11 Fallstricke bei Versicherungen

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: May 15, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    • Lesen Sie stets das Kleingedruckte in Ihrem Versicherungsvertrag. Hier können sich wichtige Zusätze, aber auch fiese Fallstricke verstecken.
    • Sollten Sie die juristischen Formulierungen nicht gänzlich verstehen, lassen Sie sich von einem Versicherungsmakler oder Anwalt beraten.
    • Nehmen Sie sich Zeit, um die Policen zu verstehen und miteinander zu vergleichen.
    • Lassen Sie sich nicht von günstigen Angeboten locken. Manchmal sind die auf den ersten Blick teuren Versicherungen der bessere Deal.

    Versicherungen spielen für jeden Menschen eine große Rolle im Leben. Während Sie bis zum Ende Ihrer Ausbildung noch automatisch bei Ihrer Familie versichert sind, stehen Sie anschließend plötzlich vor einer schwierigen Aufgabe: Welche Versicherungen benötigen Sie? Welche sind weniger sinnvoll? Zu welchem Anbieter sollen Sie gehen und worauf müssen Sie achten? Hier finden Sie die 11 häufigsten Fallstricke beim Abschluss einer Versicherung.

    Unterschreiben Sie niemals direkt vor Ort

    Auch wenn ein Angebot noch so verlockend klingt oder zeitlich befristet ist, sollten Sie den Versicherungsvertrag niemals direkt vor Ort unterschreiben. Im Gegenteil: Gerade dann, wenn der Versicherer oder Versicherungsmakler Sie unter Zeitdruck setzen möchten, sollten Sie skeptisch werden. Nehmen Sie sich daher beim Abschluss einer Versicherung stets ausreichend Zeit, um:

    • Den Vertrag gründlich durchzulesen und jede einzelne Formulierung, auch im Kleingedruckten, zu verstehen.
    • Die Versicherung mit Konkurrenzangeboten zu vergleichen.
    • Das Versicherungsangebot eventuell von einem weiteren Versicherungsmakler oder Anwalt prüfen zu lassen.

     Unterschreiben Sie einen Vertrag für eine Versicherung daher erst nach einem ausführlichen Vergleich mehrerer Angebote.

    Vorsicht bei Klausel: „Grobe Fahrlässigkeit“

    Gerade bei Unfallversicherungen, Kfz- und Haftpflichtversicherungen, mittlerweile aber auch in vielen weiteren Verträgen, findet sich die Klausel der „groben Fahrlässigkeit“. Diese sollte, wenn möglich, niemals in Ihrer Versicherung enthalten sein. Weshalb?

    1. Sollte die Versicherung in einem Versicherungsfall feststellen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt und dadurch selbst zum Schaden beigetragen haben, darf die Versicherung ihre Leistungen stark kürzen.
    2. „Grob fahrlässig“ ist rechtlich nicht eindeutig definiert und daher Auslegungssache der jeweiligen Versicherung.
    3. Bis zum Jahr 2008 haben die Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit den vereinbarten Schutz komplett verweigert.
    4. Laut neuem Recht müssen die Versicherungen zwar dennoch bezahlen, allerdings nur anteilige Kosten.
    5. Sie laufen somit Gefahr, auf hohen Rechnungen oder Strafzahlungen sitzen zu bleiben.

    Verzichtsklausel

    Gegen einen kleinen Aufpreis gibt es bei vielen Versicherern die Möglichkeit, eine sogenannte „Verzichtsklausel“ in den Vertrag aufzunehmen.

    Die Versicherung verzichtet demnach auf die Klausel „Grobe Fahrlässigkeit“ und bezahlt dem Kunden in diesem Fall dennoch den kompletten Schaden. Sie sollten daher bei Möglichkeit stets auf Verträge mit dieser Verzichtsklausel zurückgreifen.

    Beitragsrückgewähr nicht immer sinnvoll

    Es klingt verlockend: Wenn Sie bis zu einem festgelegten Zeitpunkt keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil Ihrer bezahlten Beiträge zurück. Doch lassen Sie sich nicht täuschen: Die sogenannte Beitragsrückgewähr lohnt sich nur in den seltensten Fällen.

