Arbeitslos selbstständig machen: Infos zum Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Co.

Die Agentur für Arbeit fördert Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und den Start in die Selbstständigkeit mit dem Existenzgründungszuschuss und dem Einstiegsgeld. Zusätzlich helfen Ihnen Gründerberater und Gründungsseminare auf Ihrem erfolgreichen Weg aus der Arbeitslosigkeit.

Melanie Seifert

Autorin für Ratgeber und Wissen


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Zuletzt aktualisiert: May 15, 2023

Author Melanie Seifert

Melanie Seifert

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Melanie ist freischaffende Autorin mit langjähriger Erfahrung. Zuvor hat Melanie Kommunikationswissenschaften studiert und Ihr Wissen bei zahlreichen Finanz- und Versicherungskunden aufgebaut.

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Inhaltsverzeichnis
     

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    Im Februar 2023 erhielten 836.000 Personen Arbeitslosengeld. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende lag die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 3.886.000.

    Die Arbeitslosigkeit selbst ist keinesfalls ein Hindernis für den Start in die Selbstständigkeit. Denn die Agentur für Arbeit sowie die Handwerks- und Handelskammern stehen Ihnen mit Zuschüssen und Beratungsangeboten zur Seite. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ergab, dass rund 80 Prozent der Geförderten dadurch langfristig erfolgreich selbstständig sind oder einesozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Das führt auch zu einer höheren Jobzufriedenheit unter den Befragten.

    Beziehen Sie Arbeitslosengeld I können Sie den Gründungszuschuss beantragen. Sind Sie Bezieher des Arbeitslosengelds II, so können Sie das Einstiegsgeld beantragen. Beide Förderungen gelten als Ermessensleistungen, das heißt, Sie haben keinen Rechtsanspruch auf das Fördergeld. Um Ihren Arbeitsvermittler für Ihre Gründung zu begeistern, sollten Sie sich genau überlegen, wie und mit welcher Geschäftsidee Sie aus der Arbeitslosigkeit starten möchten.

    Keine Gründung ohne einen Businessplan

    Genau wie bei einer Gründung aus dem Angestelltenverhältnis oder der Elternzeit, ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit ein Businessplan. Denn nur wer sein Gründungsvorhaben detailliert planen und beschreiben kann, wird mögliche Investoren oder Förderstellen überzeugen.

    Zum Businessplan gehören:

    • Eine kurze Einleitung mit Zusammenfassung und Überblick des Businessplans
    • Die Vorstellung der Geschäftsidee und des Geschäftsmodells
    • Das Gründerprofil: Sie stellen sich als Unternehmer mit Ihren Kompetenzen vor
    • Die Zielgruppe: Für wen ist Ihre Idee gedacht? Wer sind Ihre Kunden?
    • Markt und Konkurrenz: Was gibt es bereits? Welche Firmen bieten ähnliches? Was unterscheidet Ihre Idee von der Konkurrenz?
    • Marketing und Vertrieb: Wie machen Sie Werbung und wo bekommt der Kunde Ihr Produkt?
    • SWOT-Analyse: Schwächen, Stärken, Chancen und Risiken der Gründungsidee
    • Finanzierung: Welche Kosten kommen auf Sie zu und wie wollen Sie diese finanzieren?

    Machen Sie sich zu diesen Kernpunkten die ersten Gedanken und Notizen. Auf Gründerplattform.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie viele hilfreiche Informationen und Dateien, die Ihnen bei der Erarbeitung des Businessplans helfen. Städte und Handwerkskammern bieten auch kostenlose Erstberatungen und Gründungsseminare. Bereiten Sie sich auf diese Termine mit konkreten Fragen vor.

    Wenn Sie sich arbeitslos selbstständig machen möchten, raten wir Ihnen, nicht unvorbereitet in ein Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit zu gehen. Denn Ihr Arbeitsvermittler entscheidet letztendlich über die Bewilligung des Zuschusses. Er muss von Ihrer Gründung überzeugt sein. Durch kompetentes und bedachtes Auftreten von Anfang an erhöhen sich Ihre Chancen auf Unterstützung enorm. Ihr Businessplan muss noch nicht bis ins kleinste Detail geklärt sein, aber Sie sollten zumindest zu jedem Inhaltspunkt eine Antwort parat haben. Ihr Sachbearbeiter kann Ihnen dann einen Unternehmensberater vermitteln, mit dem Sie den Businessplan ausfeilen.

