Direktversicherung: Altersvorsorge über den Arbeitgeber

Bei der sogenannten „Direktversicherung“ handelt es sich in Deutschland um ein Altersvorsorgeprodukt, das ein Arbeitgeber für einen seiner Arbeitnehmer bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherung beantragt. Die Direktversicherung ist somit eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge.

Die Direktversicherung kann in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen werden. Er kann ebenso eine Rentenversicherung als Direktversicherung auswählen.

 

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: September 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Lohnenswert bei Arbeitgeber-Prämien

    Für Arbeitnehmer lohnt sich diese Form der betrieblich geförderten Altersvorsorge vor allem dann, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Prämien trägt. Als Faustregel gilt ein Zuschuss von 20 Prozent: Wird dieser vom Arbeitgeber gewährleistet, lohnt sich die Direktversicherung normalerweise.

    Abgrenzung zum direkten Versicherungsabschluss

    Der Begriff „Direktversicherung“ wird in Deutschland häufig mit dem Abschluss einer Versicherung ohne Außendienst konnotiert. Es handelt sich bei dieser Interpretation um Versicherungen, die über das Internet oder telefonisch direkt bei einer Assekuranz abgeschlossen werden. Deshalb werden diese Unternehmen auch als Direktversicherer bezeichnet. Gängige Direktversicherungen in dem hier genannten Sinne sind Kfz-Versicherungen oder Privathaftpflichtversicherungen. 

    Eine Direktversicherung, wie sie in diesem Artikel vorgestellt wird, fällt hingegen unter die betriebliche Zusatzabsicherung im Alter, welche durch den Arbeitgeber abgeschlossen und auch teilweise durch diesen finanziert wird.

    So funktioniert eine Direktversicherung

    Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Versicherung ab. Er sucht das passende Produkt für seine Angestellten aus; in der Regel handelt es sich um eine klassische oder an einen Fonds gebundene Lebensversicherung. Auch eine spezielle Rentenversicherung ist möglich. Diese schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter häufig günstiger ab.

    Es gibt auch die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer Vorschläge einbringen. Bei Direktversicherungen besteht die Wahl zwischen folgenden Versicherungsprodukten:

    1. Kapitallebensversicherung
      In diesem Fall wird Geld in eine Lebensversicherungspolice eingezahlt, von der Versicherung angelegt und zu einem festen Termin im Rentenalter ausgezahlt. Möglich ist auch die Auszahlung in Form einer monatlichen Zusatzrente. Die angestrebte Versicherungssumme wird im Vorfeld festgelegt und vom Versicherer garantiert. Verstirbt der Versicherungsnehmer vor diesem Stichtag, erhalten seine Hinterbliebenen einen Betrag in Höhe der Versicherungssumme.
    2. Rentenversicherung
      Hierbei handelt es sich um eine private Rentenversicherung, in die eingezahlt wird. Der Arbeitnehmer erhält die monatlichen Rentenzahlungen, sobald er in den Ruhestand wechselt.
    3. Fondsgebundene Lebensversicherung
      Bei der fondsgebundenen Variante der Lebensversicherung werden Fondsanteile gekauft, deren Erträge schließlich mit den Sparbeiträgen zu einem festen Zeitpunkt oder im Todesfall des Arbeitnehmers an Hinterbliebene ausgezahlt werden.
    4. Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Unfallversicherungen
      Diese Versicherungsprodukte können ebenfalls als Direktversicherung dienen, wenn sie mit einer Lebensversicherung oder eine Prämienrückgewähr kombiniert werden.

    Wer zahlt die Beiträge?

    Die Beiträge für das gewählte Versicherungsprodukt können vom Arbeitgeber allein oder anteilig getragen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine Policen in Form einer „Entgeltumwandlung“ selbst bezahlt. In diesem Fall fließt ein Teil seiner Einkünfte sofort in die Direktversicherung.

    Wichtig: Im Jahr 2019 abgeschlossene Direktversicherungen bedingen einen Pflichtzuschuss von 15 Prozent seitens des Arbeitgebers. Ab dem Jahr 2022 wird dieser auch bei bestehenden Verträgen fällig. So ist abzusehen, dass sich künftige Direktversicherungen in jedem Fall für den Arbeitnehmer auszahlen werden.

    Für wen ist die Direktversicherung von Vorteil?