    „Beitragsrückgewähr“

    Eine Beitragsermäßigung in Form eines Rückzahlungsbetrages an den Versicherten, wenn dieser in der vergangenen Versicherungsperiode seiner privaten Versicherung keine der Leistungen in Anspruch genommen hat.

    Welche Versicherungen enthalten eine Beitragsrückgewähr?

    Besonders häufig finden Sie Angebote mit Beitragsrückgewähr bei einer:

    Lohnt sich die Beitragsrückgewähr?

    In den meisten Fällen muss diese Frage mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden, denn Verträge mit einer Beitragsrückgewähr:

    • Werden häufig durch höhere Beiträge vorfinanziert und sind daher im Durchschnitt teurer als „gewöhnliche“ Versicherungen.
    • Versprechen in vielen Fällen eine sogenannte „Überschussbeteiligung“. Somit ist die konkrete, am Ende zurückgezahlte Versicherungssumme von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig und kann sehr gering ausfallen.
    • Haben zu Beginn ihrer Laufzeit erst einmal eine negative Rendite. Wer also vorzeitig aus dem Versicherungsvertrag aussteigen muss, fährt Verluste ein.
    • Erstatten nur den sogenannten „Sparanteil“ Ihrer Versicherung zurück, der „Risikoanteil“ wird einbehalten.

    Dieser „Sparanteil“, welcher Ihnen in Form der Beitragsrückgewähr erstattet wird, ist in der Regel sehr schlecht verzinst. Es ist daher lohnenswerter, eine günstigere Versicherung ohne Beitragsrückgewähr abzuschließen und stattdessen Ihr gespartes Geld mit besseren Zinsen anderweitig anzulegen.

    Besser ohne Beitragsrückgewähr

    Schließen sie lieber eine günstigere Versicherung ohne Beitragsrückerstattung ab und legen Sie das verbleibende Geld in einem Bankensparplan oder in Fonds an.

    Kopplung von Versicherungen

    Vor allem bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es immer wieder sogenannte „Koppel-Angebote“. Hierbei erhalten Sie zusätzlich zur Lebens-, Unfall- oder Rentenversicherung eine günstigere Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Dies bringt gleich zwei Vorteile mit sich:

    1. Sie zahlen geringere monatliche Raten als bei einem einzelnen Abschluss der jeweiligen Versicherungen.
    2. Die Ratenzahlungen werden im Versicherungsfall in der Regel für beide Versicherungen ausgesetzt. Das bedeutet: Sollten Sie berufsunfähig werden und Leistungen beziehen, müssen Sie auch keine Raten mehr für Ihre Lebens-, Unfall-, Renten- oder sonstigen gekoppelten Versicherungen bezahlen.

    Kopplung häufig nicht sinnvoll

    Welche Versicherungen Sie benötigen und inwiefern Sie diese sinnvoll koppeln können, hängt stets von Ihrer individuellen Situation ab. Sie sollten sich daher für flexible Modelle entscheiden und gemeinsam mit einem Versicherungsmakler eigene Policen abschließen. Ansonsten werden Koppel-Produkte schnell zu einer unflexiblen und hohen monatlichen Belastung.

    Machen Sie niemals falsche Angaben

    Je nach Art der Versicherung, müssen Sie vor dem rechtswirksamen Vertragsabschluss Angaben zu Ihrer Person, Ihren Hobbys oder Vorerkrankungen machen. Gerade Berufsunfähigkeitsversicherungen verlangen stets ausführliche Informationen zu Ihrer Gesundheit.

    Sie dürfen bei dem Abschluss einer Versicherung niemals Falschangaben machen! Fürchten Sie, mit den richtigen Angaben keinen Versicherungsschutz zu erhalten, so sehen Sie sich nach einem Alternativprodukt um. Ansonsten darf der Versicherer Ihren Vertrag jederzeit fristlos kündigen oder im Schadensfall gar die Leistungen verweigern.

    Eine Umdeckung ist nur selten sinnvoll

    Sogenannte „Umdeckungen“ sind gemeinhin umstritten und bei Versicherungen nur selten sinnvoll - vor allem nicht bei Personenversicherungen.

