Übersicherung: Wenn die Sicherheit die Schuldenhöhe übersteigt

Übersicherung bedeutet, dass die Sicherheit für einen Kredit mehr Wert ist als der Kredit selbst. Den passenden Kredit finden Sie mit unserem Kreditvergleich. Der Gesetzgeber hat deshalb Regelungen getroffen, um eine Übersicherung zu vermeiden. Dieser Ratgeber informiert Sie über alle wichtigen Details der Übersicherung und gibt Tipps für Verbraucher.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: August 29, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Sicherheiten werden überwiegend bei der Kreditvergabe eingesetzt. Um einen Kredit zu erhalten, müssen Kreditnehmer eine ausreichende Bonität sowie ein geregeltes Einkommen vorweisen. Reichen Bonität oder Einkommen nicht aus, um ein Darlehen komplett abzusichern, verlangen Banken in der Regel zusätzliche Sicherheiten.

    Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich in akzessorische und nichtakzessorische Sicherheiten aufgliedern lassen. Mögliche Sicherheiten sind zum Beispiel eine Sicherungsübereignung bei der Autofinanzierung oder der Eintrag einer Grundschuld bei Immobilienkrediten. Mehr zu akzessorischen und nichtakzessorischen Sicherheiten lesen Sie weiter unten in diesem Ratgeber.

    Wenn die Sicherheiten zum Nachteil für den Kreditnehmer werden

    Wird eine Sicherungsvereinbarung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer getroffen, kann diese nachteilig für den Sicherungsgeber werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Kreditnehmer durch die Sicherheiten in seinem eigenen finanziellen Spielraum beeinträchtigt wird.

    Ein solcher Nachteil entsteht vor allem bei einer Übersicherung, wenn zum Beispiel ein Händler keine weiteren Kredite mehr aufnehmen oder seine Waren nicht einkaufen kann, weil sein Vermögen als Sicherheit gebunden ist.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Übersicherung

    Die Übersicherung hat immer wieder deutsche Gerichte beschäftigt bis hin zur höchsten Instanz, dem Bundesgerichtshof. Grundsätzlich steht fest, dass der Sicherungsnehmer übersichern darf, allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze. Dabei wird zwischen anfänglicher und nachträglicher Übersicherung unterschieden.

    Anfängliche Übersicherung Hier sind maximal 110 Prozent der Deckungsgrenze erlaubt.
    Beispiel: Liegt die Kredithöhe bei 100.000 Euro, darf die Sicherheit nicht mehr als 110.000 Euro wert sein.
    Nachträgliche Übersicherung In diesem Fall dürfen Marktwert oder Herstellungskosten den Nennbetrag der Forderungen um nicht mehr als 150 Prozent überschreiten.
    Beispiel: Liegt die Darlehenshöhe bei 100.000 Euro, darf die eingetragene Grundschuld 150.000 Euro nicht überschreiten.

    Problem der exakten Wertermittlung

    Um eine Übersicherung zu vermeiden oder überhaupt festzustellen, müssen Sicherungsnehmer den Wert der Sicherheit genau ermitteln. Diese Wertermittlung kann sich jedoch in der Praxis komplexer gestalten, da immer berücksichtigt werden muss, zu welchem aktuellen Marktpreis die Sicherheit veräußert werden kann, um die Forderung zu befriedigen.

    So ist es zum Beispiel bei einem Auto als Sicherheit möglich, dass die Höhe der zu tilgenden Restschuld den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs nach einigen Jahren Laufzeit überschreitet, weil der PKW Lackschäden aufweist.

    Ähnlich schwierig kann sich eine Wertermittlung einer Immobilie gestalten, deren Lage sich negativ verändert hat.

    Diese Besonderheiten müssen Banken bei der Wertermittlung berücksichtigen, damit ihre Sicherheiten angemessen bleiben.

    Sicherungsübereignung und Sicherungszession: Zwei Prinzipien für Sicherheiten

    Banken können Sicherheiten über die Sicherungsübereignung oder die Sicherungszession (Sicherungsabtretung) erhalten.

    • Bei der Sicherungsübereignung bleibt die Bank im Besitz der finanzierten Sache, erlaubt dem Kreditnehmer jedoch deren Nutzung. Diese Kreditsicherheit wird zum Beispiel häufig bei der Autofinanzierung genutzt.
    • Bei einer Sicherungsabtretung übergibt der Kreditnehmer der Bank die Forderung, die er gegenüber einem Dritten hat, als Sicherheit. Als Sicherungsabtretung wird zum Beispiel bei einem Kredit vereinbart, dass die Bank sich direkt an den Arbeitgeber wenden darf, um Lohn zu pfänden, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht zurückzahlen kann.

