Vom Antrag bis zum Darlehen
Möchten Sie bei einem Kreditinstitut ein Darlehen aufnehmen, müssen Sie zunächst einen Darlehensantrag stellen. Dieser wird bei der Bank eingereicht, die anhand des Antrags entscheidet, ob Ihnen der Kredit gewährt wird.
Im Regelfall enthält der Antrag für das Darlehen folgende Punkte:
- Die Höhe der Darlehenssumme
- Die Wunschlaufzeit des Kredits
- Die Wunschraten des Kredits
- Ggf. gewünschte anfängliche Tilgung des Kredits
- Die persönliche Selbstauskunft (Angaben zur Person, finanzielle Situation)
Dabei ist zu beachten, dass der zukünftige Kreditnehmer Unterlagen einzureichen hat, die seine Kreditwürdigkeit ebenso wie seine wirtschaftliche Situation darstellen. Besonders eine hohe Bonität gilt dabei als Voraussetzung für die Kreditvergabe.
Für die persönliche Selbstauskunft im Darlehensvertrag erhält der Kreditnehmer ein Formular. Die Angaben, die er in diesem Formular macht, müssen allesamt nachgewiesen werden. Wichtig ist deshalb, dass Sie alle Informationen zu Ihrer Person wahrheitsgemäß angeben. Damit die Angaben belegt werden können, sollten folgende Unterlagen mit eingereicht werden:
- Angaben zu Ihrer Person
Fotokopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses - Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben
Kontoauszüge - Angaben zur beruflichen Situation
Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweis - Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten
Bestehende Kreditverträge, Kontoauszüge - Bei Selbstständigen und Freiberuflern
Letzter Einkommenssteuerbescheid, Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Zusätzlich wird der Darlehensgeber eine SCHUFA-Auskunft einholen, um die Kreditwürdigkeit des Antragsstellers zu überprüfen. Überprüfen Sie deshalb Ihre SCHUFA-Einträge, um sicherzugehen, dass alle abbezahlten Kredite ausgetragen sind.
Bevor Sie allerdings Ihren Darlehens-Antrag stellen, sollten Sie überprüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Kreditbewilligung erfüllen:
- Sind Sie volljährig?
- Sind Sie voll geschäftsfähig?
- Verfügen Sie über ein geregeltes Einkommen?
- Haben Sie Ihren festen Wohnsitz in Deutschland?
Erfolgsaussichten vorab kalkulieren
Kontrollieren Sie auch, ob aufgrund Ihrer finanziellen Situation ein Antrag überhaupt sinnvoll ist. Haben Sie derzeit schon mehrere laufende Kreditverträge oder gehen Sie am Ende eines Monats regelmäßig ins Minus, können Sie von vornherein ausschließen, dass Ihr Antrag bewilligt wird.
Den Darlehensantrag können Sie sowohl persönlich bei Ihrer Bank als auch per Post oder per Fax stellen. Bei vielen Kreditinstituten haben Sie außerdem die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen. Nutzen Sie hierfür am besten einen Darlehensrechner – so können Sie verschiedene Angebote vergleichen und das beste Kreditinstitut wählen. In unserem FinanceScout24-Rechner können Sie direkt im Anschluss Ihren Antrag online einreichen.
Darlehen: So einfach geht´s

Konditionen vergleichen und Wunschkredit auswählen.

Daten eingeben. Unverbindliches Kreditangebot erhalten (schufaneutral).

Unterlagen unterschreiben und an die Bank senden (Postident-Verfahren).

Bank prüft die Kreditunterlagen. Kreditauszahlung.
Kreditantrag für eine Baufinanzierung
Wollen Sie einen Darlehensantrag stellen, um Ihr Bauprojekt oder den Kauf eines Hauses zu finanzieren, müssen Sie im Gegensatz zum herkömmlichen Kredit noch weitere Unterlagen einreichen.
Wichtig sind hierbei vor allem Objektunterlagen. Diese beinhalten die Adresse des Hauses, einen Grundbuchauszug, Grundrisszeichnungen und eine Flurkarte. Möchten Sie ein bestehendes Haus kaufen, sollten Sie außerdem Objektbilder hinzufügen. Anhand dieser Unterlagen kann das Kreditinstitut ein Angebot erstellen, welches auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Darlehensgeber und Darlehensnehmer
Bei der Darlehensvergabe gibt es stets zwei Vertragspartner: Den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer.
Der Darlehensgeber
Beim Darlehens- oder Kreditgeber handelt es sich üblicherweise um ein Kreditinstitut. Da die Bank im Regelfall das Darlehen gewährt, wird auch an diese der Darlehensantrag gestellt. Ein anderes Wort für den Darlehensgeber ist der Darleiher.
