Häufig scheuen sich ältere Menschen, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz zu beantragen, weil sie den so genannten Unterhaltsrückgriff befürchten, der besagt, dass zuerst Kinder oder Eltern für den Unterhalt herangezogen werden sollen. So kann verschämte Altersarmut entstehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde für über 65-Jährige und für aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr eine Grundsicherung eingeführt. Sie ist bedürftigkeitsabhängig und vorrangig gegenüber der Sozialhilfe. Ein Unterhaltsrückgriff findet nicht statt, solange die Kinder beziehungsweise Eltern ein Jahreseinkommen von 100.000 € nicht überschreiten.