Vorbereitung auf die Abgasuntersuchung – aber wie?

Mit der Abgasuntersuchung (AU) als Bestandteil der Hauptuntersuchung sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge bestimmte Grenzwerte beim Abgas nicht überschreiten. Besitzer von Kfz sollten darauf achten, HU-Termine regelmäßig einzuhalten, um Bußgelder zu vermeiden.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Vorbereitung des PKW auf die Abgasuntersuchung

    • Achten Sie auf die Einhaltung der Termine.
    • Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für die Untersuchung.
    • Wenn die AU separat durchgeführt wird, müssen Sie die Bescheinigung zur Hauptuntersuchung mitbringen. Beachten Sie dabei, dass nicht mehr als zwei Monate zwischen der AU und HU liegen dürfen.
    • Suchen Sie eine Werkstatt auf, wenn Ihr Fahrzeug rußt oder blauer Rauch aus dem Auspuff kommt.
    • Lassen Sie Ihren PKW oder Ihr Motorrad regelmäßig warten, um eine erneute Vorführung bei der AU zu vermeiden.
    • Achten Sie auf Kontrollleuchten, die auf Fehler beim Abgas hinweisen.

    Bei der Abgasuntersuchung handelt es sich um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Untersuchung von Autos und Motorrädern. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass kein für den Straßenverkehr zugelassenes Kfz die vorgegebenen Grenzwerte überschreitet.

    Somit trägt die AU zum Schutz der Umwelt bei, indem Fahrzeuge, die die Grenzwerte überschreiten, keine Zulassung erhalten oder nachrüsten müssen.

    Normalerweise müssen Autos, Motorrädern sowie Wohnmobilen alle 2 Jahre zur Untersuchung beim TÜV und somit auch zum Abgastest. Ausnahmen sind Neuwagen, bei denen  die erste Hauptuntersuchung erst 36 Monate nach Erstzulassung fällig wird.

    Seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung

    Lange Zeit war die Abgasuntersuchung eine separate Prüfung, die unabhängig von der TÜV-Prüfung durchgeführt wurde. Die Untersuchung wurde im Jahr 1985 in Deutschland als „Abgassonderuntersuchung“ (ASU) eingeführt. Zunächst waren nur Benzinfahrzeuge davon betroffen, 1993 gab es dann eine allgemeine Pflicht zur Abgasuntersuchung. Heute kann eine Abgasuntersuchung zwar immer noch separat erforderlich sein und erledigt werden.

    Allerdings ist die AU seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Mit dem Erhalt der TÜV-Plakette wird somit zugleich bestätigt, dass das Fahrzeug die aufgestellten Abgasgrenzwerte einhält.

    Im Jahr 2012 wurden die Grenzwerte im Rahmen neuer EU-Richtlinien nochmals verschärft.

    Befreiung für Oldtimer

    Oldtimer sind teilweise von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit, da sie als wertvolles Kulturgut gelten. Wenn Sie einen Oldtimer kaufen mit Benzinmotor muss dieser nicht zur Abgasuntersuchung gebracht werden, wenn er vor dem 1. Juli 1969 zugelassen worden ist. Dieselfahrzeuge müssen keine Abgasuntersuchung absolvieren, wenn die Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977 liegt.

    Prüfbescheinigung aufbewahren, aber nicht mitzuführen

    Nach der erfolgreichen Abgasuntersuchung erhält der Fahrzeugbesitzer eine Prüfbescheinigung. Diese Bescheinigung muss vorgelegt werden, wenn zum Beispiel Ordnungshüter diese verlangen. Im Gegensatz zum Fahrzeugschein müssen Sie die Prüfbescheinigung für die AU nicht permanent mit sich führen. Es reicht aus, wenn Sie das Dokument sicher zuhause aufbewahren.

    Prüfungen bei der Abgasuntersuchung (AU)

    Bei einer Abgasuntersuchung werden die Abgase des Kraftfahrzeugs im Leerlauf kontrolliert. Die entsprechenden Richtwerte werden vom Gesetzgeber als Solldaten festgelegt. Die Solldaten sind abhängig von Modell und Fahrzeugart. Es wird mit einer Sichtprüfung zunächst der Auspuff, die Einspritzanlage und die Luftfilter auf mögliche Schäden untersucht. Anschließend werden die relevanten Motorwerte sowie Motoreinstellungen, z.B. der Schadstoffausstoß, gemessen.

    Darüber hinaus haben Hersteller die Möglichkeit, die Werte des Gesetzgebers durch eigene, strengere Vorgaben zu unterschreiten. In diesem Fall wenden die Prüfer auch diese strengeren Werte an. Hierfür können sie nach den Tests auf verschiedene Datenbanken zugreifen.

    Alle Richtwerte werden in regelmäßigen Abständen angepasst.

    So wird geprüft

    Um den Gehalt an Kohlenmonoxid zu kontrollieren, wird das Fahrzeug gestartet. Im Auspuff wird eine Sonde platziert. Anschließend werden die ermittelten Werte im Leerlauf und erhöhten Leerlauf mit den Sollwerten der Hersteller oder des Gesetzgebers abgeglichen.

    Bei neueren Fahrzeugen mit Bordcomputern kann die Abgasuntersuchung auch als sogenannte „On Board Diagnose“ (OBD) erfolgen. In diesem Fall wird der Speicher ausgelesen und der Prüfer muss keine Sonde mehr in das Abgasrohr einführen.

    Keine Betriebserlaubnis bei Überschreiten der Richtwerte

    Werden die Werte bei der Abgasuntersuchung überschritten, entzieht der Prüfer dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis. Dies bedeutet, dass das Fahrzeugbesitzer den Motor nachrüsten oder inspizieren lassen muss, um das Fahrzeug danach erneut vorzustellen. Erst wenn die Werte alle im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind, wird die Betriebserlaubnis wieder erteilt.

    Keine eigene Plakette mehr

    Nach der Zusammenlegung mit der HU gibt es keine separate Plakette mehr für die Abgasuntersuchung. Die HU-Plakette bestätigt, dass das geprüfte Fahrzeug alle erforderlichen Grenzwerte beim Abgas einhält.

    Vereinbaren eines AU-Termins

    In der Regel müssen Sie keinen gesonderten Termin für die AU vereinbaren, da diese Untersuchung immer im Rahmen der HU durchgeführt wird. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, die Abgasuntersuchung in jeder Fachwerkstatt zu erledigen. Diese benötigen dann eine AU-Anerkennung.

    In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie die Prüfbescheinigung mit zur HU bringen. Außerdem darf die AU nicht älter als zwei Monate sein, wenn Sie Ihr Kfz bei TÜV, DEKRA oder einem anderen Prüfinstitut zur HU vorführen.

    Ohne Prüfbescheinigung keine TÜV-Plakette

    Ohne bescheinigte AU erhalten Sie keine TÜV-Plakette! Lassen Sie sich den Abgastest aus Ihrer Werkstatt unbedingt mit einer Prüfbescheinigung bestätigen.

    Hier können Sie eine Abgasuntersuchung durchführen lassen

    Wenn eine separate Abgasuntersuchung erforderlich ist, können Sie entweder die gängigen Prüfstellen von DEKRA, TÜV oder GTÜ aufsuchen. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre individuelle Fachwerkstatt aufzusuchen. Wichtig ist dabei, dass aus den Prüfergebnissen ersichtlich wird, dass die Prüfung den „offiziellen“ Kriterien der Prüfinstanzen entspricht.

    Kosten und Preise der AU

    Wenn Sie eine Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung erledigen wollen, hängen die Kosten vom Gewicht Ihres Kfz sowie der Art des Kfz ab. Für mehrspurige Kfz unter 3,5 Tonnen werden für die HU inklusive AU knapp 100 Euro fällig. Die Gebühren können dabei zwischen den einzelnen Bundesländern sowie zwischen den jeweiligen Prüfinstituten leicht variieren.

    Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen kostet die AU+HU ca. 130 Euro, für Motorräder werden weniger als 70 Euro verlangt.

    In der Regel lohnt es sich für Kfz-Besitzer immer, die AU gemeinsam mit der Hauptuntersuchung durchzuführen, um Geld zu sparen. Wenn Sie aber ohnehin vor dem TÜV-Termin in die Fachwerkstatt gehen, können Sie die AU gleich mit erledigen. Beachten Sie dabei, dass die HU spätestens zwei Monate nach der AU angesetzt werden muss.

    Kosten variieren stärker bei AU in der Werkstatt

    Wenn Sie die AU in einer Werkstatt durchführen, können sich die Kosten für die Abgasuntersuchung noch deutlicher unterscheiden als bei den Prüfinstanzen wie TÜV oder DEKRA. Vergleichen Sie am besten im Vorfeld die Preise. Die Werkstätten bieten eine HU in der Regel zum Festpreis an.

    Folgen bei Überziehung: Bußgeld

    Für Kfz-Besitzer ist es wichtig, dass sie die Termine für die AU fristgerecht einhalten. Zum einen tragen Sie dazu bei, dass Ihr Auto die Umwelt nicht unnötig verschmutzt. Zum anderen müssen Sie bei Nichteinhaltung der Termine mit einem Bußgeld rechnen.

    Wenn Sie den AU-Termin um mehr als zwei Monate verpassen, werden 15 Euro Bußgeld verhängt. Bei Überschreitung der Frist um vier bis acht Monate, sind 25 Euro fällig. Verpassen Sie den Termin um mehr als acht Monate, erhalten Sie einen Punkt in Flensburg und müssen 60 Euro an Bußgeld bezahlen.

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