Bezugsrecht: Chance und Risiko für Investoren

Wenn Unternehmen Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Aktien durchführen, werden die Altaktionäre dabei in der Regel durch das Bezugsrecht bevorzugt behandelt. Als Investor haben sie dann die Möglichkeit, mit dem Bezugsrecht zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Allerdings gibt es rund um dieses Privileg einige Dinge, auf die Aktionäre achten sollten.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 09, 2024

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Das Bezugsrecht ist das Recht eines Altaktionärs, bei der Ausgabe neuer Aktien bevorzugt behandelt zu werden. Altaktionäre dürfen bei Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien im Verhältnis zu ihren bisherigen Anteilen beziehen.

    Innerhalb der Bezugsfrist können die Aktionäre das Bezugsrecht ausüben oder es an der Börse weiterverkaufen. Der Wert des Bezugsrechts lässt sich berechnen, unterliegt jedoch nach der Handelsaufnahme an der Börse Angebot und Nachfrage.

    In der Regel verfügt jeder Altaktionär über ein Bezugsrecht. In Deutschland ist die Einräumung eines Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen von mehr als zehn Prozent verpflichtend. Allerdings müssen Investoren ihr Bezugsrecht nicht ausüben, sondern können es auch verkaufen.

    Das Bezugsrecht ist wichtig für Aktionäre, weil dadurch bei einer Kapitalerhöhung ein sogenannter „Verwässerungseffekt“ der Aktienanteile vermieden werden kann. Von einem solchen Effekt wird gesprochen, wenn durch die Kapitalerhöhung mehr Anteile im Umlauf sind, der Aktionär aber daran nicht beteiligt wird.

    Auf diese Weise verringert sich der Umfang seiner Firmenanteile, weil die alten Aktien nun in einem schlechteren Verhältnis zum Aktienkapital stehen. Indem Altaktionäre neue Aktien beziehen, bleibt ihr Stimm- und Anteilsverhältnis gleich. Sie werden somit nicht durch neue Emissionen nicht benachteiligt.

    Mehrbezugswunsch

    Bei der Emission neuer Wertpapiere können Altaktionäre in der Regel nicht nur ihr Bezugsrecht ausüben, sondern sie haben die Möglichkeit, einen sogenannten „Mehrbezugswunsch“ anzumelden.

    In diesem Fall können sie über ihr Bezugsrecht hinaus neue Aktien beziehen und somit ihre Anteile erhöhen. In der Regel handelt es sich dabei um neue Aktien, die von anderen Altaktionären freigegeben wurden, weil sie ihr Bezugsrecht nicht ausgeübt haben.

    Ausübung von Bezugsrechten

    Wird eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht durchgeführt, müssen sich Aktionäre innerhalb von 14 Tagen entscheiden, ob sie das Recht ausüben oder es veräußern wollen. Eine solche Kapitalerhöhung wird auch Bezugsrechtsemission genannt. Sie richtet sich nur an Altaktionäre.

    Für Aktiengesellschaften hat eine Bezugsrechtemission den Vorteil, dass Altaktionäre ihr Recht meist in Anspruch nehmen und die neuen Aktien somit schnell erworben werden. Dem Unternehmen steht in diesem Fall früher mehr Eigenkapital zur Verfügung.

    Üblicherweise entscheiden sich Aktionäre für die Ausübung des Bezugsrechts, um ihre Unternehmensanteile nicht zu verwässern. Deshalb sollte jemand von seinem Bezugsrecht Gebrauch machen, auch wenn er die Aktien ohne Bezugsrecht zu einem günstigeren Kurs kaufen kann.

    Im Gegenzug gilt, dass der Aktienkauf mit Bezugsrecht immer von Vorteil ist, da bei einer Kapitalerhöhung das Portfolio nicht verwässern kann. Zugleich besteht die Chance auf zusätzliche Gewinne durch den Verkauf der Bezugsrechte.

