Ist Ihr SCHUFA-Eintrag korrekt?

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Das sollten Sie wissen

    • Nicht alles wird gespeichert
      Die SCHUFA speichert nur solche Daten, die unbestritten sind und von Unternehmen kommen, die ein „berechtigtes Interesse“ nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben. Dabei handelt es sich sowohl um identitätsbestimmende Daten wie Name, Vorname, Anschriften, Geburtsdatum und -ort, sowie kreditrelevante Informationen zum Zahlungsverhalten. Auch Finanzdaten wie Girokonten, Kreditkarten, Mobilfunkverträge fließen ein.
    • Auskunft einmal jährlich kostenfrei
      Einmal pro Kalenderjahr können Sie nach § 34 BDSG eine kostenfreie und sich nicht auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirkende SCHUFA-Eigenauskunft beantragen.
    • Keine Einkommensverhältnisse gespeichert
      Es werden keine Daten über Einkommens- oder Vermögensverhältnisse erhoben oder gespeichert.
    • Speicherungsdauer unterschiedlich
      Je nach dem, um welches Merkmal es sich handelt, sind die Speicherungsfristen länger oder kürzer.
    • SCHUFA-Score dank Tipps verbessern
      Lesen Sie unsere Tipps, wie Sie Ihren SCHUFA-Score verbessern können.

    Die SCHUFA, das ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, die ihren Sitz in Wiesbaden hat. Sie sammelt Daten von Banken, Versandhäusern, Telekommunikationsunternehmen und dergleichen. Und zwar solche, die jene über Sie als Person gespeichert und erhoben haben. Sie ist keine staatliche Institution, sondern eine vor allem von Banken getragene Kapitalgesellschaft. Aufgrund dessen ist sie die mit Abstand größte und einflussreichste Auskunftei in Deutschland.

    Ob ein Girokonto eröffnet wurde, ein Kredit beantragt wird oder es Schwierigkeiten bei der Abwicklung solcher Bankprodukte gibt – all das melden Banken an die SCHUFA. Je mehr Daten vorhanden sind, desto präziser kann die SCHUFA Ihre Kreditwürdigkeit berechnen. Auch dann, wenn Sie einen Handyvertrag abschließen oder auf Raten einkaufen, findet ein Datenaustausch statt. Denn dabei gibt es ja ein „Kreditausfallrisiko“ für das Unternehmen, mit dem Sie einen Vertrag schließen. Oft kann das sogar soweit führen, dass beispielsweise schon die Beantragung einer Kfz-Versicherung wegen einem niedrigen Schufa-Score problematisch wird. Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, einen Kredit aufnehmen zu wollen, sich jedoch noch unsicher sind welcher der richtige ist, hilft ein erster Kreditvergleich

    Der Einfluss der SCHUFA geht also weit über reine Bankgeschäfte hinaus, negative Einträge können weitreichende Folgen haben. Doch längst nicht alles darf von der SCHUFA gespeichert oder an Mitgliedsunternehmen weitergegeben werden.

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    Unsicherheit über die Datenerhebung der SCHUFA

    Dass viele Menschen in Deutschland ein falsches Bild von der SCHUFA und ihrer Arbeitsweise haben, wurde durch eine im Auftrag von FinanceScout24 durchgeführte Umfrage bestätigt. Das Marktforschungsinstitut Innofact AG befragte hierbei 1.030 Personen im Zeitraum vom 5. bis 8 Juni 2015, die repräsentativ nach Alter (18 bis 65 Jahre) und Geschlecht ausgewählt wurden. Mehrfachantworten waren möglich.

    Etwa jeder Dritte (31 Prozent) gab fälschlicherweise an, die SCHUFA würde über Kreditanträge entscheiden und diese ablehnen können. Auch war jeder Vierte (26 Prozent) der Ansicht, sie würde einen Überblick über Einkommens- und Vermögensverhältnisse habe. Das ist selbstverständlich nicht der Fall. Gleichwohl betonte jeder Zweite (52 Prozent), dass er zwangsweise von der SCHUFA abhängig sei, da die Bonitätsprüfung explizit das Einholen einer SCHUFA-Auskunft vorsah.

    Wissen Sie über Ihren persönlichen SCHUFA-Score Bescheid? Wenn ja, dann wissen Sie persönlich mehr als 70 Prozent der Deutschen, die diese Frage mit „Nein“ beantwortet haben. Hierbei sind sogar Personen eingeschlossen, die bereits eine SCHUFA-Auskunft eingeholt haben.

