GDV: Was hinter dem Gesamtverband steckt

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist die Dachorganisation der privaten deutschen Versicherungsunternehmen. Heute zählt der GDV 460 Mitglieder, die insgesamt mehr als 420 Millionen Versicherungspolicen verwalten.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat seinen Sitz in Berlin. Aktueller Präsident (Stand: August 2016) ist Dr. Alexander Erdland. Die 460 Mitglieder aus der Versicherungswirtschaft verwalten 428 Millionen Versicherungsverträge und verfügen über einen Gesamt-Kapitalanlagebestand von über 1,5 Billionen Euro.

    Die deutsche Versicherungswirtschaft steht für Risikoschutz,Vorsorge und Sicherheit in jeglichen Bereichen des privaten sowie öffentlichen Lebens. Durch sie werden Risiken kalkulierbar und unter Verwendung eines auf Langfristigkeit angelegten Risikotransfers für den einzelne Personen tragbar.

    Aufgaben und Bedeutung

    Der GDV vertritt die Interessen seiner Mitglieder, privaten Versicherungsgesellschaften. Diese sind wichtig für die Finanzierung und die Absicherung öffentlicher Einrichtungen, Privatpersonen, der Industrie oder dem Gewerbe.

    Somit hat der GDV eine wichtige Funktion für Investitionen am Standort Deutschland, die sowohl das Wirtschaftswachstum als auch die Beschäftigungszahlen betreffen.

    Die Versicherungsbranche beschäftigt allein in Deutschland mehr als eine halbe Million Angestellte.

    Datenerhebung und -Veröffentlichung

    Der GDV erhebt regelmäßig Branchendaten und veröffentlicht diese. Öffentlich abrufbar sind zum Beispiel Daten zu den jeweiligen Versicherern, die Zahl ihrer Beschäftigten sowie Zahlen zum Kapital der Versicherungen.

    Darüber hinaus sind die Datenbestände hinsichtlich verschiedener Versicherungsarten segmentierbar. Zugleich lassen sich wichtige Kennzahlen des internationalen Versicherungsmarkts einsehen.

    Die jeweiligen Datensätze sind weiter untergliedert. Im Bereich „Lebensversicherungen“ haben Interessierte die Möglichkeit, genaue Zahlen zu Beiträgen, Vertragszahlen oder Bestandszahlen bei Lebensversicherungen, privaten Renten- oder Kapitallebensversicherungen sowie Risikoversicherungen abzurufen.

    Des Weiteren stehen Datensätze zu Riester- und Basisrenten sowie zur Betrieblichen Altersvorsorge bereit.

    Zentralruf der Autoversicherer

    Der GDV bietet Verbrauchern den kostenlosen Zentralruf der Autoversicherer an. Hierüber können Geschädigte bei einem Unfall die Versicherung des Unfallgegners über das Kfz-Kennzeichen abfragen.

    So erfahren Sie, welche Daten von Ihnen beim GDV gespeichert sind

    Der GDV speichert Daten zu Versicherungen, die bei den Mitgliedern des Dachverbands abgeschlossen wurden.

    Versicherte haben zwei Möglichkeiten, um die zu ihnen gespeicherten Daten anzufordern:

    Anfrage beim GDV

    In diesem Fall richten sich Versicherte direkt an den Dachverband. Die Anfrage erfolgt in schriftlicher Form. Ein Anfrageformular bietet der GDV über das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (informat HIS) an.

    Um eine Auskunft zu erhalten, müssen die Antragsteller zum Datenabgleich eine Kopie ihres Personalausweises beifügen. Hierfür müssen Vorder- und Rückseite kopiert werden. Diese Auskunft über die gespeicherten Versichertendaten ist kostenlos.

    Kontaktdaten des GDV

    Die Anfrage senden Sie an folgende Adresse:

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
    Hinweis und Informationssystem
    Wilhelmstraße 43/43 G
    10177 Berlin

    Anfrage bei Versicherungen

    Versicherungsunternehmen müssen ihren Kunden ohne Aufforderung mitteilen, wenn Daten über sie in der zentralen Datenbank des GDV gespeichert werden. Stellen Versicherte nach Einsicht der Daten fest, dass Fehler vorliegen, können die Versicherungsnehmer einem Eintrag widersprechen.

    Außerdem haben sie das Recht, eine Löschung der Daten zu fordern. Sollten sich Versicherungsunternehmen weigern, Datensätze zu tilgen, können sich Verbraucher an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft richten. Reichen die Vermittlungsversuche nicht aus, um das Problem zu lösen, steht Verbrauchern auch der Klageweg offen.

    Wer wird in den Verband aufgenommen?

    Mitglieder des GDV können Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass diese Unternehmen der Aufsicht durch das Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegen.

    Darüber hinaus können auch Gesellschaften bestehender Mitglieder eigene Mitglieder des GDV werden. Wenn zum Beispiel ein Versicherungskonzern eine separate Gesellschaft für die Kfz-Versicherungen ausgliedert, kann diese Gesellschaft ebenfalls Neumitglied werden.

    So werden Versicherungsunternehmen Mitglied im GDV

    Um Mitglied im GDV zu werden, muss die jeweilige Versicherung oder der Fonds einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsführung des GDV stellen. Das Präsidium entscheidet schließlich über die Aufnahme. Bei einer Ablehnung besteht eine einmonatige Widerspruchsfrist.

    Nach der erfolgreichen Aufnahme müssen die Neumitglieder eine Aufnahmegebühr bezahlen, deren Höhe individuell festgelegt wird.