    Der detaillierte Businessplan ist die Voraussetzung für jegliche Arten der Finanzierung. Für das Einstiegsgeld oder den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur müssen Sie Ihren Businessplan einem Steuerberater, einem IHK-Mitarbeiter oder einer anderen fachkundigen Stelle vorlegen. Dieser muss das Vorhaben begutachten und die Chancen der Gründung bestätigen. Erst dann können Sie Anträge für Existenzförderung und Finanzierung mit Ihrem Sachbearbeiter einreichen.

    Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

    Der Existenzgründungszuschuss des Arbeitsamts dient dazuIhre soziale Absicherung, also Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge, in der Anfangsphase Ihrer Gründung zu decken. Bei Bewilligung des Antrags erhalten Sie 300 Euro monatlich über maximal 15 Monate. Diese Zeit wird in zwei Phasen geteilt: In den ersten 6 Monaten bekommen Sie regulär Ihr individuelles Arbeitslosengeld I plus den Zuschuss von 300 Euro. Danach können Sie noch weitere 9 Monate den Zuschuss erhalten, jedoch bekommen Sie dann kein Arbeitslosengeld mehr.

    Selbstständige können mit einem maximalen Gründungszuschuss von ungefähr 20.000 Euro von der Bundesagentur für Arbeit rechnen. Für die meisten Gründer beläuft sich der Betrag in der Regel auf 10.000 bis 15.000 Euro.

    Voraussetzungen für den Gründungszuschuss sind:

    • Sie haben mindestens 1 Tag Arbeitslosengeld I erhalten.
    • Sie haben bei Beginn der Selbstständigkeit noch Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld.
    • Die Gründung/Selbstständigkeit erfolgt hauptberuflich.
    • Gründen Sie nicht allein, so muss Ihre Beteiligung an einer Gesellschaft mindestens 50 Prozent betragen.
    • Ihr Businessplan muss von einer fachkundigen Person (Steuerberater, usw.) geprüft worden sein.
    • Sie können beispielsweise durch Qualifikationen oder Ihre Berufserfahrung nachweisen, dass Sie persönlich und fachlich für die Existenzgründung geeignet sind.

    Haben Sie Ihr letztes Arbeitsverhältnis gekündigt, erhalten Sie eine Sperrzeit von 3 Monaten für die Förderung. Sie können den Gründungszuschuss übrigens nicht nur einmal beantragen. Allerdings muss Ihr letzter Antrag mindestens 24 Monate zurückliegen.

    Der bewilligte Zuschuss von 300 Euro wird nicht besteuert. Sie sind nicht verpflichtet in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, es sei denn, Sie gehören zur Berufsgruppe aus Sozialgesetzbuch VI (Handwerker, Hebammen, Künstler, etc.). Der Rentenanspruch aus Ihren vorherigen Einzahlungen als Arbeitnehmer bleibt Ihnen erhalten. Natürlich können Sie sich freiwillig privat oder gesetzlich weiter rentenversichern.

    Ihre Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus Ihren gesamten Einnahmen. Die zuständigen Ansprechpartner bei Ihrer Krankenkasse und dem Arbeitsamt können Ihnen dazu alle Fragen genau beantworten.

    Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bauen Sie während der Förderdauer ab. Mit einer freiwilligen Zahlung der Arbeitslosenversicherung können Sie Ihren Anspruch wieder aufbauen. Dafür müssen Sie in den ersten 3 Monaten nach Gründung die entsprechenden Anträge einreichen.

    Das Einstiegsgeld für den Weg aus Arbeitslosengeld II

    Beziehen Sie derzeit ALG II und möchten sich selbstständig machen, können Sie bei der Arbeitsagentur Einstiegsgeld beantragen. Anders als beim Gründerzuschuss berechnet sich die Höhe der Förderung anhand der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate.

