PKV-Tarifwechsel: So können Sie viel Geld sparen

Sie möchten Ihre private Krankenversicherung wechseln? Oftmals lohnt es sich mehr, einen Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft durchzuführen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie zu achten haben und welche Vorteile Sie daraus ziehen können.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Der PKV-Tarifwechsel

    • Sie können bei einem Tarifwechsel bis zu 40 Prozent Ihrer Beiträge sparen.
    • Ein Wechsel ist jederzeit möglich, wenn ein anderer Tarif einen gleich guten Versicherungsschutz bietet.
    • Eine neue Gesundheitsprüfung ist oftmals nicht erforderlich. Allerdings sind Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge möglich.
    • Auch der Wechsel in eine andere PKV ist möglich – hierbei müssen jedoch die Kündigungsfristen berücksichtigt werden.

    Ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft lohnt sich immer dann, wenn Sie mit einem günstigeren Tarif den gleichen Versicherungsschutz erhalten. Als Faustregel gilt hierbei, etwa alle fünf Jahre den eigenen Tarif mit anderen Versicherungsstufen der privaten Krankenversicherung zu vergleichen.

    Solch ein PKV-Wechsel lohnt sich übrigens auch für ältere Versicherte und chronisch Kranke. So können Ältere die steigenden Beiträge vermeiden, indem sie in einen neueren Tarif wechseln. Dabei müssen weder die chronisch Kranken noch die Älteren Angst vor der Gesundheitsprüfung haben: Wenn auf alle Mehrleistungen verzichtet wird, die im neuen Tarif enthalten sind, fällt die Prüfung weg. Sie haben also höchstens mit Risikozuschlägen zu rechnen.

    Welche Rechte habe ich als Versicherungsnehmer?

    Ein Wechsel zu einem anderen Tarif ist grundsätzlich immer möglich. Im § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist dieser Wechsel geregelt. Nach diesem können alle Versicherungsnehmer verlangen, in einen Tarif mit einem gleichartigen Versicherungsschutz wechseln zu dürfen.

    Sollten Sie Probleme haben, Ihr Recht zum Tarifwechsel durchzusetzen, sollte in jedem Fall Unterstützung hinzugezogen werden. Gegebenenfalls lohnt es sich auch, eine Beschwerde einzureichen.

    Wie funktioniert der Tarifwechsel?

    Ein unproblematischer Tarifwechsel kann folgendermaßen stattfinden: 

    1. Es ist sinnvoll, die Versicherungsgesellschaft zuerst per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren und auf den Wechsel anzusprechen. Eventuell können hierbei schon erste Probleme oder Fragen aus dem Weg geräumt werden.
    2. Ist das Versicherungsunternehmen informiert, stellen Sie Ihren Wechselantrag.
    3. Nun hat die Versicherungsgesellschaft 15 Werktage Zeit, sich bei Ihnen zu melden. Sollte sich die Bearbeitung verzögern, erhalten Sie noch während dieser Frist eine Zwischenmeldung von der Krankenversicherung.
    4. Anschließend erfolgt eine individuelle Beratung durch die Versicherungsgesellschaft. Hier werden auch alle Fragen zur Gesundheitsprüfung sowie zu den Risikozuschlägen beantwortet.
    5. Danach wird Ihnen mitgeteilt, welchen Beitrag Sie für den gewünschten neuen Tarif zu zahlen haben.

    Unterstützung bei einem Tarifwechsel

    Streben Sie einen Tarifwechsel an, sollten Sie sich von einem professionellen Berater unterstützen lassen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, den passenden Tarif zu finden und den Wechsel schnell und einfach umzusetzen.

    Eine professionelle Unterstützung ist in jedem Fall sinnvoll, denn die privaten Krankenversicherungen behindern häufig den Wechsel. Da sie für die gleiche Leistung weniger Geld erhält, hat sie keinen Anreiz, Sie beim Tarifwechsel zu unterstützen.

    So kann es durchaus geschehen, dass Angebotsanfragen über mehrere Monate unbeantwortet bleiben oder zu hohe Risikozuschläge berechnet werden.

    Suchen Sie deshalb am besten einen professionellen Berater, der Ihnen beim Wechsel sowie bei allen Stolpersteinen hilft. Achten Sie darauf, dass es sich um einen unabhängigen Berater mit einem transparenten Internetauftritt handelt!

    Ist der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft problemlos?

    In der Regel sollte sich der Tarifwechsel vergleichsweise unproblematisch gestalten, wenn er innerhalb der Gesellschaft stattfindet. Wird jedoch in einen Tarif mit einem größeren Leistungsumfang gewechselt, kann sich der gesamte Prozess etwas komplizierter gestalten. So beispielweise können Risikozuschläge und Wartezeiten anfallen.

    Hinzu kommt, dass die Versicherungsgesellschaften den Wechselwilligen nur selten entgegenkommen. Bei ihnen stößt ein solcher Wechsel oftmals auf Widerstand, denn die Beitragsanpassungen sorgen meist für niedrigere Beiträge.

    Wie gestaltet sich der Tarifwechsel bei Beamten?

    Zwar können Beamte in der PKV ihren Versicherungsbeitrag ebenfalls optimieren, doch sind ihre Möglichkeiten in der Regel geringer. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten mehr Tarifsysteme für Angestellte und Selbstständige an als für Beamte. Aufgrund der fehlenden Alternativen ist es also für Beamte häufig nur bedingt möglich, in einen anderen Tarif zu wechseln.

    Nicht leichtfertig in den neuen Tarif wechseln

    In der Regel kommt Ihnen ein Wechsel in einen anderen Tarif zugute. Dennoch sollten Sie Ihren Tarif nicht leichtfertig wechseln. Nehmen Sie sich vorab genügend Zeit, um Ihren alten Tarif zu überprüfen:

    • Welche Bedürfnisse erfüllt der alte Tarif?
    • Welche Leistungen sind für Sie unerlässlich?
    • Wo gibt es eventuelle Leistungslücken?

    Anhand dieser Fragen können Sie nach einem neuen Tarif suchen, der Ihre individuellen Wünsche erfüllt. Hierfür sollten Sie am besten eine Checkliste zurate ziehen, um die für Sie wichtigsten Punkte überprüfen zu können.

    Was geschieht mit Altersrückstellungen beim Tarifwechsel?

    Häufig wechseln besonders Ältere aufgrund der PKV-Beitragserhöhungen. Doch was passiert in diesem Fall mit den Altersrückstellungen?

    Mithilfe der Altersrückstellung werden die erhöhten Krankenkosten berücksichtigt, die üblicherweise im Alter anfallen. Diese ergeben sich aus dem Sparanteil, der im Versicherungsbeitrag enthalten ist.

    Wechseln Sie nun nur innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft, bleiben diese Altersrückstellungen in der Regel erhalten. Wechseln Sie jedoch in eine andere Versicherungsgesellschaft, können die Altersrückstellungen üblicherweise nur in den Basistarif mitgenommen werden.

    Vorsicht vor unseriösen Anbietern

    Der Dachverband der privaten Krankenversicherung (PKV) warnt seit Ende 2015 vor unzulässigen Werbeanrufen. Dabei geben sich unseriöse Geschäftsleute als Mitarbeiter des PKV-Verbandes aus und wollen privat Versicherte zu einem Tarifwechsel motivieren. Die Daten werden dann jedoch für den Adresshandel zweckentfremdet oder für Verkaufsgespräche genutzt.

    Mitarbeiter des PKV-Verbands führen solche Telefongespräche nicht. Aus diesem Grund sollten bei solch einem Anruf keine persönlichen Daten weitergegeben werden.

    Kündigungsrecht bei PKV-Tarifwechsel

    Wechseln Sie Ihren Tarif innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung, ist keine Kündigung erforderlich. Es ist demnach auch keine Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Stattdessen setzen Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung und bitten ihn um passende Angebote – hier greift Ihr Tarifwechselrecht, welches ebenfalls in § 204 VVG festgesetzt ist. Auch sind hierbei keine anderen Fristen einzuhalten, da der Tarifwechsel in einen Tarif mit dem gleichen Leistungsumfang völlig unproblematisch ablaufen sollte.

    Risikozuschlag und Wartezeiten

    Möchten Sie beim Wechsel Mehrleistungen buchen, haben Sie oftmals mit Wartezeiten zu rechnen. Die Länge der Wartezeit hängt dabei üblicherweise von der Versicherungsgesellschaft und der gebuchten Leistung ab. Folgende Wartezeiten sind üblich – dabei handelt es sich nur um ungefähre Angaben:

    Auch Risikozuschläge können bei einem Wechsel fällig werden. Dabei liegt die maximale Höhe meist bei 30 Prozent des Versicherungsbeitrags. Doch auch diese können sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden.

    Keine Angst vor Gesundheitsprüfung

    Sollten Sie in einen anderen Tarif Ihrer PKV wechseln wollen, müssen Sie grundsätzlich keine Angst vor der Gesundheitsprüfung haben. Ist der Leistungsumfang Ihres gewünschten Tarifs identisch oder schlechter, wird üblicherweise keine erneute Prüfung durchgeführt.

    Der Vorteil einer Gesundheitsprüfung besteht darin, dass Sie mithilfe dieser in einen neuen Tarif mit besserem Leistungsumfang wechseln können. Auch ist es Ihnen so möglich, Mehrleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie die Gesundheitsfragen beantworten.

    Allerdings kann eine fehlende Gesundheitsprüfung auch zu Nachteilen führen:

    • Sie können bestimmte Mehrleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen.
    • Sie müssen mit Risikozuschlägen rechnen, wenn die Zuschläge für Ihre Krankheiten nun anders berechnet werden.

    Möchten Sie auch ohne Gesundheitsprüfung Mehrleistungen versichern, muss der Versicherer zustimmen. Darüber hinaus müssen Sie damit rechnen, weitere Risikozuschläge zu erhalten. Auch eine Wartezeit kann auf Sie zukommen.

    Gibt es mögliche Verschlechterungen?

    Bevor Sie sich überhaupt für den Tarifwechsel entscheiden, sollten Sie sich ausführlich mit Ihrem Versicherungsvertrag auseinandersetzen. Achten Sie unbedingt darauf, nicht auf medizinisch wichtige Leistungen zu verzichten. Auch sollten Sie möglichst niedrige Selbstbehalte vereinbaren. Beides kann später nicht mehr rückgängig gemacht werden – im Notfall haben Sie mit hohen Kosten zu rechnen.

    Vorsicht bei Wechsel in Unisex-Tarif

    Seit dem 21.12.2012 dürfen die Privatversicherer ihren Neukunden ausschließlich Unisex-Tarife anbieten. Dabei werden die Beiträge unabhängig vom Geschlecht berechnet. Das Problem hier ist: Befinden Sie sich einmal in einem Unisex-Tarif, können Sie nicht mehr in einen Bisex-Tarif wechseln (bei diesen ist der Beitrag unter anderem vom Geschlecht abhängig). Zudem bestehen noch nicht viele Alternativen zu diesem Unisex-Tarif. Aus diesem Grund stehen diese Tarifarten bei vielen Personen in der Kritik.

    Kein Wechsel in Standardtarif!

    Wechseln Sie in den Unisex-Tarif, können Sie danach nicht mehr in den Standardtarif wechseln. Dieser ist jedoch deutlich günstiger und bietet Ihnen besonders dann eine Entlastung, wenn Sie die normalen Tarife der PKV nicht zahlen können.

    Standardtarif vs. Basistarif

    In der privaten Krankenversicherung gibt es zwei verschiedene Sozialtarife: den Standardtarif und den Basistarif. Beide Tarife sind an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt, aber für unterschiedliche Personen zugänglich. Nachstehend haben wir die wichtigsten Informationen zu beiden Tarifen kurz zusammengetragen – so können Sie herausfinden, welcher der beiden für Sie infrage kommt.

