Baufinanzierung: fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Als Widerrufsbelehrung wird eine Belehrung über das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei gewissen Verbraucherverträgen bezeichnet. Verbraucher haben demnach das Recht bei der Abgabe einer einseitigen Willenserklärung von Verbraucherverträgen sowie Versicherungsverträgen zurückzutreten bzw. diese rückwirkend ungültig zu machen. Dessen formalen Forderungen wurden mit der EU-Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni 2014 EU-weit festgelegt und vereinheitlicht. 

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    • Eine Widerrufsbelehrung unterrichtet einen Verbraucher vor dem Abschluss eines Vertrags über sein Widerrufsrecht. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraph 355 verankert.
    • Die Widerrufsbelehrung kann fehlerhaft sein, wenn zum Beispiel die Rechtsfolgen eines Widerrufs nicht darin aufgeführt werden oder wenn darin eine falsche Fristbelehrung enthalten ist.
    • Ist dies der Fall, können Sie Ihr Darlehen jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Anschließend können Sie eine Finanzierung mit günstigeren Zinsen in Anspruch nehmen.
    • Das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ endet Mitte diesen Jahres. Davon sind vor allem ältere Darlehensverträge betroffen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden.
    • Am 21. März 2016 ist das neue europäische Gesetz in Kraft getreten. Von diesem Stichtag an haben Sie drei Monate Zeit, um Ihre Baufinanzierung zu kündigen. Der Stichtag ist in diesem Fall der 21. Juni 2016.

    Wenn der Widerrufsjoker gespielt wird

    Fehler in der Widerrufsbelehrung führen dazu, dass für die Kündigung einer Baufinanzierung oder anderen Darlehen keine Fristen mehr gelten - die 14-tägige Widerrufsfrist gilt in diesem Fall nicht.

    Zugleich entfällt durch das dauerhafte Recht zum Widerruf auch das Recht der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung. Suchen Verbraucher allein oder mit Hilfe von Rechtsanwälten nach Fehlern in der Widerrufsbelehrung, wird auch davon gesprochen, dass sie den „Widerrufsjoker“ ausspielen wollen.

    Immobiliendarlehen von 2002 bis 2010

    Wenn Sie zwischen November 2002 und dem Jahr 2010 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen haben, ist die Chance groß, dass die darin enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

    Die Hamburger Verbraucherzentrale hat über 3.000 Kreditverträge aus dieser Zeitspanne geprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass mehr als 80 Prozent davon Fehler in der Widerrufsbelehrung aufweisen. Am meisten betroffen von Fehlern in der Widerrufsbelehrung sind Banken, die eine Immobilienfinanzierung anbieten.

    Laut Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg wurden in den untersuchten Verträgen die meisten Fehler bei der ING-Diba sowie bei der DSL-Bank gefunden. Der Prozentsatz lag dort bei über 87 Prozent. 

    Das können Sie tun

    • Ist die Widerrufsbelehrung Ihrer Finanzierung fehlerhaft, können Sie Ihr Darlehen jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Anschließend können Sie eine Finanzierung mit günstigeren Zinsen in Anspruch nehmen.
    • Durch die geringer Zinslast sinkt die Darlehenshöhe und Sie zahlen entweder kleinere Raten oder sind schneller mit der Tilgung des Kredits fertig.
    • Da Sie auch nach mehreren Jahren von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können, müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank bezahlen.
    • Darüber hinaus können Sie auch sogenannten „Nutzungsersatz“ von der Bank verlangen.
    • Dabei handelt es sich um das Geld aus Ihren Tilgungen und Zinszahlungen, mit dem die Bank bis zu Ihrem Widerruf wirtschaften konnte. Der Nutzungsersatz kann je nach Laufzeit und Zeit bis zum Widerruf mehrere tausend Euro betragen.

    Das ewige Widerrufsrecht endet

    Im Bundestag wurde im Februar 2016 beschlossen, das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ auslaufen zu lassen. Davon sind vor allem ältere Darlehensverträge betroffen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden.

    Mit dem Beschluss setzt der deutsche Gesetzgeber eine europäische Richtlinie um, die sich vor allem auf Wohnkredite bezieht. Am 21. März 2016 trat dieses europäische Gesetz in Kraft.

    Von diesem Stichtag an haben Sie drei Monate Zeit, um Ihr Widerrufsrecht auszuüben. Der Stichtag wäre in diesem Fall der 21. Juni 2016. 

