Die Rolle der Sicherungsübereignung

Bei der Sicherheitsverfahrung handelt es sich um sogenanntes „treuhänderisches Rechtsverhältnis“, das vertraglich festgehalten wird. Dabei überträgt ein Schuldner sein Eigentum an einen Gläubiger. Der Gläubiger ist so lange Eigentümer der übertragenen, beweglichen Sache, bis die Schuld getilgt oder eine festgelegte Vereinbarung zur Schulderfüllung erfüllt wurde.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: June 19, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist der Gläubiger vertraglich dazu verpflichtet, dem Schuldner das Eigentum wieder zurück zu übertragen. Im Gegensatz zur Bürgschaft handelt es sich bei der Sicherungsübereignung also nicht um einen einseitig verpflichtenden Vertrag.

    Sicherungsübereignung vs. Pfand

    Im Gegensatz zum Pfandrecht ist die Sicherungsübereignung nicht ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt worden. Ein Grund dafür bestand lange in der Debatte darüber, dass es sich bei der Sicherungsübereignung im Grund um ein Pfandrecht ohne Besitz handelt.

    Da das Pfand im BGB jedoch als Besitzpfand definiert wurde, fiel es dem Gesetzgeber schwer, daraus ein eigenes „Sicherungsübereignungsrecht“ abzuleiten. Heute liefern die § 929 Satz 1 und § 930 des BGB die Rechtsgrundlage für die Sicherungsübereignung. Weitere Regelungen werden in einem eigenen Vertrag, etwa einem Darlehensvertrag, zwischen Gläubiger und Schuldner festgehalten.

    Sicherungsnehmer und -geber

    Bei der Sicherungsübereignung wird in Verträgen nicht immer von Schuldner und Gläubiger gesprochen, sondern auch von Sicherungsnehmer (=Kreditgeber) und Sicherungsgeber (=Kreditnehmer).

    Grundsätzlich unterscheidet sich das Pfand von der Sicherungsübereignung dadurch, dass das Pfand tatsächlich in den Besitz des Gläubigers übergeh. Das Pfand wird schließlich wieder ausgelöst, wenn alle Schulden getilgt wurden und geht danach wieder in das Eigentum des Gläubigers über.

    Bei der Sicherungsübereignung bleibt die Sache im Besitz des Schuldners, ist aber Eigentum des Gläubigers. In der Praxis hat die Sicherheitsübereignung deshalb den Vorteil, dass der Schuldner seinen Besitz auch weiterhin nutzen darf, auch wenn er ihn „auf dem Papier“ übereignet hat.

    Im konkreten Fall kann ein Autobesitzer mit dem auf Raten gekauften PKW weiterfahren, obwohl er ihn an den Autohändler per Sicherungsübereignung übertragen hat. Für Unternehmen hat diese Form der Übereignung den Vorteil, dass sie zum Beispiel weiterhin mit Maschinen arbeiten können, die vertraglich jedoch so lange dem Gläubiger gehören, bis die Schulden bei ihm abbezahlt wurden. Achten Sie bei einem Kreditvergleich auf die verschiedenen Arten der Sicherungsübereignung.

      Pfand Sicherungsübereignung
    Eigentümer Kreditgeber Kreditgeber
    Besitzer Kreditgeber Kreditnehmer
    Nutzungsrecht Kreditgeber (eingeschränkt) Kreditnehmer

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    Einsatzgebiete

    Heute wird die Sicherungsübereignung vor allem für die Kreditabsicherung genutzt. Kann der Schuldner seine Raten nicht bedienen oder seine Schulden begleichen, verbleibt die übereignete Sache im Eigentum des Gläubigers.

    In diesen Fällen wird die Sicherungsübereignung heute bei Privatkunden im Kreditwesen eingesetzt:

    • Absicherung von Ratenkrediten, wenn der Schuldner über eine zu geringe Bonität verfügt.
    • Sicherheit bei Ratenkrediten oder Darlehen, wenn die Kreditsumme höher ausfällt.
    • Bei der Autofinanzierung zur Absicherung des Kredits.

    Was übereignet werden kann

    Im Rahmen einer Sicherheitsübereignung können bewegliche Güter, also Fahrzeuge, Elektronikartikel oder auch komplette Warenlager an einen Gläubiger übereignet werden. Man spricht auch von „Sachgesamtheiten“, wenn es sich nicht nur um eine Sache handelt.

