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Familienhaftpflicht

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die Familienhaftpflicht

    • Eine Familienhaftpflicht übernimmt Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
    • Neben Partner und Kindern können in einigen Policen sogar Großeltern, Geschwister und Au-Pairs mitversichert werden.
    • Mit ein paar Tricks können die Beitrage einfach gesenkt werden – auf keinen Fall sollten Sie jedoch an der Deckungssumme sparen!

    Ob die zerbrochene Scheibe des Nachbarn oder ein Kratzer im Auto des Bekannten –wenn Kinder draußen toben, sind kleine Missgeschicke schnell passiert. Haben Sie eine Familienversicherung abgeschlossen, müssen Sie die Kosten nicht selbst tragen.

    Schutz für die ganze Familie

    Spätestens, wenn der Nachwuchs da ist, sollten Sie über eine Familienhaftpflichtversicherung nachdenken. Diese Police übernimmt die Kosten für Schäden an Dritten und schützt so die gesamte Familie. So gilt der Schutz nicht nur für Sie, sondern auch für die folgenden Personen:

    • Ehepartner
    • Lebenspartner
    • leibliche Kinder
    • Adoptivkinder
    • Stiefkinder
    • Pflegekinder
    • volljährige Kinder in der Ausbildung

    Tipp: Eltern müssen nicht für ihre Kinder haften

    Erst ab einem Alter von sieben Jahren gelten Kinder als schuldfähig. Verursachen jüngere Kinder einen Schaden, müssen Eltern deshalb nicht dafür haften – folglich springt dann auch die Familienhaftpflicht nicht ein. Möchten Sie als Eltern dennoch die finanzielle Verantwortung für diese Fälle zu übernehmen, bieten einige Anbieter auch entsprechende Zusatzpolicen an.

    Nun kommt es ganz auf Ihre Versicherung an, ob auch weitere Personen mitversichert sind. Entscheidend ist allerdings zumeist, dass sie ebenfalls in Ihrem Haushalt leben. Je nach Anbieter sind das zum Beispiel:

    • Großeltern
    • Geschwister
    • Austauschschüler
    • Au-Pairs
    • Schwiegereltern
    • Stiefeltern
    • Hausangestellte
    • pflegebedürftige Angehörige

    Wann endet die Mitversicherung Ihrer Kinder?

    Die Mitversicherung endet nicht zwangsläufig mit der Volljährigkeit Ihrer Kinder. Haben sie zum Beispiel nach der Schule eine Ausbildung begonnen, schützt sie die Familienpolice auch weiterhin. Welche Besonderheiten es außerdem zu beachten gilt, zeigt die folgende Tabelle:

    Kinder mitversichert während...

    Kinder nicht mitversichert während...

    • Minderjährigkeit
    • Schulausbildung
    • erster Berufsausbildung
    • erstem Studium
    • Studium, das direkt an die Lehre angeschlossen wird
    • Bundesfreiwilligendienst
    • Wartezeit nach Abschluss der Schule (maximal ein Jahr)
    • zweiter Ausbildung
    • zweitem Studium
    • Lehre, die nach einem Studium begonnen wird
    • Referendariat
    • ab Heirat
    • ab Erwerbstätigkeit

     

    Schadenbeispiel

    Sie machen mit Ihrer Familie einen Fahrradausflug, als Ihr 19-jähriges Kind versehentlich einen Fußgänger anfährt. Dieser stürzt daraufhin und verstaucht sich das Handgelenk. Da Ihr Kind sich noch in der Ausbildung befindet, werden die Kosten von der Familienhaftpflicht getragen.

    Was passiert bei der Scheidung der Eltern?

    Im Falle der Scheidung der Eltern steht auch die Entscheidung an, was mit der bestehenden Familienhaftpflicht geschieht. Hier gilt: Die Police sollte von der Person übernommen werden, in deren Haushalt die Kinder zukünftig leben werden. Das gestaltet sich besonders einfach, wenn diese Person der Versicherungsnehmer ist. Andernfalls kann die Police nicht so einfach weitergeführt werden – dann müssen Sie eine neue Haftpflicht abschließen.