    • Für Unternehmen: Von der Direktversicherung profitieren vor allem kleinere oder mittelständische Unternehmen, die keine eigene Pensionskasse oder -fonds führen. Wenn sie ihre Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung absichern, werden die Beträge direkt vom Bruttolohn abgezogen. Auf diese Weise müssen Unternehmen weniger Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Ein weiterer Vorteil kann die Mitarbeiterbindung an Unternehmen sein: Gerade in Zeiten des starken Wettbewerbs müssen Unternehmer ihren Angestellten Vorzüge bieten, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern oder zu erhalten. Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung kann dabei helfen.
    • Für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer profitieren besonders von der Direktversicherung, wenn die Beitragszahlung vom Arbeitgeber mindestens in der Höhe der eingesparten Sozialbeiträge oder vollständig bezuschusst wird. Zugleich sollten die Kosten für den Versicherungsvertrag möglichst gering sein, damit der Arbeitnehmer weniger Abzüge hat. Von Vorteil ist die Direktversicherung außerdem für privat Krankenversicherte, da sie später bei der Auszahlung der Versicherungssumme keine Sozialabgaben leisten müssen. Lohnenswert ist die Direktversicherung außerdem dann, wenn Arbeitnehmer selbst keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen können, die Direktversicherung jedoch aus einer BUV mit Beitragsrückgewähr besteht oder die BUV mit einer Kapitallebensversicherung kombiniert wird.

    Minijobber von Direktversicherung ausgeschlossen

    Eine Direktversicherung ist nur für hauptberufliche Arbeitnehmer möglich. Minijobber haben keine Möglichkeit, von dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge zu profitieren.

    Kündigung der Direktversicherung

    Eine Kündigung im eigentlichen Sinne ist nicht möglich. Wenn sich Arbeitnehmer für eine Direktversicherung entscheiden, sind sie folglich an den Vertrag gebunden. Bei finanziellen Engpässen oder der Ausscheidung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis mit Direktversicherung ist lediglich der Antrag auf Beitragsfreiheit möglich.

    Ausnahme: Sollte die spätere Rente aufgrund eines bislang nur gering angesparten Betrages weniger als 30 Euro im Monat betragen, können Sie möglicherweise mit einer Abfindung kündigen.

    Was passiert beim Wechsel des Arbeitgebers?

    Wenn ein über die betriebliche Altersvorsorge direktversicherter Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechselt, kann er den neuen Arbeitgeber um die Fortführung des Vertrags bitten.

    Allerdings besteht die Möglichkeit, dass eventuelle Gebühren erneut gezahlt werden müssen sowie ausgehandelte Rabatte zwischen ehemaligem Arbeitgeber und Versicherung entfallen. Darüber hinaus ist es für den Arbeitnehmer nach einem Wechsel auch möglich, die Versicherungspolice privat weiter zu bezahlen.

     

    Wichtig für Sie: Die bereits angesparte Altersvorsorge entfällt natürlich nicht.

     

    Kosten und Nutzen

    Die Beitragshöhe für die Direktversicherung richtet sich nach dem gewählten Produkt und der darin gewählten Versicherungssumme. Was der Versicherungsnehmer letztlich bezahlen muss, hängt außerdem davon ab, wie viel der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge beisteuert.

    Jeder Angestellte kann grundsätzlich vier Prozent seines Bruttogehalts direkt durch Entgeltumwandlung in eine Versicherungspolice einfließen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit sozialversicherungspflichtig ist.

    Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der monatlich 3.000 Euro brutto verdient, hat die Möglichkeit, jeden Monat 120 Euro davon in die Direktversicherung einzuzahlen.

