Bankbürgschaft: Wenn die Bank für den Schuldner bürgt

Eine Bankbürgschaft kann für Unternehmen oder Privatpersonen eine wichtige Alternative sein, um einen Kredit zu vermeiden und die Liquidität zu wahren. In diesem Fall tritt die Bank als Bürge ein. Dafür verlangt sie jedoch Sicherheiten. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Bankbürgschaft.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


Update icon

Zuletzt aktualisiert: July 02, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Eine Bankbürgschaft bedeutet, dass ein Kreditinstitut als Bürge eintritt. Diese Bürgschaft ist nicht umsonst, sondern wird vom Schuldner mit jährlichen Gebühren bezahlt. Bei der Bankbürgschaft handelt es sich um ein Kreditgeschäft, das in § 1 Absatz 8 des Kreditwesengesetzes (KWG) aufgeführt wird. Eine alternative Bezeichnung ist Bankaval oder nur Aval. Der Begriff stammt vom italienischen „avallo“, was schlicht „Bürgschaft“ heißt.

    Die Bankbürgschaft bedeutet, dass ein Schuldner gegenüber einem Dritten nachweisen kann, dass er finanzielle Verpflichtungen aus einem Vertrag sicher einhalten kann. Bei einem Avalkredit leistet eine Bank ein Zahlungsversprechen gegenüber Lieferanten, Vermietern oder Kunden des Kreditnehmers. Die Bank übernimmt hierbei die Bürgschaft oder bietet eine Garantie für Leistungen oder Zahlungen. In der Praxis werden Bankbürgschaften sowohl an Privatkunden als auch an Geschäftskunden vergeben.

    Gut zu wissen

    Der Bankaval ist nicht zu verwechseln mit der Avalgarantie. Während bei der Bankbürgschaft die Bank als Bürge eintritt, ist bei der Avalgarantie der Bund Bürge bei sogenannten „Hermesbürgschaften“. Damit werden Exportgeschäfte abgesichert und der Staat trägt bei einem Zahlungsausfall bis zu 80 Prozent der Kosten.

    Worauf ist bei einer Bankbürgschaft vor allem zu achten?

    Sowohl Schuldner als auch Gläubiger sollten bei einer Bankbürgschaft darauf achten, dass der Bürgschaftsvertrag alle Eventualitäten abdeckt. Gerade bei Mietbürgschaften, die Banken übernehmen, werden oftmals im Kleingedruckten besondere Aspekte vergessen. In diesen Fällen fungiert die Bank dann etwa in bestimmten Situationen nicht als Bürge, weil diese nicht vertraglich abgedeckt sind.

    Vermieter sollten vor allem darauf achten, dass im Bürgschaftszertifikat festgehalten wird, dass die Bank bereits bei der ersten Aufforderung zahlt. In diesem Fall muss kein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden und die Bank hat eine ähnliche Funktion wie ein Bürge bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft.

    Kosten einer Bankbürgschaft

    Die Bankbürgschaft zahlt der Schuldner. Der Vorteil dabei ist, dass er nicht die Hauptschuld an den Gläubiger abführen muss, sondern lediglich für die Bereitstellung der Zahlungsgarantie der Bank bezahlt. Die jährlichen oder monatlichen Gebühren richten sich nach der Höhe der Bürgschaftssumme und dem Ausfallrisiko.

    Im Falle von Bürgschaften berechnen Banken eine Provision. Die Kosten dabei variieren zwischen 1,5 % und 3 %. Wird beispielsweise ein Avalkredit von 1.000 € aufgenommen, beläuft sich die Summe auf 15 bis 30 Euro. Der ermittelte Betrag muss bis zum Ablauf der Bürgschaft abbezahlt werden.

    Je geringer die Bonität, desto höher werden die Gebühren. Ebenso gilt: Je höher die Summe, für die die Bank bürgt, desto höher fallen die Gebühren aus.

    Bankbürgschaft in der Praxis

    Die Bankbürgschaft kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen eingesetzt werden.

    Einsatzbereiche

    • Privatpersonen: Hier wird die Bürgschaft vor allem ihm Rahmen von Mietverträgen genutzt. Wenn ein Verbraucher eine Mietkaution bezahlen muss, kann er eine Bankbürgschaft nutzen. In diesem Fall bürgt die Bank für die Höhe der Mietkaution. Wird die Kaution fällig, zahlt die Bank diese an den Vermieter. Auch Mietausfälle können durch die Bankbürgschaft gesichert werden.
    • Unternehmen: Auch hier kann die Bankbürgschaft für Mietkautionen von Gewerberäumen genutzt werden. In diesem Fall erhalten sie ihre Liquidität für laufende Kosten oder Investitionen. Des weiteren wird die Bankbürgschaft auch im Rahmen von Firmen-Krediten eingesetzt.