    Sicherheiten und Restschuld

    Sicherheit Art Eigenschaften Beispiel
    Bürgschaft Personalsicherheit Eine dritte Person haftet in diesem Fall für das Darlehen des Kreditnehmers. Dabei kann zwischen selbstschuldnerischer oder Ausfallbürgschaft unterschieden werden. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft wird häufig von Vermietern verlangt, wenn junge Mieter einziehen wollen. In diesem Fall haften meist die Eltern voll für Mietausfälle.
    Grundschuld Sach- und Realsicherheit Diese Sicherheit bezieht sich auf unbewegliche Dinge wie Grundstücke. Die Grundschuld bleibt bei der Tilgung bis zum Ende in gleicher Höhe erhalten. Die Grundschuld kommt vor allem bei der Immobilienfinanzierung zum Einsatz.
    Hypothek Sach- und Realsicherheit Diese Sicherheit bezieht sich auf unbewegliche Dinge wie Grundstücke oder Immobilien. Die Hypothek kann wie ein Kredit getilgt werden. Hypotheken nutzen Eigenheimbesitzer für Renovierungen oder Instandsetzungen an ihrer Immobilie.
    Sicherungsübereignung Pfandrecht an beweglichen Sachen Bei dieser Sicherheit bleibt der Sicherungsnehmer im Besitz der Sache und überlässt dem Sicherungsgeber die Nutzung. Sicherungsübereignungen werden in der Regel für Autofinanzierungen genutzt.
    Forderungsabtretung Pfandrecht Bei dieser Sicherheit wird dem Kreditgeber eine Forderung an einen Dritten vom Kreditnehmer übertragen. Als Sicherheit im Rahmen einer Forderungsabtretung können Löhne oder Kapitallebensversicherungen sowie Wertpapiere gelten.

    Nichtakzessorische Sicherheiten

    Nichtakzessorische Sicherheiten hängen immer von einem gesicherten Anspruch ab. Der Sicherungsnehmer ist dabei Treuhänder der hinterlegten Sicherheit. Eine andere Bezeichnung ist auch „fiduziarische Sicherheiten“. Zu diesen zählen:

    • Sicherungsabtretung: Hier kann eine offene oder stille Zession erfolgen. Bei der stillen Zession erfährt der Schuldner nicht, wenn die Forderung abgetreten wird.
    • Sicherungsübereignung
    • Grundschuld

    Bei nichtakzessorischen Sicherheiten besteht häufig die Gefahr einer Übersicherung. Möglich ist eine solche zum Beispiel dann, wenn das Darlehen getilgt wird und die Restschuld schließlich deutlich unter dem Wert der Sicherheit liegt.

    Akzessorische Sicherheiten

    Akzessorische Sicherheiten sind immer direkt mit dem Bestand der bestehenden Forderungen verknüpft. Sie passen sich somit der Restschuld beziehungsweise der bestehenden Forderung an und können nur auf diese bezogen werden.

    Zu diesen Sicherheiten zählen:

    Durch die Anpassung der Sicherheit an die bestehende Forderung besteht bei diesen Sicherheiten keine Gefahr der Übersicherung.

    Anfängliche und nachträgliche Übersicherung

    Eine anfängliche Übersicherung liegt vor, wenn die Sicherheit den Wert der Forderung bereits zu Beginn des Darlehens überschreitet. Der Gesetzgeber hat hier über den BGH eine maximale Grenze von 110 Prozent des Werts der Forderung festgelegt.

    Liegt eine anfängliche Übersicherung vor, kann der Darlehensvertrag für nichtig erklärt werden, wenn der Vertrag nicht den guten Sitten entspricht. Sittenwidrig ist eine Übersicherung zum Beispiel dann, wenn der Sicherungsgeber durch die Sicherheit in seiner finanziellen Freiheit so stark eingeschränkt wird, dass er handlungsunfähig wird. 

    Bei der nachträglichen Übersicherung übersteigt der Wert der Sicherheit während der Laufzeit eines Kredits die Höhe der offenen Forderung. Hier hat der BGH eine Grenze von 150 Prozent festgelegt. Wird diese durch die Höhe der Sicherheit überschritten, kann das einen Freigabeanspruch des Sicherungsgebers zur Folge haben.

    Der Wert einer Sicherheit kann sich zum Beispiel unvorhergesehen erhöhen, wenn ein Wertpapier unerwartet hohe Renditen erzielt oder sein Kurs gestiegen ist. Denkbar ist auch eine plötzliche Erhöhung bei besonderen Maschinen, für welche die Nachfrage sehr gestiegen ist.

    So wird die Sittenwidrigkeit der Übersicherung entkräftet

    Übersicherungen müssen nicht sofort sanktioniert werden. Die Sicherungsnehmer haben aufgrund von BGH-Entscheidungen durchaus das Recht, Sicherheiten höher anzusetzen, wenn sie sich im vorgegebenen Rahmen halten.

    Ob eine Sicherheit sittenwidrig ist, kann anhand Paragraph 138, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgestellt werden. Sittenwidrig ist die Übersicherung dann, wenn sie die vorgegebenen Grenzen überschreitet.

    Abhilfe durch die Freigabeklausel

    Um zu vermeiden, dass eine Sicherheit sittenwidrig wird, können Sicherungsnehmer in einem Kreditvertrag eine sogenannte Freigabeklausel einfügen. Das Kreditinstitut prüft in diesem Fall, ob der Marktwert oder Herstellungskosten der Sicherheit 150 Prozent des Werts der Forderung überschreiten oder ob der realisierbare Wert der Sicherheit 10 Prozent über dem Wert der Forderung liegt.

    Ist das der Fall, kann die Bank Sicherheiten freigeben. Hierbei passt sie die Höhe der Sicherheit an die noch offene Restschuld an.

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