H-Kennzeichen für Oldtimer

Das sogenannte H-Kennzeichen ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen für ältere Fahrzeuge. Das H auf dem Nummernschild steht dabei für „historisch“. Dieses Kennzeichen erhalten Oldtimer, wenn sie älter als 30 Jahre alt sind und weitere Merkmale erfüllen. Besitzer von Oldtimern können mit Hilfe des Kennzeichens bei der Kraftfahrzeugsteuer sparen, denn für Oldtimer gilt eine pauschale Besteuerung, unabhängig von Hubraum oder Leistung.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


Update icon

Zuletzt aktualisiert: October 22, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Sobald Sie einen Oldtimer kaufen und als Autobesitzer ein H-Kennzeichen erhalten, unterliegt die Nutzung des Fahrzeugs keinerlei Einschränkung. Es gibt jedoch Einschränkungen hinsichtlich der optischen Erscheinung, wodurch Werbung auf Oldtimern grundsätzlich unzulässig ist. Außerdem dürfen Oldtimer mit H-Kennzeichen nicht gewerblich vermietet werden. Ebenso ist eine gewerbliche Nutzung von LKW mit H-Kennzeichen nicht gestattet.

    Durch den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr bedarf es den Nachweis durch eine HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.

    Mit dem H-Kennzeichen profitieren Oldtimer-Besitzer von einem günstigen und pauschalen Steuersatz. Zusätzlich erlauben die Zulassungsbehörden nun auch eine Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen, weshalb die KFZ-Steuer dann nicht mehr pauschal, sondern anteilig berechnet wird und so noch mehr Geld gespart werden kann.

    Befahren von Umweltzonen möglich

    Mit Ihrem Oldtimer und einem H-Kennzeichen dürfen Sie übrigens auch in städtischen Umweltzonen fahren. Hierbei handelt es sich um eine generelle Ausnahmegenehmigung mit der Umweltzonen ohne Plaketten befahren werden dürfen. Auslandsfahrten sind ebenso möglich.

    Aufbau des Kennzeichens

    Das Oldtimer-Kennzeichen ist ähnlich wie das reguläre Kfz-Kennzeichen aufgebaut. Von links nach rechts folgen:

    • Länderkennung auf blauem Hintergrund mit Eurozeichen
    • Buchstabenkennung für den Landkreis oder die Stadt
    • Plakette des Landkreises
    • Ein oder zwei Buchstaben
    • Eine Ziffernkombination
    • Der Buchstabe H für „historisches Fahrzeug“

    Durch das „H“ am Ende darf das Oldtimer-Nummernschild aus Platzgründen maximal 8 Stellen enthalten. Im Gegensatz zum regulären Kennzeichen entfällt deshalb die TÜV-Plakette. Bei der alle zwei Jahre erforderlichen TÜV-Hauptuntersuchung werden die Kriterien des H-Kennzeichens jedes Mal erneut geprüft. Technische Änderungen oder eine Verschlechterung des Zustands können die Aberkennung des Fahrzeugs zur Folge haben.

    Wann ist ein Oldtimer wirklich ein Oldie?

    Oldtimer sind gemäß ihrem Namen (engl. old = dt. alt, engl. time = dt. Zeit) Fahrzeuge, die sich primär durch ihr hohes Alter charakterisieren. Für die Besitzer dienen die Oldtimer oft auch als Auto-Wertanlage und werden nur mit Samthandschuhen angefasst, um den Wert der Oldtimer zu erhalten. Grundsätzlich steht es jedem Autobesitzer frei, sein Fahrzeug so zu bezeichnen wie er es möchte. Soll das Kfz jedoch als Oldtimer zugelassen werden, gilt eine relativ feste Definition. So werden Oldtimer gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV §2, Nr.22) definiert als:

    Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
    Fahrzeugzulassungsverordnung §2 Nr.22

    Zusammengefasst bedeutet das:

    • Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein.
    • Das Fahrzeug muss in allen Hauptbaugruppen dem Originalzustand entsprechen.
    • Änderungen und Umbauten müssen mehr als 30 Jahre zurück liegen.
    • Das Fahrzeug weist keine technischen Mängel auf und es sind keine größeren Gebrauchsspuren vorhanden.

    Das Alter des Kfz ist folglich nicht allein entscheidend, ob es als Oldtimer klassifiziert und angemeldet werden kann. Ob Sie Ihren Wagen als Oldtimer anmelden können, entscheidet seit 2007 letztlich ein Gutachter einer amtlichen zugelassenen Prüfstelle wie TÜV oder Dekra. Der Sachverständige erstellt nach einer Prüfung Ihres Autos ein Gutachten, in welchem zum Beispiel festgehalten wird, ob das Auto noch im Originalzustand fährt oder wie gut der Erhaltungszustand ist. Darüber hinaus wird bei der Kontrolle auch die Verkehrssicherheit des Oldtimers geprüft.