Allerdings können ebenso Privatpersonen als Darlehensgeber fungieren: Hierfür kommen entweder Verwandte oder Freunde in Frage, die dem Kreditnehmer eine festgelegte Geldsumme leihen, oder Personen in diversen Darlehensportalen. Dies ist jedoch eher selten der Fall.
Damit ein Kredit vom Darlehensgeber überhaupt gewährt wird, verlangt dieser entsprechende Sicherheiten – dadurch kann er das Risiko möglichst gering halten. Hierbei handelt es sich sowohl um dingliche als auch um persönliche Sicherheiten.
Dingliche Sicherheiten
Bei den dinglichen Sicherheiten handelt es sich um Sachsicherheiten. Hierbei hat der Darlehensgeber ein Recht auf Verwertung. Das bedeutet Folgendes: Wenn der Darlehensnehmer seine Raten nicht zahlen kann, hat der Kreditgeber die Möglichkeit, die entsprechenden Sachwerte zu veräußern. Dabei kann es sich beispielsweise um die Verpfändung von Sparguthaben oder Wertpapieren handeln. Im Bereich der Immobilienfinanzierung wird für diesen Zweck oftmals auch eine Hypothek aufgenommen oder eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen.
Ein Beispiel: Sie nehmen ein Kredit für den Kauf Ihres Hauses auf. Die Bank verlangt hierfür die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Können Sie nun über längere Zeit Ihre Raten nicht zahlen, hat die Bank das Recht, Ihr Grundstück zwangsversteigern zu lassen, um mithilfe des Erlöses Ihre Schulden auszugleichen.
Persönliche Sicherheiten
Bei persönlichen Sicherheiten haftet nicht nur der Darlehensnehmer, sondern auch eine dritte Person. Hierbei handelt es sich unter anderem um:
- Bürgschaften
- Patronatserklärungen
- Garantien
Hierbei steht also ein Dritter in der Mitschuld, wenn Sie Ihre Raten nicht zahlen können. Bei einer Bürgschaft bedeutet das beispielsweise, dass der Bürge mit seinem gesamten Vermögen haftet, wenn die Ratenzahlungen ausbleiben.
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Der Darlehensnehmer
Ein Darlehensnehmer ist die Person, die die Kreditanfrage stellt, um einen Kredit bewilligt zu bekommen. Es kann sich dabei um einzelne Personen, aber auch um Ehepartner, Lebensgemeinschaften oder Erbengemeinschaften handeln. Auch ein Unternehmen kann einen Kredit aufnehmen und gilt dadurch als Kredit- bzw. Darlehensnehmer. Kommt ein Kreditvertrag zustande, besteht zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber ein Gläubigerverhältnis.
Damit der Kredit bewilligt werden kann, wird ein Vertag aufgesetzt. Dieser legt folgende Punkte zwischen den beiden Parteien fest:
Pflichten des Darlehensnehmers |
|
---|---|
Rechte des Darlehensnehmers |
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Pflichten des Darlehensgebers |
|
Rechte des Darlehensgebers |
|
Sollten sich die finanziellen Verhältnisse des Darlehensnehmers verändern, hat er den Darlehensgeber entsprechend zu informieren – er unterliegt dabei einer Informationspflicht.
Sollten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verändern, darf ein Darlehensnehmer, der einen Vertrag mit variabler Zinsbindung besitzt, eine Anpassung des Zinssatzes verlangen. Besteht ein Vertrag mit Festzins, sollte sich der Darlehensnehmer frühzeitig mit der Bank in Verbindung setzen.
Darlehensurkunde
Die Darlehensurkunde gilt als verbindliche Grundlage für den Darlehensvertrag. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Urkunde in der Regel auch als Kredit- oder Darlehensvertrag bezeichnet.
Der Kreditvertrag unterliegt in Deutschland dem Schuldrecht der §§488 BGB – diese listen die gesetzlichen Mindestanforderungen auf, die jeder Darlehensvertrag zu erfüllen hat. Diese Grundlage legt außerdem fest, dass folgende Aspekte Bestandteile des Vertrags sein müssen:
- Kreditart
- Kreditbetrag
- Kreditzinsen
- Kreditkosten
- Kreditlaufzeit & Tilgung
- Kreditsicherheiten
Dies gilt allerdings nur für Darlehen, die von Banken vergeben werden. Bei diesen Kreditverträgen müssen außerdem beide Vertragspartner namentlich genannt und mit persönlichen Daten festgehalten werden. Zusätzlich sind dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Kündigungsrechte aufzuzeichnen.
Bei Verträgen mit Privatpersonen fällt der Vertrag deutlich kürzer aus: Hier sind nur der Kreditbetrag, die Kündigungsfrist, der Zinssatz und die eingesetzten Sicherheiten festzuhalten.