    Rechte und Pflichten der GDV-Mitglieder

    Alle Mitglieder des GDV sind gleichberechtigt und haben das Recht, Rat und Auskunft vom Verband zu erhalten. Im Gegenzug verpflichten sich die Mitglieder, die Satzung des Verbands einzuhalten. Zugleich müssen sie Daten liefern, welche der statistischen Auswertung durch den GDV dienen.

    Mitgliederliste

    Verbraucher haben die Möglichkeit, hier alle Mitglieder des GDV einzusehen.

    Verhaltenskodex

    Der GDV hat 2014 einen eigenen Code of Conduct, also einen Verhaltenskodex für seine Mitglieder eingeführt. Nach eigenen Aussagen haben inzwischen 90 Prozent der GDV-Mitglieder diesem Kodex zugestimmt.

    Der Code of Conduct soll dafür sorgen, dass die Versicherungsprodukte für die Kunden transparenter und besser werden. Auf diese Weise soll die Vermittlung von Versicherungsangeboten fairer ablaufen.

    Wenn sich ein Versicherungsunternehmen zur Einhaltung des Kodex bereiterklärt, stimmt es außerdem zu, dass Wirtschaftsprüfer kontrollieren, wie Produkte und die Kundenkommunikation des Versicherers aufgestellt sind.

    Bestandteile des Code of Conduct des GDV

    • Bekenntnis der Versicherer zu klar verständlichen Versicherungsprodukten
    • Faire Berechnungsverfahren für zukünftige Leistungen
    • Der Bedarf jedes Kunden steht im Beratungs- oder Vermittlungsmittelpunkt
    • Versicherungsunternehmen bekämpfen Korruption und machen ehrliche Werbung
    • Alle Beratungsleistungen werden dokumentiert
    • Kundenberatung über den Vertragsabschluss hinaus
    • Abwerbung nur bei tatsächlichem Kundeninteresse
    • Hohe Qualifikation der Vermittler
    • Hinweise an Kunden, dass es einen Ombudsmann gibt

    Kritik am Verhaltenskodex des GDV

    Seitens der Maklerschaft wurde nach dessen Einführung Kritik am GDV-Verhaltenskodex laut.

    So wurde kritisiert, dass die Wirtschaftsprüfer lediglich kontrollierten, ob die Versicherer spezielle Leitlinien aufgesetzt haben. Somit bezieht sich diese Prüfung vor allem auf die Theorie. Ob die jeweiligen Unternehmen ihre Vorsätze auch in die Praxis umsetzen, wird durch den Code of Conduct nicht geregelt.

    Außerdem wird im Kodex nicht festgelegt, welche Konsequenzen die Unternehmen bei einem Verstoß zu befürchten haben.

    GDV Datensatz

    Der GDV-Datensatz wird eingesetzt, um Versicherungsdaten standardisiert austauschen zu können.

    Darin enthalten sind folgende Angaben:

    Die Mitglieder des GDV liefern diese Daten und sind dabei verpflichtet, sich zum einen an geltende Datenschutzregelungen zu halten und zum anderen den Code of Conduct einzuhalten.

    Typklassenverzeichnis

    Das GDV-Typklassenverzeichnis umfasst alle Fahrzeugtypen, die auf dem deutschen Markt verfügbar sind und verknüpft diese mit den zugehörigen Daten.

    Das Verzeichnis enthält somit die Typklassen, anhand derer Kfz-Haftpflichtversicherungsbeiträge sowie die Autoversicherung berechnet werden können. Die Veröffentlichung erfolgt ein Mal pro Jahr.

    Im Jahr 2022 werden in die niedrigste Typklasse zum Beispiel Oldtimer wie der BMW Isetta 250 und 300 eingeordnet. Das gilt sowohl in der Haftpflichtklasse als auch bei Voll- und Teilkaskoversicherung. Kleinwagen, wie beispielsweise der Fiat 126 A, erhalten in der Vollkasko mit Typklasse 10 ebenfalls die niedrigste Einstufung im Typklassenverzeichnis.

    Diese Daten beinhaltet das Typklassenverzeichnis

    • Hersteller
    • Fahrzeugtyp: Hiermit wird der Name gemeint, unter welchem das Fahrzeug verkauft wird, zum Beispiel VW Polo.
    • Leistungsdaten: Hierzu zählen KW oder Hubraum.
    • Schlüsselzahlen
    • Typklassen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-, Vollkasko und Teilkaskoversicherung
    • Angaben über Wegfahrsperren
    • Produktionszeitraum der Pkw

    GDV-Projekt zur digitalen Makleranbindung

    Im Oktober 2016 ist geplant, das Projekt zur Digitalisierung der Kommunikation zwischen Makler und Versicherern zu starten. Die neue Branchenlösung wird unter dem Namen „Maklerkommunikation 4.0“ entwickelt und soll die Kommunikation sicherer und einfacher machen.

    Die Partner in diesem Netzwerk authentifizieren sich über eine Cloud-Funktion, die TGIC genannt wird. Um die Prozesse zu optimieren, basiert der Austausch von Daten auf einer sogenannten BiPro-Norm.

    Ziel des GDV-Projekts ist es, dass von Vermittlern und Maklern aufgenommene Daten automatisiert mit den Beständen der jeweiligen Versicherer synchronisiert werden. Auf diese Weise entfallen viele Verwaltungsarbeiten bei den Versicherungsunternehmen, wodurch Personalkosten gespart werden können.

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