Nicht nur für Kassenpatienten wird im Zuge der Gesundheitsreform der persönliche Gesundheitsschutz deutlich teurer. Auch Privatversicherte müssen sich auf höhere Prämien einstellen. Ab 2009 sollen die Beiträge für Altkunden "um mindestens zehn Prozent oder mehr" steigen, unkte Reinhold Schulte, Chef des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (PKV), in der Tageszeitung "Rheinische Post". Als Hauptgrund führen die privaten Versicherer den geplanten Basistarif ins Feld, den die Unternehmen finanziell schwachen Kunden ab 2009 zu ermäßigten Konditionen anbieten müssen.
Kündigungsrecht in der PKV
Privatpatienten, denen ihre private Krankenversicherung zu teuer wird, dürfen grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Nach einer Beitragserhöhung steht Ihnen außerdem wie bei jeder Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In der Regel informiert die Gesellschaft ihre Kunden spätestens vier bis sechs Wochen vor der geplanten Erhöhung. Tritt der höhere Beitrag zum 1.6. in Kraft, muss die schriftliche Kündigung bis zum 31.5. bei der Versicherung vorliegen. Aber Vorsicht: Private Krankenversicherer dürfen Risikokunden wie ältere oder kranke Menschen ablehnen. Mit jedem Lebensjahr steigen die Beiträge für Neukunden zudem weiter an. Der nachträgliche Wechsel spart also nur selten Prämie. Der alte Vertrag sollte zudem erst gekündigt werden, wenn die verbindliche Zusage des neuen Versicherers vorliegt.
Erleichterte Kündigung ab 2009
Altersrückstellungen, die private Versicherer für ihre Kunden bilden, um im Alter die Beiträge stabil zu halten, können bisher bei einem Wechsel nicht auf die neue Versicherungsgesellschaft übertragen werden. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde für die rund acht Millionen Privatversicherten jetzt folgender Kompromiss ausgehandelt: Ab Januar 2009 erhalten sie ein halbes Jahr lang Zeit, den Anbieter zu wechseln und dabei ihre angesammelten Altersrückstellungen zum Großteil mitzunehmen. (Übertragen werden kann der Teil, der dem Leistungsumfang des neuen Basistarifs entspricht). Für langjährig Versicherte, die mit ihrer Gesellschaft unzufrieden sind, kann es sich also lohnen, bis 2009 zu warten. In den Basistarif, der in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, müssen die privaten Versicherer ab 2009 zudem alle Kunden unabhängig von Alter und Gesundheitszustand aufnehmen. Auch wer als Privatversicherter seine Prämien nicht mehr aufbringen kann, kann in diesen Basistarif wechseln. Besonderes Bonbon: Verbessert sich die Einkommenssituation, soll später die Rückkehr in den alten Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.