    Der Standardtarif

    Der Standardtarif gilt als brancheneinheitlicher Tarif und erfüllt seit dessen Einführung im Jahr 1994 eine soziale Schutzfunktion. Der Tarif richtet sich insbesondere an ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif wählen müssen.

    Den Standardtarif können alle Personen nutzen, die

    • Vor 2009 in die private Krankenversicherung gewechselt sind und
    • Seit mindestens zehn Jahren Mitglied in der PKV sind.

    Zusätzliche müssen die Versicherten

    • Mindestens 65 Jahre alt sein,
    • Mindestens 55 Jahre alt sein und ein Einkommen haben, welches die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigt, oder
    • Jünger als 55 Jahre sein und eine Rente beziehen, welche die Beitragsbemessungsgrenze der GKV nicht übersteigt.

    Welche Leistungen gibt es?

    Die Leistungen des Standardtarifs decken sich mit denen der GKV. Allerdings dürfen privat Versicherte hier auch direkt Privatärzte aufsuchen. Zusatzversicherungen sind allerdings nicht möglich.

    Welcher Beitrag ist zu zahlen?

    Der Beitrag für den Standardtarif ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt. 2016 liegt der Höchstbetrag bei 618,68 Euro pro Monat.

    Bietet der Tarif für Rentner deutliche Beitragsentlastungen?

    Insbesondere für Rentner ergeben sich aus dem Standardtarif deutliche Beitragsentlastungen. Denn je älter privat Versicherte werden, umso stärker steigt die Beitragshöhe an.

    Der Basistarif

    Personen, die ab 2009 in der private Krankenversicherung versichert sind, können immer in den Basistarif wechseln. Alle anderen Personen haben dann Zugang, wenn sie

    • Älter als 55 Jahre sind,
    • Eine Rente oder Pension beziehen oder
    • Im Sinne des Sozialrechtes bedürftig sind.

    Welche Leistungen gibt es?

    Auch die Leistungen des Basistarifs decken sich mit denen der GKV. Darüber hinaus können die privat Versicherten Zusatzversicherungen abschließen. Außerdem erhalten sie unter anderem bessere Leistungen bei

    • Krankenhaustagegeld
    • Reha-Leistungen
    • Psychotherapie

    Welcher Beitrag ist zu zahlen?

    Der Beitrag für den Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Zusätzlich wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz aufgeschlagen. Hier liegt der Höchstbeitrag im Jahr 2016 bei 665,29 Euro pro Monat.

    Ist der Tarif nur in Ausnahmefällen geeignet?

    Eigentlich gilt der Basistarif nur als Notlösung: Er ist vergleichsweise teuer, beinhaltet jedoch nur die Leistungen der GKV. Dieser bietet sich vor allem für Versicherte an, die im Sinne des Sozialrechts als hilfebedürftig gelten, da deren Beiträge dann auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags begrenzt sind. Deshalb sollte der Tarif nur als Alternative gewählt werden, wenn Sie die Beiträge für einen anderen PKV-Tarif nicht mehr zahlen können. Prüfen Sie jedoch vorab immer, ob Sie eventuell in einen günstigeren Tarif wechseln können.

    Was ist der Notlagentarif?

    Beim Notlagentarif handelt es sich um eine Versicherungsstufe, die nur über eingeschränkte Leistungen verfügt. Allerdings kostet sie monatlich nur zwischen 100 und 120 Euro. Versicherer dürfen ihre Kunden zwangsweise in den Notlagentarif versetzen, wenn diese mit ihren Beiträgen für den Basistarif in Verzug geraten. Jene Versicherung ruht dann und die Versicherten sind über den Notlagentarif abgesichert.

    Hierbei werden Behandlungskosten akuter Erkrankungen sowie Schmerzen, vor allem auch im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet. Zudem werden bei Kindern auch Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Schutzimpfungen gezahlt.

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