    Familienhaftpflicht – Der Vergleich zeigt die beste Police

    Möchten Sie sich und ihre Familie in finanzieller Sicherheit wissen, ist eine Familienhaftpflicht der richtige Weg. Schließlich kann sonst ein kleines Missgeschick dazu führen, dass Sie für eine hohe Schadenssumme aufkommen müssen. Insbesondere, wenn Personen verletzt werden. Doch bevor Sie eine solche Police abschließen, sollten Sie sich etwas Zeit nehmen, um die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Das verschafft Ihnen folgende Vorteile:

    • Geld sparen durch günstige Beiträge
    • Police mit passenden Leistungen finden
    • Police mit passender Deckungssumme finden

    Dazu können Sie zum Beispiel den FinanceScout24-Rechner nutzen. Wie Sie am besten vorgehen, zeigt die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung:

    1. Alter und Anzahl der versicherten Personen auswählen
    2. Formular mit Detailangaben ausfüllen, wie zum Beispiel:
    • Sollen Kinder mitversichert werden?
    • Soll ein Hund mitversichert werden?
    1. Klick auf den Button: „Jetzt Tarife vergleichen“
    2. Liste mit passenden Anbietern erscheint
    3. durch variieren der Regler Ergebnisübersicht anpassen
    4. auf Wunsch persönliche Beratung beanspruchen, zum Beispiel über:
    • E-Mail
    • Kundenhotline
    1. einzelne Angebote durch Klick auf „Leistungsumfang“ prüfen
    2. passenden Anbieter auswählen

    Wie können zwei Policen zusammengeführt werden?

    Nach der Heirat oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft lohnt es sich oft, die bestehenden Verträge zusammenzuführen. Eine gemeinsame Familienhaftpflicht ist schließlich meist günstiger und hilft Ihnen, Geld zu sparen. Dazu haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten:

    1. Eine der bestehenden Policen erweitern
    Sicherlich die einfachste Methode ist, eine der bestehenden Policen zu erweitern. Beachten sollten Sie jedoch, dass laut Gesetz stets der zeitlich ältere Vertrag bestehen bleiben muss.

    2. Beide Policen kündigen und neue Haftpflicht abschließen
    Natürlich können Sie auch beide Versicherungen kündigen und sich nach einer neuen umsehen. Dies sollten Sie allerdings nur entscheiden, nachdem Sie verschiedene Angebote verglichen haben.

    Tipps vor dem Abschluss einer Familienhaftpflicht

    Oft haben Sie bei Abschluss einer Versicherung viele Optionen zur Wahl: So müssen Sie zum Beispiel entscheiden, wie hoch die Versicherungssumme sein soll. Die folgenden drei Tipps helfen Ihnen, garantiert die richtigen Entscheidungen zu treffen:

    • Versicherungssumme möglichst hoch ansetzen: Vor allem, wenn Personen Schaden genommen haben, können die Kosten schnell bis in den siebenstelligen Bereich klettern. Eine Versicherungssumme von mindestens drei- bis fünf Millionen Euro ist deshalb dringend zu empfehlen.
    • jährlich statt monatlich zahlen: Bei fast allen Anbietern ist es möglich, die Beiträge auch jährlich auf einen Schlag zu zahlen. Das ist oft günstiger als eine monatliche Zahlung.
    • Laufzeit von einem Jahr wählen: Oft werden Laufzeiten von drei, fünf oder sogar zehn Jahren angeboten. Ratsamer ist es allerdings, eine einjährige Laufzeit zu wählen. Diese ist zwar meist etwas teurer, jedoch können Sie schneller wechseln, wenn Sie mit Ihrer Police unzufrieden sind.

    Häufig gestellte Fragen

    Was deckt die Familienhaftpflicht ab?

    Im Regelfall werden drei verschiedene Arten von Schäden durch die Familienhaftpflicht abgedeckt: • Sachschäden liegen vor, wenn ein fremdes Eigentum beschädigt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Kinder versehentlich beim Fußball spielen eine Fensterscheibe zerbrechen. • Personenschäden liegen zum Beispiel vor, wenn Sie mit dem Fahrrad einen Fußgänger anfahren und dieser daraufhin eine Verletzung erleidet. Auch die Folgekosten, wie eventuell notwendige Operationen oder Reha-Aufenthalte, sind inbegriffen. • Vermögensschäden werden durch die Haftpflicht nur übernommen, wenn diese durch einen von Ihnen verursachten Personen- oder Sachschaden entstanden sind. Das ist etwa der Fall, wenn die Person aufgrund ihrer Verletzung nicht mehr berufsfähig ist und dafür entschädigt werden muss. Die entstandenen Kosten übernimmt Ihr Versicherer allerdings nur bis hin zur vereinbarten Deckungssumme. Besonders, wenn Personen zu Schaden gekommen sind, können die meisten Familien die entstandenen Kosten nicht aus eigenen Mitteln zahlen – siebenstellige Beträge sind hier schließlich keine Seltenheit. Daher empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens drei bis fünf Millionen Euro.

