Wasserschaden: Wann zahlt die Versicherung?

In einem Haus oder einer Wohnung besteht immer die Gefahr eines Wasserschadens. Ob eine ausgelaufene Spülmaschine oder ein Leck im Wasserrohr – Ursachen für Wasserschäden gibt es genug.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Ein Wasserschaden liegt klassischerweise für die Versicherung vor, wenn Leitungswasser „bestimmungswidrig“ austritt und dadurch einen Schaden verursacht. Bestimmungswidrig bedeutet zum Beispiel, dass das Wasser der Waschmaschine nicht in den Abfluss fließt, sondern sich in der Wohnung ausbreitet.

    Wasserschäden können somit durch Leitungswasser verursacht werden. Versicherungen unterscheiden dabei außerdem, ob der Schaden durch eigenes Leitungswasser oder fremdes Leitungswasser entstanden ist.

    Für die Regulierung von Wasserschäden kommt in der Regel entweder die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Wohngebäudeversicherung auf.

    Darüber hinaus gibt es Wasserschäden durch Naturgewalten. Sie zählen zu den Elementarschäden und müssen in der Regel separat über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hinzugebucht werden.

    Zuordnung nicht immer eindeutig

    Um einen Wasserschaden zu regulieren, müssen Ursache und Verursacher genau festgestellt werden. Zugleich wird geprüft, ob ein Schaden durch Nachlässigkeit entstanden ist. Ein möglicher Streitfall ist zum Beispiel ein Wasserschaden durch eine Spülmaschine. Wird von der Versicherung festgestellt, dass sie nicht fachgerecht vom Besitzer installiert wurde, kann sie die Zahlung bei einer Havarie verweigern.

    Mögliche Konflikte gibt es außerdem bei der Feststellung, welche Sachen überhaupt zum Hausrat zählen. So kann es vorkommen, dass ausgeliehene Dinge durch einen Wasserschaden zerstört wurden. In diesem Fall müssen sich Haftpflicht- und Hausratversicherung bei der Regulierung einigen.

    Wasserschaden: Ihre Pflichten

    Wenn Sie einen Wasserschaden bemerken, sind Sie bei der Hausratversicherung dazu verpflichtet, den Schaden umgehend einzugrenzen. Stellt ein Gutachter später fest, dass Sie dieser Pflicht nicht nachgekommen sind oder dass Sie die Funktionsfähigkeit von Wasserleitungen nicht geprüft haben, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Darüber hinaus müssen Sie einen Wasserschaden umgehend bei Ihrer Versicherung melden.

    So handeln Sie bei einem Wasserschaden

    1. Wasserhähne und -leitungen schließen: Prüfen Sie, wo das Wasser herkommt und schließen Sie alle Wasserleitungen. Manchmal kann es auch erforderlich sein, den Haupthahn zu schließen.
    2. Stromzufuhr beenden: Wenn ein Wasserschaden in Ihrer Wohnung vorliegt, besteht durch Strom Lebensgefahr. Stellen Sie deshalb umgehend den Strom im betroffenen Raum ab.
    3. Aufräumen: Versuchen Sie, das ausgetretene Wasser zu beseitigen. Sollte so viel Wasser im Raum sein, dass Sie es selbst nicht schaffen, es zu beseitigen, können Sie einen Wassernotdienst mit dem Abpumpen beauftragen. Handelt es sich um sehr große Wassermengen, kann auch die Feuerwehr gerufen werden.
    4. Gegenstände sichern: Bringen Sie Ihren Hausrat in trockene Räume. Versuchen Sie, so viele Dinge wie möglich vor einer weiteren Beschädigung zu sichern.
    5. Dokumentieren Sie die Schäden: Machen Sie Fotos vom aktuellen Schaden. Fotografieren Sie beschädigte Gegenstände sowie die mögliche Schadensursache. Es ist meist sinnvoll, den Schaden aus so vielen Blickwinkeln wie möglich festzuhalten.

    So melden Sie einen Schaden

    Einen Wasserschaden müssen Sie sofort Ihrer Versicherung melden. Am besten erfolgt diese Meldung sofort telefonisch über die Hotline des Versicherers. Mit Hilfe eines Schadenformulars können Sie die Beschädigungen sowie die mögliche Schadensursache angeben. Reichen Sie mit der Schadensmeldung auch Bilder ein.

    Die schriftliche Meldung kann je nach Versicherer online oder per Post erfolgen.

    Beschädigte Einrichtungsgegenstände nicht beseitigen!

    Beseitigen Sie beschädigte Einrichtungsgegenstände nicht. Sie müssen für die Dokumentation des Schadens sowie die Ermittlung der Schadenshöhe durch einen Gutachter vorliegen.

    Schadenersatz und Zahlung

    Damit eine Versicherung den Schaden zügig regulieren kann, ist zunächst eine schnelle und ausführliche Schadensmeldung nötig. Danach hängt die Geschwindigkeit der Regulierung davon ab, wie umfangreich die Schäden sind und wie eindeutig sie berechnet werden können.

