Lieferantenkredit

Der Lieferantenkredit ist auf dem ersten Blick nicht das, was er verspricht. Er ist sogar nicht als solcher erkennbar. Wenn der Kunde die Möglichkeit des Zahlungsaufschubes und zusätzlich einen Skonto erhält, wenn er innerhalb einer gewissen Frist bezahlt, erhält er rechtlich gesehen ein Darlehen. Lässt er die Möglichkeit des Skontos ungenutzt verstreichen, handelt er aus kaufmännischer Sicht unklug, denn der effektive Jahreszinssatz kann dann schnell 60 Prozent und mehr betragen.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: February 10, 2024

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Ein kurzer Überblick

    • Der Zahlungsempfänger muss hier nicht sofort die bestellte Ware bezahlen.
    • Der Lieferant bietet dem Kunden einen Kredit, in dem dieser die Fälligkeit der Zahlung auf ein Datum verlegt, welches in der Zukunft liegt. 
    • Lieferanten versprechen sich damit eine bessere Bindung an die Kunden. 
    • Lieferant und Kunde können im Zuge des Lieferantenkredits ebenso eine Ratenzahlung gewähren. 

     

    Lieferantenkredit

    Ein Lieferantenkredit ist ein Kredit, den ein Lieferant seinem Kunden für die Einhaltung des Zahlungsziels von Rechnungen einräumt. Damit gehört der Lieferantenkredit zu den Warenkrediten, der auf Lieferungsvereinbarungen für Waren basiert. Für vorzeitige Zahlungen wird ein Skonto als Preisnachlass gewährt.

    Alternativ wird diese Kreditform auch als auch Warenkredit oder Händlerkredit bezeichnet, wobei dieser auf den ersten Blick weniger ein Kredit als ein Aufschub der Zahlung bzw. der Gewährung einer Zahlungsfrist ist. Der Lieferant (Kreditor) liefert seinem Kunden (Debitor) eine Stundung, d.h. der Kunde erhält die Ware, bezahlt aber erst später.

    Die Zahlungsfristen sind verschieden, meistens aber liegen sie zwischen 14 und 30 Tagen. Hierbei handelt es sich aber lediglich um Richtwerte, sie sind gesetzlich nicht festgeschrieben. Es steht dem Kreditoren daher frei, andere Fristen einzuräumen. Bezahlt der Debitor vor dieser Frist, erhält er einen Skonto von einigen Prozenten. Das Wort Skonto stammt, wie so vieles aus dem Bereich der Banken und des Handels, vom italienischen „sconto“ und bedeutet Abzug. Wenn der Kunde diese Möglichkeit in Anspruch nimmt, bezahlt er demnach weniger für die Ware.

    Sinn und Zweck des Lieferantenkredits

    Hier stellt sich die Frage, wieso Lieferanten diese Möglichkeit anbieten, wenn sie dadurch weniger Geld einnehmen. Ein Grund, der immer wieder ins Feld geführt wird, ist das Mittel der Kundenbindung. Gerade dann, wenn der Debitor nicht die finanziellen Mittel aufbringen kann, das Geld sofort zu bezahlen, hat er erst einmal die Möglichkeit, die Ware zu veräußern und mit dem eingenommen Geld seine Verbindlichkeit zu begleichen.

    Wozu dient der Lieferantenkredit?

    Aus Sicht des Zahlungspflichtigen ist der Zweck des Lieferantenkredits die Einräumung einer Zahlungsfrist. Diese beläuft sich in dem Fall nicht auf die eigentlich üblichen 14 Tage, sondern auf 30 Tage. Somit wird die Liquidität des Zahlungspflichtigen während diesem Zeitraum geschont, wodurch er möglicherweise selbst Geld einnehmen kann. Nach Ablauf der 30 Tage hat der Zahlungspflichtige dann genug generiert, so dass er die Rechnung bezahlen kann. 

    Für viele Zahlungspflichtige ist der Lieferantenkredit eine gute Option, da dieser mit einem potentiellem Skonto einhergeht. Wurde die Rechnung innerhalb einer gewissen Frist, welche in der Regel 10 Tage beträgt, gezahlt, wird ein Preisnachlass von beispielsweise drei Prozent gewährt. Die Zahlungsfrist von 30 Tagen wurde hierbei also nicht in Anspruch genommen, was für den Zahlungsempfänger einen Vorteil bietet. 