    Folgende Merkmale können eine Klassifizierung als Oldtimer verhindern:

    • Grobe Unfallschäden, die nicht behoben wurden wie starke Dellen oder Lackschäden
    • Starke Verrostungen
    • Ersatzteile, die nicht dem Original entsprechen

    Youngtimer

    In den letzten Jahren hat sich neben dem Begriff „Oldtimer“ auch der Youngtimer etabliert. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die mindestens 15 Jahre alt sind, aber aufgrund ihres „jungen“ Alters nicht als Oldtimer angemeldet werden können. Der Begriff Youngtimer hat jedoch keinen Einfluss auf die Kfz-Anmeldung. Spezielle Youngtimer-Kennzeichen gibt es nicht. Diese Fahrzeuge können nur mit einem regulären Kennzeichen gefahren werden.

    Kosten für das H-Kennzeichen

    Wer ein H-Kennzeichen beantragen möchte, muss neben den Gebühren für die Anmeldung mit weiteren Kosten rechnen. Diese entfallen auf die Hauptuntersuchung sowie das Gutachten, die in einer zugelassenen Prüfstelle wie dem TÜV durchgeführt werden.

    Die Begutachtung durch einen Sachverständigen kostet im Durchschnitt etwa 100 Euro. Für ein historisches Motorrad müssen Sie etwas weniger einplanen. Für die Hauptuntersuchung müssen Sie die gleichen Gebühren wie für herkömmliche Kfz entrichten. Das sind rund 70 Euro. Hauptuntersuchung sowie Begutachtung müssen alle zwei Jahre durchgeführt werden.

    Für die Beantragung auf der Zulassungsstelle werden in der Regel ca. 40 Euro fällig.

    Zusammengerechnet müssen Sie inkl. Gutachten, HU und Zulassung mit Kosten zwischen 200 und 250 Euro rechnen.

    Sparen dank Sonderkennzeichen

    Oldtimerbesitzer können mit einem H-Kennzeichen in vielen Bereichen Sparen. So gilt für Oldtimer ein einheitlicher Steuersatz, unabhängig vom Hubraum.

    Für Krafträder werden jährlich pauschal 46,02 Euro an Steuern erhoben, für alle anderen Fahrzeuge (geregelt in §9 Abs. 4 Nr.1 bzw. Nr.2 KraftStG) müssen die Halter pro Jahr 191,73 Euro bezahlen.

    Zusätzlich Sparen mit Saisonkennzeichen

    Seit Ende 2017 erlauben Zulassungsbehörden auch die Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen. Wer seinen Oldie also nur bestimmte Monate im Jahr fährt und anmeldet, kann durch die anteilige Berechnung der Kfz-Steuer zusätzlich Geld sparen.
    Wer seinen Klassiker beispielsweise nur halbjährlich zulässt (z.B. von Mai bis Oktober) kann so 95 Euro pro Jahr sparen. 

    Sparen lässt sich darüber hinaus auch bei der Kfz-Versicherung. Da viele Versicherer davon ausgehen, dass ein angemeldeter Oldtimer im Vergleich zu einem „normalen“ Kfz seltener und wenn dann nur aus reiner Fahrfreude bewegt wird, bieten sie Kunden spezielle Oldtimer-Tarife an. Diese Kfz-Versicherungen sind dann mit deutlich geringeren Kosten verbunden.

    Konditionen bei Versicherungsabschluss beachten

    Achten Sie beim Abschluss Ihrer Oldtimer-Versicherung dennoch auf die Konditionen. Sollten Sie zum Beispiel doch einmal mehr als 10.000 Kilometer pro Jahr mit Ihrem Oldtimer zurücklegen, kann der Tarif noch einmal ansteigen. Diese Fahrleistung wird in der Regel für die Berechnung der Versicherungshöhe veranschlagt.

    Weitere Vorteile des H-Kennzeichens:

    • Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen benötigen keinen Katalysator.
    • Mit einem Oldtimer können sie die Umweltzone ohne entsprechende Plakette befahren. Damit entfällt auch die regelmäßige Abgasuntersuchung.
    • Wenn die Kennzeichengröße nicht passt, müssen keine Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden.

    Verlust der Vorteile bei fehlendem Status

    Damit Sie von den Vorteilen Ihres Oldtimers profitieren können, muss der Status erhalten bleiben. Sollten Sie nach einer Hauptuntersuchung keine Zulassung bekommen bzw. das Gutachten in Bezug auf das H-Kennzeichen negativ ausfallen, erlöschen auch Ihre Vorteile. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Umbauten am Fahrzeug vornehmen, die nicht dem Originalzustand entsprechen.

    D

    FS24

    Ihr Ortskennzeichen z.B. "M" für München

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten