Kreditinstitute in Deutschland: Typen und Formen

Das deutsche Bankwesen hat eine lange Tradition. Seit vielen Jahrhunderten bieten Banken Privatkunden und Geschäftsleuten Dienstleistungen an. Sie vergeben Kredite, bieten die Möglichkeit Geld anzulegen oder sorgen dafür, dass der Zahlungsverkehr reibungslos abläuft. Heute werden Kreditinstitute in Deutschland auf der Basis des Kreditwesengesetzes definiert. Darüber hinaus können die Banken hierzulande gemäß einer Drei-Säulen-Struktur in drei große Gruppen eingeteilt werden. In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu Kreditinstituten in Deutschland.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Erste Kreditinstitute schon im Mittelalter

    Die Geschichte des deutschen Bankenwesens reicht bis ins 15. Jahrhundert zurück, als damals die Fugger-Bank in Augsburg gegründet wurde. In den zwei darauffolgenden Jahrhunderten gesellten sich weitere Kreditinstitute hinzu. Sie gingen maßgeblich auf die Initiative von Kaufleuten und Adligen zurück. Die ersten Bankgründungen schufen schließlich die Basis für traditionsreiche Privatbanken, die es heute noch gibt.

    Endes des 18. Jahrhunderts entstanden schließlich erste Sparkassen auf dem Land. Sie waren dafür gedacht, der ärmeren Bevölkerung eine Möglichkeit zu geben, kleine Summen anzusparen. Für die Kapitalanlage erhielten die Bürger Zinsen. Mit den Sparkassen entwickelte sich ein wichtiger Pfeiler des heutigen Bankensystems in Deutschland: der öffentlich-rechtliche Bankensektor.

    Als sich schließlich in der Mitte des 19. Jahrhunderts Bauern und Kaufleute in verschiedenen Regionen Deutschlands zu Hilfsgemeinschaften und Genossenschaften zusammenschlossen, war die Idee der Genossenschaftsbank oder Kreditgenossenschaft entstanden. Heute bilden diese Banken den größten Anteil an deutschen Kreditinstituten.

    Die zunehmende Industrialisierung und Internationalisierung des Handels führte im Jahr 1870 zur Gründung der ersten deutschen Großbank. Die Commerz- und Disconto-Bank lebt in der heutigen Commerzbank fort. Mit der Dresdner Bank und der Deutschen Bank wurden nur wenige Jahre später weitere Großbanken gegründet.

    Eine traditionsreiche Struktur

    An dieser besonderen Ausprägung des Bankenwesens in Deutschland hat sich auch nach zwei Weltkriegen nichts geändert. Allerdings mussten viele Banken im Zuge verschiedener Krisen, zuletzt der Euro-Krise, schwere Verluste hinnehmen. Diese haben zur Konsolidierung geführt, sodass es zum Beispiel die Dresdner Bank in ihrer einstigen Form nicht mehr gibt. Eine wichtige Konsequenz aus der weltweiten Finanzkrise in der Mitte der 2000er-Jahre waren strengere EU-Richtlinien.

    Besonderheit des deutschen Bankenwesens

    Das deutsche Bankenwesen gilt nicht nur aufgrund seiner charakteristischen Drei-Säulen-Struktur als vergleichsweise konservativ. Deutsche Banken gelten seit vielen Jahren als eher renditeschwach. Dafür zeichnen sich Kreditinstitute hierzulande traditionell durch gute Bilanzen aus.

    Diese Eigenschaften sind vermutlich darauf zurückzuführen, dass ein großer Teil der Banken genossenschaftlich angelegt ist und ein anderer großer Teil einen öffentlich-rechtlichen Auftrag hat. Somit sind diesen Banken auf den Finanzmärkten größere Grenzen gesetzt als Privatbanken.

    Die größten deutschen Kreditinstitute

    Das größte deutsche Kreditinstitut ist die Deutsche Bank. Sie gehört auch international zu den größten Banken. So gilt die Deutsche Bank als die größte Bank Europas. Die Bilanzsumme dieses Kreditinstituts betrug im Jahr 2015 mehr als 1,6 Milliarden Euro.

    Weitere große deutsche Banken:

    • Commerzbank
    • DZ Bank
    • Unicredit Bank
    • Landesbank Baden-Württemberg

    Sparkassen Finanzgruppe

    Gemessen an der Bilanzsumme ist die Sparkassen Finanzgruppe die größte Bank Deutschlands. Die Gruppe wies 2015 eine Bilanzsumme von über 1,14 Billionen Euro auf.