    Diese Daten sind bei der SCHUFA gespeichert

    Angaben zu Ihrer Person
    Vollständiger Name Geburtsdatum und Geburtsort
    Anschrift Der persönliche SCHUFA-Basisscore
    Sonstige, auch frühere Anschriften  

    Die Schufa verwendet allgemeine Daten wie Geburtsdatum, Geschlecht SOWIE Anzahl der Voranschriften, um den Score zu ermitteln. Neben diesen personenbezogenen Angaben werden regelmäßig Daten über Beantragung, Abwicklung, Erledigung und dergleichen über Sie von den Mitgliedsunternehmen an die SCHUFA übermittelt.

    Bankkonten Ratenzahlungsgeschäfte
    Kreditkarten Kredite sowie Bürgschaften
    Leasingverträge Laufzeitverträge (Handy, etc.)
    Versandhandelsgeschäfte  

    Auch Zahlungsausfälle, sofern sie angemahnt und von Ihnen nicht bestritten wurden, werden eingetragen. Sollten Sie also einmal die Rate verspätet zahlen, führt das in keinem Fall direkt zu einem negativen SCHUFA-Eintrag.

    Fristen bei der Datenspeicherung

    Daten über Sie oder Ihre Kreditgeschäfte werden nicht für die Ewigkeit gespeichert. Die SCHUFA unterscheidet zwischen den verschiedenen Merkmalen.

    LöschungBetrifftAusnahmen
    12 Monate nach Anfrage, Weitergabe nur innerhalb von zehn Tagen an Mitgliedsunternehmen Anfragen zu Girokonten, Kreditkarten, etc.  
    3 Kalenderjahre nach dem Jahr der Rückzahlung Kredite Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten beginnt die Frist erst mit vollständigem Ausgleich. Unerledigte Sachverhalte werden zum Ende des vierten Kalenderjahres nach Beginn der Speicherung gelöscht. Titulierte Forderungen (Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile) ggfs. länger.
    Unmittelbar nach Auflösung Girokonten, Kundenkonten bei Telekommunikationsunternehmen, Versandhauskonten (bei vollständigem Ausgleich)  
    Bis zu 6 Jahre Eröffnung eines Verbraucher-/Insolvenzverfahrens Merkmal „Insolvenzverfahren eröffnet“ spätestens drei Kalenderjahre nach Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens, inklusive dem Hinweis darauf.

    Was liefert die SCHUFA an Unternehmen?

    Die SCHUFA darf nur dann Informationen über Sie an ihre Mitgliedsunternehmen weitergeben, wenn diese ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Das Bundesdatenschutzgesetz schützt Ihre Daten vor einem unberechtigten Zugriff.

    So muss das (Kredit-)Geschäft einen „nennenswerten“ Umfang haben, woraus sich ein wirtschaftliches Risiko ableiten lässt. Im Regelfall sind das Geschäfte ab 1.000 EUR. Auch müssen Sie bereits ein Vertragsverhältnis mit diesem Unternehmen haben oder erklärt haben, dieses einzugehen.

    Speziell bei Kreditangelegenheiten müssen Sie explizit die sogenannte „SCHUFA-Klausel“ unterschrieben haben. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass die Bank Ihr Anliegen nicht weiter prüft, solange Sie diese Klausel nicht unterschreiben.

    Regelmäßig SCHUFA-Auskunft einholen

    Fordern Sie regelmäßig Ihre persönliche SCHUFA-Auskunft an und überprüfen Sie darauf sämtliche Eintragungen (siehe nächster Absatz). Auf dieser Grundlage kann dann per Brief eine Berichtigung oder Löschung falscher Einträge beantragt werden. Hier können Sie gleich unseren Musterbrief dafür nutzen. Beachten Sie außerdem unsere Tipps, wie Sie Ihren SCHUFA-Score möglichst hoch halten.

    So kommen Sie an Ihre kostenlose SCHUFA-Eigenauskunft

    Vor einigen Jahren wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aktualisiert und durch einige Verbraucherrechte ergänzt. Seitdem ist es möglich, einmal pro Kalenderjahr eine kostenlose Eigenauskunft zu beantragen. In dieser sind sämtliche gespeicherten Daten zu Ihrer Person enthalten, zusätzlich Angaben zu den Anfragen von Mitgliedsunternehmen und den übermittelten Scorewerten (Wahrscheinlichkeitswerte).

    Nach § 34 BDSG dürfen hierfür keinerlei Kosten in Rechnung gestellt werden, außerdem hat das keinen (negativen) Einfluss auf Ihre Kreditwürdigkeit. Die SCHUFA bietet über ihre Internetseite einen Link zum „Bestellformular Datenübersicht nach § 34 BDSG“.

    Das steht in Ihrer SCHUFA-Eigenauskunft

    Alles, was in dieser SCHUFA-Eigenauskunft aufgelistet wird, ist auf dem Stand der Bearbeitung. Es kann also sein, dass Angaben (nach der „12-Monate-Frist“) bereits gelöscht wurden. Deshalb sollten Sie auch zum regelmäßigen Zeitpunkt Ihre kostenlose SCHUFA-Eigenauskunft beantragen.

