Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Disagio

Der Begriff Disagio bedeutet Abgeld, Abschlag oder Wenigerzahlung. Der Begriff stammt wie sein Gegenstück das Agio (Aufgeld, Aufschlag oder Zuzahlung) ursprünglich aus dem Italienischen und wurde durch die Einführung der doppelten Buchführung in den italienischen Kaufmannsstädten bekannt. Das Disagio wird als ein Prozentwert vom Nennbetrag, selten auch als absoluter Betrag, eines Finanzproduktes, wie eines Fonds, einer Aktie oder einer Option angegeben. Ein Disagio wird häufiger bei der Kreditvergabe vom Kreditgeber verlangt.

 

Ein Beispiel: Ein Disagio von fünf Prozent des Auszahlungsbetrages von 100.000 Euro bedeutet eine Verringerung des tatsächlich an den Kreditnehmer ausgezahlten Betrages um 5.000 Euro. Der Kreditnehmer erhält also nur 95.000 Euro, muss aber 100.000 Euro zurückzahlen. Auch ist es üblich das Disagio über einen Auszahlungskurs anzugeben, im obigen Beispiel wäre dies ein Auszahlungskurs von 95%. Ein Disagio wird häufig deswegen vorgenommen, weil der Kreditgeber einen niedrigeren als den marktüblichen Zins für sein Darlehen verlangt. In diesem Fall kann man das Disagio als vorausbezahlte Zinsen ansehen. Der effektiv zu zahlende Zins ist allerdings gleich, bei gleichen sonstigen Rahmenbedingungen.

 

Es entsteht also nur ein optischer Effekt eines scheinbar günstigen Nominalzinssatzes. Der effektive Zinssatz wird nach der Preisangabenverordnung in einem genau festgelegten und aufwendigen Näherungsverfahren per Iteration bestimmt. Wird ein Kredit, bei dem ein Disagio vereinbart wurde, vorzeitig zurückgezahlt, muss der Kreditgeber das Disagio entsprechend erstatten. Da ein Kreditnehmer die Angaben zur Effektivzinsberechnung eines Kreditgebers oft nicht oder nur schwer nachvollziehen kann, ist es in der Regel nicht ratsam sich auf ein Disagio einzulassen. Besser ist, den Kredit mit einem etwas höheren Nominalzins und dafür leichter nachvollziehbar zu vereinbaren.

 

Beim Verkauf von Devisen wird ein Disagio auf den eigentlichen marktüblichen Wechselkurs der an den Devisenbörsen sekündlich ermittelt wird erhoben. Das Disagio entschädigt den Devisenwechsler dabei für seinen Aufwand und stellt auch einen gewissen Schutz gegen zu starke Wechselkurschwankungen dar. In der Regel liegt das Disagio bei Devisenwechseln zwischen zwei und vier Prozentpunkten, kann bei stark schwankenden Währungsparitäten auch deutlich darüber liegen. Auch in der Numismatik, der Münzkunde, sind Disagios bekannt. Hier bedeutet der Abschlag die Differenz zwischen aufgeprägtem Nominalwert einer Münze und dem tatsächlichem Wert des in der Münze enthaltenen Edelmetalls.

 

Tools & Services

Newsletter abonnieren
 
FinanceScout24 Hotline

        Tel. 0800-01 01 005

        Mo.-Fr. 9:00-18:00 Uhr

 

Unsere Experten beraten Sie unter der kostenfreien Nummer oder per E-Mail gerne und unverbindlich.