PKV für Selbstständige
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Private Krankenversicherung für Selbstständige

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: May 31, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zur PKV für Selbstständige

    • Gesundheitsprüfung erforderlich
      Für den Eintritt in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich – diese sollte unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden.

    • In jungen Jahren wechseln
      Selbstständige sollten in möglichst jungen Jahren in die PKV wechseln, um von geringen Beiträgen zu profitieren. Jedoch ist Vorsicht bei Lockangeboten geboten, oft handelt es sich um Tarife, die für niedrige Beiträge auch nur gekürzte Leistungen bieten. Von solch einem ausgedünnten Versicherungsschutz ist abzuraten.

    • Alternative: Basistarif
      Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung ist dann eine Alternative, wenn die Beiträge in der privaten Krankenversicherung zu teuer sind und Sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können oder wollen.

    In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht: Jeder Bürger muss also Mitglied einer Krankenversicherung sein – das gilt ebenfalls für Selbstständige. Dabei bietet eine private Krankenversicherung (PKV) für Selbstständige häufig bessere Konditionen.

    Krankenkasse für Selbstständige: PKV und GKV im Vergleich

    Selbstständige und Freiberufler müssen die Kosten für ihre Krankenversicherung in voller Höhe selbst tragen. Denn es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte der Kosten wie Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen übernimmt. Selbstständige, die Anspruch auf Krankengeld haben möchten, müssen einen Beitragssatz von 14 oder 14,6 Prozent entrichten. Hinzu kommt der von den Kassen individuell festgelegte Zusatzbeitrag.

    Wenn dieser 1,6 Prozent beträgt, zahlen Selbstständige mit hohem Einkommen knapp 808 € pro Monat (Verdienst über 4.987,50 € brutto monatlich, mit Krankengeld Stand 2023). Hinzu kommen 152 € bis 170 € für die gesetzliche Pflegeversicherung.

    Für Selbstständige, die weniger verdienen, wird der Krankenkassenbeitrag nur bis zu einer gewissen Höhe reduziert. Das gesetzliche Mindesteinkommen beträgt 1.131,67 € brutto pro Monat. Auch wenn das Einkommen geringer ist, müssen Selbstständige trotzdem den Beitrag zahlen, der sich aus dieser Untergrenze ergibt. Daher müssen Sie jeden Monat mindestens 165 € plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung einplanen, wenngleich Sie nur 900 € verdienen.

    Absicherung für Existenzgründer über die Familienversicherung

    Existenzgründer, die am Anfang ihrer Selbstständigkeit mit wenigen Einnahmen rechnen, sollten prüfen, ob eine Absicherung über die Familienversicherung möglich ist. Zudem ist es möglich, staatliche Förderungen etwa über das Jobcenter zu erhalten.

    Für Selbstständige bietet eine private Krankenversicherung zahlreiche Vorteile

    Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung unabhängig von ihrem Einkommen abzuschließen. Diese Krankenversicherung hat einige Vorteile im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Welche das sind, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.

    Die Leistungen der PKV

    Eine private Krankenversicherung bietet Selbstständigen und Freiberuflern umfangreiche Leistungen. Dazu gehören unter anderem höhere Erstattungen für Zahnbehandlungen. Die meisten Tarife beinhalten eine Behandlung durch ausgewiesene Spezialisten und eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.

    Zusätzlich können Privatversicherte ihren Versicherungsumfang individuell anpassen. Beispielsweise können höhere Erstattungen für alternative Behandlungen beim Heilpraktiker abgesichert und die Höhe der Selbstbeteiligung selbst bestimmt werden.

    Die Kosten der privaten Krankenversicherung sind häufig günstiger

    Selbstständige müssen einen höheren Beitrag zur Krankenversicherung zahlen als Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass sie den gesamten Beitrag zur GKV selbst bezahlen müssten. In der privaten Krankenversicherung richten sich die Kosten primär nach dem gewünschten Versicherungsumfang, sowie dem Gesundheitszustand und Alter bei Vertragsabschluss. Gerade für junge und gesunde Antragsteller sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung daher vergleichsweise niedrig.

    Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung richten ebenso nach dem Einkommen. Wer mehr verdient, muss höhere Beiträge bis zu einer festgelegten Höchstgrenze zahlen. Dadurch, dass das Einkommen in der privaten Krankenversicherung keine Rolle spielt, können sich gut verdienende Selbstständige in der privaten Krankenversicherung Kosten sparen.

    Leistungsfreiheit und Beitragsrückerstattung

    Die meisten privaten Krankenversicherer erstatten den Versicherten einen Teil ihrer Beiträge zurück, wenn innerhalb von 12 Monaten keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Bei manchen Versicherern ist die Rückerstattung vom Geschäftserfolg abhängig. Andere garantieren eine Beitragsrückerstattung und zahlen die Beiträge unabhängig vom Geschäftsergebnis zurück. Dadurch sinken die effektiven Kosten.

    Rückstellungen für das Alter

    Während junge Versicherungsnehmer in der Regel selten ärztliche Behandlungen benötigen, nimmt diese Zahl im Alter oft zu. Medikamente, Untersuchungen und teure Versorgungen würden die Beiträge stark ansteigen lassen. Um die Beiträge im Alter möglichst stabil zu halten, müssen private Krankenversicherungen 10 % auf die regulären Monatsbeiträge aufschlagen. In jungen Jahren zahlen Sie somit zwar mehr als nötig, sind aber im Alter vor stark steigenden Beiträgen geschützt.

    Selbstbehalt

    Mit der Selbstbeteiligung können Sie bestimmen, ob und wie viel Sie jährlich selbst für medizinische Versorgungen bezahlen möchten. Die Höhe dieses Betrags liegt in der Regel zwischen 0 und 1.000 €. Ein hoher Selbstbehalt senkt die monatlichen Beitragskosten. Allerdings birgt er ein gewisses Risiko, falls Sie viele oder teure Behandlungen in Anspruch nehmen müssen. Der Selbstbehalt hat einen positiven Einfluss auf eine eventuelle Beitragsrückerstattung, da er als Puffer dienen kann. Ohne einen Selbstbehalt sind sie zwar vor hohen Einmalzahlungen geschützt, allerdings verfällt eine Rückerstattung der Beiträge bereits mit der ersten eingereichten Rechnung.

    Wie Selbstständige die passende PKV finden

    Ob Freiberufler, Selbstständige oder Existenzgründer – Personen, die in keinem Anstellungsverhältnis stehen, können selbst entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Denn sobald dieses Arbeitsverhältnis verlassen wird, erlischt auch die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer GKV. Allerdings sind solche Selbstständigen verpflichtet, in die PKV einzutreten, die zuvor noch nie krankenversichert oder davor schon in einer PKV versichert waren.

    Was ist beim Abschluss einer PKV zu beachten?

    Bevor Sie Ihre PKV für Selbstständige abschließen, sollten Sie unbedingt die folgenden Punkte beachten:

    1. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem individuellen Krankheitsrisiko.

    2. Beim Abschluss muss deshalb immer eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.

    3. Leistungsumfang und Prämie können vom Versicherten zum Großteil selbst bestimmt werden.

    4. In der PKV sind Wartezeiten zu beachten, während derer keine Leistungen in Anspruch genommen werden können.

    Ebenso sollten die einzelnen Tarifleistungen überprüft werden, denn nicht jede Option ist für Sie erforderlich.

    Übrigens: Selbstständige unterliegen keiner Einkommensgrenze, um Mitglied in der PKV werden zu müssen. Auch die folgenden Berufsgruppen können unabhängig von ihrem Verdienst in die PKV eintreten:

    • Beamte
    • Beamtenanwärter
    • Ärzte
    • Studenten
    • Existenzgründer
    • Freiberufler

    Angestellte hingegen müssen die jährliche Einkommensgrenze überschreiten, um sich in der PKV versichern lassen zu können – im Jahr 2023 lag die Grenze bei 66.600 €. Im Jahr 2022 lag die Versicherungsgrenze noch bei 64.350, was einer Erhöhung um 2.250 € entspricht.

    Wie die ideale Krankenversicherung für Selbstständige gestaltet werden kann

    Für Selbstständige und Existenzgründer ist es oft sinnvoller, in die PKV zu wechseln, um die Beiträge nicht vom eigenen Einkommen abhängig zu machen. Die PKV hat außerdem den Vorteil, dass die Versicherten ihren Leistungsumfang selbst bestimmen können. Ferner profitieren Sie von weiteren positiven Aspekten:

    • Die Beitragsrückerstattungen sind bei vielen PKV höher

    • Die Start-Tarife sind häufig günstiger als bei der GKV

    • Sie erhalten oft weitere Zusatzleistungen wie die Kostenübernahmen beim Zahnersatz

    • Die Selbstbeteiligung kann meist individuell festgelegt werden

    Ein besonderer Vorteil: Die PKV bietet oftmals Vorteile und Leistungen, die es so in der GKV nicht gibt. Dabei handelt es sich beispielsweise um Privilegien bei Arztterminen und damit verbundene kürzere Wartezeiten.

    Basistarif für Selbstständige

    Seit 2009 sind private Krankenversicherungen verpflichtet, einen günstigen Basistarif anzubieten. Dieser kann von allen Personen in Anspruch genommen werden, die maximal sechs Monate freiwillig gesetzlich versichert waren und die nicht in der GKV pflichtversichert sind.

    Der Basistarif gestaltet sich dabei wie folgt:

    • Die Leistungen sind vergleichbar mit dem Leistungspaket der GKV

    • Für Vorerkrankungen gibt es weder Leistungsausschlüsse noch Risikoprämien

    • Die Beiträge richten sich ausschließlich nach Geschlecht und Eintrittsalter

    Allerdings handelt es sich bei diesem Basistarif nur um eine Notlösung für Selbstständige, die sich die PKV-Beiträge nicht mehr leisten können. Denn der Basisschutz ist vergleichsweise teuer, verfügt aber bei Weitem nicht über ein so umfangreiches Leistungsspektrum wie die normale PKV.

    Eine Alternative zum Basistarif wäre der PKV-Standardtarif. Dieser steht jedoch nur Versicherten zur Verfügung, die seit mindestens zehn Jahren privat versichert sind.

    Kann der Tarif gewechselt werden?

    Generell haben Privatversicherte das Recht, kostenlos in einen anderen Tarif zu wechseln – das ermöglicht, die gleichen Leistungen zu einem günstigeren Beitrag zu erhalten. Dabei wird jedoch häufig eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt.

    Dabei gilt die Faustregel, dass Privatversicherte alle drei bis fünf Jahre überprüfen sollten, ob sie eventuell einen günstigeren Tarif nutzen können.

    Auch für Selbstständige lohnt sich dies, da sie häufig mit Beitragserhöhungen zu kämpfen haben. Auf diese Weise können sie den PKV-Tarif regelmäßig optimieren und stets auf die individuelle Situation anpassen.

    Warum das Krankentagegeld ein Muss ist

    Foto: Stephen Andrews / Unsplash

    Hatten Selbstständige einen Unfall oder müssen sie eine länger andauernde Krankheit überstehen, haben sie meist nicht die Kraft zu arbeiten. Für die meisten ist dies gleichbedeutend mit einem Verdienstausfall: Da sie nur bei erledigten Aufträgen einen Lohn erhalten, erhalten sie in der Krankheitszeit keine Leistungen. Etliche Selbstständige sehen in solchen Fällen ihre Existenz bedroht.

    Angesichts dessen ist eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige unverzichtbar. Die Versicherung schließt die Versorgungslücke und sorgt dafür, dass Sie sich sorglos und ausreichend erholen können, bevor Sie wieder fit in den Arbeitsalltag einsteigen – ohne dabei Ihre Existenz zu bedrohen.

    Wie das Krankentagegeld funktioniert

    Üblicherweise ist das Krankentagegeld schon in der PKV integriert – häufig wird diese ab dem vierten Tag gezahlt. Die Versicherten können ihre Leistungen individuell festlegen. Dabei gilt allerdings eine Höchstgrenze: Das Krankentagegeld darf in Kombination mit anderen Krankengeldern das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen.

    Schritt für Schritt von der GKV in die PKV

    In zahlreichen Fällen ist die private Krankenkasse für Selbstständige die bessere Wahl. Die Versicherten profitieren von einem maßgeschneiderten Tarif und oftmals deutlich besseren Leistungen im Gegensatz zur Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige.

    Damit auch Sie einen idealen Tarif finden, der ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, lohnt sich die Nutzung eines Online-Vergleichs. Hierfür können Sie insbesondere den Finance Scout24-Rechner nutzen – dabei gehen Sie am besten wie folgt vor:

    1. Wählen Sie in unserem Beitragsrechner Ihre Berufsgruppe und klicken Sie den Button „PKV für Selbstständige vergleichen“ an.

    2. Das nun folgende Formular müssen Sie mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen. Geben Sie sowohl Ihre Kontaktdaten als auch Name, Geschlecht und Geburtsdatum an.

    3. Klicken Sie jetzt auf den Button „Vergleich anfordern“. Ihre Anfrage wird inzwischen an einen geprüften Sicherheitsexperten geschickt.

    Der Experte wird Sie nach Erhalt der Anfrage kontaktieren und kostenfrei sowie unverbindlich beraten. Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung, erhalten Sie alle nötigen Unterlagen, die Sie ausfüllen, unterschreiben und zurückschicken müssen.

    Hierauf sollten Sie unbedingt achten

    • Lassen Sie sich in jedem Fall die Angebote verschiedener Versicherungen zukommen.

    • Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um die Angebote zu überprüfen und miteinander zu vergleichen.

    • Da Sie mit Einstieg in die Selbstständigkeit automatisch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit werden, müssen Sie keine Kündigungsfristen berücksichtigen.

    Bei Wechsel in Selbstständigkeit Fragebogen beachten

    Häufig werden Krankenkassen selbst aktiv, wenn sie vom Eintritt in die Selbstständigkeit erfahren. In diesem Fall erhalten Sie meist einen Fragebogen – achten Sie hier unbedingt darauf, dem Antrag auf eine freiwillige Versicherung zu widersprechen. Andernfalls sind Sie automatisch freiwilliges Mitglied in der GKV.

    Als Selbstständiger gesetzlich versichert bleiben

    Nicht jede Person, die die Selbstständigkeit beginnt, darf sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern lassen. Dies ist nur in den folgenden Fällen möglich:

    1. Sie waren zuvor mindestens zwölf Monate durchgehend in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert

    2. Sie waren in den vergangenen fünf Jahren für mindestens 24 Monate in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert

    Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig bei Ihrer GKV melden und diese über Ihre zukünftige Selbstständigkeit informieren. So vermeiden Sie Versicherungslücken und sind rechtzeitig abgesichert.

    Beachten Sie jedoch, dass Sie zukünftig nicht mehr nur die Hälfte, sondern den gesamten Beitrag leisten – denn Sie haben keinen Arbeitgeber, der die zweite Hälfte übernimmt. Dies sollte bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unbedingt berücksichtigt werden.

    Lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

    In der nachstehenden Tabelle haben wir die wichtigsten Vor- und Nachteile zusammengetragen, die sich für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben. Wägen Sie diese unbedingt vor Ihrer Entscheidung genau ab:

    Vorteile GKV Nachteile GKV
    Alle Familienmitglieder ohne Arbeit automatisch kostenfrei mitversichert Schlechtere Absicherung als bei PKV
    Krankenkassenbeiträge werden nicht von Alter oder Gesundheitszustand beeinflusst Für gut verdienende Selbstständige zu hohe Beiträge

    Insbesondere für ältere Selbstständige oder solche mit chronischen Erkrankungen ist eine freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht zu ziehen – denn aufgrund ihres Alters und ihres Gesundheitszustandes werden sie in der PKV vermutlich höhere Beiträge zahlen.

    Dagegen kann eine PKV mit deutlich besseren Leistungen überzeugen, die eine Versicherungslücke umfänglicher schließt als die gesetzliche Krankenversicherung. Auch für gut verdienende Selbstständige rentiert sich die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht, denn die Beitragskosten richten sich nach dem eigenen Einkommen. Dadurch kann die monatliche Belastung schnell zwischen 400 € und 600 € liegen.

    Warum ist die Beitragsbemessungsgrenze wichtig?

    Im Regelfall wird der Einkommensteuerbescheid genutzt, um den Beitrag für freiwillig Versicherte zu ermitteln. Ist dieser für die Selbstständigkeit noch nicht vorhanden, nutzen die Krankenkassen eine Beitragsbemessungsgrenze.

    Etliche Krankenversicherungen verlangen bis zum Erhalt des nächsten Einkommenssteuerbescheids eine Einschätzung des durchschnittlichen Einkommens. Anhand dessen werden die Beiträge berechnet – sollte das Einkommen letztlich höher liegen, werden die Beiträge nachträglich angepasst.

    Häufig ist es jedoch auch der Fall, dass Selbstständigen automatisch Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze unterstellt werden. Denn die Krankenkassen gehen meist davon aus, dass die Selbstständigen gut verdienen. Dadurch ergibt sich gemäß Berechnung des Bundesgesundheitsministeriums für freiwillig versicherte Selbstständige ein Beitrag von 698,25 € (Stand 2023), zusätzlich fällt der jeweilige Zusatzbeitrag der Krankenkassen an.

    Entgegenwirken können Sie dem auf folgende Weise:

    • Versuchen Sie, anhand von Rechnungen nachzuweisen, dass Sie weniger verdienen.

    • Bei einem Einkommen unter der Mindestbemessungsgrenze, die derzeit (Stand 01.2023) bei 59.850 € im Jahr (monatlich 4.987,50 €) liegt, muss ein Antrag gestellt werden.

    Wie Sie beim Wechsel von der GKV in die PKV sparen können

    Wenn Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchten, können Sie besonders dann Ersparnisse erwarten, wenn Sie ein hohes Einkommen verzeichnen, aber gesund und/oder noch jung sind.

    Auch setzen gesetzliche Krankenversicherungen die Beiträge in vielen Fällen höher an; darüber hinaus können sie individuelle Zusatzbeiträge erheben. Dies ist bei der PKV nicht der Fall.

    Von der PKV zurück in die GKV: Ratsam?

    Foto: Nick Fewings / Unsplash

    In der Regel ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen möglich. Möchten Sie wechseln, kann dies häufig nur über Umwege veranlasst werden.

    Dass der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung erschwert wurde, hat einen Grund: Privatversicherte zahlen nichts in das gesetzliche System ein. Wechseln Sie nun jedoch in dieses System zurück, nutzen Sie die Leistungen, für die Sie selbst nichts gezahlt haben.

    Es wird davon ausgegangen, dass ältere Menschen häufiger krank werden und oftmals auch an schwerwiegenderen Krankheiten leiden – dadurch verursachen sie höhere Kosten. Damit das gesetzliche System nicht zu sehr belastet wird, hat der Gesetzgeber hohe Hürden aufgestellt. So können etwa Personen über 55 Jahren meist überhaupt nicht mehr wechseln.

    Sonderfall Selbstständige

    Eine zusätzliche Hürde ergibt sich für Selbstständige. Sie dürfen im Regelfall nur dann wechseln, wenn sie ihre Arbeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln.

    Ist der Wechsel sinnvoll?

    Ob der Wechsel – wenn möglich – jedoch überhaupt sinnvoll ist, muss im individuellen Fall geklärt werden. Dabei sollten neben den Kosten auch die Leistungen berücksichtigt werden, da diese in der gesetzlichen Krankenversicherung häufig geringer sind als in der privaten Krankenversicherung.

