Die Ursprünge der gesetzliche Krankenversicherung reichen bis ins Jahr 1876 zurück und fußen auf der Idee des Reichskanzlers Otto von Bismarck, der eine Sozialversicherung zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit sozial hilfsbedürftiger Menschen schaffen wollte. Die Geburtsstunde der GKV war 1883 die Krankenversicherung der Arbeitnehmer. Tragende Säule der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Solidaritätsprinzip: Die Beiträge richten sich ausschließlich nach der Höhe des Arbeitsentgelts. Die medizinische Versorgung ist für alle gleich. Die Beiträge sind unabhängig vom individuellen Risiko der Versicherten. Es findet ein Risikoausgleich zwischen Kranken und Gesunden und ein Solidarausgleich zwischen Jungen und Alten statt. Die Mitgliedschaft ist lebenslang. Der Anspruch auf Leistung der Krankenkasse ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Das Sachleistungsprinzip sorgt dafür, dass die Versicherten direkt auf die ärztliche Behandlung zurück greifen können, ohne die Kosten dafür zunächst verauslagen zu müssen, wie diese in der privaten Krankenversicherung der Fall ist (so genanntes Kostenerstattungsprinzip).