Wird der Vertrag mit einem Arbeitgeber vereinbart, gestaltet sich der Kreditvertrag ähnlich. Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Vorschuss zu einem überraschend niedrigen Zinssatz, sollten Sie den Gesamtkreditbetrag ebenso wie den Nettobetrag und den Zinssatz im Vertrag festhalten. Denken Sie auch daran, alle Rückzahlungsmodalitäten aufzulisten.
Folgende Tabelle veranschaulicht dies noch einmal:
Vertrag mit Arbeitgeber | Vertrag mit Privatperson | Vertrag mit Bank | |
---|---|---|---|
Gesamtbetrag | |||
Nettokreditbetrag | |||
Zinssatz | |||
Effektiver Jahreszins | |||
Kreditkosten | |||
Kreditlaufzeit | |||
Kreditsicherheiten | |||
Kündigungsfrist | |||
Kreditart |
SCHUFA-Klausel im Vertrag beachten
In den meisten Fällen ist eine SCHUFA-Klausel im Darlehensvertrag enthalten. Durch diese Klausel erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an die SCHUFA weitergegeben werden. Dies dient dazu, Ihre Kreditwürdigkeit zu überprüfen und das Risiko für die Bank zu reduzieren.
Was es beim Darlehensvertrag zu beachten gibt
Es gibt einige Punkte zu beachten, wenn Sie einen Darlehensvertrag vereinbaren möchten:
- Achten Sie darauf, dass Sicherheiten sowie eine SCHUFA-Auskunft verlangt werden. Es gibt nur selten Kreditgeber, die das Darlehen ohne SCHUFA-Einsicht gewähren – dies zahlt der Darlehensnehmer meist mit einem sehr hohen Zinssatz.
- Lesen Sie stets das Kleingedruckte. Hier werden oftmals Punkte festgelegt, die der Darlehensnehmer leicht übersieht, die ihn allerdings benachteiligen könnten.
- Überprüfen Sie, ob irgendwo versteckte Gebühren aufgelistet werden, die eventuell vorab nicht besprochen wurden.
- Achten Sie darauf, ob der Erhalt des Kredits an den Abschluss einer Restschuldversicherung gekoppelt ist, für die zusätzliche Kosten anfallen.
- Überprüfen Sie, ob Regelungen zur Sondertilgung vereinbart wurden. Dies lohnt sich, wenn Sie wissen, dass Sie während der Laufzeit eine größere Summe erhalten.
- Denken Sie auch daran, dass im Vertrag geregelt wird, wie mit Ratenzahlungsaussetzungen umgegangen wird.
Darlehensbedingungen
Bei den Darlehenskonditionen handelt es sich um Bedingungen, die der Darlehensgeber hinsichtlich der Finanzierung festgelegt hat – nur wenn der Darlehensnehmer diesen Konditionen zustimmt, kommt ein Kreditvertrag zustande. Üblicherweise handelt es sich hierbei um allgemeine Darlehensbedingungen, die für jedes Darlehen gleich sind und im gesamten Bereich der Kreditabwicklung angewendet werden.
Die Kreditinstitute formulieren im Regelfall AGB, innerhalb derer die Kreditbedingungen festgelegt sind. So kann das Unternehmen dafür sorgen, dass alle Kredite in einem einheitlichen vertraglichen Rahmen vereinbart werden. Grundlage hierfür ist das AGB-Gesetz.
Inhalte der Darlehensbedingungen sind üblicherweise
- Pflichten und Rechte des Darlehensnehmers
- Pflichten und Rechte des Darlehensgebers
- Das Widerrufsrecht
- Das Kündigungsrecht inklusive Kündigungsfristen
Darlehensbewilligung: Der Bescheid
Mit der Darlehensbewilligung sagt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer rechtlich verbindlich zu, dass dieser den Kredit erhält. Ob Ihr Antrag tatsächlich bewilligt wurde, erfahren Sie, nachdem der potentielle Darlehensgeber Ihre Kreditwürdigkeit überprüft hat.
Wann Sie eine Rückmeldung erhalten, variiert von Bank zu Bank. Im Regelfall dauert es aber zwei bis vierzehn Tage, bis Ihnen ein Bescheid zugesandt wird. Hat sich die Bank nach etwa vierzehn Tagen noch nicht gemeldet, sollten Sie Ihren Ansprechpartner kontaktieren und nach dem Stand Ihres Vorhabens fragen. Damit der Antrag möglichst schnell bearbeitet wird, sollten Sie darauf achten, alle Daten vollständig anzugeben und auch alle wichtigen Unterlagen einzureichen.
