Krankengeld: Absicherung für Angestellte im Krankheitsfall

Das Krankengeld ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es steht somit gesetzlich versicherten Angestellten zu und soll diese bei längeren Krankheiten finanziell absichern. Die sogenannte „Entgeltersatzleistung“ wird nach sechs Wochen bezahlt. Bis dahin zahlt der Arbeitgeber erkrankten und arbeitsunfähigen Angestellten das Gehalt weiter.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wer sich ein Bein bricht oder an einer schweren Erkrankung leidet, muss nicht nur mit einem Aufenthalt im Krankenhaus rechnen, sondern auch mit einem längeren Ausfall bei der Arbeitsstelle. Damit Sie in einer solchen Situation ausreichend finanziell abgesichert sind, besteht in Deutschland für Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht, das Gehalt bis zu sechs Wochen lang in voller Höhe weiterzubezahlen. Danach greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es soll ebenfalls der finanziellen Absicherung bei längerer Erkrankung dienen und den Angestellten helfen, ohne Geldsorgen wieder zu genesen.

    Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

    Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie angestellt und gesetzlich krankenversichert sein. Somit besteht der Krankengeldanspruch primär für pflichtversicherte Arbeitnehmer. Dieser Anspruch ist in §5 Abs.1 Nr. 1 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) festgeschrieben.

    • Stationärer Krankenhausaufenthalt: Wer länger in einem Krankenhaus behandelt wird und kein Geld mehr von seinem Arbeitgeber erhält, hat Anspruch auf Krankengeld der GKV.
    • Reha-Maßnahmen: Sind nach einer OP Reha-Maßnahmen angeordnet und diese dauern länger als sechs Wochen, in welchen der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, übernimmt die GKV nach dieser Zeitspanne das Krankengeld.
    • Erkrankungen mit Arbeitsunfähigkeit: Wer mit ärztlichem Attest krankgeschrieben arbeitsunfähig ist und nach über sechs Wochen immer noch nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf das Krankengeld.

    Beginn des Anspruchs

    Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt.

    Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn eine Person aufgrund derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist. Davor besteht der Anspruch auf eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Das Krankengeld beträgt maximal 90 Prozent des Nettogehaltes für eine Dauer von höchstens 72 Wochen.

    Damit der Anspruch bestehen bleibt, muss der behandelnde Arzt die Krankschreibung regelmäßig erneuern. Entsteht durch eine ausbleibende Krankschreibung eine Lücke, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengelds verweigern.

    In diesen Fällen besteht kein Anspruch

    Wird der Anspruch auf Krankengeld nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung ausgeschöpft und gilt der Patient noch immer als arbeitsunfähig, endet sein Anspruch auf Krankengeld als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies wird als sogenannte Aussteuerung bezeichnet.
    Andere Gründe für den Verfall des Anspruchs auf Krankengeld sind zudem:
    • Mitversicherte in der Familienversicherung der GKV: Wer in der GKV im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert ist, hat keinen Anspruch auf Krankengeld.
    • Praktikanten und Studenten: Wer studiert oder ein Praktikum absolviert und gesetzlich versichert ist, hat keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld.
    • Empfänger von ALG II: Wer Hartz IV bekommt, erhält im Krankheitsfall weiterhin diese Transferleistungen.

    ALG I-Empfänger

    Das Arbeitslosengeld wird im Falle einer Arbeitslosigkeit als Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung gezahlt. Diese ist unabhängig von jeglichen weiteren Voraussetzungen und wird in der Regel bis zu einem Jahr gezahlt. 

    Wer arbeitslos ist und ALG I bezieht, kann sich auf den gleichen Anspruch wie ein regulär Angestellter berufen. Sechs Wochen lang wird im Krankheitsfall ALG I bezahlt, danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengelds.

