Die Cyber-Versicherung: Schutz im Internet

Regelmäßig wurde in den letzten Jahren von Cyberkriminalität berichtet: Accounts in sozialen Netzwerken werden gehackt, Passwörter gestohlen und TAN-Nummern beim Online-Banking abgefangen. Durch diese immer weiter fortschreitende Kriminalität im Internet entsteht den Betroffenen häufig ein großer Schaden. Kann hier eine Cyber-Versicherung helfen?

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Meistens biete eine Cyberversicherung Unterstützung in Bezug auf Probleme mit Internethandel, Daten- sowie Identitätsdiebstahl, Rufschädigung oder Virenangriffe. Hierbei ist es empfehlenswert bereits bestehende Versicherungen zu überprüfen, ob diese Schäden nicht bereits durch sie abgedeckt sind.

    Der Begriff der Cyber-Versicherung ist allerdings keine allgemeingültige Versicherungsbezeichnung – da dieser Versicherungsbereich noch vergleichsweise neu ist, hat sich bisher keine einheitliche und gesetzlich geregelte Bezeichnung ergeben.

    Gefahren im Netz: Hilft die Cyber-Versicherung?

    Zu den größten Gefahren im Internet gehört das Risiko von Hacker-Angriffen. Diese Angriffe werden gezielt durchgeführt, um vertrauliche Daten abzugreifen, die anschließend verkauft oder zur Erpressung genutzt werden.

    Auch die folgenden Risiken zählen zu den größten Gefahren des World Wide Web:

    • Schadsoftware
      Durch Spam-Mails oder andere Internet-Inhalte können bestimmte Viren in das eigene Computersystem gelangen, welche diesen infizieren. Auch können solche Virenprogramme infizierte E-Mails verschicken, um weitere Computersysteme ebenfalls zu beschädigen.
      Zu Schadsoftware zählen unter anderem:
    • Viren & Würmer: Vervielfältigen sich selbst, aber infizieren keine fremden Dateien.
    • Trojanisches Pferd/Trojaner: Tarnt sich als nützliche Anwendung und erlangt so Zugriff auf das Gerät.
    • Spyware: Sammelt private Daten (auch Passwörter!) und protokolliert die Internetgewohnheiten des Nutzers.
    • Scareware: Täuscht ein Problem auf dem Gerät vor, um kostenpflichtige „Sicherheitssoftware“ zu verkaufen.
    • Ransomware: Verschlüsselt Dateien oder verhindert den Zugriff auf das Gerät und erzwingt dann Lösegeld zur für den Zugang.
    • Adware: Software, die dem Nutzer zusätzlich zur eigentlichen Funktion Werbung zeigt bzw. weitere Software hierfür installiert.
    • DoS-Attacken
      Denial-of-Service-Attacken lasten bestimmte Internetseiten so sehr aus, dass diese nicht mehr erreichbar sind. Häufig werden solche Attacken genutzt, um davon abzulenken, dass Schadsoftware auf dem Computersystem aktiviert wird.
    • Spam und Phishing
      Oftmals werden Spam-Mails oder gefälschte E-Mails verschickt, in denen sich infizierte Anhänge oder gefährliche Links befinden. Zum einen können die Angreifer dadurch sensible Daten erhalten oder Schadsoftware aktivieren. Zum anderen gelangen die Betroffenen so häufig in Vertrags- oder Kostenfallen.

    Deshalb wird empfohlen, ein Anti-Viren-Programm auf dem Computer zu installieren und nur E-Mails zu öffnen, bei denen die Herkunft bekannt ist.

    Cybermobbing ebenso wie das Erstellen rufschädigender Inhalte in sozialen Netzwerken kann dafür sorgen, dass dem Betroffenen ein großer Schaden entsteht. Eine Internetversicherung kann zwar nicht vor diesen Gefahren schützen – sie kann jedoch die Kosten für die dadurch entstandenen Schäden abdecken. Aus diesem Grund ist es oftmals sinnvoll, eine Cyber-Versicherung abzuschließen.

    Für wen macht eine Internetversicherung Sinn?

    Der Abschluss einer Internet-Versicherung ist vor allem für Unternehmen sinnvoll, die mit vertraulichen Daten arbeiten und von deren ständiger Verfügbarkeit abhängig sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigene Daten oder solche von Vertragspartnern handelt.

