PKV für Ausländer - Jetzt vergleichen
und in Deutschland absichern

Individuelle Beitragsgestaltung
Kostenlos und unverbindlich vergleichen
TOP Service

Krankenversicherung für Ausländer

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


Update icon

Zuletzt aktualisiert: May 19, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Wer nach Deutschland einreist und eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als zwölf Monaten hat, unterliegt der hierzulande geltenden Krankenversicherungspflicht. Diese besteht nicht nur für Menschen, die ihren generellen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, sondern ebenfalls für Staatsangehörige anderer Länder. Üblicherweise können Sie dabei problemlos einer deutschen Krankenversicherung beitreten – sofern Sie Staatsbürger der Europäischen Union sind. Doch auch für Nicht-EU-Bürger ist es im Regelfall möglich, sich schnell und einfach versichern zu lassen.

    Wichtiges bei der PKV für Ausländer

    • Krankenversicherungspflicht
      Generell muss jeder, der einen festen Wohnsitz in Deutschland hat oder einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland plant, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz vorweisen können.
    • Das deutsche Krankenversicherungssystem
      Das deutsche Krankenversicherungssystem unterteilt sich grundsätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV). Einkommen und Berufsgruppe spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
    • Einreise
      Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreisen möchte, muss für die Erteilung eines Visums durch die
      für Ausländerbehörde nachweisen können, wo er krankenversichert ist. Ohne Nachweis ist die Erstellung eines Visums für die Gäste meist nicht möglich.
    • Incoming Krankenversicherung für Ausländer
      Die zeitlich begrenzte Incoming Krankenversicherung, auch Schengen-Raum Versicherung genannt, steht Reisenden, deren Herkunftsland außerhalb der EU-Staaten liegt, zur Verfügung.
    • Private Krankenversicherung Ausländer – PKV Basistarife
      Angeboten werden überwiegend günstigere Basistarife und Zusatzleistungen. Hierbei können die Angehörigen oft günstig mitversichert werden.
    • Private Krankenzusatzversicherung
      Wenn Ausländer bereits gesetzlich versichert sind, kann eine Krankenzusatzversicherung zusätzliche Leistungen bieten und daher Sinn ergeben. Überlegen Sie daher den Abschluss einer PKZV.

    So finden Sie die passende Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

    Möchten Ausländer in Deutschland arbeiten, benötigen sie schon vor Antritt der Arbeit eine Krankenversicherung. Hier gilt es also, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten zu informieren und anschließend anzumelden. Ob die jeweiligen Personen allerdings eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV) in Anspruch nehmen dürfen, hängt ganz von ihrem Berufsstand und ihrem Herkunftsland ab. Staatsbürger der EU, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen oder auf Arbeitssuche sind, können sowohl über die GKV als auch über die PKV abgesichert werden. Nicht-EU-Staatsbürger ohne Beschäftigung können sich über die PKV absichern.

    Staatsangehörige der EU ohne Beschäftigung müssen ebenfalls in die PKV eintreten – waren sie allerdings schon früher in einer gesetzlichen Krankenversicherung, haben sie die Möglichkeit, diese Mitgliedschaft erneut zu beantragen.

    Ehepartner und Kinder mitversichern

    Wer in die gesetzliche Krankenkasse eintritt, kann seinen Ehepartner ebenso wie seine Kinder dort mitversichern. Als Voraussetzung gilt, dass die zu Versichernden ebenfalls in Deutschland wohnen und sie kein monatliches Einkommen von mehr als 485 € (Stand 2023) haben. Zudem ist bei Kindern die Altersgrenze von 25 Jahren zu beachten.

    Zusätzlich sollten Ausländer bedenken, dass sie im Regelfall ein Visum benötigen, bevor sie für längere Zeit nach Deutschland einreisen. Dieses erhalten sie aber nur, wenn sie nachweisen können, dass sie krankenversichert sind. Dabei muss die Krankenversicherung dem Grundversicherungsschutz der GKV entsprechen.

