Auto-Leasing: Mieten statt Kaufen

Häufig wird das Auto-Leasing als Alternative zum Autokauf genannt. Bei dieser Variante mietet der Leasingnehmer das von ihm gewünschte Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum. Der Leasinggeber ist dabei oftmals ein Kreditinstitut, der Vertrag wird allerdings beim jeweiligen Autoverkäufer unterzeichnet.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    In Deutschland ist etwa jedes vierte Auto geleast – denn das Leasing bietet die Möglichkeit, den Wagen nicht kaufen zu müssen. Doch wie funktioniert Auto-Leasing überhaupt?

    Bei einem Autohändler Ihrer Wahl wählen Sie ein Fahrzeug. Mithilfe eines Leasinggebers legen Sie fest, dass Sie das Auto über einen definierten Zeitraum mieten können. Für diesen Zeitraum zahlen Sie jeden Monat eine festgelegte Rate. Das Mieten des Fahrzeugs bedeutet allerdings, dass nicht Ihnen der Wagen gehört, sondern der Leasinggeber als Besitzer aufgeführt wird.

    Ist der Vertrag schließlich ausgelaufen, haben Sie mehrere Möglichkeiten hinsichtlich des Fahrzeugs:

    1. Sie geben das Auto zurück an den Leasinggeber. Danach können Sie bei Bedarf ein anderes Fahrzeug mieten.
    2. Sie verlängern den Leasingvertrag und mieten das Auto für einen weiteren Zeitraum.
    3. Sie kaufen das Fahrzeug.

    Beachten Sie bei Variante 3, dass hier oftmals die Ballonfinanzierung genutzt wird: Am Ende der Laufzeit zahlen Sie die Schlussrate, die in vielen Fällen die Hälfte des Fahrzeugwerts übersteigt.

    Notwendige Schönheitsreparaturen reduzieren den Restwert

    Bei einigen Verträgen wird der Restwert vom Vertragspartner ausgerechnet, den Sie zu zahlen haben. Diese Berechnung führt ein Gutachter durch: Dabei werden nicht nur die gezahlten Raten überprüft, sondern auch der Wert des Fahrzeugs. Hat es Dellen oder sind kleine Schönheitsreparaturen nötig? Solche Aspekte sorgen dafür, dass der Wert des Fahrzeugs und somit auch der Restwert, den Sie zahlen müssen reduziert werden.

    Als Leasingnehmer zählen Autopflege und -wartung zu Ihren Aufgaben

    Zwar sind Sie beim Leasing nicht der Besitzer des Wagens, aber Sie sind dennoch für das Fahrzeug verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie sich um die Pflege und Wartung des Autos kümmern müssen und auch bei Diebstahl oder größeren Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Es ist deshalb sinnvoll, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, um sich gegen diese Kosten abzusichern.

    Autoleasing: Eine gute Alternative zur Autofinanzierung?

    Zahlreiche Interessenten stellen sich die Frage, ob sie ein Fahrzeug über einen Autokredit kaufen oder lieber leasen wollen. Sinnvoll ist hier, vor der Entscheidung die Unterschiede beider Varianten gegenüberzustellen, um die passende für Ihr Vorhaben zu finden.

    Leasing vs. Kaufen: Die Unterschiede

    • Das Eigentum
      Wenn Sie ein Auto leasen, sind Sie nur Nutzer, jedoch nicht Eigentümer. Beim Kauf des Fahrzeugs allerdings gehört Ihnen dieses auch. Hier müssen Sie also überlegen, ob Sie nur für einen bestimmten Zeitraum ein Auto benötigen oder ob Sie einen neuen Wagen besitzen wollen.
    • Die Monatsraten
      Da beim Leasing das Fahrzeug nur gemietet wird, fallen die Raten hier oftmals kleiner aus als bei der Kfz-Finanzierung. Das lohnt sich vor allem für die Interessenten, die einen fahrbaren Untersatz benötigen, ohne viel sparen zu müssen.
    • Die Laufzeit
      Ein großer Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung ist ebenfalls die Laufzeit: Während der Leasingvertrag üblicherweise nur über zwei bis fünf Jahre läuft, kann bei der Finanzierung oftmals mit einer deutlich längeren Laufzeit gerechnet werden. Die zu zahlenden monatlichen Raten müssen demnach für einen längeren Zeitraum eingeplant werden.
    • Die Kündigung
      Während Sie bei einer Finanzierung durch einen Autokredit oftmals die Möglichkeit haben, unter bestimmten Gesichtspunkten den Vertrag zu kündigen, ist dies beim Autoleasing nicht der Fall. Hier müssen die Raten bis zum Ende der Laufzeit gezahlt werden – egal, was passiert.

    Zwischen dem Kauf eines Fahrzeugs und dem Leasen gibt es also deutliche Unterschiede. Interessenten sollten schon hier überlegen, welche Aspekte ihnen beim Erwerb eines Autos wichtiger sind. Hinzu kommt, dass das Leasing selbst diverse Vorteile und Nachteile bietet.

    Vor- und Nachteile des Autoleasings

    Das Fahrzeug zu mieten ist dann sinnvoll, wenn dieses nur für eine bestimmte Zeit benötigt wird. Ebenso sollten Interessenten zu dieser Variante tendieren, wenn sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren können. Dies ist in der Regel nur bei Selbstständigen und Unternehmen der Fall: Beide können die Kosten für das geleaste Fahrzeug steuerlich absetzen – und das oftmals in voller Höhe. Für Privatpersonen ist dies jedoch leider nicht möglich.

    Das Autoleasing bietet noch weitere Vorteile. Daneben sollten allerdings auch die Nachteile berücksichtigt werden. In folgender Tabelle sind beide Aspekte gegenübergestellt:

    Vorteile Nachteile
    • Monatliche Belastung ist geringer
    • Keine Kündigung möglich
    • Fahrzeug muss nicht vor Benutzung bezahlt werden
    • Sie sind nicht der Eigentümer des Fahrzeugs
    • Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug nach Ende des Vertrags zu übernehmen
    • Keine Barzahlerrabatte für Sofortbezahlungen möglich
    • Selbstständige und Unternehmen können die Kosten steuerlich absetzen
    • Durch eine Vollkaskoversicherung entstehen weitere Kosten
    • Reparaturrisiko bei Neuwagen ist geringer
    • Leasingnehmer besitzt keine komplette Verfügungsgewalt über das Auto
    • Selbstständige erhalten eher Leasingvertrag als Finanzierung
     

    Besonders Privatpersonen sollten hier also die positiven sowie negativen Gesichtspunkte des Autoleasings gegenüberstellen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Denn sinnvoll ist für Sie als Privatperson das Leasing des Fahrzeugs nur dann, wenn Sie:

    • Regelmäßig einen neuen Wagen fahren möchten
    • Das Fahrzeug häufig nutzen oder
    • Über ein geringes finanzielles Budget verfügen

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    Vertragsarten beim Autoleasing

    Wer sein Fahrzeug leasen möchte, kann zwischen zwei verschiedenen Vertragsmodellen entscheiden: dem Restwertvertrag und dem Kilometervertrag.

    Restwertvertrag

    Dieses Modell lohnt sich, wenn Sie sich unsicher sind, wie viele Kilometer Sie im Jahr mit dem Fahrzeug fahren werden. Bei dem Restwertvertrag setzen sich die Gesamtkosten aus drei Teilkosten zusammen:

    • Der Anzahlung bzw. Sonderzahlung
    • Den monatlichen Leasingraten
    • Dem Restwert des Fahrzeugs

    Der Wert des Fahrzeugs ist hierbei also entscheidend. Bei Vertragsabschluss wird geschätzt, wie viel der Wagen zum Ende der Laufzeit noch Wert ist. Daraus ergeben sich unter anderem die Monatsraten. Bei Vertragsende wird schließlich der tatsächliche Restwert des Fahrzeugs ermittelt – Restwert bedeutet in diesem Fall, wie viel der nun gebrauchte Wagen noch wert ist. Dieser tatsächliche Wert wird mit dem geschätzten Restwert verrechnet.

    Bei Restwerteinschätzung auf Realitätsnähe achten

    Sie als Leasingnehmer müssen nach Ende der Vertragslaufzeit die Differenz zwischen geschätztem und tatsächlichem Restwert begleichen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund der Wert des Fahrzeugs geringer ist als ursprünglich kalkuliert. Achten Sie deshalb darauf, dass die Einschätzung des Restwerts so realistisch wie möglich durchgeführt wird.

    Durch diese Berechnung entsteht ein Risiko für den Leasingnehmer – deshalb ist es ratsam, dieses Modell nur zu nutzen, wenn Sie unschlüssig hinsichtlich der Kilometeranzahl sind.

    Höherer Restwert? Pech des Leasingnehmers

    Ist der Restwert des Wagens schließlich höher als kalkuliert, erhalten Sie als Leasingnehmer nur 75 Prozent des Erlöses.

    Kilometervertrag

    Im Gegensatz zum Restwertvertrag steht beim Kilometervertrag die Gesamtkilometerleistung im Vordergrund. Hier ist also entscheidend, wie viel Kilometer der Leasingnehmer gefahren ist.

    Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbaren bei Vertragsabschluss eine feste Anzahl an Kilometern. Zusätzlich wird eine Vertragslaufzeit festgelegt, oft liegt diese bei drei Jahren. Nach der Laufzeit wird das Fahrzeug wieder abgegeben.

    Mehrkilometer können teuer werden

    Übersteigt die gefahrene Kilometerzahl die vereinbarte Kilometerzahl, muss der Leasingnehmer einen Mehrkilometersatz zahlen.

    Zahlreiche Leasinggeber bieten zusätzlich zur vereinbarten Kilometerzahl einen Freibetrag an, beispielsweise 3.000 Kilometer. Diese 3.000 Kilometer darf der Leasingnehmer zusätzlich fahren, ohne sie zahlen zu müssen. Es gibt hingegen auch die Freigrenze: Hierbei werden dem Leasingnehmer alle Kilometer erstattet, die unter der vereinbarten Grenze liegen. Allerdings muss er in diesem Fall alle Kilometer nachzahlen, die er zu viel gefahren ist.

    Welche Vertragsart lohnt sich für mich?

    Insgesamt ist der Kilometervertrag deutlich übersichtlicher als der Restwertvertrag, denn hier sind die Kosten überschaubarer. Für die Mehrkilometer halten viele Anbieter hier oftmals schon einen Preis pro Kilometer bereit; üblicherweise handelt es sich dabei um einen Betrag von 10 bis 20 Cent. Auch ist dadurch das Risiko für den Leasingnehmer geringer. Allerdings müssen Sie beim Kilometervertrag mit höheren Kosten rechnen (Differenz des Restwerts und Mehrkilometer ausgeschlossen) – denn hier muss der Leasinggeber das Risiko des Werteverlusts selbst tragen.

    Bedenken Sie also vor Abschluss des Vertrags folgende Punkte:

    • Können Sie sich das Restwertrisiko leisten?
    • Wissen Sie, wie viele Kilometer Sie in der Laufzeit ungefähr fahren?
    • Können Sie die höheren Raten für den Kilometervertrag einkalkulieren?

    Anhand dieser Fragen können Sie schlussendlich entscheiden, welcher Vertrag für Sie der richtige ist.

    Kilometerverträge üblicher

    Der Kilometervertrag wird heute überwiegend von führenden Hersteller-Leasinggesellschaften praktiziert, auch für die dem Leasing angelehnte Drei-Wege-Finanzierung. "Wir bieten standardmäßig nur diese Kilometerverträge an", heißt es etwa bei der Volkswagen und der Mercedes Bank.

    Laufzeit und Kosten

    Üblicherweise beträgt die Laufzeit für das Autoleasing zwei bis fünf Jahre – die meisten Verträge laufen etwa drei Jahre. Bedenken Sie dabei: Zwar ist diese Laufzeit vergleichsweise gering, doch haben Sie keine Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf zu kündigen.

    Die Kosten für das Mieten des Fahrzeugs sind dabei stets abhängig vom Gesamtpreis des Wagens. Doch nicht nur das: Auch die Motoren sowie die Ausstattung und die Laufleistung des Fahrzeugs beeinflussen die Monatsraten des Vertrags. Schließlich sollte die Anzahlung beachtet werden: Diese sorgt dafür, dass die monatliche Rate reduziert werden kann.

    Insgesamt setzt sich die Monatsrate also aus folgenden Punkten zusammen:

    • Dem Fahrzeugpreis (abhängig von Modell und Ausstattung)
    • Der Vertragslaufzeit
    • Der festgelegten Kilometerleistung (nur bei Kilometervertrag)
    • Der Anzahlung

    Jeder einzelne dieser Aspekte kann den Preis also reduzieren oder erhöhen – informieren Sie sich deshalb am besten bei verschiedenen Leasinggebern über die Angebote. So können Sie die unterschiedlichen Angebote vergleichen und den für Sie besten Vertrag finden.

    Kombipakete bieten oft günstige monatliche Raten

    Zunehmend geht der Trend dahin, Leasing- und Finanzierungsgesamtpakete für verschiedene Fahrzeugtypen auszuweisen. Dabei beinhaltet die ausgewiesene monatliche Leasing- / Finanzierungsrate nicht nur die Finanzierung, sondern umfasst auch die Kfz-Versicherung und pauschalierte Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen. Zum Teil kann es hier zu recht günstigen monatlichen Raten kommen, wenn diese Pakete mit äußerst niedrigen Zinssätzen berechnet werden. Ein Vergleich mit den aktuellen Bankkonditionen kann hier lohnen.

    Auto-Leasing ohne Anzahlung

    Üblicherweise wird beim Abschluss eines Leasingvertrags eine Anzahlung durch den Leasingnehmer gezahlt. Bei etlichen Anbietern haben Sie allerdings auch die Möglichkeit, Verträge ohne eine Anzahlung abzuschließen. In diesem Fall benötigen Sie kein Eigenkapital, da Ihr Vertrag nur die monatlichen Raten beinhaltet. Dies lohnt sich besonders für Privatpersonen, die über ein kleines Budget verfügen und sich die Anzahlung dadurch nicht leisten können.

    Beachtet werden sollten dabei jedoch folgende Aspekte:

    1. Sie benötigen eine ausreichende Bonität
      Nur Personen mit einer positiven SCHUFA-Auskunft und einem regelmäßigen Einkommen haben die Möglichkeit, den Vertrag auch ohne die Anzahlung abschließen zu können.
    2. Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte
      In einigen Verträgen wird angegeben, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Ablauf der Laufzeit übernehmen muss. Diese Klausel nutzen die Leasinggeber meist dann, wenn der tatsächliche Restwert des Autos unter dem kalkulierten Restwert ist – die Leasingnehmer haben dadurch mit einem Verlust zu kämpfen.
    3. Bedenken Sie, dass die Monatsraten ohne Anzahlung höher ausfallen
      Da zum einen die Sicherheit durch die fehlende Anzahlung entfällt und zum anderen ein Teil des Preises so nicht getilgt werden kann, werden die Monatsraten teurer. Dies sollten Sie unbedingt einkalkulieren, bevor Sie den Vertrag abschließen. Dadurch wird auch der Betrag, den Sie insgesamt zahlen müssen, teurer.

    Eine Beispielrechnung macht den Einfluss der Anzahlung auf die monatlichen Raten deutlich:

    Der Volkswagen Golf 1.2 TSI / BMT Trendline kostet 17.650 Euro (Listenpreis 09/2015). Sie als Privatperson wählen eine Laufzeit von 48 Monaten und vereinbaren eine Laufleistung von 10.000 km.

    Anzahlung Sonderzahlung Monatsrate
    0 Prozent 0 Euro 139,87 Euro
    10 Prozent 1.765 Euro 99,64 Euro
    30 Prozent 5.295 Euro 18,90 Euro

    Quelle: Leasing-Rechner von Sixt Neuwagen

    Leasingvertrag: Was ist beim Abschluss zu beachten?

    Bevor Sie den Leasingvertrag abschließen, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie die Verantwortung für das Fahrzeug tragen: Bei allen Schäden, die dem Fahrzeug in dieser Zeit zugefügt werden, haben Sie die Kosten zu tragen. Überprüfen Sie außerdem, ob der Kauf eines Fahrzeugs sich für Sie nicht eher lohnt als das Leasing – bedenken Sie, dass nur Unternehmer und Selbstständige steuerrechtliche Vorteile daraus ziehen.

    Ausstieg aus dem Vertrag

    Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag ist im Regelfall nicht möglich – selbst bei Schäden nicht. Eine Möglichkeit, dennoch aus dem Vertrag herauszukommen, ist, einen Nachfolger zu finden. Dieser übernimmt dann die restlichen Raten und das Fahrzeug für die übrige Laufzeit. Allerdings ist es üblicherweise schwer, einen Nachfolger zu finden; zumal nicht jeder Leasinggeber damit einverstanden ist.

    Inspektionen

    Haben Sie das Fahrzeug zurückgegeben, müssen Sie nicht mehr für die danach anfallenden Inspektionen zahlen. Sowohl Inspektion als auch Aufbereitung des Fahrzeugs für den nächsten Leasingvertrag müssen vom Leasinggeber gezahlt werden. Überprüfen Sie also, ob dies korrekt im Vertrag angegeben ist.

    Eine kurze Checkliste

    Bevor Sie einen Vertrag abschließen, ist es sinnvoll, nach folgenden Punkten zu handeln:

    • Vergleichen Sie mehrere Angebote.
    • Lassen Sie sich Zeit, um einzelne Verträge zu überprüfen.
    • Lesen Sie auch das Kleingedruckte – hier können sich Klauseln verstecken, die Sie an das Fahrzeug bindet.
    • Verlangen Sie stets schriftliche Zusagen.
    • Wägen Sie unbedingt die einzelnen Vertragsmodelle ab.

    Beim Lesen des Vertrags sollten zudem folgende Fragen beantwortet werden:

    • Wie lange läuft der Vertrag?
    • Wie hoch wäre der Kaufpreis und wie hoch sind die Raten?
    • Muss das Fahrzeug nach Vertragsablauf gekauft werden?
    • Wird das Fahrzeug genau beschrieben (inkl. aller Mängel und kompletter Ausstattung)?
    • Wie hoch ist die Anzahlung? Ist ggf. ein Vertrag ohne Anzahlung möglich?
    • Wie hoch ist der kalkulierte Restwert (nur wichtig bei Restwertvertrag)?

    In jedem Fall sollten Sie sich stets ausreichend informieren und gut vorbereiten, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen. So können Sie Stolperfallen aus dem Weg gehen!

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