum Beispiel Künstler, die Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten.

    Hausfrauen oder Hausmänner, die nicht in der Elternzeit sind, sowie Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld können Wohn-Riester nicht nutzen.

    Riestern über den Ehepartner

    Auch wenn Sie selbst kein Recht auf Wohn-Riester haben, können Sie vielleicht über Ihren Ehepartner von der Förderung profitieren. Wenn Ihre Frau oder Ihr Mann riestert, müssen Sie selbst einen sogenannten „Sockelbetrag“ von 60 Euro in Ihren Riestervertrag einzahlen. Wichtig ist dabei auch, dass Ihr Partner mindestens vier Prozent seines Einkommens in einen Riester-Vertrag investiert.

    Verwendungsmöglichkeiten

    Mit Wohn-Riester kann der Kauf von Immobilien gefördert werden, die vom Zulageberechtigten selbst genutzt werden.

    • Baufinanzierung (Neubau, Umbau): Die Riesterförderung können Sie für die Tilgung eines Darlehens nach einem Neubau oder Kauf einer Immobilie einsetzen. So sinkt der zu finanzierende Betrag und Sie sind früher von der Last des Darlehens befreit.
    • Umschuldung: Die Förderung lässt sich auch für eine Umschuldung für Kredite nutzen, die für den Kauf des Eigenheims aufgenommen wurden. Eine Umschuldung zahlt sich aus,sollte der Zinssatz des neuen Darlehens 0,2 Prozentpunkte besser sein als der des alten.
    • Altersgerechter Umbau: Wenn Sie mehr als die Hälfte der Umbausumme für barrierefreies Bauen nach DIN-Vorgaben aufwenden, können Sie Ihren Riester-Bausparvertrag auch für altersgerechte Umbauten einsetzen. Für die altersgerechten Umbauten müssen Sie bis zu 20.000 Euro aufwenden, damit Sie Wohn-Riester dafür nutzen dürfen.

    Die Verwendung von Wohn-Riester beschränkt sich jedoch nicht nur auf die hier genannten Zwecke. So können Sie die Förderung auch zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen nutzen, wenn Sie in einer Immobilie einer Wohnbaugenossenschaft leben.

    Wohn-Riester auch im Ausland möglich

    Mit Wohn-Riester können Sie auch Immobilien fördern, die Sie nicht in Deutschland, sondern einem anderen Land der EU kaufen. Doch auch hier gilt die Voraussetzung, dass Sie das Eigentum selbst bewohnen. Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze sind nicht förderungsfähig!

    Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus kaufen, ist es auch möglich, Ihren Anteil an dem Haus mit Wohn-Riester zu fördern, während Sie andere Wohneinheiten vermieten. Wichtig ist dabei, dass Sie den geförderten Teil auch wirklich selbst bewohnen.

    Denkbar ist ebenfalls eine Förderung einer Alterswohnung, in welcher Sie ein lebenslanges Wohnrecht erwerben, die Immobilie aber nicht selbst besitzen.

    Riester-Rente in Wohn-Riester umwandeln

    Wer bereits im Rentenbereich „riestert“ kann seine Riester-Rente in Wohn-Riester umwandeln. Zu beachten gilt es dabei, dass das in der Rentenversicherung angesparte Guthaben nur für die Zwecke der Wohn-Riester-Förderung eingesetzt werden darf. Eine weitere Alternative ist es, das zum Rentenbeginn angesparte Guthaben zu verwenden, um ein Baudarlehen zu tilgen.

    Wechsel zu Wohn-Riester prüfen

    Empfehlenswert ist ein Wechsel zu Wohn-Riester, wenn Sie feststellen, dass die Rendite der Riester-Rente geringer ist als die über das Wohn-Riester-Darlehen zu zahlenden Zinsen.

    Förderung nur bei einem Riester-Produkt möglich

    Sie können immer nur die Förderung von einem Riester-Produkt in Anspruch nehmen. Eine gleichzeitige Nutzung von Riester-Rente und Wohn-Riester ist nicht möglich. Sparen Sie gleichzeitig in einen Riester-Bausparvertrag und nutzen eine Riester-Rente, wird ein Vertrag aufgehoben.

    Kann bei Umzug der Wohn-Riester Vertrag bestehen bleiben?

    Wer die Riester-Förderung für seine selbstgenutzte Immobilie in Anspruch genommen hat, aber in der Zwischenzeit beruflich bedingt umziehen muss, verliert die Ansprüche aus dem Wohn-Riester-Vertrag nicht. Die Wohnung oder das Haus kann in der Zwischenzeit vermietet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bezieher der Förderung spätestens im Alter von 67 Jahren wieder in das geförderte Eigenheim einzieht und es dauerhaft bewohnt.