    Eine fehlerhafte Belehrung erkennen

    Vier von fünf Baufinanzierungen aus der Zeit zwischen November 2002 und dem Jahr 2010 weisen Fehler bei der Widerrufsbelehrung auf. Wenn Sie selbst ein Darlehen in diesem Zeitraum abgeschlossen haben, sollten Sie Ihren Vertrag prüfen.

    Kontrollieren Sie vor allem die Widerrufsbelehrung, zum Beispiel mit Hilfe der sogenannten „Mustererklärungen“, die das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht hat.

    Daran können Sie u. a. erkennen, ob Ihre Widerrufsbelehrung unwirksam ist:

    • Falsche Fristbelehrung:
      In der vom Bund empfohlenen Widerrufsbelehrung ist ein genauer Hinweis zu Fristen enthalten. Diesen Vorschlag haben viele Banken nicht umgesetzt und zum Beispiel diesen Satz verwendet: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Der Fehler besteht hier insbesondere im Wort „frühestens“, das dem Verbraucher nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht eindeutig sagt, wann die Frist beginnt. 
    • Fehlender Hinweis auf Rechtsfolgen:
      Jede Widerrufsbelehrung muss den Verbraucher über die Rechtsfolgen seines Widerrufs aufklären. Auch hier können einzelne Formulierungen oder eine fehlerhafte Wortwahl zur Nichtigkeit führen. Ein beliebtes Beispiel: „Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Absenden der Widerrufsbelehrung“. In diesem Fall müsste es aber lauten „Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Absenden der Widerrufserklärung“.
    • Fehlender Hinweis auf verbundenes Geschäft:
      Wenn Sie eine Baufinanzierung mit einer Restschuldversicherung abschließen, handelt es sich bei der Versicherung um ein damit verbundenes Geschäft. Wird in der Widerrufsbelehrung nicht auf die Rechtsfolgen des Widerrufs auf die Versicherung hingewiesen, ist das ein grober Fehler, der zur Ungültigkeit der Belehrung führen kann.
    • Verwirrung durch ergänzende Formulierungen:
      Weist die Widerrufsbelehrung Formulierungen auf, die den Vertragstext für den Kreditnehmer unverständlich machen, ist sie fehlerhaft. 
    • Ergänzende Fußnote:
      Wenn in Ihrem Vertrag Fußnoten zu Fristen stehen, deren Text ähnlich lautet wie „Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“, können diese zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung führen. 
    • Keine Anpassung auf den Einzelfall:
      Jede Widerrufsbelehrung muss sich immer auf den konkreten Vertrag beziehen. Werden in Ihrer Belehrung jedoch verschiedene vertragliche Möglichkeiten mitaufgeführt, ohne dass sie sich auf Ihren Einzelfall bezieht, gilt dies als Fehler.

    Holen Sie sich anwaltliche Hilfe!

    Aufgrund der möglichen Fehler oder besonderen Feinheiten bei falschen Formulierungen ist es ratsam, sich bei der Suche nach dem „Widerrufsjoker“ anwaltliche Hilfe zu holen. Das Honorar macht sich bei den möglichen Einsparungen in der Regel immer bezahlt.

    Was ist nicht angreifbar?

    Wenn Ihre Bank die Widerrufsbelehrung exakt nach den amtlichen Mustern gestaltet hat, haben Sie in der Regel keine Chance, später Widerruf einzulegen. Dies gilt auch dann, wenn die Mustervorlage an sich fehlerhaft war.

    Allerdings sind diese Fälle eher selten, da die meisten Banken ihre Widerrufsbelehrungen selbständig ergänzt oder erweitert haben.

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    So sollten Sie vorgehen

    Wenn Sie Fehler in Ihrer Widerrufsbelehrung festgestellt haben, können Sie Ihren Vertrag widerrufen. Hier erfahren Sie, was konkret zu tun ist.

    Prüfen des Wiederrufjokers

    Wenn Sie selbst nicht vom Fach sind, sollten Sie die Hilfe eines Anwalts oder der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, müssen Sie in der Regel für die anwaltliche Beratung nichts bezahlen.

    Da der mögliche Gewinn durch eine Kündigung des bestehenden Darlehens mehrere tausend Euro beträgt, lohnt es sich in der Regel aber auch, einen Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung hinzuzuziehen. Wenn Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden, liegen die Kosten für die Vertragsprüfung bei etwa 70 Euro. 