    Grundsätzlich können Sie bei einer einfachen Schadensmeldung davon ausgehen, dass der entstandene Schaden innerhalb von 14 Tagen reguliert wird. Ist der Fall komplexer und es muss zuerst geklärt werden, welche Versicherung für den Schadensersatz aufkommt, kann es durchaus länger dauern, bis Sie Geld erhalten.

    Grundsätzlich gilt auch hier: Je mehr Informationen Sie zur Schadensbehebung beisteuern können und je eher Sie den Schaden melden, desto schneller erfolgt die Schadensabwicklung.

    Weitere Erstattungsmöglichkeiten

    Neben den Schäden am Mobiliar oder der Wohnung kann eine Versicherung noch weitere Kosten erstatten.

    • Hotelkosten: Ist Ihre Wohnung durch einen Wasserschaden unbewohnbar geworden, können Sie in eine Pension oder ein Hotel ziehen. Die Kosten muss dann die Versicherung tragen. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie sich jedoch bei der jeweiligen Versicherung informieren, welche Beschränkungen es bei der Wahl des Ausweichquartiers gibt.
    • Arbeitsstunden: Sie können bei der Versicherung auch die Arbeitsstunden geltend machen, die Sie für das Aufräumen oder Verringern des Schadens aufbringen mussten.

    Vorsicht bei Mietminderungen

    Wurde der Wasserschaden durch den Mieter hervorgerufen, ist eine Mietminderung nicht möglich. Sollte das nicht passiert sein, kann der Mieter die Miete mindern.

    Mieter haben die Möglichkeit, die Miete bei großen Wasserschäden zu mindern. In diesem Fall muss die gegnerische Versicherung zum Beispiel bei einem Wasserschaden durch fremdes Leitungswasser aufkommen.

    Bevor Sie jedoch die Miete mindern, sollten Sie Ihren Vermieter darüber in Kenntnis setzen. So besteht nämlich theoretisch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn Sie die Mietminderung ohne Ankündigung durchsetzen und Sie dadurch mit mehr als zwei Kaltmieten im Mietrückstand sind.

    Zuständige Versicherungen bei Wasserschäden

    Liegt ein Wasserschaden vor, stehen Verbraucher häufig vor der Frage, welche Versicherungen für die Schadensregulierung zuständig ist. Welche Versicherung letztlich zahlt, hängt von der Ursache und vom Ort des Schadens ab.

    Als Faustregel gilt:

    • Wurde das Mobiliar oder der Hausrat durch einen Wasserschaden zerstört oder unbrauchbar gemacht, greift die Hausratversicherung.
    • Wurde der Wasserschaden durch eine andere Person verursacht oder sind Sie für einen Wasserschaden bei jemand anderem verantwortlich, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schadensabwicklung.
    • Sind durch Wasser Schäden am Gebäude entstanden, reguliert die Wohngebäudeversicherung den Schaden.

    Wann die Hausratversicherung einspringt

    Eine Hausratversicherung schützt das Mobiliar sowie Ihren Hausrat. Somit kann sie auch bei einem Wasserschaden an diesen Gegenständen herangezogen werden. Allerdings sind nicht alle Schäden durch Wasser abgedeckt. Damit die Hausratversicherung einen Wasserschaden übernimmt, muss er in Verbindung zu folgenden Wasserinstallationen stehen und durch eigenes Leitungswasser verursacht werden:

    • Trink- und Abwasserrohre: Der Schaden ist zum Beispiel durch einen Rohrbruch oder ein defektes Trinkwasserrohr entstanden.
    • Wasserleitungen in Gebäuden: Ein Leck in einer Wasserleitung hat den Schaden verursacht.
    • Wasserzufuhr zu Wasch- oder Spülmaschine: Ein Klassiker des Wasserschadens ist für die Hausratversicherung eine Leckage an der Waschmaschine.
    • Klimaanlagen sowie Solar- oder Wärmepumpenheizungen: Beschädigt austretendes Wasser aus der Klimaanlage die Einrichtung, kann die Hausratversicherung zur Schadensregulierung genutzt werden.
    • Sprinkleranlagen oder Berieselungsanlagen: Gibt es zum Beispiel eine Fehlfunktion und die Sprinkleranlage setzt das Mobiliar unter Wasser, greift die Hausratversicherung.

    Bei diesen Schadensverursachern spielt es keine Rolle, ob die Installationen in der eigenen Wohnung oder in einer anderen Wohnung defekt gewesen sind. Maßgebend für die Hausratversicherung ist, dass ein Schaden am Hausrat durch Leitungswasser verursacht wurde, das nicht zweckgemäß ausgetreten ist.