    Vorteile der Bankbürgschaft

    • Die Liquidität des Zahlungspflichtigen wird geschont: Sie müssen zum Beispiel nicht den vollen Betrag für eine Mietkaution aufbringen, sondern lediglich einen deutlich kleineren monatlichen oder jährlichen Beitrag.
    • Weniger Verwaltungsaufwand für den Vermieter: Vermieter müssen bei einer Bankbürgschaft kein Mietkautionskonto anlegen, zu dem sie laut Mietrecht verpflichtet wären. Somit entfällt zusätzlicher Aufwand.
    • Auch hohe Mietkautionen sind möglich: Gerade in Zeiten steigender Mieten kann die geforderte Kaution von drei Nettokaltmieten schnell mehrere tausend Euro betragen. Mit einer Bankbürgschaft können auch diese Summen „gestemmt“ werden.
    • Weniger Aufwand: Durch die Verwendung einer Bankbürgschaft müssen Mieter die Kaution nicht ansparen oder dafür angelegtes Geld opfern.

    Nachteile der Bankbürgschaft

    • Jährliche Beiträge: Eine Bankbürgschaft ist nicht kostenlos. So müssen Beiträge jährlich oder monatlich gezahlt werden.
    • Sinkende Liquidität des eigenen Kontos: Durch die Inanspruchnahme einer Bankbürgschaft kann die eigene Liquidität oder Bonität des Kontos eingeschränkt werden. So kann sich zum Beispiel das Dispolimit verringern und die Chance auf weitere Kredite kann sinken.
    • Eingeforderte Sicherheiten: Oftmals fordern Banken Sicherheiten für eine Bankbürgschaft. Das kann zum Beispiel der Lohn sein. Gerät der Schuldner in Rückstand mit den Beitragszahlungen, kann die Bank dann direkt die offenen Beträge vom Arbeitgeber einziehen.
    • Keine Verzinsung der Mietkaution: Eine Mietkaution muss vom Vermieter ordnungsgemäß auf ein Sparkonto angelegt werden. Somit kann das Kautionskonto wie ein Sparbuch gesehen werden. Diese Möglichkeit entfällt bei einer Bankbürgschaft.
    • Bevorzugung von eigenen Bankkunden: In der Regel sind Verbraucher bei Bankbürgschaften an ihre Hausbank und deren Konditionen gebunden und können den Anbieter nicht ganz frei wählen.
    • Nicht direkt vergleichbar mit Barkaution: Bei einer Barkaution kann der Vermieter sofort auf das Kapital zugreifen, wenn es benötigt wird. Bei einer Bürgschaft kann die Bank die Zahlung verweigern, wenn ein Grund vorliegt, der nicht durch das Bürgschaftszertifikat abgedeckt wird.

    Alternativen zur Bankbürgschaft

    Eine Bankbürgschaft ist zwar in vielen Fällen die auf den ersten Blick einfachste Lösung, doch es gibt auch Alternativen:

    • Barkaution: In der Regel vereinbaren Mieter und Vermieter die Hinterlegung einer Barkaution. Hierbei bekommt der Vermieter den Kautionsbetrag bar ausgehändigt oder auch überwiesen. Er muss die Kaution dann auf einem Sonderkonto, getrennt von dessen übrigen Vermögen, insolvenzfest anlegen. Wer seine Mietkaution bar beim Vermieter hinterlegt, profitiert vor allem bei einer langen Miete von einer Verzinsung. Darüber hinaus ist bei einer Kündigung des Mietobjekts Kapital verfügbar.
    • Von Freunden leihen: Mietkautionen können auch von Freunden geliehen und mittelfristig an diese zinslos zurückgezahlt werden. So sparen Sie als Mieter Kosten.
    • Selbstschuldnerische Bürgschaft: „Selbstschuldnerisch“ bedeutet, dass der Gläubiger den Bürgen direkt anstelle des eigentlichen Schuldners haftbar machen kann. Der Bürge hat auf seine Einrede der Vorausklage verzichtet. Gerade, wenn junge Menschen ihre erste eigene Wohnung beziehen, ist eine Bankbürgschaft häufig nicht möglich. In diesem Fall kann eine selbstschuldnerische Bürgschaft durch die Eltern für Abhilfe sorgen.
    • Mietkautionsversicherung: Die Mietkautionsversicherung gehört zu den Mietsicherheiten und kann durch private sowie gewerbliche Mieter zur Besicherung von Mietverhältnissen geschlossen werden. In diesem Fall fungiert eine Versicherung als Bürge und damit als Alternative zur Bankbürgschaft.Der Vorteil dieser Methode ist, dass die Liquidität und Bonität des Schuldners nicht so stark beeinträchtigt wird wie bei einer Bankbürgschaft.