    Freiberufler, Nebenberuflich-Selbstständige & Geschäftsführer

    Freiberufler

    Foto: Artur Tumasjan / Unsplash

    Für Freiberufler gelten beim Eintritt in eine private Krankenversicherung dieselben Regelungen wie für Selbstständige. Die einzige Ausnahme sind Künstler, die freiberuflich tätig sind. Da sie über die Künstlersozialkasse Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, muss ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 € liegen, um in die PKV zu wechseln.

    Nebenberuflich-Selbstständige

    Foto: Scott Graham / Unsplash

    Für diejenigen, die sich lediglich im Nebenberuf selbstständig machen und hauptberuflich angestellt sind, gelten die gleichen Bedingungen wie für Angestellte. Jedoch muss man als nebenberuflich Selbstständiger in seinem Angestelltenverhältnis mindestens 66.600 € pro Jahr verdienen, um sich privat versichern zu können.

    Geschäftsführer einer GmbH oder UG

    Foto: Hunters Race / Unsplash

    Wer seine eigene GmbH oder UG als Geschäftsführer leitet, für den gelten dieselben Aufnahmebedingungen wie für Arbeitnehmer. In diesem Fall sind die Geschäftsführer Angestellte ihrer Gesellschaft und benötigen daher ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 66.600 €, um sich über die private Krankenversicherung absichern zu können.

    Fragen und Antworten

    Kann man als Selbst­ständiger die private Kranken­versicherung von der Steuer absetzen?

    Als Selbst­ständiger können Sie Ihren Beitrag für die PKV ganz oder teil­weise von der Steuer absetzen. Die für die Krankenversicherung gezahlten Beiträge sind als Vorsorge­auf­wendungen prinzipiell in vollem Umfang steuerlich berück­sichtigungs­fähig. Dies gilt nicht nur für Ihre eigenen Versicherungs­beiträge, sondern gegebenenfalls auch für die Ihrer Familienmitglieder.

    Allerdings gilt dies generell nur für Leistungen im Rahmen der soge­nannten Basis­absicherung. Das heißt, wenn Ihre PKV etwa spezielle Wahl­leistungen (wie Einbett­zimmer) im Kranken­haus bein­haltet, ist der Beitrags­anteil dafür nicht steuerlich absetzbar. Ebenfalls nicht absetzbar ist das Kranken­tage­geld bzw. Kranken­geld der gesetzlichen Kranken­kasse. Einen Nach­weis über die Höhe der abzugs­fähigen Beiträge bekommen Sie von der Allianz automatisch am Anfang des Jahres zugeschickt.

    Wonach richtet sich der Beitrag in der PKV?

    Der Beitrag in der PKV richtet sich nach dem eigenen Gesundheitsrisiko – zu Bemessung des Risikos wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dabei wird nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand gefragt. Zusätzlich beeinflussen die Anzahl der zu versichernden Personen sowie die gewünschten Leistungen die Höhe des monatlichen PKV-Beitrags.

    Warum können junge und gesunde Menschen besonders sparen?

    Aufgrund von Faktoren wie dem Alter und dem Gesundheitszustand ist der PKV-Beitrag für junge sowie gesunde Menschen natürlich deutlich günstiger. Ein junges Eintrittsalter und ein gesunder sowie fitter Körper sorgen für deutlich günstigere Beiträge, denn das Risiko, Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, ist hier erheblich geringer. Je älter Sie jedoch werden, desto größer wird das Risiko für bestimmte Krankheiten, was wiederum den PKV-Beitrag erhöht.

    Sind Leistungskürzungen wie in der GKV ebenso in der PKV zu erwarten?

    Nein, in der privaten Krankenversicherung dürfen die Leistungen nicht im Nachhinein gekürzt werden. Sie muss also alle Leistungen übernehmen, die vorab im Versicherungsvertrag festgesetzt sind. Dennoch kann es vorkommen, dass die PKV die Kostenerstattung ablehnt, wenn sie die entsprechende Leistung nicht als medizinisch notwendig erachtet.