    Welche Kosten entstehen bei der Familienhaftpflicht?

    Im Gegenzug für den finanziellen Schutz im Schadensfall müssen Sie jährlich, quartalsweise oder monatlich Beiträge zahlen. Wie hoch diese ausfallen, kommt zum einen auf den jeweiligen Anbieter an. Hier lohnt sich ein Vergleich, denn nicht immer ist ein höherer Beitrag gleichbedeutend mit mehr Leistung. Zum anderen kommt es aber auch auf Faktoren an, die Sie selbst bestimmen können, wie zum Beispiel: • Versicherungssumme • Anzahl der Mitversicherten • Zahlungsintervall • Selbstbeteiligung • Mindestlaufzeit

    Wie kann ich die Kosten der Familienhaftpflicht senken?

    Mit ein paar einfachen Tipps und Tricks lassen sich die Beiträge für Ihre Police reduzieren: • jährliche Zahlung: Diese Option ist bei Versicherern gerne gesehen und somit meist günstiger, als eine monatliche oder quartalsweise Zahlung. • Selbstbeteiligung wählen: Zumeist haben Sie die Möglichkeit, Kosten bis zu einer gewissen Höhe auch selbst zu tragen. Damit senken Sie den Beitrag erheblich. • längere Mindestlaufzeit: Grundsätzlich ist es von Vorteil, eine einjährige Laufzeit zu wählen, da Sie dann schneller kündigen können. Längere Laufzeiten danken die Versicherern Ihnen jedoch mit günstigeren Beiträgen. • Anbieter vergleichen: Indem Sie verschiedene Anbieter und Angebote vergleichen, finden Sie eine Police, die zu Ihren Bedürfnissen und auch Ihrem Geldbeutel passt.

    Gilt die Familienhaftpflicht auch für mein Haustier?

    Auch Haustiere können einen Schaden anrichten, für den grundsätzlich die Halter haften. Durch die Familienhaftpflicht sind jedoch nur sogenannte gezähmte Kleintiere abgesichert, wie etwa: • Katzen • Vögel • Kaninchen • Hamster • Bienen Nicht inbegriffen sind hingegen: • Hunde • Nutztiere wie Rinder • Zug- und Reittiere wie Pferde • wilde Tiere wie Schlangen

    In welchen Fällen zahlt die Haftpflicht nicht?

    Nicht immer muss der Versicherer die Kosten übernehmen. Das ist bei folgenden Schäden der Fall: • absichtlich herbeigeführte Schäden • Schäden an in Ihrer Police mitversicherten Personen • Schäden an Gegenständen, die Sie geliehen, gemietet oder gepachtet haben • Schäden, die im Zuge einer Gefälligkeitsarbeit entstanden sind • Schäden, die durch das Fahren eines Kraftfahrzeugs entstehen

    Haften Eltern immer für ihre Kinder?

    Grundsätzlich haften Eltern für ihre Kinder, solange diese minderjährig sind. Dies gilt allerdings nicht für kleine Kinder unter sieben Jahren. Diese sind vor dem Gesetz deliktunfähig und können sich daher auch nicht strafbar machen. Im Straßenverkehr gelten Kinder sogar bis zu einem Alter von zehn Jahren als schuldunfähig. Da hier Eltern nicht haften müssen, muss auch die Haftpflicht nicht einspringen. Sehr wohl machen sich Eltern jedoch haftbar, wenn sie die Aufsichtspflicht bei einem unter siebenjährigen Kind verletzt haben und infolgedessen ein Schaden entsteht. Hier springt – anders als oft vermutet – die Familienhaftpflicht ein. Schadenbeispiel: Sie sind zu Besuch bei Bekannten, als Ihr sechsjähriger Sohn versehentlich eine teure Vase umstößt. Da Sie Ihn lediglich zehn Minuten unbeaufsichtigt gelassen haben, haben Sie Ihre Aufsichtspflicht eingehalten und müssen für den Schaden nicht haften. Hätten Sie beispielsweise eine Stunde nicht nach Ihrem Sohn gesehen, wären Sie sehr wohl haftbar – hier springt die Haftpflicht ein.

    Gilt die Haftpflicht auch im Ausland?

    Hier kommt es darauf an, wie lange Sie sich im Ausland aufhalten. Bei Aufenthalten mit einer Dauer von bis zu einem Jahr bleibt die Haftpflicht wie gewohnt bestehen. Sobald Sie sich aber länger dort aufhalten oder Ihren Wohnsitz dorthin verlegen, gilt die Police nicht mehr.