    Foto: Unsplash / Daniel Schludi

    Ausländer müssen sich also üblicherweise noch vor ihrer Einreise nach Deutschland in der Bundesrepublik versichern lassen. Spätestens aber vier Wochen nach der Einreise muss eine Krankenversicherung abgeschlossen sein. Für Geflüchtete entfällt diese Regelung.

    Grundsätzlich sollte man immer einen Vergleich der Tarife durchführen, da die Beiträge und Leistungen sich meist sehr unterscheiden.

    Private Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

    Seit Januar 2009 sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, allen Personen mit einem deutschen Wohnsitz den Basistarif anzubieten. Dabei gelten jedoch einige Voraussetzungen.

    Die Betroffenen sind nicht:

    • Gesetzlich versichert
    • Privat versichert
    • Freiwillig versichert
    • Empfänger von Leistungen nach § 2 AsylbLG 

    Der Basistarif der PKV entspricht dabei den Leistungen der GKV – hierbei handelt es sich um eine günstige Privatversicherung. Leistungen, die der Basistarif PKV in der Regel umfasst:

    • Krankenhausunterbringung in Mehrbettzimmer
    • Herkömmliche Kontrolluntersuchungen
    • Standardimpfungen
    • Freie Wahl des Haus- sowie Facharztes
    • Beteiligung an Kosten für Medikamente

    Zudem sind beim Basistarif weder Leistungsausschlüsse noch Risikozuschläge erlaubt. Allerdings unterscheidet sich dieser Tarif erheblich von normalen PKV-Tarifen – er gilt deshalb nur als Notlösung.

    Ausländer sollten sich deshalb in Deutschland richtig krankenversichern lassen, um bei der PKV einen Rundumschutz zu erhalten. Dabei besteht allerdings das Problem, dass die meisten Krankenversicherungen nur solche Ausländer aufnehmen, die schon mindestens zwei Jahre in Deutschland leben.

    Familien und die PKV

    Familienmitglieder werden in der PKV nicht automatisch mitversichert. Hier muss sich der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Police darum kümmern, seine Angehörigen mitzuversichern. Allerdings gelten diese Regelungen nur, wenn sich die Familienmitglieder auch in Deutschland befinden. Im Basistarif der PKV müssen alle Familienmitglieder einen eigenen Beitrag zahlen.

    Nachversicherung einiger Familienmitglieder

    Die Nachversicherung von Ehegatten ebenso wie von Neugeborenen ist jederzeit ohne Wartezeiten möglich.

    Zusatzleistungen durch Private Krankenzusatzversicherung

    Sind Sie als Ausländer schon gesetzlich versichert, können Sie jederzeit darüber nachdenken, eine Private Krankenzusatzversicherung abzuschließen, um sich für bestimmte Leistungen zusätzlich abzusichern. Lassen Sie sich hierbei aber am besten vorab beraten.

    Vorteile der PKV für Ausländer

    Für Ausländer ergeben sich hinsichtlich der privaten Krankenversicherung mehrere Vorteile:

    • Für Ausländer werden günstigere Basistarife angeboten.
    • Selbstständige können günstigere Tarife nutzen.
    • Als Privatpatient werden die Betroffenen bevorzugt behandelt.
    • Es können Zusatzleistungen, etwa ein Krankenrücktransport ins Heimatland, dazu gebucht werden.
    • Für Angehörige besteht die Möglichkeit, günstig mitversichert zu werden, sofern sie auch in Deutschland leben.

    Beitritt zur Krankenversicherung

    Bevor der Versicherungsschutz beantragt wird, sollten sich die Betroffenen vorab mit folgenden Themen auseinandersetzen:

    Sind Sie EU-Staatsbürger oder Nicht-EU-Staatsbürger?
    Anhand dessen kann schon entschieden werden, welche Krankenversicherung gewählt werden muss.

