Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht’s in der Familie

Die Schadenfreiheitsklasse ist ein entscheidender Faktor für die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Um bei einer Erstversicherung von einer möglichst hohen SF-Klasse zu profitieren, kann diese innerhalb der Familie übertragen werden. Bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse gibt es jedoch einige Dinge, auf die Sie achten müssen. In diesem Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen und Hintergründen, wenn Sie eine Schadenfreiheitsklasse übertragen wollen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: September 28, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Schadenfreiheitsklasse - Was ist das?

    Durch die Schadenfreiheitsklasse, auch SF-Klasse genannt, kann Auskunft über die unfall- und schadenfrei gefahrenen Jahre erlangt werden. Diese beeinflusst den Beitrag der Kfz-Versicherung, denn je weniger Schadensfälle dem Autoversicherer gemeldet werden, desto höher ist die Schadenfreiheitsklasse und umso niedriger der jährliche Versicherungsbeitrag.
    Die Schadenfreiheitsklasse findet sich auf der letzten Beitragsrechnung des Kfz-Versicherers, kann alternativ jedoch auch eigenständig ermittelt werden.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Unter Familienmitgliedern ist ein Übertrag meist problemlos möglich.
    • Die SF-Klasse kann nur einmal übertragen werden.
    • Derjenige, der die SF-Klasse überträgt, verliert den Schadensfreiheitsrabatt endgültig.
    • Die Person, die den Rabatt erhält, kann nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie sie seit Erhalt des Führerscheins hätte erreichen können.
    • Gerade jüngere Fahrer profitieren vom Übertrag erst, wenn sie schon einige Jahre Fahrpraxis gesammelt haben.
    • Wenn Sie zwei Autos besitzen, können Sie den Rabatt für ein Auto abgeben und den Rabatt für das andere Fahrzeug behalten.
    • Die SF-Klasse können Sie auch bei einem Versicherungswechsel übertragen.

    Es ist nicht aufwendig, den SF-Rabatt innerhalb der Familie zu übertragen. Diese Schritte sind nötig:

    1. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kfz-Versicherung auf und fragen Sie nach den Details zum Übertrag. Fragen Sie Ihre Versicherung, auf wen der Rabatt übertragen werden kann. Ein Übertrag an Kinder und Ehepartner ist in der Regel problemlos möglich. Manche, aber nicht alle Versicherer erweitern den Kreis auf Geschwister oder Lebenspartner. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung auch nach Fristen für den Übertrag. In der Regel liegen diese zwischen sechs und zwölf Monaten.
    2. Prüfen Sie im nächsten Schritt, wie lange der Empfänger des Rabatts bereits einen Führerschein besitzt und Auto fährt. Denn danach richtet sich, welche Schadenfreiheitsklasse übernommen werden kann. Je länger der Empfänger einen Führerschein hat, desto besser, denn umso mehr Klassen kann er übernehmen.
    3. Vergleichen Sie verschiedene Versicherungstarife für den Empfänger des SF-Rabatts. Wenn Sie weiterhin eine Kfz-Versicherung nutzen wollen, sollten Sie ebenfalls Tarife vergleichen. In manchen Fällen kann sich ein Versicherungswechsel lohnen.
    4. Haben Sie den gewünschten Versicherungstarif gefunden, können Sie den Übertrag der SF-Klasse bei Ihrer Versicherung beantragen. In der Regel bieten die Versicherungen entsprechende Anträge online auf ihrer Homepage an. Sie können sich den Antrag auch per Post zuschicken lassen.
    5. Der Empfänger des SF-Rabatts kann anschließend seine Kfz-Versicherung zum günstigeren Tarif abschließen.

    Wichtige Fristen

    Die Versicherungsgesellschaften setzen Fristen zum Übertrag von Schadenfreiheitsklassen. Bei einem herkömmlichen Wechsel liegt die Frist in der Regel bei einem halben Jahr. So können Sie zum Beispiel Ihr Auto stilllegen und den damit verbundenen SF-Rabatt innerhalb von sechs Monaten an Ihre Kinder oder Enkel weitergeben, wenn diese eine eigene Autoversicherung nutzen wollen.

    In der Regel kann die Schadenfreiheitsklasse noch innerhalb von zwölf Monaten auf ein Familienmitglied übertragen werden, nachdem der bestehende Vertrag gekündigt wurde. Dies ist auch dann möglich, sollte der vorherige Besitzer der SF-Klasse verstorben sein und die Kinder anschließend das Auto erben.

    Wann das Übertragen innerhalb der Familie Sinn macht

    Eine Übertragung der SF-Klasse kann sich aus verschiedenen Gründen anbieten:

    • Familienmitglied schafft das Auto aus Altersgründen ab: Wenn die Großeltern ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen wollen, können sie ihre SF-Klasse auf die Kinder oder Enkel übertragen lassen. In diesem Fall geben ältere Menschen zugleich auch ihren Führerschein ab.
    • Kinder übernehmen Zweitwagen: Gibt es in Ihrem Haushalt zwei angemeldete Fahrzeuge, können Ihre Kinder eines davon übernehmen. Dabei besteht die Möglichkeit, gleich die entsprechende SF-Klasse zu übertragen.
    • Tod eines Familienmitglieds: Stirbt ein Versicherungsnehmer, kann der SF-Rabatt seiner Versicherungspolice zum Beispiel auf den Ehepartner übertragen werden.

    In diesen Fällen ist es nicht sinnvoll

    Nicht immer ist der Übertrag der SF-Klasse empfehlenswert.

