Private Krankenzusatzversicherung

Ambulante
Krankenversicherung

Bei einem Vergleich PKV – GKV zeigen sich deutliche Lücken in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Private Krankenversicherung übernimmt sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich deutlich umfangreichere und höherwertige Behandlungen als die gesetzliche Krankenversicherung.

Eine sinnvolle Ergänzung für gesetzlich Versicherte ist eine private Krankenzusatzversicherung. Diese ist besonders in den Bereichen Zahnersatz, Tagegeld oder ambulante Behandlung wichtig. Die Versicherungen bieten eine Vielzahl von unterschiedlichen Tarifen und Paketen an.

Eine umfangreiche Leistungsverbesserung können Mitglieder von Krankenkassen durch eine ambulante Krankenzusatzversicherung erreichen. Sie erstattet u.a. Privatbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten und leistet Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Verbandsmittel sowie Sehhilfen.

Die Beitragshöhe für eine ambulante Krankenzusatzversicherung fällt sehr unterschiedlich aus und wird nach Umfang der versicherten Leistung, Geschlecht und Alter sowie dem Gesundheitszustand des jeweiligen Antragstellers errechnet. Beitragsmindernd wirken sich Selbstbehalte aus.

Einige Versicherer bieten Modelle mit Beitragsrückgewähr oder Boni an. Aus diesem Grund lohnt ein Vergleich vor Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung in jedem Fall.

 

 

Krankenhaus-
zusatzversicherung

Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen die optimierte Versorgung bei einer notwendigen Krankenhausbehandlung. Die Leistung aus dem gewählten Tarif erfolgt ausschließlich, wenn eine stationäre Behandlung angeordnet wurde.

Die Krankenhauszusatzversicherung ist eine private Krankenversicherung und wird als frei wählbarer GKV-Zusatztarif von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Häufig empfehlen die Krankenkassen ihren Mitgliedern „eigene“ Krankenhauszusatzversicherungen, die in Zusammenarbeit mit privaten Versicherungen als so genannte „Haustarife“ angeboten werden.

Zu den Leistungsmerkmalen gehören –je nach Tarifumfang – die Unterbringung in einem Einzel- bzw. Doppelzimmer und Chefarztbehandlung. Einige Versicherungen schließen auf Wunsch zusätzlich ein Krankenhaustagegeld ein.

Die Höhe der Beiträge errechnet sich unter anderen aus der gewählten Leistung sowie dem Eintrittsalter und Geschlecht der zu versichernden Person. Mit der Antragsstellung erfolgt immer eine Abfrage des gesundheitlichen Status. Bei bestimmten Vorerkrankungen oder Risikomerkmalen erhöhen die Versicherer häufig den Beitrag oder schließen bestimmte Leistungen im Krankheitsfall ganz aus.

Ein unabhängiger Vergleich der Krankenhauszusatzversicherungen im Vorfeld ist unbedingt empfehlenswert, da deren Vertragsbedingungen sehr stark variieren.

 

 

Zahnzusatz-
versicherung

Seit dem Jahr 2005 bezahlen die Krankenkassen nur noch einen Festzuschuss für medizinisch notwendigen Zahnersatz. Ein Krankenkassen-Vergleich zeigt aber, dass bei der Kostenübernahme häufig ein Ermessenspielraum bleibt, der für pflichtversicherte Personen bei der Wahl der geeigneten Krankenkasse interessant sein kann.

Höherwertige Behandlungen oder bessere Materialien müssen die Versicherten in der Regel selbst bezahlen, was eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet. Eine Zahnversicherung kann diese Kosten abfangen.
 
Die Zahnersatzversicherung leistet nur bei notwendigem Zahnersatz. Dazu gehören Kronen, Teil/Vollprothesen und Implantate. Weitaus leistungsfähiger ist eine Zahnzusatzversicherung, die zusätzlich Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Behandlungen einschließt.

Zu beachten ist, dass Zahnversicherungen immer nur nach Vorleistung der GKV und nie die gesamte Restsumme zahlen. Meist stocken die Versicherer den bezahlbaren Gesamtbetrag nur auf 75% - 80% auf.

Da auf dem Versicherungsmarkt unzählige Tarife mit sehr unterschiedlichem Preis-/Leistungsverhältnis angeboten werden, ist ein Vergleich unabdingbar. Dabei sollte auch immer der individuelle Bedarf geprüft werden.

 

 

Krankentagegeld

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten bei einer länger andauernden Erkrankung – und nach dem Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung – ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Die Höhe berechnet sich aus dem Einkommen und beträgt ca. 70 % des Bruttolohns. Dieses Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Die Absicherung eines gleichbleibenden Lebensstandards trotz Krankheit kann durch ein privates Krankentagegeld erfolgen. Arbeitnehmer können eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die das Krankengeld bis zur Höhe des vorherigen Nettoverdienstes aufstockt.

Selbständige und Freiberufler haben keinen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Krankentagegeld-Leistungen und sollten sich deshalb unbedingt privat absichern, um ihr Unternehmen bzw. Einkommen nicht durch einen Ausfall bei Krankheit zu gefährden.

Das Krankentagegeld wird laut vereinbarter Tagessätze pro Krankheitstag gezahlt. Die Auszahlung erfolgt zumeist monatlich. Zum Nachweis der andauernden Arbeitsunfähigkeit müssen Krankenscheine oder Arztberichte beim Versicherer eingereicht werden.

Beim Tarifvergleich der Krankentagegeld-Versicherung sollten Leistungen und Beiträge unbedingt gegenübergestellt werden. Eine dynamische Einkommensabsicherung bei der Krankentagegeldversicherung kann sinnvoll sein. Vorsicht ist bei unnötig teuren Zusatzpaketen oder neuen Karenzzeiten nach Leistungen geboten.

 

 

Pflegetagegeld

Durch die höhere Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung werden voraussichtlich auch die Pflegekosten zukünftig steigen. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung kann schon jetzt nicht mehr die Kosten stationärer Pflege decken. Häufig müssen deshalb die nächsten Angehörigen der pflegebedürftigen Person mit ihrem Vermögen einstehen.

Eine Pflegezusatzversicherung kann dieses finanzielle Risiko deutlich verringern und bietet verschiedene Möglichkeiten der Absicherung. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ein vertraglich vereinbartes Pflegegeld, das dem Versicherten zur freien Verfügung steht. Diese Versicherung eignet sich hauptsächlich für gesunde Personen bis 50 Jahre. Die Höhe der Beiträge ist vom gewählten Tagessatz, dem Eintrittsalter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand abhängig.

Die Tarife der Versicherer sind im Vorfeld unbedingt zu vergleichen, da die Vertragsbedingungen zum Teil größere Wartezeiten, Zahlungsbegrenzungen nach Pflegestufen (I bis III) oder mehrfach jährlich zu erbringende Nachweise der Pflegebedürftigkeit enthalten können.

Wenn die finanzielle Versorgungslücke durch ein Pflegetagegeld nicht geschlossen werden kann, ist die Absicherung durch eine andere private Pflegeversicherung wie die Pflegekostenversicherung oder die Pflegerentenversicherung sinnvoll.

 

 

 
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