    Welcher Tätigkeit gehen Sie in Deutschland nach?
    Arbeiten Sie im Angestelltenverhältnis oder selbstständig. Studenten hingegen können über ihre europäische Ausweiskarte versichert bleiben.

    Möchten Sie Ihre Familie mitversichern?
    In der GKV ist dies problemlos möglich, in der PKV müssen im Basistarif allerdings alle Familienmitglieder einen eigenen Beitrag zahlen.

    Hilfe & Beratung zur Krankenversicherung

    Sie können sich unter anderem beim Verband der Privaten Krankenversicherung beraten lassen, wenn sie eine private Krankenversicherung für Ausländer abschließen möchten. Benötigen Sie hingegen Hilfe beim Abschluss der GKV, können Sie sich an das Bundesministerium für Gesundheit wenden. Dieses hält einen Bürgerservice bereit, der bei Fragen und Problemen hilft. Der Transition Guide für Flüchtlinge kann außerdem bei dem Abschluss von Versicherungen und sonstigen Hürden Hilfe leisten.

    Benötigte Unterlagen zum Abschluss

    Krankenversicherungen können heutzutage schnell und einfach online abgeschlossen werden – der Gang in eine Filiale ist allerdings auch möglich. Wichtig für den Abschluss sind:

    • Eine Kopie des Personalausweises bzw. des Passes
    • Eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis
    • Als Arbeitnehmer: Ein gültiger Arbeitsvertrag

    EU-Bürger können bei ihrer Auslandsversicherung bleiben

    EU-Bürger, die in Deutschland wohnen möchten, können bei ihrer Versicherung bleiben. Voraussetzung ist, dass die Versicherung den Mindestschutz des Versicherungsvertragsgesetzes gewährleistet. So darf die Selbstbeteiligung beispielsweise 5.000 €/Jahr nicht überschreiten.

    Incoming-Krankenversicherung für Kurzaufenthalte

    Im Rahmen der Incoming-Versicherung können sich unter anderem Reisende, Besucher und Gastwissenschaftler für kurze Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschlands absichern. Zudem bietet sie einen Versicherungsschutz für die gesamte EU und den Schengen-Raum, was für weitere Aufenthalte günstig sein könnte.

    Insgesamt betrachtet spielt es eine wichtige Rolle, aus welchem Herkunftsland man einreisen möchte und ob man aus der EU stammt oder aus einem Herkunftsland außerhalb der Europäischen Union in die BRD einreist.

    Ist das Heimatland ein Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, reicht im Regelfall die bereits vorhanden Absicherung über die Krankenversicherung des Herkunftslandes aus. Wichtig ist jedoch die Beantragung der Europäischen Krankenversicherungskarte, sollte sich diese nicht bereits auf der allgemeinen Gesundheitskarte befinden.

    Absicherung für bestimmte Personengruppen

    Einige Tarife richten sich nach der Aufenthaltsdauer sowie den Gründen für den Aufenthalt. Spezielle Tarife werden unter anderem für Studierende, Au-pair und Gastwissenschaftler angeboten.

    Sonderfall Gastwissenschaftler

    Foto: Julia Koblitz / Unsplash

    Für Gastwissenschaftler mit einem Arbeitsvertrag in Deutschland gilt grundsätzlich die Versicherungspflicht zur GKV oder PKV.

    Wer im Rahmen eines Förderprogramms beziehungsweise eines Stipendiums als Gastwissenschaftler nach Deutschland kommt, sollte sich erkundigen, ob die Förderungsstelle gegebenenfalls die Beiträge für die Krankenversicherung übernimmt. Da Stipendiaten nicht als reguläre Arbeitnehmer gelten, ist lediglich die Absicherung über eine private Krankenversicherung möglich.

    Gastwissenschaftler, die aus EWR-Staaten & Staaten mit Sozialversicherungsabkommen stammen und keinen langfristigen Aufenthalt in Deutschland planen, haben die Möglichkeit ihre Krankenversicherung aus dem Heimatland zu nutzen. Hierbei ist jedoch zwingend ein Nachweis vorzuweisen.

    Ausländische Wissenschaftler mit längerfristigem Aufenthalt und festem Wohnsitz in Deutschland können deren Versicherung in der Heimat im Normalfall als Anwartschaft fortführen und sich in Deutschland nach bereits beschrieben Kriterien versichern lassen.

    Anwartschaft

    Die Anwartschaftsversicherung ist eine besondere Option der privaten Krankenversicherung. Mittels einer Anwartschaftsversicherung werden die bestehenden Versicherungsleistungen unterbrochen. Sie können diese aber zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Risikoprüfung wieder aufleben lassen.

    Ausländische Rentner

    Foto: Bruce Mars / Unsplash

    Auch Rentner, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, sind über die Krankenversicherung in der Heimat versichert. Da die Beiträge mit dem Alter steigen und meist weitaus teurer sind, ist dies ein großer Vorteil.

    Auch ausländische Studenten sind versicherungspflichtig

    Foto: Brooke Cagle / Unsplash

    Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland gilt auch für ausländische Studenten, die hier studieren möchten. Für sie bietet die europäische Ausweiskarte oft schon den gewohnten Schutz. Studenten sollten jedoch bedenken, dass der Nachweis über ihre Versicherung vorwiegend schon bei der Immatrikulation zu erbringen ist. Bei längeren Aufenthalten sollte jedoch zur Absicherung weiterer Leistungen eine zusätzliche Reisekrankenversicherung, genauer gesagt private Zusatzversicherung, abgeschlossen werden. Ein Beispiel hierfür ist etwa ein durch einen Krankheitsfall bedingter Krankenrücktransport ins Heimatland, der durch eine Reisekrankenversicherung abgedeckt werden kann.

    Austausch-Schüler, Au-pair und Praktikanten

    Foto: Priscilla Du Preez / Unsplash

    Einreisende, die zu dieser Gruppe gehören, müssen ebenfalls eine Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts vorweisen können. Praktikanten aus dem Ausland werden hierzulande üblicherweise gesetzlich versicherungspflichtig. Au-pair nur dann, wenn ihr Einkommen monatlich 485 € (Minijob 520 €) übersteigt. Ist dies der Fall, kann eine private Krankenversicherung für Ausländer abgeschlossen werden. Gleiches gilt für Austausch-Schüler.

    Kündigung der Krankenversicherung

    Ist die betroffene Person schon im Heimatland versichert gewesen, spielt dies für die Wahl in Deutschland eine wichtige Rolle: Personen, die im Heimatland privat versichert waren, können in Deutschland oftmals auch nur privat versichert werden – wenn sie nicht als Arbeitnehmer fest angestellt werden.

    Zudem können EU-Bürger ihren Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen behalten; allerdings bietet ihnen das keinen vollständigen Versicherungsschutz. In Deutschland können Ausländer zudem üblicherweise nur dann von der GKV in die PKV wechseln, wenn sie als Selbstständige arbeiten oder wenn sie ein entsprechend hohes Einkommen vorweisen können.

    Wenn Versicherte Deutschland verlassen, um in ihr Heimatland zurückzukehren, kann die Krankenversicherung gekündigt werden. Denn wenn der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wurde, besteht auch keine Versicherungspflicht mehr. Hier müssen allerdings Kündigungsfristen beachtet werden – diese liegen meist bei einem bis drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres.

    Ansonsten kann eine bestehende PKV nur dann gekündigt werden, wenn aufgrund einer veränderten beruflichen Situation der Wechsel in die GKV bevorsteht oder wenn in eine andere PKV gewechselt wird.

    Kurze Rückkehr ins Heimatland mit Versicherung klären

    Möchten Sie nur für wenige Wochen oder Monate ins Ausland zurückkehren, besprechen Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung. Im Regelfall kann der Versicherungsschutz für diese Zeit verlängert werden. Das bedeutet allerdings, dass die monatlichen Prämien erhöht werden.