    • Für Fahranfänger: Da der SF-Rabatt nur bis zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs übertragen werden kann, lohnt sich diese Maßnahme nicht bei Fahranfängern. Sie würden kaum oder gar nicht von einem Übertrag profitieren.
    • Bei einem PKW, der selbst weitergenutzt werden soll: Wenn Sie Ihr Fahrzeug weiterhin nutzen wollen, lohnt sich eine Übertragung der SF-Klasse nicht, da Sie ja dann wieder in die niedrigste Klasse eingestuft werden.

    Rabattverlust

    Sobald der Rabatt einmal übertragen wurde, verliert der Rabattgeber seinen Rabatt unwiederbringlich!

    Wer kann die SF-Klassen übernehmen?

    Es hängt vom jeweiligen Versicherer ab, auf wen die SF-Klasse übertragen werden kann. Grundsätzlich ist ein Übertrag problemlos auf die direkten Angehörigen oder Verwandten möglich:

    1. Leibliche Kinder
    2. Ehepartner
    3. Eltern

    Je nach Versicherungsgesellschaft wird dieser Kreis erweitert. Bei manchen Versicherern können Sie den SF-Rabatt auch auf folgende Personengruppen übertragen lassen:

    • Enkel
    • Nichtleibliche Kinder
    • Lebensgefährten

    Wenn der SF-Rabatt auf diese Personengruppe übertragen werden soll, ist es empfehlenswert, dass Versicherte im Vorfeld genau nachfragen, ob das bei ihrem Versicherer überhaupt möglich ist. Die Einschränkung der Übergabe der SF-Klasse besteht, um Missbrauch zu vermeiden. Insbesondere bei der Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts von Großeltern auf die Enkel ist von großer Bedeutung, wie lange diese schon im Besitz des Führerscheins sind. 

    Das passiert bei einer Scheidung

    Haben Ehepartner zwei Fahrzeuge während ihrer Ehe genutzt, hat ein Ehepartner bei einer Trennung Anspruch auf die Übertragung des SF-Rabatts. Dabei gelten die Regelungen der Versicherung. So muss der Begünstigte regelmäßig Auto gefahren sein und die Übertragung muss zum Beispiel innerhalb einer Frist von sechs bis zwölf Monaten erfolgen.

    Voraussetzung, dass eine Übertragung bei getrennten oder geschiedenen Ehe- und Lebenspartnern erfolgt, ist eine klare Zuordnung der jeweiligen Fahrzeuge. Aus diesem Grund birgt der Übertrag des SF-Rabatts bei Scheidungen häufig großes Konflikt- und Streitpotential. Im schlimmsten Fall muss sich ein Ehepartner dann wieder in die niedrigste SF-Klasse einstufen lassen.

    Voraussetzung für den Wechsel

    Ein Wechsel der SF-Klasse durch Übertragung ist innerhalb der Familie an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So ist eine Übertragung nur möglich, wenn die begünstigte Person das Fahrzeug regelmäßig genutzt hat.

    Außerdem kann ein Übertrag erst erfolgen, wenn bei der betreffenden Versicherung ein Antrag dafür gestellt wurde. Dieser Antrag kann jedoch innerhalb von sechs bis zwölf Monaten erfolgen.

    Grundsätzlich ist ein Übertrag der SF-Klasse nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Vollkasko-Versicherung möglich, da in der Teilkasko-Versicherung in der Regel keine SF-Rabatte vergeben werden. Der Grund dafür: In der Teilkasko macht eine SF-Klasse keinen wirklichen Sinn, da der Versicherungsnehmer auf den versicherten Diebstahl oder Vandalismus nur bedingt Einfluss hat.

    Konsequenzen der Übertragung

    Wenn die SF-Klasse innerhalb der Familie weitgegeben wird, hat das verschiedene Konsequenzen. Zum einen verliert die Person, die ihre SF-Klasse abgibt, alle damit verbundenen Rabatte und wird bei einer erneuten Versicherung wieder ganz niedrig eingestuft. Zum anderen kann der Empfänger der SF-Klasse nur so viele schadenfreie Jahre geltend machen, wie er einen Führerschein besitzt.

    Eine Übertragung der SF-Klasse kann nicht rückgängig gemacht werden.

    Ist ein Versicherungswechsel bei Übertragung der SF-Klasse möglich?

    Bei einem Übertrag der SF-Klasse können Empfänger und Geber bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen versichert sein. Eine gemeinsame Versicherung ist keine Voraussetzung für den Übertrag. Ein Versicherungswechsel ist somit nicht erforderlich. Er kann jedoch sinnvoll sein, um von günstigeren Tarifen zu profitieren.

    Allerdings sollten Sie darauf achten, welche Rabatttabelle die jeweiligen Versicherer anwenden. Denn es wird kein Schadenfreiheitsrabatt übertragen, sondern lediglich die SF-Klasse. Somit haben Sie zum Beispiel kein Recht darauf, die gleichen Rabatte nach einem Übertrag zu erhalten wie die Person, die Ihnen die SF-Klasse übertragen hat.

    Darauf sollten Sie beim Übertrag der SF-Klasse achten

    • Prüfen Sie in den Versicherungsdetails, ob ein Übertrag der Schadenfreiheitsklasse auf den gewünschten Empfänger überhaupt möglich ist.
    • Bedenken Sie, dass viele Vergleichsportale beim Autoversicherungsvergleich nicht Ihre aktuelle SF-Klasse abfragen, sondern die Klasse zum Beginn der neuen Versicherung.
    • Lassen Sie sich im Zweifelsfall die Möglichkeit einer Übertragung der SF-Klasse sowie den neuen Beitrag vom Versicherer schriftlich bestätigen.

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