Das Zahlungsziel: Rechnung mit Frist

Wenn Rechnungen für Dienstleistungen oder im Handel gestellt werden, enthalten diese häufig eine Frist, innerhalb derer der offene Rechnungsbetrag bezahlt werden soll. Diese Frist wird auch Zahlungsziel genannt. Je nach Art der Formulierung kann das Zahlungsziel noch weitere Optionen enthalten. In diesem Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 23, 2024

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Bei einem Zahlungsziel handelt es sich um einen Zeitpunkt, der für die Zahlung einer Rechnung einseitig vom Rechnungssteller deklariert oder gemeinsam mit dem Gläubiger vertraglich vereinbart wird.

    Das Zahlungsziel stellt damit eine besondere Bedingung im Kaufvertragsrecht dar. In der Praxis wird das Zahlungsziel häufig mit der Zahlungsfrist gleichgesetzt, denn das Zahlungsziel beinhaltet eine Frist, die der Gläubiger dem Rechnungsempfänger einräumt. Innerhalb dieser Frist muss der offene Geldbetrag auf dem Konto des Rechnungsstellers eingegangen sein.

    Arten von Zahlungszielen

    1. Einseitiges Zahlungsziel: In diesem Fall legt der Rechnungssteller selbst das Zahlungsziel fest. Auf der Rechnung wird das Ziel festgehalten. Zur Verfügung stehen unterschiedliche Formulierungen wie „zahlbar in 14 Tagen“ oder „zahlbar bis zum [Datum]“. Ein einseitiges Zahlungsziel ist rechtens, da der Gläubiger damit die Fälligkeit der Rechnung hinauszögert und dem Schuldner dadurch entgegenkommt.
    2. Vereinbartes Zahlungsziel: Ein Zahlungsziel kann auch per Vertrag zwischen zwei Parteien vereinbart werden. Dabei wird ein Termin festgelegt, an welchem ein Geldbetrag innerhalb einer bestimmten Frist, beginnend ab der Lieferung oder der Rechnungsstellung, auf dem Konto des Gläubigers eingegangen sein muss.

    Zahlungsziele und -fristen

    Grundsätzlich wird in Deutschland ein Betrag immer mit Erhalt der Rechnung fällig. Es gilt dabei das Prinzip „Zug um Zug“. Der Kunde hat eine Ware oder Dienstleistung erhalten, für die er auch bezahlt. Diese Praxis findet zum Beispiel in Geschäften statt. Wenn Sie ein Produkt im Baumarkt oder Brötchen beim Bäcker kaufen, bezahlen Sie sofort. Es gibt dafür kein Zahlungsziel oder eine Frist.

    Bei der Rechnungsstellung hingegen werden von Händlern oder Dienstleistern Zahlungsziele eingeräumt. Die gängigen Zahlungsziele liegen bei sieben, 14 oder 30 Tagen.

    Laut Gesetz gilt eine Zahlungsfrist, oder ein Zahlungsziel, von 30 Tagen. Die Rechnung ist in der Tegel immer sofort fällig. Die gesetzliche Zahlungsfrist räumt dem Kunden hier aber 30 Tage ein um die Rechnung zu begleichen.

    Ergänzung der Zahlungsziele

    • Rein netto: In diesem Fall ist die Rechnung ohne ein mögliches Skonto bei schneller Bezahlung zu begleichen. Es gibt also keinen „Rabatt“ für Schnellzahler. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag muss hier sofort in voller Höhe beglichen werden.
    • Sofort ohne Abzug: Die Frist „fällig sofort ohne Abzug“ bedeutet, dass der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungseingang vom Käufer bezahlt werden muss. Dafür wird vom Rechnungssteller auch kein Rabatt gewährt. Der Schuldner kann erst 30 Tage später in Zahlungsverzug geraten.
    • Mit x Prozent Skonto: Wird ein Skonto bei einer Rechnung gewährt, darf die Rechnungssumme um einen bestimmten Prozentsatz reduziert werden, wenn sie innerhalb einer sehr kurzen Frist komplett beglichen wird.

    Formulierung auf Rechnungen

    Auf Rechnungen können Zahlungsziele auf unterschiedliche Weise formuliert werden. Gängige Zeilen sind:

    • Zahlbar ohne Abzug bis zum [Datum]
    • Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum [Datum] auf das o.g. Konto.
    • Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung
    • Zahlbar innerhalb einer Woche ab Rechnungszugang
    • Zahlbar mit 5% Skonto innerhalb von x Tagen

    Verbindlichkeit von Zahlungszielen

    Zahlungsziele sind mit den festgelegten Fristen verbindlich.

    188 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

    Der Ablauf der Frist wird festgelegt. Wird eine Frist in Tagen angegeben, endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages der Zahlungsfrist. Bei Wochen, Monaten oder längeren Zeiträumen endet die Frist mit Ablauf der letzten angegebenen Woche, des Monats oder anderen Zeiteinheiten.

    193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

    Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der darauffolgende Werktag als Fristende.

    286 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

    Sobald die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten ist, gerät der Schuldner automatisch in Verzug. 

    Der Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit ein.

     

    Das passiert beim Zahlungsverzug

    Als Zahlungsverzug wird der Zustand eines Schuldners bezeichnet, in dem dieser eine fällige und durchsetzbare Zahlungsaufforderung (nach bereits erfolgter Mahnung und Zahlungsfrist) nicht beglichen hat und eine Verzögerung der Zahlung zu vertreten hat.

    Der Gesetzgeber gewährt für den Verzug eine maximale Frist von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

    In der Praxis gibt es bei Zahlungsverzug unterschiedliche Möglichkeiten, von Verzugszinsen über Mahngebühren bis hin zur Stundung der Rechnung oder zum Inkasso.

    Fragen und Antworten

    Muss das Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben werden?

    Ein Zahlungsziel auf einer Rechnung ist nicht erforderlich, da eine Rechnung grundsätzlich immer sofort fällig wird, wenn Ware geliefert oder eine Dienstleistung erbracht wurde. Mit dem Zahlungsziel wird dem Schuldner Aufschub gewährt.

    Gibt es Unterschiede zwischen Geschäftsleuten und Privatleuten?

    Geschäftsleute kommen bei Nichtzahlung einer Rechnung spätestens nach 30 Tagen automatisch in Verzug, sofern vertraglich oder einseitig nichts Anderes vereinbart wurde. Privatpersonen müssen auf den Zahlungsverzug nach 30 Tagen hingewiesen werden. Für Zahlungsvereinbarungen müssen keine exakten Kalenderdaten angegeben werden. Es reicht die Angabe von Monaten oder Tagen.

    Was ist, wenn kein Zahlungsziel angegeben wurde?

    Wenn kein Zahlungsziel angegeben wurde, ist eine Rechnung theoretisch sofort fällig. Grundsätzlich stehen bis zu 30 Tage für die Zahlungsfrist zur Verfügung.

    Was bedeutet offenes Zahlungsziel?

    Bei einem offenen Zahlungsziel hat ein Rechnungsempfänger die Möglichkeit, den Geldbetrag erst dann zu überweisen, wenn er die erhaltene Ware verkauft hat. Bei offenen Zahlungszielen müssen die Vertragspartner in der Regel ein gutes Vertrauensverhältnis haben. Deshalb werden offene Zahlungsziele meist nur zwischen langjährigen Geschäftspartnern vereinbart.

    Was bedeutet zinsfreies Zahlungsziel?

    Zinsfreie Zahlungsziele werden in der Regel nur bei Kreditkarten verwendet. Die Nutzer haben dabei die Möglichkeit, den Kreditrahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu nutzen, ohne dafür Kreditzinsen zu zahlen. Gängig ist ein zinsfreies Zahlungsziel von sieben Tagen.

    Gibt es eine bestimmte Formulierung für Zahlungsziele?

    Bei Kaufleuten muss theoretisch kein Zahlungsziel aufgeführt werden, da Rechnungen ohnehin nach 30 Tagen automatisch fällig werden. Grundsätzlich gilt jedoch für Verbraucher und für Geschäftsleute, dass es immer besser ist, das Zahlungsziel präzise zu formulieren, zum Beispiel „zahlbar bis + Datum“.

    Was ist, wenn die Formulierung nicht eingehalten wurde?

    Wenn die Formulierung des Zahlungsziels ungenau ist, können die Rechnungsempfänger zum Beispiel längere Fristen wahrnehmen als gewollt. Steht zum Beispiel „zahlbar ab Erhalt der Rechnung“ müsste der Rechnungsteller bei Fristversäumnissen den Erhalt der Rechnung genau nachweisen können. Formulierungen wie „zahlbar innerhalb von drei Wochen“ sind für Verbraucher ebenfalls häufig zu ungenau, da sie nicht wissen, ab wann die Frist beginnt.

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