    Die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankenwesens

    Das Deutsche Bankwesen hat weltweit ein großes Renommee. Was das Banksystem in Deutschland jedoch besonders macht, ist der sehr hohe Anteil an öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlich organisierten Kreditinstituten. Diese Verteilung beruht auf dem sogenannten „Drei-Säulen-System“. Unterschieden und getrennt werden dabei folgende Bankenarten:

    1. Genossenschaftsbanken oder Kreditgenossenschaften: Sie stellen mit über 1.140 Banken sowie zwei Zentralbanken die erste und somit größte Säule des deutschen Bankwesens dar. Kunden von Genossenschaftsbanken sind zugleich Mitglieder der jeweiligen Genossenschaft. Sie haben dadurch ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um künftige Strategien und die Entwicklung der jeweiligen Bank geht.
    2. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute: Die zweite Säule umfasst die zweitgrößte Gruppe mit über 430 Sparkassen sowie zehn Landesbanken. Diese Kreditinstitute handeln im öffentlichen Auftrag. Träger sind in der Regel Kommunen und Gemeinden. Damit ist das Geschäftsfeld dieser Banken zugleich auf eine Region beschränkt.
    3. Privatbanken: Diese Säule ist sehr heterogen. Zu den privaten Geschäftsbanken gehören in Deutschland zum Beispiel Großbanken wie die Deutsche Bank oder die Commerzbank. Ebenso zählen auch Direktbanken oder private Bankhäuser dazu. Darüber hinaus werden Filialen ausländischer Banken sowie private Bausparkassen zu den Privatbanken gerechnet. Insgesamt gibt es in Deutschland über 200 Privatbanken.

    Was sind keine Kreditinstitute?

    • Kreditvermittler: Kreditvermittler zählen nicht zu den Banken. Sie fungieren lediglich als Mittler zwischen Verbrauchern und den Angeboten von Kreditinstituten. Kreditvermittler benötigen keine Bankenzulassung, sondern stattdessen eine Erlaubnis gemäß Paragraph 34 c, Absatz 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung.
    • In Paragraph 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) wird genau definiert, dass die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie Sozialversicherungsträger des Bundes sowie die Bundesagentur für Arbeit nicht zu den Kreditinstituten zu zählen sind.
    • Laut KWG sind außerdem Versicherer, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Pfandleihanstalten keine Kreditinstitute.
    • Werden von einem Unternehmen Bankgeschäfte ausschließlich innerhalb des Mutterkonzerns betrieben, gilt es nach KWG ebenfalls nicht als Bank.

    Die rechtliche Grundlage für Kreditinstitute bildet Paragraph 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (kurz: Kreditwesengesetz, KWG). Demnach ist ein Unternehmen bereits dann ein Kreditinstitut, wenn es Bankgeschäfte betreibt. Nach der Legaldefinition wird dafür keine Banklizenz benötigt.

    Das KWG definiert elf verschiedene Geschäfte als Bankgeschäfte, die ein Kreditinstitut anbieten kann.

    Paragraph 1 des KWG

    „Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

    Bankgeschäfte sind

    1. die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft),

    1a. die in § 1 Abs. 1 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes bezeichneten Geschäfte (Pfandbriefgeschäft),

    1. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft);
    2. der Ankauf von Wechseln und Schecks (Diskontgeschäft),
    3. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft),
    4. die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft),

    [...]

    1. die Eingehung der Verpflichtung, zuvor veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurückzuerwerben,
    2. die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft),
    3. die Durchführung des bargeldlosen Scheckeinzugs (Scheckeinzugsgeschäft), des Wechseleinzugs (Wechseleinzugsgeschäft) und die Ausgabe von Reiseschecks (Reisescheckgeschäft),
    4. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft),

    [...]

    1. die Tätigkeit als zentrale Gegenpartei im Sinne von Absatz 31.“

    Kontrolle der Kreditinstitute

    Die Kreditinstitute in Deutschland unterliegen nach Paragraph 6 des KWG der Bankenaufsicht. Diese wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernommen. Ihre Aufgabe ist es, die Sicherheit der Vermögensstände der Kreditinstitute zu prüfen. Außerdem kontrolliert sie, dass alle Bankgeschäfte ordnungsgemäß durchgeführt werden. Geregelt wird die Arbeit der Bankenaufsicht durch verschiedene Regelungen und Gesetze.

    Synonyme

    Anstelle der Bezeichnung „Kreditinstitut“ werden in Deutschland synonym auch die Bezeichnungen Bank, Geldhaus, Bankinstitut, Bankhaus oder Geldinstitut verwendet.

    Art und Funktion von Kreditinstituten

    Die Aufgaben von Kreditinstituten beruhen in der Regel auf folgenden Kerndienstleistungen:

    • Verwaltung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs national und international
    • Aufnahme von Einlagen gegen Verzinsung
    • Bereitstellung von Krediten oder Darlehen
    • Übernahme von Emissionen
    • Handel mit Wertpapieren

    Diese Bankdienstleistungen werden von Spezialbanken nur teilweise, von Universalbanken in großem Umfang betrieben.

    Welche Ziele verfolgen Kreditinstitute?

    Ein Großteil aller Kreditinstitute ist daran interessiert, einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Dieser Gewinn wird an die jeweiligen Gesellschafter ausgeschüttet. Dieses Ziel verfolgen zum Beispiel Privatbanken. Sie schütten Gewinne in Form von Dividenden an Aktionäre aus.

    Bei Genossenschaftsbanken stehen hingegen mehr die Interessen der Mitglieder im Vordergrund. So können die Mitglieder meist mitbestimmen, wie die Arbeit der Bank ausgerichtet werden soll.

    Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wie die Sparkassen sind der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Erzielen sie Überschüsse, sollen diese zum einen das Eigenkapital zur Absicherung stärken. Zum anderen dienen die Überschüsse der Finanzierung von gemeinnützigen Institutionen oder sozialen Einrichtungen.

    Überstaatliche Kreditinstitute

    Neben nationalen Kreditinstituten gibt es auch überstaatlich organisierte Banken. Hierzu zählen zum Beispiel der Internationale Währungsfonds (IWF) oder die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ).

    Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute

    Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute haben in der Regel die Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“. Zu diesen Banken gehören Sparkassen sowie sieben Landesbanken. Darüber hinaus zählt auch die Zentralbank der Sparkassen, die DekaBank dazu.

    In Deutschland gibt es mehr als 450 öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.

    Genossenschaftsbanken

    Genossenschaftsbanken bilden die erste Säule des deutschen Bankenwesens. Mit über 1.140 Banken sind sie die größte Gruppe im Bankensektor. Ihre Rechtsform ist in der Regel die eingetragene Genossenschaft (eG). Das Besondere an Genossenschaftsbanken oder Kreditgenossenschaften besteht darin, dass Kunden Mitglieder der Genossenschaft werden. Damit haben sie ein Recht auf Mitbestimmung. Hierfür werden regelmäßig Versammlungen einberufen, auf welchen die Mitglieder über die Ausrichtung des Kreditinstituts mitbestimmen können.

    Fast ein Viertel aller deutschen Girokonten wird von Genossenschaftsbanken verwaltet.

    • Übergeordnetes Finanzinstitut der Genossenschaftsbanken ist die DZ Bank. Sie ist die Zentralbank für alle Kreditgenossenschaften.
    • Die zwölf Sparda-Banken sind die größten Genossenschaftsbanken in Deutschland.
    • Die rund 1.000 Volksbanken- und Raiffeisenbanken sind in ganz Deutschland auch auf kleine Regionen verteilt.
    • 15 PSD-Banken werden ebenfalls zu den Genossenschaftsbanken gezählt. Dabei handelt es sich um Post-Spar-Darlehensvereine, deren Ursprünge in das Ende des 19. Jahrhunderts zurückreichen.

    Genossenschaftlich sind in Deutschland außerdem Kirchenbanken sowie die bekannte Deutsche Apotheker- und Ärztebank oder die Badische Beamtenbank organisiert.

    Privatbanken

    Die Privatbanken bilden die dritte Säule des deutschen Bankensystems. Diese Banken werden weder durch die öffentliche Hand noch durch Genossenschaften organisiert. Vielmehr sind diese Banken im Privatbesitz.

    Diese sind oft auf vermögendere Menschen ausgelegt, welche bei einer Privatbank individuellere Beratung erhalten bei anderen Banken. Zudem verfügen Privatbanken meist auch über ein Netzwerk, mit dem sie ihren Kunden in Bezug auf deren Vermögensverwaltung behilflich sein können.

    In Deutschland haben Privatbanken die längste Tradition. So gibt es Kreditinstitute, deren Geschichte bis ins Mittelalter zurückreicht. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es hierzulande noch mehr als 1.000 verschiedene Privatbanken. Heute existieren noch rund 218 dieser Bankhäuser.

    Privatbanken betreuen Privatkunden sowie Unternehmen. Die größte Privatbank Deutschland ist die Deutsche Bank, die älteste die Fugger-Bank.

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