    Zusätzlich kann durch den Lieferantenkredit ein teuerer Kontokorrentkredit verhindert werden. So muss der Zahlungspflichtige nicht extra einen Kredit aufnehmen, um die ausstehende Rechnung des Lieferanten so schnell wie möglich zu begleichen. Außerdem verhindert der Lieferantenkredit auch eine Inanspruchnahme einer Kreditlinie bei einer Bank. 

    Der Vorteil für Zahlungsempfänger besteht bei einem Lieferantenkredit in der sogenannten Absatzförderung. Lieferanten können im Rahmen der Preispolitik, welche mit dem Lieferantenkredit einhergeht, bereits bestehende Kunden auf lange Frist an sich binden oder auch neue Kunden hinzugewinnen. Das längere Zahlungsziel bietet für Zahlungspflichtige ein hohes Maß an Flexibilität, wodurch diese besser kalkulieren können und die eigene Liquidität schonen können. 

    Hier noch einmal ein kurzer Überblick über die verschiedenen Zwecke eines Lieferantenkredits:

    • Schonung der Liquidität des Zahlungsempfängers
    • Preisnachlass in Form von Skonto
    • Schonung der Kreditlinie bei der Bank
    • Absatzförderung für den Zahlungsempfänger

    Langfristiger und kurzfristiger Lieferantenkredit

    Lieferantenkredite unterscheiden sich in deren Laufzeit. Hierbei gibt es zum einen den kurzfristigen und auch den langfristigen Lieferantenkredit, welche sich in deren Laufzeit für die Begleichung der Rechnung differenzieren. 

    Kurzfristige Lieferantenkredite sind beliebter, weil die Lieferanten auf das Geld angewiesen sind und auch nicht lang darauf warten möchten. Da bei ihnen das Geschäft weiterläuft, sind diese natürlich auf diese Einnahmen angewiesen. 

    Langfristige Lieferantenkredite werden meist für langjährige Kunden verwendet, bei denen bereits ein großes Vertrauen aufgebaut werden konnte, so dass die Lieferanten sicher gehen können, dass sie trotz längerer Wartezeit noch deren Geld bekommen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Zahlungsfristen von 30 Tagen oder mehr. In der Theorie existiert keine Grenze nach oben, jedoch müssen die gesetzlichen Grundlagen des BGB eingehalten werden. Unternehmen können demnach auch Zahlungsfristen von 120 Tagen gewähren, jedoch müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

    Das Zahlungsziel kann in der Regel nur überschritten werden, wenn dies durch besondere vertragliche Bedingungen vereinbart wurde. Bei Geschäften mit öffentlichen Stellen darf das Zahlungsziel nicht weiter als 60 Tage entfernt sein. 

    Private Unternehmen hingegen können dieses Zahlungsziel ohne weiteres überziehen, jedoch muss dies im Vertrag festgehalten werden und nicht nur in den AGBs erwähnt werden. Lieferanten müssen also im Vertrag eine Klausel einfügen, welche eine Überschreitung der 60-tätigen Zahlungsfrist genehmigt. 

     

    Rechtliche Einordnung

    Als rechtliche Grundlage für dieses Geschäft dient ein Kaufvertrag nach § 433 BGB. Nach dem Willen des Gesetzes muss dafür aber kein schriftlicher Vertrag zwingend vorhanden sein, auch wenn es in der Geschäftswelt die Regel ist. Es reicht auch ein mündlich geschlossener Vertrag aus.

    Die Pflichten sind klar geregelt: Der Gläubiger liefert die Ware und der Schuldner muss sie Zug-um-Zug, das heißt sofort, begleichen. Allerdings steht den Vertragsparteien frei, andere Zahlungsziele zu vereinbaren. Dann handelt es sich rechtlich um ein Darlehen nach § 488 BGB. Der Debitor erhält ein Darlehen, wobei der Betrag minus des angebotenen Skontos als Rechnungsgrundlage dient. Die Zinsen errechnen sich aus der Differenz.