    Nur beruflich bedingter Umzug zählt

    Diese Regelung gilt nur bei einem beruflich bedingten Umzug. Wenn Sie Ihre Riester-geförderte Immobilie einfach nur so vermieten, riskieren Sie eine „Straf-Besteuerung“ Ihres Wohnförderkontos.

    Wohn-Riester: Mindestbeitrag und Förderung

    Wer Wohn-Riester-Fördergelder erhalten möchte, muss mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr sparen. Die Höchstgrenze für Spareinlagen liegt bei 2.100 Euro jährlich.

    Der Bezugsberechtigte erhält dafür pro Jahr eine Förderung von 154 Euro. Für vor 2008 geborene Kinder erhalten Sie vom Staat 185 Euro, für alle danach auf die Welt gekommenen Kinder 300 Euro pro Kind. Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern kann demnach bis zu 770 Euro Förderung über Wohn-Riester pro Jahr erhalten, wenn die Kinder nach 2008 geboren wurden.

    Wie andere Riester-Produkte kann auch Wohn-Riester beitragsfrei gestellt werden, wenn der Bezugsberechtigte zum Beispiel arbeitslos wird und die nötige Spareinlage nicht mehr leisten kann. Empfehlenswert ist es jedoch, auf die Beitragsfreiheit zu verzichten und mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro einzuzahlen, damit die Förderung aufrechterhalten bleibt.

    Expertenmeinung

    Lohnt sich Riestern noch?

    Der Finanzexperte Prof. Dr. Steffen Sebastian äußert sich hier objektiv und kritisch zum Thema Riester-Rente. Lesen Sie, ob und wenn ja, für wen sich „Wohn-Riestern“ seiner Meinung nach lohnt.
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    Laufzeit und Rückzahlung

    Verbraucher können schon vor Laufzeitende Beträge aus der Wohn-Riester-Förderung zur Finanzierung von Wohneigentum entnehmen. Es ist möglich, Teilbeträge oder die komplette angesparte Summe aus dem Vertrag zu nutzen. Diese Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden. Allerdings müssen Sie dabei berücksichtigen, dass Sie die gesamte Förderhöhe über Ihr Wohnförderkonto in der Rentenphase dennoch nachträglich besteuern müssen.

    ACHTUNG: Wird über Wohn-Riester finanziert, muss das geförderte Darlehen spätestens bis zum 68. Lebensjahr vollständig zurückgezahlt werden. Anderen Falls muss das Wohn-Riester Darlehen auf ein ungefördertes Darlehen umgestellt werden.

    Wann und wo kann die Auszahlung beantragt werden?

    Die Auszahlung des Riester-Geldes können Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit einem schriftlichen und formlosen Antrag anfordern. Voraussetzung für die vorzeitige Kündigung ist, dass Sie das Kapital für einen Immobilienkauf oder zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie verwenden.

    Vor- und Nachteile von Wohn-Riester

    Vorteile

    • Sparer können jährliche Tilgungsraten steuerlich abzusetzen
    • Verbraucher können Darlehenszeit verkürzen
    • Es ist möglich, die Zinslast zu senken
    • Bezugsberechtigte sparen sich durch das Eigenheim die Miete im Ruhestand
    • Förderung bleibt bei berufsbedingtem Umzug erhalten, wenn die Immobilie im Ruhestand selbst genutzt wird
    • Nach einem Verkauf kann die Förderung weitergenutzt werden, wenn der Verbraucher innerhalb von fünf Jahren in eine neue Immobilie investiert, die er selbst nutzen wird

    Nachteile

    • Erhöhung des zu versteuernden Einkommens im Alter, da das Wohnförderkonto besteuert wird
    • Im Falle eines Todes, einer Scheidung oder nach einem Umzug in ein Pflegeheim müssen die eingesparten Steuern nach Verkauf der Immobilie sofort beglichen werden
    • Die Steuerschuld wird bei Wohn-Riester auf die Erben übertragen
    • Der Sparvertrag ist unflexibler als andere Anlageprodukte
    • Es gibt eine relativ geringe Guthabenverzinsung bei den meisten Riester-Bausparprodukten
    • Die Förderung ist auf selbstgenutzte Immobilien beschränkt

    Für wen und wann lohnt sich Wohn-Riester?

    Grundsätzlich kann sich die staatliche Förderung für alle lohnen, die vorhaben, ein Eigenheim zu kaufen. Wer darüber hinaus noch Kinder hat, kann den staatlichen Zuschuss deutlich aufstocken und noch mehr von den Fördergeldern profitieren.