    Sonderfall: Krankengeld für Elternteil

    Wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen und Ihr Kind mit Ihnen gesetzlich versichert ist, besteht die Möglichkeit Kinderkrankengeld zu bekommen. Ein Anspruch auf die Zahlung dieses Krankengelds besteht, wenn Sie aufgrund einer ärztlich attestierten Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten können und keine andere Person zur Verfügung steht, die das Kind betreuen könnte. Der Anspruch besteht auch bei der Pflege oder Betreuung von behinderten Kindern. Für nicht-behinderte Kinder gilt der Anspruch nur bis zum zwölften Lebensjahr. Voraussetzung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist in beiden Fällen, dass die betroffenen Kinder im gleichen Haushalt leben.

    Pro Kalenderjahr haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstagen Krankengeld pro Kind. Wer alleinerziehend ist, hat 20 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld.

    Die Höhe des Kinderkrankengelds richtet sich nach dem Gehalt, ist jedoch deutlich geringer als die reguläre Lohnzahlung.

    Sonderfall: Selbstständigkeit

    Wer selbständig und freiwillig gesetzlich versichert ist, kann sich einen Anspruch auf Krankengeld sichern. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Sie entscheiden sich bei der GKV für einen Wahltarif, der eine Zahlung von Krankentagegeld vorsieht. Hierdurch wird die Basisabsicherung ergänzt. Dafür müssen Sie aber auch monatlich höhere Krankenkassenbeiträge bezahlen.
    2. Sie zahlen neben dem regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent auch den Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse variiert. In diesem Fall bekommen Sie ab dem 43. Tag Krankengeld von der GKV. Diese Option muss vor Beantragung der Versicherung eindeutig gewünscht werden.

    Ohne diese Sonderregelungen besteht bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen kein Anspruch auf Krankengeld.

    Unabhängig von Ihren Versicherungsleistungen über die GKV können Sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese ist eine private Zusatzversicherung und gleicht Einkommensverluste im Falle einer längeren Krankheit aus und sichert somit die eigene Existenz. Zudem übernimmt die Versicherung dann vertraglich vereinbarte Zahlungen im Falle einer Erkrankung. Wann diese privaten Versicherungen die Zahlungen leisten, hängt von den individuellen Vertragskonditionen ab.

    Wer zahlt Krankengeld ab wann und wie lange?

    Oftmals wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber mit dem Krankengeld verwechselt. Doch tatsächlich wird das eigentliche Krankengeld erst nach Ablauf von sechs Wochen gezahlt. So lange sind Arbeitgeber in Deutschland zur Fortzahlung des Gehalts gesetzlich verpflichtet. Sie erhalten dann sechs Wochen lang ihr gewohntes Gehalt.

    Das Krankengeld, das Sie von Ihrer GKV nach sechs Wochen erhalten, entspricht nicht mehr der Höhe Ihres ursprünglichen Gehalts.

    Die Zahlung von Krankengeld kann bis zu 78 Wochen dauern. Haben sie über diesen Zeitraum Krankengeld erhalten, können Sie nach drei Jahren wieder Krankengeld beantragen.

    Können Sie nach Ablauf der 78-Wochen-Frist weiterhin keiner Arbeit nachgehen, können Berufsunfähigkeitsversicherung, Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung einspringen. Allerdings muss im Vorfeld geklärt werden, welche Versorgungsansprüche bestehen.

    Tipp

    Nehmen Sie mindestens drei Monate vor Auslaufen des Krankengelds Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger, Ihrer BU-Versicherung oder der Agentur für Arbeit auf. So verhindern Sie eine Versorgungslücke.

    So erhalten Sie Krankengeld

    Krankengeld muss nicht separat bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden. Sobald Sie länger krankgeschrieben sind als sechs Wochen, nimmt die GKV direkt Kontakt zu Ihnen auf.

    Für die Zahlung des Krankengelds benötigt die Kasse jedoch verschiedene Dokumente:

    • Verdienstbescheinigungen: Ihr Arbeitgeber erhält in der Regel vor Ablauf der sechs Wochen von Ihrer Krankenkasse ein Formular, in welchem der Arbeitgeber Angaben zu Ihrem Verdienst machen muss. Der Arbeitgeber ist zum Ausfüllen des Formulars gesetzlich verpflichtet.
    • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Von Ihrem Arzt erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die sowohl für den Arbeitgeber als auch später für die GKV genutzt werden kann. Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos attestiert wird. Diese Bescheinigung schicken Sie am besten per Einschreiben an die Krankenkasse. So haben Sie immer einen Nachweis dafür, dass das Schreiben dort eingegangen ist. Bewahren Sie auch alle Durchschläge Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf.