    Aus kaufmännischer Sicht ist ihm geraten, diesen sofort zu begleichen, denn die Zinsen sind um einiges höher als bei einem normalen Bankkredit.

    Absicherung durch Eigentumsvorbehalt

    Der Lieferant sichert sich durch den Eigentumsvorbehalt ab. Das deutsche Recht sieht, einmalig in der Welt, das sogenannte Abstraktionsprinzip vor. Sobald ein Gläubiger dem Schuldner eine Sache überlässt, wird Letzterer rechtmäßiger Eigentümer. Er verpflichtet sich nur, die vereinbarte Schuld zu begleichen.

    Beim Eigentumsvorbehalt bleibt der Gläubiger solange Eigentümer, bis die Schuld vollständig beglichen wurde. Da weitere Sicherheiten in der Regel nicht gegeben sind und eine Bonitätsprüfung auch nicht immer durchgeführt wird, bleibt der Eigentumsvorbehalt die einzige Sicherheit des Lieferanten.

    Trotz Absicherung: Risiko bleibt

    Diese Art der Absicherung deckt aber nicht alle Risiken ab. Sie sagt nur aus, dass, wenn der Kunde insolvent wird und die Waren noch nicht verkauft hat, der Lieferant sein Eigentum nach § 985 BGB wieder zurückfordern kann. Wurde die Ware vollständig oder teilweise schon veräußert, gelangt die Summe in die Insolvenzmasse. Der Eigentumsvorbehalt schützt auch nicht vor einem gutgläubigen Erwerb durch Dritte, durch den der Lieferant, trotz Eigentumsvorbehalts, ebenfalls sein Eigentum an der Sache rechtmäßig verliert.

    Bei mangelnder Bonität besitzt der Lieferant zweifelhafte Forderungen und im Falle einer Insolvenz muss er diese gänzlich abschreiben. Eine hundertprozentige Absicherung gibt es nicht und wie immer trägt jeder das Insolvenzrisiko seines Geschäftspartners.

    Lieferantenkredit beim Exporteur

    Neben dieser gängigen Definition des Lieferantenkredits, existiert noch eine andere, die im Gegensatz dazu ausschließlich auf den Außenhandel beschränkt ist. Ein Synonym für diese Definition ist „Exportfinanzierung“. Ein Exportunternehmen erhält einen Kredit von der AKA (Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH), um seinem ausländischen Handelspartner eine Zielgewährung zu geben. Die AKA ist ein Bankenkonsortium, das von deutschen Banken getragen wird. Demnach erhält der Händler den Kredit bei seiner Hausbank.

    Formel und effektiver Jahreszinssatz

    Um das eben Gesagte besser zu verdeutlichen, bedienen wir uns eines Beispiels. Nehmen wir einmal an, ein Lieferant verkauft Waren im Wert von 10.000 Euro, nennt als Zahlungsziel 30 Tage und bietet als Skonto zwei Prozent an, wenn der Kunde innerhalb von zehn Tagen bezahlt. Der Kunde nimmt diese Möglichkeit nicht wahr und zahlt, wie vertraglich vorgesehen, erst nach 30 Tagen.

    Die gängige Formel beim Lieferantenkredit, die den Zinssatz berechnet, lautet:
    Jahreszinssatz =  (Skontosatz × 360) ÷ (Zahlungsziel - Skontofrist)

    Der Kunde hat aus kaufmännischer Sicht einen Zins in Höhe von 36 Prozent bezahlt. Die Zinsen lassen sich nicht unmittelbar vom angebotenen Skontosatz ableiten – sie sind wesentlich höher. Durch eine Änderung des Zahlungsziels lässt sich der effektive Jahresszinssatz ändern, ohne dass sich an der zu bezahlenden Summe etwas ändert. Manche Lieferanten gewähren einen Kredit von bis zu sechs Monaten. Legt man diese Zeitspanne dem oben genannten Beispiel zugrunde, beträgt der Zinssatz gerade einmal vier Prozent.

    Bankkredit als Ausweg

    Wenn Sie als Kunde nicht sofort das Geld für den Skonto aufbringen können, überlegen Sie sich, einen Kredit bei der Bank aufzunehmen. Das ist von den Zinsen her um einiges günstiger, als die Möglichkeit des Skontos verstreichen zu lassen.

