Erste Hilfe bei Autounfällen

Im Jahr 2021 starben in Deutschland 2.562 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr, verletzt wurden 323.129. Ingesamt wurden 2.314.939 Unfälle erfasst. Passiert ein Unfall mit Verletzen, sind viele Ersthelfer am Unfallort überfordert und haben Angst zu helfen. Dabei können hier wenige Minuten zwischen Leben und Tod entscheiden – und wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar. Daher ist es für jeden Verkehrsteilnehmer enorm wichtig, sich regelmäßig mit den wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen zu beschäftigen und sein Wissen aufzufrischen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die 10 wichtigsten Regeln bei Unfällen

    • Unbedingt helfen! Erste Hilfe zu leisten, ist eine moralische und rechtliche Pflicht.
    • Eigene Sicherheit beachten: Warnblinker ein, Warnweste anlegen, auf Autos achten.
    • Unfallstelle absichern: Warndreieck vor der Unfallstelle in richtiger Entfernung aufstellen.
    • Notruf absetzen: Bei einem Unfall mit Verletzten möglichst rasch die 112 wählen. 
    • Wiederbelebung: Keine Zeit verlieren! Sofort mit lebensrettenden Maßnahmen beginnen.
    • Motorradfahrer versorgen: Helm vorsichtig absetzen, falls der Betroffene nicht atmet.
    • Wunden versorgen: Starke Blutungen möglichst mit einem Verband stillen.
    • Schock lindern: Beine der Person erhöht lagern, damit Organe mit Blut versorgt werden.
    • Wärme spenden: Verletzte mit einer Jacke oder Rettungsfolie zudecken.
    • Trösten und Beistehen: Auf keinen Fall gleich wieder weggehen. Auf den Notarzt warten.

    Die richtige Vorgehensweise bei einem Autounfall

    Wenn Sie selbst in einen Unfall verwickelt sind oder kurz nach einem Unfall am Ort des Geschehens eintreffen, ist schnelles Handeln gefragt. Der Schrecken ist in einer solchen Situation natürlich groß, doch sollten Sie umsichtig und überlegt vorgehen. Wenn Hilfe benötigt wird (und noch keine anderen Helfer vor Ort sind), dann halten Sie an einer möglichst sicheren Stelle, an der Sie den fließenden Verkehr nicht behindern. Gehen Sie anschließend wie folgt vor:

    1. Unfallstelle absichern: Zuallererst sollten die Unfallstelle abgesichert werden. Das Fahrzeug sollte möglichst von der Fahrbahn bewegt werden, mindestens 10 bis 20 m vom Unfallort entfernt. Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein und legen Sie Ihre Warnweste an. Bei bei Dunkelheit oder Nebel schalten Sie Ihre Fahrzeugbeleuchtung ein. Damit der Unfall für andere sichtbar ist, stellen Sie ein Warndreieck auf (im Stadtverkehr mindestens 50 m, auf der Landstraße mindestens 100 m, auf der Autobahn mindestens 200 m von der Unfallstelle entfernt). Rufen Sie laut um Hilfe und fordern Sie möglichst weitere Personen zur Unterstützung auf.
    2. Notruf absetzen: Verständigen Sie sofort den Rettungsdienst (112). Sollte kein Rettungsdienst notwendig sein, dann verständigen Sie die Polizei unter 110.
    3. Erste Hilfe leisten: Gehen Sie zu den Verletzten und schätzen Sie das Ausmaß ihrer Verletzungen ein. Anschließend sollten Sie sich und, wenn möglich, Verletzte aus der Gefahrenzone bringen und erst dann einen Notruf absetzen. Danach sollten Sie einen Ersthelfer suchen und so gut es geht mit der Lebensrettung beginnen. Beruhigen Sie die Verletzten, bis der Rettungsdienst eintrifft. Hier erhalten Sie eine Erste Hilfe-Checkliste gratis.
    4. Beweise sammeln: Beseitigen Sie keine Unfallspuren, da der Unfall später von der Polizei aufgenommen werden muss. Um den Unfall später rekonstruieren zu können, ist es sinnvoll, alle Details zu fotografieren, evtl. mit einem Referenzwert für Entfernungen. Wenn Sie selbst in den Unfall verwickelt sind, sollten Sie sich Datum und Uhrzeit des Geschehens sowie Name, Anschrift, Telefonnummer und Kennzeichen des Unfallgegners und von Zeugen notieren. Lassen Sie den Unfallbericht von allen Beteiligten unterschreiben. Machen Sie kein voreiliges Schulbekenntnis, da die Versicherung sonst Zahlungen verweigern kann.
    5. Versicherung benachrichtigen: Setzen Sie Ihre Kfz-Versicherung innerhalb einer Woche über den Unfall in Kenntnis. Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang muss die Versicherung innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Ratgeber.

    Retten aus der Gefahrenzone

    Um die Verletzten nicht weiteren Gefahren auszusetzen, sollten sie an einen sicheren Ort gebracht werden. Allerdings sollten Sie diese Erste Hilfe nur leisten, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen. Versuchen Sie außerdem, die Situation am Unfallort einzuschätzen, da durch den Transport das Ausmaß der Verletzungen zusätzlich erhöht werden kann. Eventuell ist es ausreichend, die Unfallstelle sicher abzuriegeln. Auch wenn solche Situationen meist schwer zu überschauen sind, sollten Sie handeln – denn durch unterlassene Hilfe kann oft ein noch größerer Schaden entstehen.

    Verletzte aus dem Auto befreien

    Sind Verletzte im Auto eingequetscht und lassen sich die Türen des Fahrzeugs nicht öffnen, gestaltet sich die Rettung besonders schwierig. Hier kann es sinnvoll sein, die Scheiben einzuschlagen. Doch sollte dabei unbedingt darauf geachtet werden, dass die Insassen nicht weiter verletzt werden. Kann der Verletzte nicht aus dem Auto befreit werden, muss Hilfe angefordert werden. Bis diese eintrifft, sollten Sie den Verletzten betreuen und seinen Zustand beobachten oder Erste Hilfe von außen leisten. Erreichbare Wunden können behandelt werden, zudem sollten Sie den Verletzten zudecken.

    Richtiges Vorgehen bei einem Motorradunfall

    Hier herrscht oft Unsicherheit, ob der Helm bei einem verletzten Motorradfahrer abgenommen werden soll oder nicht. Ist er bei Bewusstsein, kann der Helm aufbleiben, außer der Verletzte bittet darum, ihn abzunehmen. Bei Bewusstlosigkeit sollte der Helm unbedingt abgenommen werden, da der Verletzte sonst an seinem Erbrochenen ersticken kann und eine Beatmung mit Helm nicht möglich ist. Die Gefahr der Halswirbelsäulenverletzung durch das Abziehen des Helmes ist wesentlich geringer als eine Erstickungsgefahr.

    Reagieren bei Brandgefahr

    Wird bei einem Unfall das Auto stark beschädigt, sodass durch einen undichten Tank oder Treibstoffleitungen Benzin austritt, besteht ein akutes Brandrisiko. Erhöht wird dieses durch laufende Motoren in der näheren Umgebung, brennende Zigaretten und die elektrische Anlage des Autos. Halten Sie, falls Sie einen Feuerlöscher im Auto haben, diesen bereit. Läuft der Motor des beschädigten Autos noch, ziehen Sie unbedingt die Zündung. In den ersten Minuten des Brandes reicht ein Autofeuerlöscher oder eine Löschdecke aus. Diese Maßnahme sollte in jedem Fall ergriffen werden, da sonst wertvolle Minuten vergehen. Explosionen sind kaum zu erwarten, da Überdruck rechtzeitig abgeleitet wird. Es besteht zwar in Deutschland keine Pflicht, einen Feuerlöscher im Fahrzeug mitzuführen, doch ist dies durchaus sinnvoll. Allerdings sollten Sie sich mit der Handhabung vertraut machen, damit es im Notfall nicht zu Verzögerungen kommt.

    Den Notruf wählen

    Bei einem Unfall sollte der Notruf so schnell wie möglich durchgeführt werden. Sind mehrere Helfer am Unfallort anwesend, sollte sich der Ersthelfer um die lebensrettenden Maßnahmen kümmern und andere Personen ansprechen, die den Notruf tätigen. Die Verletzten sollten nicht alleine gelassen werden. Neben dem Handy können Sie einen Notruf über Notrufsäulen an Autobahnen tätigen. Diese stehen im Abstand von 2 bis 4 km am Straßenrand. Ein Notruf ist übrigens immer kostenlos!

    Grundsätzlich gilt, dass Sie bei einem medizinischen Notfall, also auch bei einem Unfall mit Verletzten, immer zuerst den Notruf 112 wählen. Dabei sollten Sie die 5 Ws beantworten:

    • Wo ist der Unfallort?
    • Was ist passiert?
    • Wie viele Personen sind betroffen?
    • Welche Verletzungen gibt es?
    • Warten auf Rückfragen!

    Die wichtigsten Notrufnummern in Deutschland

    • 112: Diese Notrufnummer gilt in Deutschland und Europa für den Rettungsdienst und die Feuerwehr. Bei einem Anruf werden Sie automatisch mit der nächsten Leitstelle verbunden. Medizinische Notfälle, Unfälle und Brände können darüber gemeldet werden.
    • 110: Polizei-Notruf. Bei einem Unfall mit großem Schaden sollten Sie die Polizei rufen, bei Bagatellschäden ist dies nicht nötig. Sie werden bei einem medizinischen Notfall außerdem an den Rettungsdienst durchgestellt.
    • 116 117: Unter dieser Nummer erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst, sie ist nicht für Notfälle gedacht. Wenn Sie Beschwerden haben, können Sie außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes einen Termin mit einem Bereitschaftsarzt vereinbaren.
    • Giftnotruf: Hier erhalten Sie Informationen bei einer möglichen Vergiftung. Die Nummern der neun Zentralen finden Sie hier. Sind bereits erste Anzeichen einer Vergiftung zu erkennen, etwa Erbrechen, sollten Sie den Notruf wählen.

    Erste Hilfe bei einem Unfall

    Ist die Unfallstelle abgesichert und wurde der Notruf abgegeben, steht an erster Stelle das Retten aus der Gefahrenzone. Die eigene Sicherheit geht dabei vor! Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Die folgenden Regeln zeigen Ihnen, wie Sie in den unterschiedlichen Situationen als Helfer am besten reagieren und welche Maßnahmen Sie ergreifen können.

    Bewusstlosigkeit: Kontrolle der lebenswichtigen Funktionen

    Reagiert der Betroffene weder auf Ansprache noch Rütteln, ist er bewusslos. Ist dem Fall sollten Sie sofort kontrollieren, ob der Betroffene noch atmet. Dazu halten Sie Ihre Wange an die Nase und den Mund des Verletzten, um zu prüfen, ob Sie den Atem spüren. Achten Sie auch darauf, ob sich der Brustkorb hebt und senkt. Machen Sie die Atemwege frei, indem Sie den Kopf des Opfers nach hinten neigen und das Kinn anheben. Sprechen Sie den Betroffenen an, decken Sie ihn wenn möglich zu (mit einer Jacke oder der Rettungsdecke) und beobachten Sie wiederholt Bewusstsein und Atmung, bis der Rettungsdienst eintrifft. Zudem sollten Sie die Person in die stabile Seitenlage bringen, wenn die Atmung normal ist.

    Stabile Seitenlage

    In dieser Position kann sichergestellt werden, dass die Atemwege freibleiben und Blut oder Erbrochenes ablaufen kann – so wird der Verletzte vor dem Ersticken bewahrt. Weist der Betroffene Verletzungen im Bereich des Brustkorbs oder der Lunge auf, sollte er auf die verletzte Seite gedreht werden, sodass die unbeeinträchtigte Lungenseite weiter arbeiten kann. Schwangere sollten immer auf die linke Seite gelegt werden, um den Kreislauf von Mutter und Fötus zu entlasten. Personen, die nicht selbstständig atmen, sollten nicht in die stabile Seitenlage gebracht werden! Hier ist eine Reanimation vorzunehmen.

    Wiederbelebung

    Wenn der Betroffene nicht mehr atmet, muss eine Herz-Lungen-Wiederbelebung erfolgen. Der Verletzte sollte auf einem harten Untergrund liegen, der Helfer drückt dann im Wechsel 30-mal auf den Brustkorb und beatmet anschließend zweimal von Mund zu Mund oder Mund zu Nase. Der 30:2-Rhythmus sollte so lange beibehalten werden, bis die Person reanimiert ist oder die Rettungskräfte eintreffen. Wechseln Sie sich mit einem anderen Helfer ab, um Ermüdung vorzubeugen.

    Herzdruckmassage wichtiger als Beatmung

    Viele Helfer schrecken aus Angst vor Ansteckungen vor der Durchführung der Mund-zu-Mund-Beatmung zurück, obwohl das Risiko einer Krankheitsübertragung sehr gering ist. Die Reanimation kann aber auch ohne Beatmung ausschließlich über die Herzdruckmassage erfolgen.

    Wunden

    Legen Sie vor dem Versorgen von Wunden unbedingt Schutzhandschuhe an! Diese sowie entsprechendes Verbandmaterial finden Sie im Verbandskasten Ihres Autos. Legen oder setzen Sie den Betroffenen hin und legen Sie zunächst eine Wundauflage oder Kompresse auf. Anschließend umwickeln Sie diese zwei- bis dreimal mit einem Verband. Als Druckpolster legen Sie ein weiteres Verbandpäckchen auf die Wunde und fixieren es mit dem restlichen Verband.

    Verbrennungen

    Kleinere Verbrennungen können mit fließendem Wasser gekühlt werden, bei größeren Brandwunden sollte das aufgrund einer Unterkühlungen vermieden werden. Hier ist es sinnvoller, sie locker und keimfrei mit einem Verbandtuch zu bedecken. Kleidung, die mit der Haut verkrustet ist, sollten Sie nicht ausziehen.

    Schock

    Diesen Zustand erkennen Sie an Unruhe, Nervosität und Angst, einer blassen Haut, Schweißausbrüchen und Zittern. Sprechen Sie die Person an, kontrollieren Sie ihr Bewusstsein und legen Sie sie, bei vorhandenem Bewusstsein, hin. Die Beine sollten erhöht gelagert werden, damit Blut von den Beinen zum Gehirn fließt. Decken Sie die Person zu, beruhigen und trösten Sie sie.

    Knochenbruch

    Bewegungen sollten vermieden werden. Ist die Person bei Bewusstsein, sollte sie in die gewünschte Schonhaltung gebracht werden. Stellen Sie den Bruch durch Decken oder andere Polster ruhig. Bei einem geschlossenen Bruch, sollte die Stelle gekühlt werden. Ein offener Bruch sollte unmittelbar mit einer keimfreien Auflage bedeckt werden.

    Stromschlag

    Unterbrechen Sie den Stromkreis oder ziehen Sie die betroffene Person von dort weg, sprechen Sie sie an. Behandeln Sie Brandwunden, indem Sie sie keimfrei bedecken.

    Erste Hilfe beim Kind

    Grundsätzlich unterschieden sich die Maßnahmen für Erwachsene und Kinder nicht. Kinder sollten ebenfalls in die stabile Seitenlage gebracht werden, wenn die Atmung funktioniert. Besonders wichtig sind hier Ruhe und Zuneigung, auch bei einem bewusstlosen Kinde ist körperliche Nähe wichtig. Schirmen Sie das Kind von der Unruhe ab. Ist keine Atmung vorhanden, dann beginnen Sie mit fünf Beatmungen und führen Sie anschließend, falls sich am Zustand des Kindes nichts ändert, mit der Herzdruckmassage. Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung muss nun der 30:2-Rhythmus eingehalten werden. Beachten Sie dabei, dass das Lungenvolumen eines Kindes deutlich kleiner ist und Sie die Luft mit nur wenig Anstrengung in den Mund des Kindes blasen.

    Konsequenzen bei Schäden durch den Helfer

    Viele zögern bei einem Unfall, Erste Hilfe zu leisten, da sie rechtliche Konsequenzen durch erstandene Schäden fürchten. Dabei muss niemand befürchten, dass er für einen Fehler bei der Hilfe bestraft wird. So darf etwa bei der Herzdruckmassage das Risiko eingegangen werden, eine Rippe zu brechen, ohne dass das rechtlich Folgen für den Ersthelfer hätte. Im Gegenteil: Wenn Sie nicht helfen, machen Sie sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar. Fühlen Sie sich selbst nicht in der Lage, einen Verletzten zu versorgen, ist es dennoch Ihre Pflicht, einen Notruf zu tätigen oder andere Personen um Hilfe zu bitten.

     

    Verbandskasten im Auto: immer aktuell halten

    Einen Verbandskasten im Auto mitzuführen, ist Pflicht. Wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass Sie keinen Verbandskasten im Auto haben, müssen Sie ein Bußgeld von 5 Euro zahlen. Bei der HU wird das Fehlen des Kastens als geringer Makel gewertet. Seit dem 01.01.2015 gilt eine neue DIN-Norm (DIN-13164) für Verbandskästen. Folgende Artikel müssen enthalten sein:

    • 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
    • 14-teiliges Pflasterset
    • 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
    • 2 Fingerkuppenverbände
    • 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
    • 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
    • 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
    • 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
    • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
    • 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
    • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
    • 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
    • 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
    • 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
    • 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
    • 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
    • 2 Dreiecktücher DIN 13168
    • 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
    • 1 Schere DIN 58279
    • 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
    • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
    • 1 Inhaltsverzeichnis

    Regelmäßiger Check

    Kontrollieren Sie Ihren Verbandskasten regelmäßig und tauschen Sie abgelaufene Produkte aus. Nur so kann gewährt werden, dass Pflaster und Binden steril sind.

    D

    FS24

    Ihr Ortskennzeichen z.B. "M" für München

    Spartipps und News:

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