    Große Unternehmen sollten eine solche Versicherung also in jedem Fall abschließen. Doch auch kleine und mittelständische Firmen ebenso wie Selbstständige sollten über eine Internetversicherung nachdenken – insbesondere dann, wenn sie sensible Kundendaten verwalten.

    Abgedeckte Leistungen

    Das Angebot der Internetversicherungen unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter – ein einheitliches Standardprogramm gibt es nicht. Dennoch gehören zu den üblichen Leistungen in der Regel die folgenden:

    • Absicherung von Eigenschäden, die durch kriminelle Handlungen Dritter im Internet entstanden sind
    • Ausgleich der Haftpflichtansprüche von Dritte
    • Unterstützung bei der Datenwiederherstellung bspw. nach Virenattacken
    • Schutz durch eine Sicherheitssoftware
    • Telefonische psychologische Beratung bei Cybermobbing
    • Telefonische rechtliche Beratung bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen
    • Kostenerstattung für die Entfernung rufschädigender Inhalte in sozialen Netzwerken

    Die meisten Internetversicherungen greifen also nicht nur bei Vermögensschäden, die durch Cyberkriminalität entstanden sind. Stattdessen stehen sie den Versicherten auch dann zur Seite, wenn diesen insbesondere durch Cybermobbing ein psychischer Schaden entstanden ist.

    Was passiert bei einer Urheberrechtsverletzung?

    Es handelt sich um eine Urheberrechtsverletzung, sobald es zu einer Beeinträchtigung der Rechte des Urhebers kommt. Dies betrifft insbesondere die Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts sowie des Verwertungsrechts des Urhebers.

    Es kann durchaus geschehen, dass Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden – auch wenn Ihnen der Verstoß selbst nicht bewusst war. Dies ist häufig der Fall, wenn sich Internetnutzer in einem halblegalen Raum bewegen.

    Erstes Beispiel: Sie waren auf einer Party und laden am nächsten Tag Fotos der Feier auf Facebook hoch. Auf den Fotos sind jedoch Personen erkennbar, deren Erlaubnis Sie für das Hochladen der Bilder vorher nicht eingeholt haben. In diesem Fall haben Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen.

    Zweites Beispiel: Ein 14-Jähriger lädt kostenlos aktuelle Musik aus dem Internet herunter. Seine Eltern erfahren erst davon, als sie die schriftliche Abmahnung erhalten. In der Regel wird hierbei das Urheberrecht verletzt, wenn die Musik nicht von offizieller Seite kostenfrei angeboten wird.

    In solchen Fällen greift eine Cyber-Versicherung nicht; die Betroffenen müssen die Abmahnungskosten also selbst tragen. Allerdings übernimmt die Internetversicherung die Kosten, wenn die Ansprüche nicht berechtigt sind.

    Anbieter der Internetversicherungen

    Die meisten großen Versicherungsgesellschaften bieten eine Cyber-Versicherung an.

    So kann beispielsweise der Finanzschutz der CosmosDirekt abgeschlossen werden: Dieser greift bei Vermögensschäden bis zu 10.000 Euro, die unter anderem Online-Banking und Online-Shopping entstanden sind. Auch bei Missbrauch Ihrer Kredit- sowie Bankkarten und bei Lastschrift oder Überweisung deckt der Schutz die Kosten ab.

    Ein weiteres Beispiel ist die R+V Internetschutz Police. Diese greift ebenfalls bei Vermögensschäden von bis zu 10.000 Euro – sofern diese durch kriminelle Handlungen im Internet entstanden sind. Die Datenwiederherstellung ist mit einer Versicherungssumme von 1.000 Euro abgedeckt. Außerdem bietet der Schutz eine telefonische rechtliche und psychologische Beratung an.

    Auch Versicherungsgesellschaften wie die AXA oder die DEVK bieten eine Internetversicherung an. Die Versicherungsbeiträge betragen üblicherweise rund 100 bis 140 Euro pro Jahr, können je nach zusätzlich gewählten Policen aber auch deutlich teurer werden.

    Alternative Police vs. Cyber-Versicherung: Was ist besser?

    Ob eine Cyber-Versicherung wirklich sinnvoll ist, sollte bei einer Betrachtung der schon vorhandenen Versicherungen überprüft werden. Denn viele herkömmliche Policen decken meist schon einen Großteil der Schäden ab, die durch Cyberkriminalität entstehen können. Ganz sinnlos ist eine Internetversicherung jedoch nicht, da sie teilweise Schäden abdeckt, bei denen andere Versicherungen nicht greifen.

    Diese Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab

    Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den Must-Have-Versicherungen jedes Haushalts. Diese greift bei Schäden, die Sie an Dritten verursachen – das gilt besonders bei neueren Policen auch für das Internet. Verschicken Sie beispielsweise versehentlich eine vireninfizierte E-Mail weiter, die bei einem Dritten einen Schaden verursacht, deckt die Haftpflicht die dadurch entstandenen Kosten ab. Unberechtigte Schadensersatzansprüche werden ebenfalls durch diese Police abgewehrt.

    Diese Schäden deckt die Hausratversicherung ab

    Die Hausratversicherung gehört ebenfalls zu den Versicherungen, die jeder Haushalt besitzen sollte. Über sie wird der eigene Hausrat versichert, sollten Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser oder andere Faktoren entstehen. Bezüglich des Schutzes im Internet greift die Hausratversicherung oft auch dann, wenn Daten gestohlen wurden und dem Versicherten dadurch ein Schaden entstanden ist. Häufig gilt dies auch, wenn Zahlungsdaten über Online-Banking oder Online-Shopping gestohlen und missbraucht wurden.

    Diese Schäden deckt die Rechtsschutzversicherung ab

    Mit der Rechtsschutzversicherung sichern Sie sich gegen den Fall ab, dass Sie in einen Rechtsstreit geraten. Die dadurch entstandenen Kosten werden in der Regel von der Police übernommen – beispielsweise Anwaltskosten oder Prozesskosten durch ein Gerichtsverfahren. Dieser Rechtsschutz greift häufig auch bei rechtlichen Problemen, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Auch kann hier üblicherweise eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Allerdings greift der Schutz nur, wenn der Versicherte keine Urheberrechtsverletzung begangen hat.

    Welchen Zusatznutzen bieten Cyber-Versicherungen?

    In manchen Fällen lohnt es sich dennoch, eine Internetversicherung abzuschließen, da sie durchaus einen Zusatznutzen bieten kann. Denn durch diese Police werden auch Bereiche abgedeckt, die eine herkömmliche Police nicht mehr versichert. So unterstützt Sie die Cyber-Versicherung beispielsweise bei den folgenden Fällen:

    • Sie bietet oftmals eine telefonische Beratung bei Cybermobbing an
    • Sie übernimmt ggf. die Kosten, wenn Sie rufschädigende Inhalte entfernen lassen
    • Sie hilft Ihnen, Daten zu retten, die durch Viren oder Trojaner verloren gegangen sind

    In solchen Fällen greifen die klassischen Versicherungen üblicherweise nicht.

    Erweiterungen von klassischen Versicherungen

    Da die Gefahren im Internet zunehmend größer werden und ein Schutz gegen diese Risiken immer wichtiger wird, konzentrieren sich die Versicherungen seit einigen Jahren auf die Internetpolicen.

    Im fortgeschrittenen digitalen Zeitalter, in dem wir uns befinden, haben zahlreiche Versicherungen allerdings auch ihre klassischen Policen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. So decken sie heutzutage meist viele Risiken ab, die bei Abschluss Ihres Vertrages noch nicht bekannt waren – üblicherweise lassen sich ältere Verträge problemlos erweitern.

    Bevor Sie also Ihre Cyber-Versicherung abschließen, sollten Sie zuerst überprüfen, ob Sie Ihre klassischen Versicherungen eventuell aktualisieren können. Denn zahlreiche Versicherungsgesellschaften bauen den Leistungsumfang ihrer Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen fortwährend aus, um ihren Kunden einen noch besseren Schutz bieten zu können.

    Bestehen nach Erweiterung der vorhandenen Versicherungen noch immer Sicherheitslücken, die für Sie und Ihre Arbeit gefährlich sind, sollte der Abschluss einer Internetversicherung in Erwägung gezogen werden.

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