    „Umdeckung“

     

    Eine Umdeckung ist die Kündigung eines bereits bestehenden Versicherungsvertrags auf Empfehlung des Versicherers und somit auch der Neuabschluss eines neuen Versicherungsvertrages.

    Eine Umdeckung ist ein Versicherungswechsel im Bereich der Sach- oder Personenversicherungen. Ziel der Umdeckung ist es, mit dem neuen Vertrag bessere Bedingungen, Leistungen oder eine veränderte Absicherung zu erhalten.

    Es werden zwei Fälle der Umdeckung unterschieden

    Umdeckung von Sachversicherungen

    Experten sehen die Umdeckung bei einer Sachversicherung als weniger bedenklich an. Hier können sich für Sie als Kunde durch den neuen Vertrag tatsächlich Vorteile im Preis oder der Leistung einer Police ergeben. Zudem können Sie den Versicherungsschutz an Ihre derzeitige Lebenssituation anpassen, wenn sich diese seit Abschluss der Versicherung stark verändert hat und die neue Versicherung daher besser passt.

    Umdeckung von Kranken- oder Lebensversicherungen

    Bei Personenversicherungen jedoch, vor allem im Bereich der Kranken- und Lebensversicherungen, sind Umdeckungen nur mit Vorsicht zu genießen. In den meisten Fällen bringen sie für die Versicherungsnehmer große Nachteile mit sich, die da seien:

    • Hohe Provisionszahlungen für den Vertragsabschluss
    • Zwischenzeitlicher Wegfall der Steuerfreiheit
    • Höhere Raten aufgrund des höheren Eintrittsalters
    • Geringerer Garantiezins

    Klauseln bei Berufsunfähigkeitsversicherung

    Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten folgende Klauseln unbedingt in dem jeweiligen Vertrag enthalten sein:

    1. Verweisungsverzicht: Die Berufsunfähigkeitsversicherung schreitet ein, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen psychischer oder physischer Art nicht mehr ausüben können. Dies bedeutet nicht, dass Sie voll erwerbsunfähig sind. Sie könnten also durchaus in einem anderen Beruf weiterhin arbeiten. Durch den Verweisungsverzicht verzichtet Ihr Versicherer darauf, Sie in eine andere Tätigkeit zu „verweisen“. Ihre Police muss daher unbedingt und explizit einen absoluten Verweisungsverzicht enthalten.
    2. Rückwirkende Zahlungen: Der Versicherungsvertrag sollte rückwirkende Zahlungen enthalten. So wird Ihnen Ihre Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall ab dem Tag der ärztlichen Diagnose auch rückwirkend gezahlt, selbst wenn Sie diese erst einige Wochen oder Monate später beantragen.
    3. Fünfjahresfrist: Mit der Fünfjahresfrist darf der Versicherer Ihrer Berufsunfähigkeitspolice höchstens innerhalb der ersten fünf Jahre der Laufzeit vom Vertrag zurücktreten, zum Beispiel weil Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben. 
      Achtung: Trotz der Fünfjahresfrist sollten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung niemals bewusst Falschangaben machen und damit Versicherungsbetrug begehen. Lesen Sie hierzu den Punkt Fallstrick 5 und unseren Ratgeber Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
    4. Sechs-Monats-Prognose: Auch die Sechs-Monats-Prognose, beziehungsweise das sogenannte Halbjahresattest, sollte in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sein. Hierbei beziehen Sie nämlich bereits dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Arzt Ihre Berufsunfähigkeit für mindestens ein halbes Jahr prognostiziert hat.
    5. Inflationsausgleich: Beachten Sie, dass Sie aufgrund der zwei- bis dreiprozentigen Inflationsraten in zehn, 20 oder 30 Jahren deutlich mehr Geld für denselben Lebensstandard wie heute benötigen. Sie sollten daher unbedingt einen Vertrag mit angemessenem Inflationsausgleich abschließen.

    Werkstattbindung bei der Kfz-Versicherung

    Lohnenswert ist eine Werkstattbindung in Ihrer Kfz-Versicherung, wenn:

    • Das Fahrzeug von der Versicherung abgeholt, zur Werkstatt und zurück gebracht wird.
    • Sie einen Mietwagen für die Zeitspanne der Reparatur erhalten.
    • Sie als Fahranfänger aufgrund der geringen Schadensfreiheitsklasse hohe Beiträge zahlen müssen.
    • Der Versicherer attraktive Zusatzleistungen in Kombination zur Werkstattbindung anbietet.

