Kapitallebensversicherung

kuendigen oder verkaufen

Kapital-Lebensversicherung - Kündigen oder verkaufen?

12.06.2006

Wer kein Geld mehr in seine Kapital-Lebensversicherung pumpen will oder kann, sollte die Police nur nach reiflicher Überlegung kündigen. Es gibt bessere Alternativen.

Notlage

 

Es kann jeden treffen. Der Chef will das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen, der Ehepartner hat sich von dannen gemacht oder das Auto hat unvorhergesehen seinen Geist aufgegeben. Diese und andere Ereignisse haben eines gemeinsam: Sie erfordern plötzlich viel Geld. Da überlegt sich so mancher, wo er sparen kann. Dabei oft im Blickpunkt: die Kapitallebensversicherung, die vor Jahren für das Alter oder für die Absicherung der Angehörigen im Todesfall abgeschlossen wurde. Die kann man relativ zügig zu Geld machen. So denken viele. Entsprechend laufen höchstens die Hälfte aller Verträge bis zum vereinbarten Ende durch.

 

Rückkaufswert


Aber auch wenn die Notlage noch so groß ist: Die Kündigung einer Kapitallebensversicherung ist ein schlechtes Geschäft. Daran hat auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs nicht viel geändert. Zwar kritisieren die Richter massiv, dass die vorzeitige Kündigung eines Vertrages insbesondere in den ersten Jahren nach Abschluss zu hohen Verlusten führt (Az. IV ZR 162/03). Doch auch die Mindestsumme, die Versicherte nach einer Kündigung zurückbekommen müssen, macht noch nicht einmal die eingezahlten Beiträge aus.

 

Denn der Rückkaufwert bestimmt sich aus der Summe der Beiträge zuzüglich der gesetzlichen Mindestverzinsung minus des Kostenblocks, den die Versicherung insbesondere in den ersten Vertragsjahren geltend machen kann. Auch lange Zeit später gibt es nicht alles zurück. "Erst mit zunehmender Laufzeit der Lebensversicherung steigt der Rückkaufswert erheblich an - besonders stark insbesondere in den letzten Jahren vor Ablauf des Vertrags", sagt Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

 

 

Handelt es sich bei dem Geldmangel um eine wahrscheinlich nur kurz- bis mittelfristige "Unpässlichkeit", kommt die Versicherungsgesellschaft in der Regel ihren Kunden entgegen. Die Alternativen sind vielfältig.


Der Vertrag kann beispielsweise beitragsfrei gestellt werden. Dann werden keine monatlichen oder jährlichen Zahlungen mehr fällig, das bereits eingesetzte Kapital verzinst sich aber weiter. Natürlich kommt dann am Schluss weniger heraus als ursprünglich geplant war. Oder die Versicherungssumme wird reduziert. Möglich ist auch eine Verlängerung der Laufzeit. Dann gibt es das Geld eben später, dafür sinken die Beiträge. Vorübergehend können die Beiträge auch aus den angesammelten Überschüssen gezahlt werden. Für eine befristete Zeit kann auch nur die Risikoprämie eingefordert werden.

 

Lebensversicherung verkaufen 

 

Wer es dennoch nicht schafft, den Vertrag zu halten, kann die Police auch verkaufen. Dafür gibt es inzwischen einen regelrechten Markt. Das kaufende Unternehmen führt den Vertrag einfach weiter. Die versicherte Person bleibt der ursprüngliche Inhaber, die Beiträge zahlt die Firma. Weil die bei Fälligkeit des Vertrages von dem gestiegenen Wert profitiert, kann sie auch etwas mehr als den reinen Rückkaufswert bezahlen. Der Verkäufer profitiert also gegenüber einer Kündigung des Vertrages. Was vielleicht noch schwerer wiegt: Die Absicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall bleibt oft teilweise erhalten. Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn eine vor 2005 abgeschlossene Police vor Ablauf von zwölf Jahren aufgegeben werden muss. Bei einer Kündigung müssten die aufgelaufenen Zinsen versteuert werden. Konnten die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuer untergebracht werden, ist bei der Aufgabe eine Nachversteuerung fällig. Beim Verkauf nicht. 

 

Welche Policen sich eignen 

 

Nicht von jeder Lebensversicherung kann man sich so elegant trennen. Die übernehmenden Firmen legen Wert darauf, dass die Police schon ein wenig werthaltig ist. Je nach Unternehmen muss der Rückkaufswert 5.000 bis 10.000 Euro betragen. Häufig legen die Aufkäufer auch Wert auf eine überschaubare Restlaufzeit. Zwischen zehn und 25 Jahre dürfen es sein. Fondsgebundene Policen und die Direktversicherung über die Firma sind allerdings überhaupt nicht zu verkaufen.

 

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