    In dieser finden sich zunächst personenbezogene Angaben und sonstige, auch frühere Adressen. Dort stehen Anfragen und Datenübermittlungen, zusätzlich zur Angabe, von wem diese stammen und von wem sie angefragt wurden. Oftmals werden auch Anfragen gestellt, um eine Identitäts- oder Altersprüfung durchzuführen. Hierbei werden Angaben lediglich bestätigt, aber keine gespeicherten Daten übermittelt. Zudem wird der Basisscore berechnet, der allerdings nur wenig Aussagekraft für Kreditentscheidungen und Co. hat. Dafür gibt es die branchenspezifischen Scores, die oftmals davon abweichen. Auch werden sie nicht alle drei Monate aktualisiert, sondern teilweise häufiger oder seltener angepasst.

    Mit Datum, dem jeweiligen Scorewert und der Bewertung werden alle wesentlichen Wahrscheinlichkeitswerte zum aktuellen Zeitpunkt dargestellt. Sie können also feststellen, ob sich diese (bei Abfragen innerhalb der letzten zwölf Monate) verändert oder gegebenenfalls verbessert haben. Sofern innerhalb der letzten zwölf Monate ein Branchenscore abgefragt wurde, finden sich außerdem Informationen zum Unternehmen und dem seinerzeit übermittelten Wahrscheinlichkeitswerten.

    Weitere hilfreiche Informationen zur Schufa-Eigenauskunft für ein Gespräch mit dem Finanzberater vor dem Hauskauf erhalten Sie auch mit dem Finanzierungscheck.

    Tipps für einen möglichst hohen SCHUFA-Score

    • Kündigen Sie unnötige Girokonten und Kreditkarten
      Je weniger (gute) Geschäftsbeziehungen Sie haben und je länger diese bestehen, desto höher fallen Ihre Scorewerte aus. Hier arbeitet die SCHUFA mit Statistiken, sodass besonders viele Bankverbindungen sich tendenziell negativ auswirken.
    • Vermeiden Sie das häufige Wechseln von Girokonten
      Wer ständig neue Girokonten eröffnet und diese nur kurzfristig nutzt, wird von der SCHUFA negativer bewertet. Lange, möglichst störfreie Vertragsbeziehungen sind ideal für hohe SCHUFA-Scores.
    • Wählen Sie den höchstmöglichen Dispokredit auf dem Girokonto
      Dispositionskredite, also Überziehungskredite, werden häufig in der SCHUFA hinterlegt. Je höher dieser ist, desto besser schätzt die Bank Ihre Kreditwürdigkeit ein. Und damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie bei Kreditanfragen oder Versandhandelsgeschäften bessere Chancen auf höhere Summen und Laufzeiten bekommen.
    • Finger weg von der Teilzahlungsfunktion der Kreditkarte
      Hierdurch steigt das „Kreditausfallrisiko“, was Sie zuerst im oftmals höheren Zinssatz erkennen können. Außerdem fließt das in die regelmäßig übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte an die SCHUFA ein.
    • Rechnungen stets innerhalb der Frist begleichen
      Halten Sie sich an die Zahlungsfristen in Ihren Rechnungen. Sind diese inhaltlich falsch, müssen Sie diese unbedingt bestreiten. Denn unbestrittene Forderungen dürfen nicht in der SCHUFA eingetragen werden.
    • Behalten Sie den Überblick über Ihre SCHUFA-Daten und korrigieren falsche Eintragungen
      Nutzen Sie, wie oben erläutert, die jährlich kostenfreie Möglichkeit zur Einholung der SCHUFA-Eigenauskunft. Monieren (bestreiten) Sie schriftlich etwaige Falscheinträge, auch gegenüber dem Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat. Es ist dann in der Pflicht, den Eintrag zu korrigieren.
    • Nutzen Sie Kreditvergleichsseiten für Raten- oder spezielle Autokredite
      Diese prüfen zunächst anonym Ihren SCHUFA-Datenbestand, womit eine Vorauswahl stattfinden kann. Dahinter steht das Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“. Es hat keine Auswirkungen auf Ihren Scorewert. Erst wenn ein konkretes Angebot vorliegt und Sie die Einwilligung mit der SCHUFA-Klausel geben, wird eine „richtige“ Anfrage gestartet.

    So finden Sie Ihren SCHUFA-Eintrag heraus

    Möchten Sie wissen, welchen SCHUFA-Eintrag Sie haben? Sie können einmal pro Jahr kostenlos eine Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz anfordern – nutzen Sie dafür dieses Formular von der SCHUFA. Falls Einträge nicht stimmen, dann können Sie mithilfe unseres Musterbriefes eine Berichtigung oder Löschung der falschen Einträge beantragen.

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