    In diesen Fällen übernimmt die Hausratversicherung den Wasserschaden nicht:

    • Grundwasser: Steigt zum Beispiel Grundwasser im Keller auf und beschädigt Mobiliar, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden nicht.
    • Reinigungswasser: Wird Wasser zum Beispiel zur Reinigung eines Raumes verwendet und dabei kommen Möbelstücke zu Schaden, greift die Hausratversicherung nicht.
    • Aquarien: Gibt es eine Havarie beim Aquarium, ist die Hausratversicherung nicht für die Schadensregulierung zuständig.
    • Wasserbetten: Entsteht ein Leck im Wasserbett, zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht für Schäden am Mobiliar oder Hausrat.
    • Rückstau in der Kanalisation: Drückt das Wasser der Kanalisation bei starken Regenfällen durch die Abflüsse und beschädigt Mobiliar oder Hausrat, gibt es keinen Schadensersatz durch die Versicherung.
    • Schäden am Gebäude: Für Schäden am Gebäude oder fest verbauten Installationen ist die Hausrat nicht zuständig.
    • Durchnässungsschaden: Wenn Sie das Fenster offen gelassen haben und der Regen hat dadurch Mobiliar beschädigt, greift die Hausratversicherung nicht.
    • Schäden außerhalb der Wohnung: Werden Gegenstände Ihres Hausrats außerhalb der Wohnung durch einen Wasserschaden zerstört, greift die Hausratversicherung in der Regel nicht.

    Regelmäßig kontrollieren

    Um sicherzugehen, dass Ihre Hausratversicherung im Schadensfall leistet, sollten Sie Ihre Wasserleitungen sowie Geräte mit Wasseranschluss regelmäßig kontrollieren. Im Schadensfall können Sie nämlich für den Schaden verantwortlich gemacht werden, wenn feststeht, dass keine regelmäßige Kontrolle erfolgte.

    Prüfen Sie ebenfalls Ihre Versicherungspolice und schauen Sie, ob Ihre aktuelle Deckung für Ihre Bedürfnisse ausreicht.

    Schutz von Versicherungsvertrag abhängig!

    Welche Schäden letztlich von der Hausratversicherung übernommen werden, hängt von den Konditionen des Versicherungsvertrags ab. So gibt es durchaus Anbieter, die auch die Schäden durch Havarien von Aquarien oder Lecks in Wasserbetten entstanden sind. Sie können mit der Wahl des entsprechenden Tarifs Ihren Schutz bei Wasserschäden durchaus erweitern.

    In diesen Fällen greift die Haftpflichtversicherung

    Die Privathaftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die Dritten zugefügt werden. Grundsätzlich leistet die Privathaftpflicht bei Schäden durch fremdes Leitungswasser. Folgende Szenarien sind möglich:

    • Sie verursachen einen Wasserschaden, indem Wasser von Ihrer Wohnung in die Wohnung des Nachbarn dringt und dort das Mobiliar oder andere Dinge beschädigt. In diesem Fall übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung den Schaden.
    • Wasser dringt von Ihrem Nachbarn in Ihre Wohnung. Es wird ein Zimmer durchnässt und beschädigt. In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung des Nachbarn.

    Wasserschäden am Gebäude

    Beschädigt Wasser Teile eines Gebäudes oder fest damit verbundene Teile wie Heizungsanlagen oder Sanitäranlagen wie Waschbecken oder Toiletten, leistet die Hausratversicherung nicht. In diesem Fall kommt eine Wohngebäudeversicherung für die entstandenen Wasserschäden auf. Diese übernimmt die Kosten für die Behebung des Schadens durch das austretende Wasser sowie die von möglichen Folgeschäden. Dies beinhaltet beispielsweise die Ortung der Schadensursache oder die Trocknung und Reparaturen.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das betreffende Gebäude auch genutzt wird und nicht leer steht. Hierzu zählen auch Rohbauten oder Immobilien, die gerade renoviert werden. Bei diesen Gebäuden müssen wiederum andere Versicherungen wie zum Beispiel eine Bauleistungsversicherung.

    Die Wohngebäudeversicherung kann sowohl bei Schäden durch Abwasser als auch durch eigenes Leitungswasser für die Schadensregulierung genutzt werden.

    Wasser als Elementarschaden

    Es gibt Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser verursacht werden. Sie entstehen durch starke Regenfällen, Erdrutsche oder Überschwemmungen. Auch Lawinen oder Schneedruck können solche Schäden verursachen. Es wird dabei von „Elementarschäden“ gesprochen. Damit sind die Schäden gemeint, die durch die Natur entstehen können. Dazu zählen Schäden, die durch Hagel, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche entstehen können.

    In der Regel enthält die Hausratversicherung keine Elementarschadendeckung. Auch eine Wohngebäudeversicherung bietet grundsätzlich keinen Schutz bei Elementarschäden.

    Wer diesen Schutz beanspruchen möchte, sollte seine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadendeckung erweitern. Prüfen Sie jedoch im Vorfeld, ob eine solche Deckungserweiterung auch wirklich sinnvoll ist. So lohnen sich die Mehrkosten für eine Deckung bei Schneelawinen nicht, wenn sie nicht in einem Lawinengebiet leben.

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