    Sind Sie in einem bestimmten Raum gelagert, kann auch eine Raumsicherungsübereignung zum Tragen kommen. In diesem Fall wird dieser Raum zunächst vertraglich definiert. Sobald neue Sachen in diesem Raum hinzukommen, werden sie automatisch in die Sicherheitsübereignung mit einbezogen.

    Bedingung für sicherungsübereignete Gegenstände

    Auch wenn die Sache bei der Sicherungsübereignung als Eigentum an den Gläubiger übergeht, hat der Schuldner als Besitzer das Recht, diese Sachen oder Gegenstände weiterhin zu nutzen. Allerdings verfügt er nicht rechtlich darüber, er darf diese Sache oder den Gegenstand also nicht verkaufen oder eigenmächtig verändern.

    Beispiel: Ein Privatkunde finanziert sein neues Auto mit Hilfe einer Sicherungsübereignung. In diesem Fall behält die Bank des Autohändlers in der Regel den Fahrzeugbrief ein und der Schuldner kann das Fahrzeug zum Beispiel nicht eigenmächtig verkaufen.

    So läuft eine Sicherungsübereignung ab

    Wird eine Sicherungsübereignung vereinbart, überträgt der Sicherungsgeber eine Sache als Eigentum an den Sicherungsnehmer. In einem Vertrag wird zum einen die Art des Besitzes definiert und zum anderen das sogenannte „Besitzkonstitut“ nach §930 BGB festgehalten. Im Vertrag steht folglich, ob der Besitz nur verwahrt, geliehen oder genutzt werden kann.

    1. Ein Konsument kauft ein Produkt und möchte es finanzieren.
    2. Die Bank bietet eine Sicherungsübereignung zu Absicherung des Kredits an.
    3. Beide Parteien unterschreiben den Sicherungsübereignungsvertrag.
    4. Die Sache geht in das Eigentum des Sicherungsnehmers, in diesem Fall der Bank, über.
    5. Der Kreditnehmer zahlt seinen Kredit in regelmäßigen Raten ab.
    6. Sobald der Kredit getilgt wurde, geht die Sache automatisch wieder in das Eigentum des Kreditnehmers über.

    Dinge, die Sie beachten sollten

    Um die Sicherungsübereignung konkret rechtlich zu definieren und abzusichern, wird in den meisten Fällen ein separater Vertrag geschlossen, der auch „Sicherungsabrede“ genannt wird.

    In einem Vertrag zur Sicherungsübereignung sind folgende Bestandteile wichtig:

    • Name und Anschrift von Schuldner und Kreditgeber
    • Gesamthöhe der Forderung
    • Rechnungsdatum
    • Fälligkeit der Raten oder der Gesamtsumme

    Unabhängig davon, welche Waren in Sicherungsverwahrung genommen werden, sollten diese genau im Sicherungsübereignungsvertrag definiert werden.

    Bei Kfz sollten folgende Angaben im Vertrag stehen:

    • Konkrete Fahrzeugbezeichnung inkl. Fahrgestellnummer
    • Beschaffenheit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übereignung (Ist es ein Neuwagen? Gibt es Schäden?)
    • Alter des Fahrzeugs
    • Netto-Anschaffungspreis des Kfz

    In einem Raumsicherungsvertrag zum Beispiel bei Warenlagern oder bei Inventar sollten diese Elemente enthalten sein:

    • Genaue Beschreibung der Sachgesamtheit
    • Art, Menge und Beschaffenheit des Sicherungsguts
    • Anschaffungspreise und Alter der Waren
    • Verweis auf zukünftige Waren oder zukünftig erworbenes Inventar

    Unabhängig von diesen konkreten Inhalten sollten natürlich Sie sich vor einer Sicherungsübereignung den Vertragstext genau durch und lassen Sie sich unklare Passagen vom Kreditgeber erläutern.

    Wie wird die übereignete Sache zurückgegeben?

    Üblicherweise erfolgt die Rückübertragung des Eigentums automatisch, nachdem die letzte Rate getilgt wurde oder das komplette Darlehen ausgeglichen wurde. Man spricht rechtlich dabei auch von der „Befriedigung des Gläubigers“. Der Kreditgeber ist zur Rückübereignung vertraglich verpflichtet.

    Verfügungsgewalt

    Im Falle einer Sicherungsübereignung besitzt der Kreditnehmer weiterhin die an den Sicherungsnehmer übereignete Sache. Er übt also auch das Besitzrecht aus. Dies ist vor allem bei Autofinanzierungen wichtig. Denn schließlich möchte der Schuldner sein Fahrzeug auch nutzen. Ebenso wie das Besitzrecht bleibt auch das Nutzungsrecht der Sache von der Sicherungsübereignung unberührt, es sei denn, es wurden separate Klauseln im Vertrag vereinbart, welche die Nutzung einschränken.

    Nach der Übereignung geht die Sache in das Eigentum des Kreditgebers über. Dieser übt so lange das Eigentumsrecht aus, bis die Schuld aus dem Kredit beglichen wurde. In der Praxis bedeutet dies zum Beispiel, dass der Kreditnehmer den Kfz-Brief wieder von der Autobank zurückerhält, wenn er alle Raten der Finanzierung beglichen hat.

    Darf der Kreditgeber eigentlich über eine sicherungsübereignete Sache verfügen?

    Grundsätzlich darf der Kreditgeber die übereignete Sache weder nutzen noch über sie verfügen. Verstößt ein Sicherungsgeber jedoch gegen die Vertragsbedingungen, indem er zum Beispiel das Darlehen nicht mehr zurückzahlt, kann der Kreditgeber über den übereigneten Besitz selbst verfügen.

    Beispiel: Wenn ein Privatkunde die Kfz-Finanzierung über eine Sicherungsübereignung abgesichert hat, die Raten aber nicht mehr begleicht, kann die Bank das übereignete Auto das Besitzrecht einfordern und dieses Kfz ggfs. selbst verkaufen.

    Liegt allerdings kein triftiger Grund für die Nutzung oder Verfügung des Kreditgebers über die Sache vor, handelt der Kreditgeber vertragsbrüchig und kann zu Schadensersatz herangezogen werden. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Verfügung über die Sache genau in der Sicherungsabrede, also dem Sicherungsübereignungsvertrag, festgelegt und durch die Unterschrift beider Vertragspartner bestätigt wurde.

    Drittwiderspruchsklase kann zur Freigabe führen

    Im Falle einer Vollstreckung kann ein Gläubiger die Freigabe der Ware durch den Schuldner zusätzlich durch eine Drittwiderspruchsklage nach § 771 der Zivilprozessordnung verlangen. Ein Widerspruch des Kreditnehmers oder Schuldners gegen die Vollstreckung ist in der Regel nicht möglich, solange eine Forderung besteht und die Schulden nicht getilgt wurden.

    Umfang einer Sicherungsübereignung

    Eine Sicherungsübereignung muss nicht immer nur auf bewegliche Sachen angewandt werden, die bereits vorhanden sind. So kann der Vertrag sich auch auf einen kompletten Sachbestand, die sogenannten „Sachgesamtheiten“, beziehen. Dabei handelt es sich meist um Warenlager. Üblicherweise ist ein Warenbestand in einem Lager immer dynamisch, d.h. es werden Waren verkauft und in gleicher Menge wieder gekauft, um den Lagerbestand auf einem konstanten Niveau zu halten. Somit können auch bewegliche Güter sicherungsübereignet werden, die der Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar nicht besitzt. Es ist also möglich, dass sich die Sicherungsübereignung auf zukünftige Sachen bezieht.

    Im Rahmen der Sicherungsübereignung hat der Sicherungsgeber als Händler auch das Recht Waren aus dem übereigneten Sachbestand zu verkaufen. Allerdings muss er dabei berücksichtigen, dass neu gekaufte Waren automatisch übereignet werden, also faktisch Eigentum des Kreditgebers sind.

    Ebenso ist eine weitere Variante denkbar: So kann der Kreditnehmer die sicherungsübereignete Ware auch verkaufen, ohne neue Ware einzukaufen. Er muss in diesem Fall jedoch seinen Erlös direkt an den Sicherungsnehmer, in den meisten Fällen die Bank, übertragen. Ein solcher Fall wird in der Regel im Rahmen einer „Anwartschaftsregelung“ vertraglich festgehalten, um Rechtsstreitigkeiten auszuschließen.

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