Während Sie auf die Bewilligung warten, überprüft der Darlehensgeber Ihre Daten. Dabei begutachtet er
- Ihre Sicherheiten
- Ihre finanzielle Situation
- Ihre SCHUFA-Einträge
Schätzt der Kreditgeber durch diese Begutachtung Ihre Bonität positiv ein, erhalten Sie üblicherweise per Post die Darlehensbewilligung oder Darlehensablehnung. Bei einer Bewilligung wird im Regelfall auch direkt ein Darlehensangebot mitgeschickt. Das Darlehensangebot enthält üblicherweise folgende Punkte:
- Darlehenssumme
- Laufzeit
- Nominalzins
- Effektivzins
- Beleihungswert
- Informationen über Raten- und Sonderzahlungen sowie Tilgungsbedingungen
Änderung des Darlehensangebots!
Je nachdem, wie sich der Markt entwickelt, können sich die Angaben in dem Darlehensangebot ändern. Bei Änderungen werden Sie allerdings direkt informiert.
Das Darlehen wurde bewilligt
Wurde Ihr Darlehen bewilligt, erhalten Sie das Darlehensangebot, welches auf Sie persönlich zugeschnitten wurde.
- Überprüfen Sie das Angebot auf alle wichtigen Aspekte.
- Stimmen Sie dem Angebot zu oder lehnen Sie es ab.
- Überprüfen Sie alle Aspekte im Kreditvertrag. Setzen Sie sich bei Fragen mit Ihrem Ansprechpartner auseinander.
- Unterzeichnen Sie den Vertrag und senden Sie diesen zurück an die Bank.
- Händigen Sie die eventuell gestellten Sicherheiten dem Darlehensgeber aus.
- Ihnen wird der Kredit auf Ihr Konto ausgezahlt.
Das Darlehens-Verhältnis tritt dann in Kraft, wenn Sie den Darlehensvertrag samt Einverständniserklärung unterschrieben und zurück an die Bank geschickt haben. Solange Sie also den Vertrag nicht unterzeichnen, können Sie sich mit Ihrem Darlehensgeber in Verbindung setzen und ggf. diverse Aspekte ändern.
Das Darlehen wurde abgelehnt
Es kann durchaus vorkommen, dass ein Darlehensantrag auch abgelehnt wird. Gründe dafür können sein:
- Schlechte Bonität durch SCHUFA-Auskunft
- Keine Sicherheiten
- Kein regelmäßiges Einkommen
- Mehrere Kredite, die zur gleichen Zeit abbezahlt werden
- Unvollständige Unterlagen
Überprüfen Sie in diesem Fall unbedingt, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde, um diese Faktoren ggf. ändern zu können. Wichtig ist ein Einblick in Ihre SCHUFA-Einträge: Diese geben eventuell schon Aufschluss über eine schlechte Bonität. Eventuell sind hier noch Kredite eingetragen, die schon abbezahlt, bisher aber nicht gelöscht wurden. Ist dies der Fall, können Sie noch einmal versuchen, bei Ihrer Bank den Antrag bewilligen zu lassen.
Eventuell können Sie bei einem erneuten Versuch einen zweiten Kreditnehmer oder einen Bürgen als Sicherheit angeben – so erhöhen Sie Ihre Chancen, dass der Kreditantrag beim zweiten Mal bewilligt wird.
Folgende Alternativen sind außerdem möglich, wenn Ihr Kredit abgelehnt wurde:
- Nutzen Sie eine Schuldnerberatung: In einem persönlichen Gespräch wird Ihre finanzielle Situation durchgesprochen und versucht, eventuelle Probleme zu lösen.
- Versuchen Sie es mit einem Privatkredit: Ggf. gewähren Ihnen private Darlehensnehmer einen Kredit, wenn Sie Ihre Situation wahrheitsgemäß und ausführlich darlegen.
- Stellen Sie Ihren Antrag bei einer anderen Bank, eventuell bewilligt diese Ihren Antrag.
Wissenswertes zum Darlehensantrag
Sozialhilfeempfänger erhalten im Regelfall keinen Kredit von einer herkömmlichen Bank. Dennoch haben die Betroffenen die Möglichkeit, ein Darlehen zu erhalten: Das Sozialamt als staatliche Behörde gewährt üblicherweise Kredite zu kleinen Summen.
Auch beim Jobcenter, früher ARGE genannt, kann ein Kredit beantragt werden. Hier werden allerdings nur Kredite gewährt, die für Anschaffungen genutzt werden, die zum Lebensunterhalt erforderlich sind. Dabei sollten die Anschaffungen unter die Regelleistungen fallen. Dabei wird das Darlehen meist ohne Zinsen und mit einer maximalen Tilgung von 10 Prozent zurückgezahlt.
Die Sozialhilfeempfänger müssen allerdings nachweisen, dass sie die geplante Anschaffung nicht über ihre Ersparnisse zahlen können. Auch muss die Anschaffung zwingend notwendig sein – so beispielsweise die Bezahlung einer Waschmaschine oder eines Kühlschranks.
Auch wenn es sich oft um kleine Beträge handelt ist es allerdings sinnvoll, sich vorab mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, ob der Kredit überhaupt gewährt werden würde.