    Häufige Fragen & Antworten

    Wie läuft eine Bankbürgschaft für eine Mietkaution ab?

    Da die Kautionsbürgschaft ein häufig angefragter Verwendungszweck für eine Bankbürgschaft ist, sollten Mieter idealerweise mit dem korrekten Ablauf dieser Form der Bankbürgschaft vertraut sein. Wie bereits oben erwähnt, verlangen Vermieter vor der Aufnahme eines Mietverhältnisses bzw. vor dem Abschluss von einem Mietvertrag die Zahlung einer Mietkaution. In der Regel erstreckt sich die Höhe dieser Zahlung auf eine Summe, die maximal dem Wert von bis zu drei Monatsmieten entspricht.

    Dieser Betrag wird als Barkaution an den Vermieter entrichtet, der für diesen Zweck ein Kautionskonto bei einer Bank einrichtet oder Mieter entrichtet die Zahlung auf eine speziell eingerichtete Kautionskasse. Als Alternative dazu dient eben die Bankbürgschaft.

    Wenn ein Mieter einen Mietaval mit seiner Bank abschließt, erhält er dafür eine Bürgschaftsurkunde. Diese Urkunde wird dem Vermieter vorgelegt. Er behält sie ein, so lange das Mietverhältnis besteht oder der Mietvertrag Gültigkeit hat. In der Regel zahlt die Bank als Bürge bereits bei der ersten Anforderung. In diesem Fall funktioniert die Bankbürgschaft wie eine selbstschuldnerische Bürgschaft.

    Mieter sollten genau Bescheid wissen und dies schon vor der Aufnahme von Bankbürgschaften festlegen, bei welchen Bestandteilen der Mietsache die Bank oder das Kreditinstitut einspringt. Gewöhnlicherweise betrifft diese Zahlungsversprechen nicht pünktlich geleistete Miete, verzögerte oder nicht getätigte Zahlung der Nebenkosten, sowie Aufwendungen für Schäden, die nach dem Auszug des Mieters oder dem Ende des Mietverhältnisses vom Vermieter beglichen werden müssen.

    Welche Parteien sind an der Bankbürgschaft beteiligt?

    An einer Bankbürgschaft sind insgesamt drei Parteien beteiligt: der Schuldner, der Gläubiger und der Bürge. Bei einem Mietaval sind das der Mieter, der Vermieter sowie die Bank des Mieters. Der Mieter steht dabei in einem doppelten Schuldverhältnis, zum einen gegenüber seinem direkten Gläubiger, dem Vermieter, und zum anderen gegenüber der Bank in einem indirekten Schuldverhältnis.

    Ist eine Bankbürgschaft sicher?

    Bürgschaften, welche Sie als Bankkunde vornehmen lassen, gelten als sehr sicher, da ein Kreditinstitut aufgrund seiner Liquidität normalerweise ausreichend Sicherheit vorweisen kann. Achten Sie daher darauf, sich für eine Bank zu entscheiden, die für sichere Geschäfte bekannt ist und sich nicht aktuell in Schwierigkeiten befindet.

    Kann ich eine Bankbürgschaft rückgängig machen?

    Eine Bankbürgschaft kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden, außer es ist anderes im Vertrag festgelegt worden.

    Wie beende ich eine Bankbürgschaft?

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine Bankbürgschaft zu beenden. Wenn Sie zum Beispiel einen solventen „Ersatzbürgen“ an Ihrer Stelle anbieten können, ist es möglich, dass Sie die Bürgschaft beenden. Bei einer Mietkautionsbürgschaft erlischt die Schuld dann, wenn Sie als Mieter aus der Wohnung ausziehen.

    Mögliche weitere Gründe zum Beenden der Bürgschaft sind eine zu starke finanzielle Überforderung oder sittenwidrige Gründe wie eine emotionale Verbundenheit mit dem Hauptschuldner. Das kann zum Beispiel ein Verwandtschaftsverhältnis sein.

    Kann sich die Bank dazu entscheiden, die Bankbürgschaft zurückzuziehen?

    Um eine Bankbürgschaft zu erhalten, muss der Gläubiger entsprechende Sicherheiten vorweisen können. Entfallen diese Sicherheiten, kann eine Bank die Bürgschaft zurückziehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die jährlichen Beiträge für die Mietkautionsbürgschaft nicht entrichtet wurden.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten