Ein Tagesgeldkonto bietet zumeist eine wesentlich bessere Rendite als ein Sparbuch und ist dazu noch flexibler zu handhaben. Der Anleger kann seine Einlage ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu jeder Zeit in Teilen oder vollständig abheben. Lediglich aus bearbeitungstechnischen Gründen erfolgt die Auszahlung des Betrags in der Regel einen Werktag nach der Rückforderung. Die Auszahlung erfolgt über ein Referenzkonto. Einige Banken setzen voraus, dass dieses ebenfalls bei ihnen geführt wird.
Wenn die für das Tagesgeld gezahlten Zinsen nicht zu festgelegten Zeitpunkten ausgezahlt werden, profitiert der Sparer vom Zinseszins Effekt.
Die Tagesgeldzinsen können seitens der Bank ohne Einhaltung einer Frist verändert werden. Bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos ist darauf zu achten, dass einige Banken je nach Kontostand unterschiedliche Zinssätze bezahlen. Einige Geldhäuser setzen beim Tagesgeld eine Mindesteinlage voraus.
Einige Anbieter wie die Comdirect Bank oder Cortal Consors bieten Tagesgeldkonten mit einer befristeten Zinsgarantie an. Nach der Zinsbindung wird das Konto als normales Tagesgeldkonto weitergeführt, der Kunde kann die Einlage aber auch während der Garantiezeit wieder abheben.
Bei einem Tagesgeld Vergleich reicht der alleinige Blick auf den aktuellen Zinssatz nicht aus.
Bereits bei der Zinsberechnung sind weitere Unterschiede zu beachten. Besonders wichtig ist das Intervall der Zinsausschüttung. Werden die Zinsen jeden Monat berechnet und dem Konto gutgeschrieben, wirkt sich der für den Anleger positive Zinseszins Effekt stärker als bei einer jährlichen Zinsausschüttung aus.
Die Kontoführung ist bei einem Tagesgeldkonto grundsätzlich kostenlos. Einige Banken verlangen bei der Eröffnung jedoch, dass ein als Referenzkonto dienendes Girokonto ebenfalls bei ihnen unterhalten wird. Wird dieses nicht gebührenfrei angeboten, fallen indirekt Kosten für die Führung eines Tagesgeldkontos an. Viele Banken akzeptieren als Referenzkonto bei Tagesgeldanlagen ein beliebiges Girokonto.
Die Verfügbarkeit des Tagesgeldes ist eigentlich geregelt, es kann in beliebiger Höhe und zu jeder Zeit vom Kunden zurückgefordert werden. Dennoch gibt es aus bearbeitungstechnischen Gründen Unterschiede in der Schnelligkeit der Auszahlung. Diese kann am gleichen Tag erfolgen oder auch wenige Tage benötigen. Für Neukunden finden sich häufig Tagesgeld Angebote, welche für einen begrenzten Zeitraum eine Zinsgarantie bieten.
Die Sicherheit eines Tagesgeldkontos richtet sich nach der Mitgliedschaft der gewählten Bank in einem Einlagensicherungsfonds. Während der Entschädigungsfonds deutscher Banken aktuell Ansprüche bis zu einem Betrag von 50 000 Euro je Kunde befriedigt, sichern die entsprechenden Fonds der einzelnen Bankgruppen weitergehende Ansprüche ab. Der Betrag von 50 000 gilt seit Mitte 2009 als Mindestentschädigungsbetrag für alle Banken mit einem Hauptsitz in einem Mitgliedsland der Währungsunion. Ab 2011 greift dann eine Mindestabdeckung von 100.000 Euro.
Die freiwillige Einlagensicherung deutscher Banken deckt jede realistische Einlage auf einem Tagesgeldkonto ab. Spareinlagen sind hier bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank abgesichert.
Bei einer Geldanlage bei ausländischen Banken mit Hauptsitz in der EU lässt sich das Verlustrisiko ausschalten, indem pro Bank maximal 50 000 Euro angelegt werden.
Im Internet werden Tagesgeldkonten auch durch ausländische Banken außerhalb der EU angeboten. In diesem Fall ist es ratsam, sich über die Haftungsbestimmungen des entsprechenden Landes zu informieren. Die Leistungsfähigkeit des Einlagensicherungsfonds in den USA gilt Experten gemäß zur Zeit als nicht eindeutig gesichert.
Das Tagesgeldkonto ist zudem aus einem weiteren Grund eine relativ sichere Geldanlage: Es unterliegt keinen Kursschwankungen, so dass auch auf diese Weise kein Verlust eintreten kann.
Die erhaltenen Tagesgeld Zinsen sind wie andere Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Es wird eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent durch die Bank einbehalten. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer, für deren Einziehung der Bank die Mitgliedschaft zu melden ist. Bis zu einer Höhe von 801 Euro für Ledige sowie 1602 Euro für Ehepaare kann der Sparerpauschbetrag geltend gemacht werden, indem der Anleger seinem Geldinstitut einen entsprechenden Freistellungsauftrag zukommen lässt. Dieser Pauschbetrag hat den früheren Sparerfreibetrag abgelöst. Zusätzliche Werbungskosten können bei Einkünften aus Kapitalvermögen nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden.
Wer nur geringe Einkünfte erzielt, erhält auf Antrag von seinem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung und wird dadurch von der Abgeltungssteuer befreit. Diese Bescheinigung ist in erster Linie für Personen interessant, welche neben Zinsen aus dem Tagesgeld und anderen Anlageformen keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen haben.
Wenn der persönliche Steuersatz unterhalb von 25 Prozent liegt oder der Sparer das Einreichen eines Freistellungsauftrages vergessen hat, kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung das Geld vom Finanzamt zurückgeholt werden.