Private Krankenversicherung

Wechsel in
die PKV

Einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung können Sie vornehmen, sobald Ihr Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 50.850 EUR liegt. Um zu wechseln, müssen Sie lediglich eine zweimonatige Kündigungsfrist gegenüber Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung einhalten.

Wenn Sie  schon privat versichert sind und Ihre private Krankenversicherung wechseln wollen, sind die Fristen für die PKV-Kündigung je nach Versicherung unterschiedlich. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten entweder zum Ende des Kalenderjahres oder Versicherungsjahres möglich, wobei das Kalenderjahr weit verbreitet ist. Die Mindestversicherungsdauer liegt laut VVG bei einem oder zwei Jahren. Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie nur dann, wenn Ihre bisherige Versicherung die Prämien erhöht.

Welche Krankenversicherung Ihnen dann am ehesten zusagt, können Sie durch einen Krankenkassen-Vergleich über das Internet herausfinden. Bei Ihrer Krankenkassenwahl zu beachten ist auch eine mögliche Arbeitsunfähigkeit und das in diesem Zusammenhang gezahlte Arbeitsunfähigkeitsentgelt, welches anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, individuell versichert wird.

 

 

Beitragsbemessungsgrenze

Einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung können Sie nur dann unterschreiben, wenn Sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. So muss Ihr Jahresbruttoeinkommen in diesem Jahr mindestens bei 50.850 € liegen. Mit einzurechnen in den auch Versicherungspflichtgrenze genannten Betrag sind Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstige Zuschläge auf Ihren Lohn.

Unterscheiden müssen Sie zwischen der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessung. Letztere legt fest, bis zu welchem Betrag Beiträge zur gesetzlichen Pflichtversicherung abgeführt werden müssen und liegt entsprechend niedriger, bei 45.900 € Jahreseinkommen (3.825 € pro Monat) für 2012. Ein darüber hinausgehender Betrag ist entsprechend sozialversicherungsfrei.

Erfüllen Sie aber die Voraussetzungen, um einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen, hilft Ihnen ein Vergleich, um die auf Ihre persönlichen Kriterien abgestimmte Versicherung zu finden.

Grundsätzlich wird bei der Prämienhöhe immer zwischen den Geschlechtern unterschieden, wobei Frauen deutlich höhere Beiträge zu zahlen haben. Ein privater Krankenversicherungs-Test hilft Ihnen, das Preis-Leistungsverhältnis genauer zu bestimmen.

 

 

PKV für
Selbständige

Als Selbstständiger haben Sie im Gegensatz zu Angestellten die freie Wahl unter den Krankenkassen. Angestellte müssen vor einem Wechsel über drei Jahre hinweg mit ihrem Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, bevor sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Die Beitragsbemessung bei Selbständigen erfolgt nach Mindestbeiträgen und wird unabhängig vom unternehmerischen Erfolg erhoben. 

So werden Ihnen in der PKV entsprechende Tarife für Selbstständige angeboten. Eine Ausnahme stellen hier die Berufsgruppen der Landwirte, Gärtner, Künstler oder Publizisten dar, die zunächst der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen und somit über der Pflichtversicherungsgrenze liegen müssen, um in die Krankenversicherung für Selbstständige aufgenommen zu werden.

Da Sie als Selbstständiger einen speziell auf Ihre Berufsgruppe abgestimmten Tarif erhalten, müssen Sie entscheiden, welche Versicherung diese speziellen Tarife anbietet.

 

 

PKV für
Beamte

Beamte sehen sich in vielen Bereichen dem Neid von Mitmenschen ausgesetzt. Das geht über die vermeintlich üppigen Pensionszahlungen bis hin zu den Privilegien bei der Krankenversicherung. Denn anders als gut verdienende Angestellte oder Selbstständige können Beamte bei der HUK Coburg oder auch der Hallesche Krankenversicherung und vielen weiteren ohne Prüfung ihres Einkommens eine private Krankenversicherung für Beamte abschließen. Dabei genießt nicht nur der Beamte für sich alleine Versicherungsschutz, sondern er kann seine gesamte Familie mit privat krankenversichern. Dazu bedarf es lediglich des Abschlusses einer Familienversicherung.

Der Vorteil für Beamte, in einer privaten Krankenversicherung versichert zu sein, liegt aber darin, dass sie sich einen Großteil der Arztkosten über die Beihilfe ihres Dienstherrn zurückholen können. Die Höhe der Beihilfe ist abhängig vom Bundesland, in dem der Beamte tätig ist. Außerdem ist sie abhängig von der ärztlichen Leistung, wobei Kuren und sonstige Heilmaßnahmen oftmals gar nicht oder nur sehr gering Beihilfe begünstigt sind. Um trotzdem eine volle Erstattung dieser Maßnahmen zu erhalten, müssten die Beamten ihren Versicherungsschutz in der PKV dann entsprechend erweitern.

 

 

 

Gesundheitsreform

Durch die Gesundheitsreform 2007 sind sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung verpflichtet worden, Mitgliedern, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, den bisherigen Versicherungsschutz wieder zu gewähren. So soll gewährleistet werden, dass jeder Bürger über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügt.

Im Zuge dieser Reform wurde zudem gesetzlich verankert, dass mit dem Jahr 2009 alle gesetzlich Versicherten ihre Beiträge in einen Gesundheitsfonds einzahlen, aus dem die Krankenkassen dann ihre Beiträge erhalten. Das Vorhaben, auch Versicherte der PKV in diesen Gesundheitsfonds einzahlen zu lassen, wurde dagegen nicht umgesetzt.

Vielmehr wurde für ehemals privat Versicherte der so genannte PKV Basistarif eingeführt, der im Vergleich zum bisherigen Tarif weitaus bessere Bedingungen vorsieht. Außerdem ist er auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Der Basistarif sieht vor, dass dieser von seinem Umfang her dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in etwa deckungsgleich sein muss. Allerdings ist der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler zum gleichen Regelbeitrag im Basistarif ausgeschlossen.

 

 

 
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Was Sie wissen müssen

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  • Vergleich Leistungen GKV und PKV

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Gesundheitsreform

Was ändert sich in 2012?

  • Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2012 angehoben
  • Die gesetzlichen Krankenkassen behalten Ihren Beitragssatz von 15,5% bei
  • Die "3-Jahres-Regelung" fällt weg

    Was sich in 2012 ändert
 

Infos rund um die PKV

Hier finden Sie Tipps und nützliche Informationen zum Thema private Krankenversicherung

 
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