    Nach einer Prüfung durch die Krankenkasse wird das Krankengeld gezahlt. Die Zahlung erfolgt rückwirkend bis zum ersten Tag der attestierten Arbeitsunfähigkeit.

    Tipp Arbeitgeber immer über Gesundheitszustand informieren

    Auch wenn Sie Krankengeld und keinen Lohn mehr beziehen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Gesundheitszustand informieren. So kann er einschätzen, wann und ob Sie wieder einsatzfähig sind. Informieren Sie ebenfalls die Arbeitsagentur, wenn Sie bisher ALG I bezogen haben.

    Berechnung und Höhe

    Wie viel Krankengeld Sie bekommen, hängt von Ihrem bisherigen Bruttoverdienst ab. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Zugleich wird die Auszahlung nochmals angepasst, denn die Krankenkasse zieht davon die Arbeitnehmeranteile an der Sozialversicherung ab.

    Für die Zahlung von Krankengeld gibt es einen Höchstbetrag, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Im Jahr 2018 beträgt der Höchstbetrag 103,25 Euro pro Tag. Das sind 3.098 Euro brutto im Monat. Abzüglich der Sozialabgaben beträgt die Grenze dann 2.714 Euro.

    Ein Beispiel:

    Herr F hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro. Er ist ledig und hat keine Kinder. Netto verdient er damit er knapp 1.900 Euro inklusive kassenindividuellem Zusatzbeitrag.

    Posten Euro (Zahlen sind zur Veranschaulichung gerundet)
    Monatliches Bruttoeinkommen 3.000 Euro

    Monatliches Nettoeinkommen (Steuerklasse 1, ohne Kinder)

    ca. 1.900 Euro

    70 Prozent des Bruttogehalts

    2.100 Euro
    90 Prozent des Nettogehalts 1.700 Euro
    Davon werden nun abgezogen
    Beitrag zur Rentenversicherung 160 Euro
    Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 25 Euro
    Beitrag zur Pflegeversicherung 22 Euro
    Zuschlag für Versicherte ohne Kinder 7,50 Euro
    Netto-Krankengeld monatlich 1.486 Euro

    Fragen und Antworten

    Was ist das Krankentagegeld und wie grenzt es sich vom Krankengeld ab?

    Das Krankentagegeld wird ebenfalls bei einem längeren Arbeitsausfall von Krankenversicherungen gezahlt. Allerdings muss für die Zahlung von Krankentagegeld eine separate Vereinbarung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung getroffen werden. Für das Krankentagegeld wird dann ein höherer Versicherungsbeitrag gezahlt. Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Krankengeld um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung der GKV für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

    Wer benötigt eine Krankentagegeld-Versicherung?

    Eine Krankentagegeld-Versicherung ist dann wichtig, wenn Sie privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Erst dann sind Sie im Krankheitsfall finanziell abgesichert.

    Wie hoch sollte das Krankentagegeld angesetzt werden?

    Um ein ausreichendes Krankentagegeld zu erhalten, sollten Sie zunächst eine Haushaltsrechnung durchführen und Ihren monatlichen Geldbedarf ermitteln. Diese Summe teilen Sie durch 30, um den gewünschten Tagessatz zu erhalten.

    Erhalten Bezieher einer privaten Berufsunfähigkeitsrente auch Krankengeld?

    Krankengeld und die Zahlung einer Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung schließen sich nicht aus. Wichtig ist jedoch, dass die BU-Rente rechtzeitig beantragt wird.

    Gibt es beim Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit Besonderheiten?

    Insbesondere privat oder freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sollten ihren Leistungsumfang prüfen, um bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit nicht ohne finanzielle Absicherung zu sein.

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