    Lieferantenkredit vs. Kontokorrentkredit

    Der Lieferantenkredit zeichnet sich durch einen hohen Jahreszinssatz aus. Aus kaufmännischer Sicht kann es daher wirtschaftlich vernünftig sein, den Skonto selbst dann in Anspruch zu nehmen, wenn man das Geld nicht sofort zur Verfügung hat und nur durch einen Bankkredit zu begleichen ist. Hier liegen die Zinssätze in der Regel nicht ganz so hoch.

    Allerdings lässt sich diese Aussage nicht pauschalisieren und verallgemeinern, denn der Zins hängt, wie bereits beschrieben, von mehreren Faktoren ab. Erstens von der Höhe des Skontos, zweitens von der Skontofrist, drittens von der Zahlungsfrist und viertens und letztens natürlich auch von der persönlichen Kreditwürdigkeit bei der Hausbank und die von ihr angebotenen Kredite.

    Lieferantenkredit statt Bankendarlehen

    Der Lieferantenkredit stellt für viele Käufer von Waren, eine vorteilhaftere Alternative als das herkömmliche Bankdarlehen dar. Somit wird eine optionale, bei der Bank bestehende Kreditlinie, nicht belastet und vor allem im Zuge der Inanspruchnahme des Skontos kann diese Kreditform günstiger als ein Bankdarlehen sein. Außerdem ist der Lieferantenkredit durch dessen hohe Flexibilität eine Kreditform, welche ohne besondere Sicherheiten ausgestellt werden kann. Zusätzlich kann durch die ordnungsgemäße Zahlung des Lieferantenkredits die geschäftliche Beziehung zu den Lieferanten verbessert und gestärkt werden. 

    Da der Lieferantenkredit zu den kurzfristigen Kreditlinien zählt, welche im Gewerbebereich existieren, wird dieser oft mit dem Kontokorrentkredit verglichen. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine kurzfristige Kreditlinie. Der Unterschied dieser zwei Kreditformen ist jedoch, dass der Lieferantenkredit vom Lieferanten des entsprechenden Kunden gewährt wird. Bei einem Kontokorrentkredit hingegen wird die Kreditlinie von Seiten der kontoführenden Bank direkt auf das Girokonto des Kunden ausgezahlt. 

    Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen dem Kontokorrentkredit und dem Lieferantenkredit ist jener, dass im Zuge der Tilgung eines Lieferantenkredits keine Zinsen bezahlt werden müssen. Wird das Zahlungsziel des Kunden nicht in Anspruch genommen und die Rechnung sofort bezahlt, kann dieser sogar Skonto erhalten. Für den Kontokorrentkredit hingegen fällt für jeden Tag, an dem die Kreditlinie beansprucht wird, ein Zins, welcher an die Bank zu entrichten ist, an. Wenn eine Entscheidung zwischen diesen beiden Kreditformen fällt, können die genannten Unterschiede ausschlaggebend sein. 

    Abwägungen als Kunde

    Natürlich steht es dem Kunden offen, einen Kredit zu beantragen. Da dieser aber mit Formalitäten verbunden ist, greift er in den meisten Fällen auf den Kontokorrentkredit zurück, der allgemein als Dispositionskredit beziehungsweise Überziehungskredit (Dispo) geläufig ist.

    Bekanntlich sind die Zinsen auf diese Art des Kredits nicht gerade niedrig. Der Debitor muss daher immer abwägen, welche Art der Bezahlung er bevorzugt und welche sinnvoller für ihn ist.

    Vorteile für den Kunden

    Der Lieferantenkredit eignet sich aus mehreren Gründen für den Debitoren. Er geht keinerlei vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten ein, meistens in Form von Banken.

    Gerade wenn die Kreditwürdigkeit nicht zum Besten bestellt ist, bietet ein Lieferantenkredit Vorteile in Form der Bequemlichkeit (es werden keine Bonitätsprüfung oder sonstige Formalitäten durchgeführt) und der Schnelligkeit (der Kredit wird dann ausgezahlt, sobald die Waren geliefert sind). Er unterliegt zudem keiner speziellen Formpflicht, ein einfacher Kaufvertrag reicht aus. Auch Sicherheiten sind, mit Ausnahme des unentgeltlichen Eigentumsvorbehalts, nicht nötig.

    Vorteile für den Lieferanten

    Allerdings liegen die Vorteile des Lieferantenkredits nicht nur beim Kunden, sondern auch beim Lieferanten. Er kann ihn als Maßnahme der Kundenbindung einsetzen. In nicht seltenen Fällen hat der Kunde nicht sofort das nötige Kleingeld, um seinen Verpflichtungen auf Anhieb nachzukommen. Bietet der Lieferant daher genügend Zeitraum an, um die Waren zu veräußern, kann das ein entscheidender Punkt sein, bei ihm zu bestellen.

    Nachteile

    Die Nachteile liegen auf der Hand: Es sind die hohen effektiven Jahreszinssätze. Da die Zinsen nicht aufgelistet sind und auch nicht explizit aufgelistet werden müssen, wie etwa bei einem Bankkredit, erkennt nicht jeder Kunde diese Belastung sofort und auf Anhieb. Viele Kunden gehen davon aus, dass ihnen ein zinsloser Kredit gewährt wurde. Mit einem Kreditvergleich kann oft eine günstigere Lösung gefunden werden.

    Die Nachteile für den Lieferanten sind überschaubar. Nutzt sein Kunde die Möglichkeit des Skontos, setzt er dementsprechend weniger um. Da die meisten Kreditoren dies aber zumindest miteinkalkulieren, sind die finanziellen „Einbußen“ verkraftbar.

    Beispielrechnung eines Lieferantenkredits

    Lieferantenkredite können sich sowohl für Zahlungsempfänger als auch für Zahlungspflichtige lohnen. Eine Beispielsrechnung, in der ein Lieferantenkredit einem potentiellen Kontokorrentkredit gegenübergestellt wird, den der Zahlungspflichtige beanspruchen müsste, falls es keinen Lieferantenkredit gäbe, soll dies verdeutlichen:

    Lieferantenkredit
    Betrag der Rechnung: 25.000 Euro
    Zahlungsziel der Rechnung: 30 Tage
    Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen: 3 Prozent
    Preisnachlass durch Skonto: 750 Euro
    Gesamte Kosten für den Zahlungspflichtigen: 24.250 Euro

    Kontokorrentkredit
    Zu beanspruchende Kreditlinie: 25.000 Euro
    Laufzeit: 14 Tage
    Sollzins: 9,8 Prozent
    Zinskosten insgesamt: 93,97 Euro
    Gesamte Kosten: 25.093,97 Euro

    Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass Lieferantenkredite im Zuge der Inanspruchnahme günstiger sind als Kontokorrentkredite. Dies basiert einerseits auf dem gewährten Skonto und andererseits auf der Tatsache, dass ein Lieferantenkredit keine Zinsen, die an den Lieferanten zu zahlen sind, mit sich bringt. 

    Lieferantenkredit in der Bilanz ausweisen

    Rechtsgrundlage für den Vermerk in der eigenen Bilanz ist nicht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sondern das Handelsgesetzbuch (HGB). Gemäß § 266 Abs. 2 B II 1 HGB muss der Kreditor die Forderungen gegenüber seinem Kunden als „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ eintragen. Da er erst einmal nicht weiß, ob sein Kunde die Möglichkeit des Skontos in Anspruch nimmt, muss er den Nennwert der Forderung eintragen, der am Bilanzstichtag bestand. Das ist der letzte Tag des Wirtschaftsjahres, an dem der Lieferant seinen Jahresabschluss aufstellen muss. Auch wenn der Gesetzgeber das genaue Datum nicht vorschreibt, es muss nur innerhalb von 12 Monaten geschehen, hat sich in der Praxis der 31. Dezember herauskristallisiert.

    Der Debitor als Abnehmer der Ware, muss in seinen Büchern den Lieferantenkredit als Lieferverbindlichkeit vermerken. Da der Betrag noch nicht beglichen wurde, zählt die Summe als Fremdkapital und muss auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen werden.

    Was es bei Alternativen zu bedenken gilt

    Es gibt mehrere Alternativen zum Lieferantenkredit für den Kunden. Bevor Sie aber einen Kreditvergleich durchführen sollten Sie mehrere Aspekte berücksichtigen.

    Bürgen und Sicherheiten

    Der Nachteil gegenüber des (teuren) Lieferantenkredits liegt erst einmal auf der Hand: Die hohen Formalitäten, zu denen der Gesetzgeber die Bankhäuser verpflichtet. Sie dürfen nicht „frei nach Schnauze“ die Kredite vergeben. Ihre Chance, einen Kredit als Selbständiger bei Ihrer Bank zu erhalten, erhöhen Sie, wenn Sie einen Bürgen beziehungsweise Sicherheiten angeben können.

    Als Sicherheit können sowohl Wertgegenstände jeglicher Art herangezogen werden (Immobilien, Schmuck, Autos u.Ä.), als auch Versicherungen (etwa Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen). Seien Sie sich aber der Gefahr bewusst, wenn Sie die Raten nicht mehr zahlen können: Im schlimmsten Fall sind Sie Ihre private Altersvorsorge los.

    Einkommensnachweise als wichtige Grundlage

    Auch müssen Sie, um Ihre Kreditwürdigkeit belegen zu können, Einkommensnachweise vorlegen. Stehen Sie in einem Angestelltenverhältnis, reicht der Lohnnachweis, der Ihnen ein sicheres Einkommen bescheinigt. Im Falle eines Verzuges werden daher Lohnabtretungen vereinbart. Selbstständige dagegen können von einem geregelten, monatlichen Einkommen nur träumen, häufig variieren sie stark. Banken verlangen aufgrund dieser saisonalen Schwankungen die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) der letzten Monate, die vom Steuerberater angefertigt werden.

    Zusätzlich verlangen sie von Ihnen noch die Einkommenssteuerbescheide der letzten beiden vollen Kalenderjahre. Davon zieht die Bank noch die Lebenshaltungskosten ab und nimmt den Rest als Rechnungsgrundlage. Auf der Grundlage dieser Dokumente bewertet die Bank Ihre Kreditwürdigkeit.

    SCHUFA-Akte

    Zusätzlich greift die Bank, bei Selbstständigen wie bei Angestellten, auf den SCHUFA-Eintrag zurück und überprüft auf diese Weise Ihre Zahlungsmoral. Positive Einträge sind immer von Vorteil. Können Sie einen Bürgen vorweisen, werden selbstverständlich auch dessen Sicherheiten überprüft und in seine SCHUFA-Akte eingesehen. Der beste Bürge nutzt nichts, wenn seine Kreditwürdigkeit nicht gewährleistet ist.

    Die SCHUFA unterscheidet zwischen „harten“ und „weichen“ Faktoren. Die ersteren sind Kontopfändungen, Insolvenzverfahren, eidesstattliche Versicherungen und Ähnliches. Die letzteren sind Verzüge bei der Rückzahlung von Raten. Hier muss nicht unbedingt die Bank die Leidtragende sein, es können genauso gut der Mobilfunkanbieter, Stromversorger oder sonstiger Vertragspartner sein.

    Businessplan hilfreich

    Die Bank geht bei der Überprüfung der Bonität immer nach einem gewissen Schema vor. Zuerst wird die Person des Kreditsuchenden und eventuell der Bürgen überprüft, anschließend die Berufsgruppe und drittens der Businessplan. Er ist nicht nur gut, um die eigene Geschäftsidee auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen, sondern hilft der Bank, ihre Kunden besser einzuschätzen.

    Können Sie mit ihrem Geschäftsmodell und Businessplan nicht überzeugen und können darüberhinaus weder mit anderen Sicherheiten jeglicher Art oder solventen Bürgen glänzen, gehen Sie leider leer aus. Die Gefahr für die Bank, auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist einfach zu hoch.

    Fazit

    Der Lieferantenkredit stellt einen kurzfristigen Zahlungsaufschub dar, welcher dazu dienen kann die Liquidität des Zahlungspflichtigen zu erhalten. Diese Kreditform ist schnell und bequem für die Kunden und es besteht keine Abhängigkeit von einer Bank oder einem Kreditinstitut. Die Option Skonto zu erhalten, wenn unter der eingeräumten Zahlungsfrist bezahlt wird, stellt ebenfalls eine attraktiven Apsekt dafür den Zahlungspflcihtigen dar.

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