    Mittelbares Bezugsrecht

    Bei der Ausgabe neuer Aktien kann das Bezugsrecht auch mittelbar ausgeübt werden. In diesem Fall wird ein Zwischenschritt eingefügt. In der Regel kauft eine Bank die neuen Aktien zuerst und stellt sie dann den Altaktionären zum Ausüben des Bezugsrechts bereit.

    Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht

    Bei einer Bezugsrechtsemission gibt es verschiedene wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.

    1. Bezugsfrist: Innerhalb von 14 Tagen müssen sich Altaktionäre entscheiden, ob sie neue Aktien erhalten, Ihr Bezugsrecht veräußern oder nicht wahrnehmen wollen.
    2. Bezugsverhältnis: Dieses Verhältnis bestimmt, wie viele neue Aktien Altaktionäre beim Ausüben des Bezugsrechts erhalten.
    3. Bezugsrechtspreis: Der Preis des Bezugsrechts wird durch das Bezugsverhältnis sowie durch Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmt.

    Ablauf

    Auf einer Hauptversammlung wird die Erhöhung des Stammkapitals einer Aktiengesellschaft beschlossen. Zugleich wird der Ausgabekurs der neuen Aktien bestimmt.

    Im Anschluss daran wird der Emissionszeitpunkt festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Bezugsfrist. Zugleich ist dann das Bezugsverhältnis vorhanden, in welchem Altaktionäre neue Aktien im Verhältnis zu ihrem Aktienbestand beziehen können.

    Nach dem Ablauf der Bezugsfrist werden die neuen und alten Aktien an der Börse gehandelt.

    Ausschluss des Bezugsrechts

    In besonderen Fällen kann eine Aktiengesellschaft auf der Aktionärsversammlung auch einen Ausschluss des Bezugsrechts beschließen. Lesen Sie dazu mehr im letzten Kapitel dieses Ratgebers.

    Bezugsrecht ermitteln

    Der Wert des Bezugsrechts eines Altaktionärs wird auf der Basis seiner bisherigen Aktienanteile, dem alten Aktienkurs sowie dem Bezugskurs für die neuen Aktien bestimmt. Dieser Wert ist vor allem dann wichtig, wenn die Bezugsrechte verkauft werden sollen.

    Mit dieser Formel kann der Wert des Bezugsrechts bestimmt werden:

    (Kurs der alten Aktie - Kaufpreis der neuen Aktie) ÷ (Bezugsverhältnis + 1)

    Beispiel

    Eine Aktiengesellschaft erhöht ihr Kapital von 500.000 Euro um 100.000 Euro auf 600.000 Euro. Das Bezugsverhältnis beträgt in diesem Fall 5:1. Der Kurs der alten Aktie liegt bei 20 Euro. Die neuen Aktien können für zehn Euro bezogen werden.

    (20 -10) ÷ (5:1 + 1) = 1,66 Euro

    Das Bezugsrecht einer Aktie wäre in diesem Fall rein rechnerisch 1,66 Euro wert. Allerdings handelt es sich dabei nur um einen theoretischen Wert, denn letztlich werden Bezugsrechte an der Börse gehandelt und dort beeinflussen Angebot sowie Nachfrage den Preis.

    Bezugsverhältnis: Wichtig für Altaktionäre

    Das Bezugsverhältnis im Aktienhandel beziffert die Menge an neuen Aktien, die ein Altaktionär bei einer Kapitalerhöhung erhält, wenn er sein Bezugsrecht ausübt. Das Bezugsverhältnis wird durch das Verhältnis von bestehendem Aktienkapital zu neuem Aktienkapital ermittelt und auf die Aktienmenge der Altaktionäre übertragen. Je mehr Aktien ein Aktionär hält, desto mehr neue Aktien kann er erhalten.

    Beispiel

    Eine Aktiengesellschaft verfügt über ein Grundkapital von einer Million Euro. Nun erhöht sie das Kapital durch die Emission neuer Aktien auf 1,2 Millionen Euro.

    Das Verhältnis beträgt demnach 1.000.000:200.000 = 5:1

    Gemäß einem Bezugsverhältnis von 5:1 würde ein Altaktionär für fünf alte Aktien das Bezugsrecht für eine neue Aktie erhalten.

    Verkauf von Bezugsrechten

    Jeder Aktionär kann seine Bezugsrechte veräußern. Der Verkauf der Bezugsrechte erfolgt über die Börse. Hierfür wendet sich der Investor üblicherweise an seinen Broker oder an die Bank, bei der er sein Depot hält.

    Alternativ kann er seine Bezugsrechte auch selbst an der Börse verkaufen. Allerdings werden für diesen Verkauf meist Mindestkontingente vorausgesetzt. Kleinaktionäre nutzen aus diesem Grund eher die bereits beschriebenen Wege.

    Es gibt noch eine weitere Variante. Die Bezugsrechte können auch ungenutzt im Depot verbleiben. Nach Ablauf der 14-Tages-Bezugsfrist im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Aktienneuemission werden die Bezugsrechte dann automatisch vom Aktienbroker verkauft.

    Werden der Bank keine Anweisung gegeben, werden die Bezugsrechte am Ende der Bezugsfrist automatisch zu dem dann gültigen Preis verkauft. 

    Der Verkauf von Bezugsrechten kann Aktionären Gewinn bringen, denn beim Handel mit Bezugsrechten bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. So ist es möglich, dass die Bezugsrechte deutlich über dem aktuellen Kurs der Neuaktien verkauft werden können.

    Steuerliche Aspekte

    Werden Bezugsrechte verkauft, geht der Fiskus nach Paragraph 20 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von 0 Euro Anschaffungskosten aus.

    In diesem Fall ist der komplette Erlös aus dem Verkauf von Bezugsrechten zu versteuern. Hier greift für Aktien, die seit 2009 gekauft wurden, die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

    Können Bezugsrechte ausgeschlossen werden?

    Der Ausschluss des Bezugsrechts über junge Aktien kann nur zusammen mit dem Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals getätigt werden. Eine Kapitalerhöhung ist nicht immer mit dem Ausüben von Bezugsrechten verbunden. So besteht die Möglichkeit, dass in der Hauptversammlung der Aktionäre ein Ausschluss der Bezugsrechte beschlossen wird. Hierfür ist eine Mehrheit von 75 Prozent der Aktionäre erforderlich.

    Allerdings dürfen Bezugsrechte bei einer Kapitalerhöhung nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. So darf das Grundkapital in der Regel nicht mehr als zehn Prozent durch die Ausgabe neuer Aktien steigen. Außerdem darf der Ausgabepreis der Neuaktion nur gering unter dem aktuellen Aktienkurs liegen. Eine gängige Richtgröße sind fünf Prozent.

    Mögliche Gründe für einen Ausschluss des Bezugsrechts sind:

    • Eine Aktiengesellschaft möchte ein anderes Unternehmen übernehmen und verwendet die neuen Aktien für den Kauf.
    • Eine Aktiengesellschaft möchte mit der Ausgabe neuer Aktien an einer weiteren Börse im Ausland gehandelt werden. Die neuen Aktien sind ausschließlich für diesen Börsengang gedacht.
    • Es werden ausschließlich Belegschaftsaktien als neue Aktien ausgegeben.

    Wenn Aktionäre vom Bezugsrecht ausgeschlossen werden, haben sie in der Regel einen Nachteil. Denn durch die Ausgabe der neuen Aktien erhöht sich das Grundkapital der Aktiengesellschaft. Die Zahl der gehaltenen Aktien und somit Firmenanteile bleibt für den Investor jedoch gleich.

    Auf diese Weise verringern sich sein Anteil sowie sein Stimmrecht. In diesem Fall wird auch von einem „Verwässerungseffekt“ gesprochen. Ein weiterer Nachteil der Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht besteht darin, dass die Aktienkurse danach meist fallen.

    Dies ist die Wertminderung von Aktien, Optionen oder auch Wandelanleihen durch die Ausgabe junger Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechte

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