    Direktversicherung Vorteile Nachteile
    Arbeitnehmer
    • Zusätzliche Form der Altersvorsorge für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
    • Geförderte Altersvorsorge durch den Arbeitgeber (ab 2019 mit mindestens 15 Prozent Zuschuss, ab 2022 sogar für laufende Verträge)
    • Automatische Entgeltumwandlung ist praktisch
    • Steuerersparnis für Spitzenverdiener und Privatversicherte
    • Eingezahltes Geld ist auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher
    • Keine Kündigung, sondern nur Beitragsfreistellung möglich
    • Auszahlung erst im Rentenalter möglich
    • Mögliche finanzielle Verluste bei Wechsel des Arbeitgebers
    • Gesetzlich Versicherte müssen bei Auszahlung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen (bis zu 20 Prozent des ausgezahlten Kapitals)
    • Volle Versteuerung der Einkünfte ab 2040
    • Lange Bindung
    • Arbeitgeber entscheidet in letzter Instanz über Versicherungsprodukt
    • Durch Entgeltumwandlung sinkt das Nettoeinkommen und somit sinken auch die späteren Rentenansprüche
    Arbeitgeber
    • Einfache Form der betrieblichen Altersvorsorge, die Arbeitgeber seit 2002 anbieten müssen
    • Mögliche Steuerersparnisse
    • Einsparung von Sozialabgaben
    • Versicherungsverträge können bei Betriebswechsel alter Mitarbeiter auf neue Mitarbeiter übertragen werden
    • Geringer Verwaltungsaufwand
    • Keine eigene Rentenkasse nötig
    • Erhöhte Mitarbeiterbindung durch Angebot von Unternehmen
    • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei der Lohnabrechnung

    Abschlussdatum der Direktversicherung wichtig

    Seit dem 1. Januar 2005 gelten andere Konditionen für die betriebliche Altersvorsorge.

    Vertragsabschluss vor 1. Januar 2005 Vertragsabschluss nach 1. Januar 2005
    • Beiträge sind nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) pauschal mit 20 Prozent zu versteuern.
    • Bei einer Arbeitgeberfinanzierung sind die Beiträge sozialversicherungsfrei, sofern der Jahresbeitrag 1.754 Euro nicht überschreitet.
    • Bei einer Entgeltumwandlung sind Beiträge sozialversicherungspflichtig.
    • Kapitalauszahlungen sind steuerfrei.
    • Seit 2005 müssen auch Personen mit einem zuvor abgeschlossenen Vertrag den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente zahlen.
    • Auf die Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung müssen Sozialversicherungsbeiträge für einen Zeitraum von zehn Jahren entrichtet werden. Das gilt auch für Personen, welche sich für die Einmalauszahlung entscheiden. Die Abrechnung erfolgt über zehn Jahre lang monatlich. In der Ansparphase zahlen Betroffene den halben Krankenversicherungsbetrag, in der Rente den kompletten.
    • Im Todesfall kann das Kapital je nach Vertrag an jede beliebige Person ausgezahlt werden.
    • Beiträge sind nach § 3, Nr. 63 des EStG seit 2018 bis zu acht Prozent zur Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung steuerfrei. Zuvor lag die Grenze bei vier Prozent.
    • Auf Beiträge, die bis 260 Euro im Monat betragen (Stand: 2018), müssen keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.
    • Keine Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung.
    • Die aus der Direktversicherung erhaltenen Leistungen müssen voll besteuert werden.
    • Bei Kapitalabfindung gibt es keine Steuerfreiheit mehr.
    • Bezugsberechtigte im Todesfall des Versicherungsnehmers können nur Ehepartner, ehemalige Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder, Lebensgefährten oder Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften sein.
    • Personen außerhalb der genannten Personengruppen erhalten im Todesfall ein Sterbegeld, das auf maximal 8.000 Euro begrenzt ist.

    Versteuerung

    Während der Einzahlphase sind seit 2018 Beitragszahlungen bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und abgabenfrei. Das entspricht aktuell (Stand: Mai 2019) bis zu 520 Euro im Monat und betrifft nur jene Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.

    Die vorher abgeschlossenen Verträge werden mit pauschal 20 Prozent auf monatliche Beiträge versteuert; hinzu kommt der Solidaritätszuschlag. Der Vorteil für diese Sparer ist der spätere Steuervorteil. So muss im Rentenalter lediglich der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden, der sich wiederum nach dem Alter richtet, seitdem die Rente bezogen wird.

    In der Sparzeit zahlen Versicherte mit Vertragsabschluss nach dem 1. Januar 2005 keine Sozialversicherungsabgaben, sofern der Beitrag maximal 260 Euro beträgt. Auf die spätere Rente müssen gesetzlich Versicherte neben Steuern auch Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, sofern die monatliche Rente 152,25 Euro (Stand: 2018) übersteigt. Privat Versicherte sparen bei einer Auszahlung die Sozialabgaben.

    Vorher abgeschlossene Verträge sind von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, sofern die jährlichen Zahlungen 1.754 Euro nicht übersteigen.

    Ab dem Jahr 2040 müssen alle Einkünfte im Alter zu 100 Prozent versteuert werden. Hierzu zählen auch Einkünfte aus Direktversicherungen.

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