    Alle wichtigen Informationen (inklusive Vorteile und Nachteile) können Sie in unserem Ratgeber Werkstattbindung nachlesen.

    "Werkstattbindung"

    Die Werkstattbindung bezeichnet in der deutschen Kfz-Versicherung die Vereinbarung zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherer, die den Versicherten im Falle eines Schadens dazu verpflichtet, eine vorgegebene Werkstatt für die Reparatur aufzusuchen.

    Aufgrund einer Kooperation mit einer oder mehreren Werkstätten, ist es für einen Kfz-Versicherer günstiger, Schadensfälle in diesen Werkstätten reparieren zu lassen. Die Versicherungsnehmer erhalten daher eine günstigere Police, wenn sie sich vertraglich dazu verpflichten im Schadensfall eine solche Vertragswerkstatt aufzusuchen.

    Hausratversicherung: Fahrrad nicht versichert

    Der Grundtarif ist bei einer Hausratversicherung meist nicht ausreichend, da er durch die sogenannte Nachtzeitklausel eingeschränkt wird.

    „Nachtzeitklausel“

    Die Nachtzeitklausel besagt, dass Ihr Fahrrad zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur innerhalb Ihrer Wohnung oder des Kellers bei einem Diebstahl abgesichert ist. Sie sind also außerhalb Ihrer Wohnung nur zwischen 6 Uhr am Morgen und 22 Uhr am Abend im Falle eines Fahrraddiebstahls versichert.

    Grundsätzlich ist ein Fahrrad in der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl mitversichert. Ein Extra-Fahrradschutz gegen einfachen Diebstahl versichert zudem gegen Diebstahl von anderen Orten als dem eigenen Zuhause.

    Da viele Versicherungsnehmer eine Hausratversicherung aber gezielt (auch) für das Fahrrad abschließen möchten, benötigen sie neben dem Grundtarif eine etwas teurere Zusatzpolice. Häufig bieten die Versicherer einen solchen Zusatz gegen Straßen- und nächtlichen Diebstahl mit einem kleinen Aufpreis an.

    Vorsicht: Haftpflichtversicherung für Kinder

    Bei einer Haftpflichtversicherung für Kinder oder in Ihrer Familienhaftpflichtversicherung versteckt sich häufig ein Ausschluss im Kleingedruckten: Schäden durch Kinder werden nicht mitversichert, wenn diese zum Schadenszeitpunkt durch einen Erwachsenen beaufsichtigt wurden. Sehen Sie daher noch einmal in Ihrem Versicherungsvertrag nach und schließen Sie gegebenenfalls eine entsprechende Zusatzpolice ab.

    Lockangebote: private Krankenversicherung

    Immer wieder locken Anbieter mit ungewöhnlich günstigen privaten Krankenversicherungen. Rundumschutz wird für weniger als 100 Euro im Monat versprochen. Bei solchen Angeboten sollten Sie stutzig werden: Die vermeintlich günstige Krankenversicherung ist häufig nur ein Lockangebot und bestraft Sie später mit hohen Beiträgen.

    Achten Sie aufs Kleingedruckte

    Fordern Sie eine genaue Tarifbeschreibung an und überprüfen Sie jeden einzelnen Punkt. So sollte eine gute private Krankenversicherung z. B. Behandlungen beim Zahnarzt zu 100 Prozent abdecken. Auch ambulante Behandlungen sollten zu 100 Prozent übernommen werden.

    Bei Unsicherheiten fragen Sie bei der Versicherung nach. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie eine passende und gute Private Krankenversicherung finden.

    Beachten Sie: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht mehr möglich, sobald Sie 55 Jahre alt sind. Sind Sie jünger, so können Sie nur zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie:

    • Ihrer beruflichen Haupttätigkeit in einem Angestelltenverhältnis nachgehen 
    • Und weniger als 48.600 Euro pro Jahr verdienen.

    Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber Wechsel von PKV zur GKV.

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