    Versteuerung

    Wer Wohn-Riester nutzt, hat während der Sparphase wie bei allen Riester-Produkten Steuervorteile. Allerdings müssen die Erträge, die der Sparer in der Auszahlungsphase erhält, auch versteuert werden. Bei der Riester-Rente wird die monatliche Rentenzahlung versteuert. Da dies bei Wohn-Riester nicht möglich ist, legt das Finanzamt ein sogenanntes „Wohnförderkonto“ an, um daraus die spätere Steuerzahlung anhand des jeweiligen Steuersatzes abzuleiten. Das Wohnförderkonto ist demnach ein virtuelles Konto, das lediglich aus steuerrechtlichen Gründen genutzt wird.

    Eingerechnet werden dabei Eigenbetrag, Zulagen sowie Tilgungsraten. Das Guthaben wird mit jährlich zwei Prozent verzinst. Auf diesen Gesamtbetrag werden im Ruhestand die Steuern erhoben, die der Verbraucher bis zu seinem 85. Lebensjahr abbezahlen muss. Auf Wunsch kann die fällige Steuerlast auch in einem Betrag an das Finanzamt gezahlt werden. Der Ruheständler muss dann nur 70 Prozent der fälligen Steuern überweisen. 

    Rentenbeginn möglichst spät wählen

    Verlegen Sie den Rentenbeginn so spät wie möglich „nach hinten“. So müssen Sie weniger Jahre Steuern bezahlen, bis Sie 85 Jahre alt sind.

    Beispielrechnung

    Ein Ehepaar mit zwei Kindern, das gemeinsam über ein zu versteuerndes Einkommen von jährlich 100.000 Euro verfügt, kauft sich eine Immobilie für 420.000 Euro.

    Das Eigenkapital beträgt 120.000 Euro, über einen Riester-Bausparvertrag können sie 150.000 Euro finanzieren. Ein weiteres Darlehen wird mit 150.000 Euro genutzt.

    In der Sparphase bezahlt das Ehepaar knapp 1.300 Euro, in der Darlehensphase knapp 1.500 Euro monatlich ab.

    Die Wohn-Riester-Förderung in diesem Fall läge bei einer Finanzierung über 23 Jahre bei etwa 18.000 Euro, die gesamte Steuerersparnis bei knapp 23.000 Euro. Somit könnte diese Familie dank Wohn-Riester von über 40.000 Euro an Zuschuss und Steuererleichterung profitieren.

    Der Vorteil in dieser Beispielrechnung besteht darin, dass die Familie das Eigenkapital in der Sparphase erhöhen kann und in der Tilgungsphase die Zinsen schneller tilgt, damit das Haus schneller abbezahlt werden kann. Mit einem herkömmlichen Bausparvertrag entfielen diese Fördermöglichkeiten.

    Wenn der Zulagenberechtigte nach Inanspruchnahme des Wohn-Riesters verstirbt

    Das Ableben eines Zulageberechtigten hat Konsequenzen für die Erben. Verstirbt er während der Darlehensphase, geht die Wohn-Riester-Förderung verloren und die Erben müssen das über Wohn-Riester angesparte Kapital sofort versteuern. Sie können jedoch weiter von der Förderung profitieren, wenn der Riester-Vertrag von den Erben innerhalb eines Jahres übernommen wird.

    Stirbt der Förderungsberechtigte nach dem Eintritt ins Rentenalter, aber noch vor seinem 85. Lebensjahr, wird der gesamte Auflösungsbetrag der Riester-Förderung dem Verstorbenen zugerechnet. Der Betrag muss dann in der letzten Einkommensteuererklärung aufgeführt werden.

    Der Ehepartner kann den Vertrag jedoch übernehmen, sofern er die geförderte Immobilie geerbt hat und sie selbst bewohnt.

    z. T. keine Steuerzahlung notwendig

    Wenn der Verstorbene die Steuer bereits in einem Einmalbetrag an das Finanzamt überwiesen hatte, fällt für die Erben keine Steuerzahlung an. Sie können das Haus dann auch ohne Steuerrückzahlung veräußern.

    Alternativen

    Wer eine Immobilie baut, kann außer Wohn-Riester weitere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Eine Möglichkeit ist die Finanzierung über die KfW. Ebenso bieten manche Kommunen eine Förderung von Bauvorhaben an. Darüber hinaus gibt es von vielen Bundesländern geförderte Darlehen, wenn Verbraucher ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen.

    Im Vergleich zu Wohn-Riester handelt es sich immer um Darlehen. Die Förderung durch Wohn-Riester kann dagegen sowohl für die Tilgung oder Umschuldung genutzt werden. Darüber hinaus muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden, wenn die Voraussetzungen für die Verwendung vorhanden sind.

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