    Die Anforderungen an die Bewilligung sind ähnlich denen des Gründungszuschusses. Sie benötigen eine handfeste Gründeridee mit einem ausführlichen Businessplan. Erstellen Sie Ihren Businessplan so detailliert wie möglich, noch bevor Sie damit zu Ihrem Sachbearbeiter gehen. Denn damit müssen Sie ihn von sich und Ihrer neuen Selbstständigkeit überzeugen. Er allein trifft alle Entscheidungen bezüglich der Höhe des Einstiegsgeldes und anderen Fördermaßnahmen.

    Ist Ihr Businessplan noch nicht ausgereift genug, kann er Ihnen die Gründerseminare oder einen Gründerberater des Arbeitsamts vermitteln. Außerdem kann er verlangen, dass Sie an einem konkreten Lehrgang für Existenzgründer teilnehmen.

    Zeigen Sie dann im Laufe der Selbstständigkeit Ihre Erfolge. Ihr Sachbearbeiter möchte Ihnen aus der Abhängigkeit des ALG II heraushelfen. Hat er jedoch das Gefühl, dass die Perspektiven sich verschlechtern und Sie mit der Gründung nicht langfristig selbstständig werden können, kann er Ihnen die Fördermaßnahmen wieder entziehen.

    Das Positive an einer Gründung aus Hartz IV ist, dass Sie so viel Zeit wie Sie möchten in Ihre Selbstständigkeit investieren können. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, jegliche Einnahmen Ihrem Arbeitsamt zu melden. Diese werden auf Ihr ALG II angerechnet. Mit zunehmenden Gewinnen aus Ihrer Selbstständigkeit sollten Sie also erwägen, auf das Arbeitslosengeld zu verzichten.

    Zusätzliche Förderungen einer Existenzgründung

    Natürlich haben Sie auch als Gründer aus der Arbeitslosigkeit Ansprüche auf dieselben Förderungen wie alle anderen Gründer. Sie können also auch die Förderangebote der Handwerkskammern, der KfW oder der Bundesregierung zur Existenzgründung nutzen. Besprechen Sie jegliche Anträge oder potentielle Förderungen mit Ihrem Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Er kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen und kann Sie umfassend beraten.

    Als Selbstständiger mit ALG II können Sie neben dem Einstiegsgeld weitere Fördergelder vom Arbeitsamt beantragen. Der seit 2009 zugängliche Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro dient der Anschaffung von Sachgütern während einer Gründung. Dabei handelt es sich beispielsweise um Geschäftsausstattung, wie Computer oder Drucker, Werbemaßnahmen, einem Pkw oder Werkzeuge. Auch den Investitionszuschuss prüft und bewilligt Ihr eigener Sachbearbeiter. Die Höhe des Zuschusses liegt in seinem Ermessen. Das Geld kann Ihnen als rückzahlungsloser Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden. Voraussetzung istwie für das Einstiegsgelddas zukunftsträchtige, geprüfte Unternehmenskonzept, das Ihren Sachbearbeiter von Ihrer Gründung überzeugt hat.

    Fazit: Zuschüsse zum Gründen aus der Arbeitslosigkeit

    Eine aktuelle Arbeitslosigkeit ist für die Existenzgründung kein Hindernis. Sie haben die gleichen Förder-, Finanzierungs- und Beratungsmöglichkeiten auf Ihrer Seite wie alle anderen Gründer. Das A und O für eine erfolgreiche Gründung mit viel Unterstützung ist ein ausgereifter Businessplan und Ihr eigenes Durchhaltevermögen. Gehen Sie gut vorbereitet auf Ihren Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit zu, um ihn von Ihrer Gründung zu überzeugen. Dann stehen die Chancen einer kompetenten Beratung, der Bewilligung von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld sowie weiteren Fördermaßnahmen gut.

    In unserem PDF finden Sie alle Informationen zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit noch einmal im Überblick: Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (PDF)

    *Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, jedoch beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

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