    Anschlussfinanzierung suchen

    Da Sie Ihr Darlehen nach der Kündigung innerhalb von 30 Tagen begleichen müssen, sollten Sie schnell nach einer möglichen Anschlussfinanzierung suchen, am besten noch vor dem Widerruf. Vergleichen Sie hierfür am besten verschiedene Angebote.

    Günstige Gegenangebote der Hausbank

    Sie können Ihrer bisherigen Bank ein eingeholtes günstiges Darlehensangebot zeigen. In manchen Fällen macht Ihnen Ihre Hausbank dann ein entsprechend günstiges Gegenangebot, sodass Sie bei der gleichen Bank mit neuem Vertrag bleiben können.

    Achten Sie darauf, dass die Konditionen der neuen Bank wirklich besser sind als in Ihrem alten Kreditvertrag.

    Erzählen Sie Ihrer neuen Bank am besten auch vor dem Vertragsabschluss, warum Sie Ihren alten Vertrag gekündigt haben. So vermeiden Sie Schwierigkeiten, sollte Ihre neue Bank eine solche Anschlussfinanzierung ablehnen.

    Keine Bindung an bisherige Laufzeit

    Beim Auswählen der Anschlussfinanzierung sind Sie nicht an die bisherige Laufzeit gebunden.

    Widerruf erklären

    Ihren Widerruf erklären Sie schriftlich, aber erst, nachdem Sie ein gültiges Angebot einer Bank für eine Anschlussfinanzierung erhalten haben.

    Erläutern Sie Ihrer Bank in Ihrem Brief, aus welchem Grund Sie das Darlehen kündigen und dass Sie sich auf Ihr Widerrufsrecht im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung berufen.

    Weisen Sie das Bankhaus auf die entsprechenden Fehler hin.

    Empfehlenswert ist es, auch ein Gutachten der Verbraucherzentrale oder ein anwaltliches Schreiben beizufügen, wenn Sie diese Hilfe in Anspruch genommen haben.

    Sie müssen damit rechnen, dass die Bank zunächst Ihren Widerruf ablehnt. In diesem Fall sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, der Ihr Recht zur Not auch vor Gericht durchsetzen wird. 

    Die Rückabwicklung

    Wenn Sie Ihren Kreditvertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen haben, wird Ihr Darlehen in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt. Diese Vorgehensweise ist in den Paragraphen  357, 346 und 348 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt.

    Sie sind bei einer Kündigung demnach verpflichtet, der Bank theoretisch die komplette Darlehenssumme inklusive der noch nicht gezahlten Zinsen auf die Restschuld zu überweisen. Hierfür haben Sie nach Ihrem Widerruf 30 Tage Zeit.

    Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre Widerrufserklärung erst absenden, wenn sichergestellt ist, dass Sie das Darlehen zum Beispiel mit einer Anschlussfinanzierung zurückzahlen können.

    Aber auch die Bank ist zu einer Zahlung verpflichtet. Sie muss Ihnen als Kunden alles zurückzahlen, was Sie bereits an Zinsen und Darlehenssumme getilgt haben.

    Beide Summen werden anschließend miteinander verrechnet und um den sogenannten Wert- und Nutzungsersatz bereinigt. Dabei handelt es sich um das Geld, das die Bank bis zu Ihrem Widerruf an Ihren Zinsen und Tilgungen verdient hat.

    Was nach der Verrechnung Ihres Anteils und dem Anteil der Bank übrig bleibt, ist die Restschuld, die Sie an die Bank überweisen.  

    Wie Sie profitieren können

    Von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und dem sogenannten „Widerrufsjoker“ können Sie profitieren, indem Sie Ihr bestehendes Darlehen früher kündigen und von niedrigeren Zinsen eines neuen Kredits profitieren.

    Auf diese Weise senken Sie die Zinslast und haben Ihren Immobilienkredit bei gleicher Ratenhöher schneller abbezahlt. Gerade bei den aktuell niedrigen Darlehenszinsen kann sich eine vorzeitige Kündigung eines Darlehens bei einer Baufinanzierung besonders lohnen.

    Je nach Kredithöhe lassen sich dadurch fünfstellige Eurosummen einsparen. Ein weiterer Vorteil des Widerrufsjokers besteht darin, dass Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen müssen.

    Sie haben sogar die Möglichkeit, bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzuverlangen. Allerdings sollten Sie in diesem Fall unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. 

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