Beteiligungsfinanzierung: Eigen- und Außenfinanzierung für Unternehmen

Unternehmen benötigen für ihr Wachstum Kapital. Dieses Geld kann zum einen durch Einnahmen oder Einlagen der Gesellschafter als Eigenkapitalfinanzierung generiert werden. Zum anderen lässt sich das Eigenkapital durch eine Außenfinanzierung erhöhen. Eine wichtige Rolle für die Beschaffung von Eigenkapital spielt dabei die Beteiligungsfinanzierung. Sie kann für verschiedene Unternehmensformen genutzt werden.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: May 08, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Bei der Beteiligungsfinanzierung handelt es sich um eine bestimmte Form der Eigen- oder Außenfinanzierung. Dabei wird Eigenkapital durch Sach- oder Geldeinlagen geschaffen. Da das Kapital von außen erhöht wird, liegt eine Außenfinanzierung vor. 

    Diese Einlagen können durch vorhandene und neue Gesellschafter bereitgestellt werden. Durch die Bereitstellung von Kapital werden die Kapitalgeber zu Miteigentümern der Gesellschaft. Sie werden somit als Aktionäre oder Gesellschafter an den Einnahmen am Geschäft beteiligt.

    Die Beteiligungsfinanzierung ist sowohl bei Kapitalgesellschaften als auch bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen möglich. Sie ist wichtig für alle Unternehmen, wenn sie Eigenkapital benötigen, um Investitionen zu tätigen.

    Diese Investitionen können in der Anschaffung neuer Maschinen oder im Einstellen neuer Mitarbeiter sowie bei Aktiengesellschaften für die Übernahme eines anderen Unternehmens genutzt werden.

    Gesetzliche Grundlage

    In welchem Rahmen und welchem Umfang eine Beteiligungsfinanzierung vorgenommen werden kann, hängt von der jeweiligen Gesellschaftsform ab.

    Für Einzelunternehmen wie für Personengesellschaften gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuchs. Wird eine Beteiligungsfinanzierung bei Aktiengesellschaften vorgenommen, gelten die Vorgaben des Aktiengesetzes.

    Beispiel einer Beteiligungsfinanzierung

    Ein Unternehmen stellt Limonade her. Die Brause ist sehr beliebt, wodurch die Umsätze steigen und das Unternehmen weiteres Kapital für die Erweiterung seiner Produktionsanlage benötigt.

    Ein Investor erkennt die Attraktivität der Firma und stellt Kapital zur Erhöhung der Eigenkapitalquote bereit. Im Gegenzug wird er zum Beispiel zum Miteigentümer oder erhält eine Rendite für sein eingebrachtes Kapital.

    Möglich ist die Beteiligungsfinanzierung auch über Sachanlagen. Ein Hersteller von Abfüllanlagen wendet sich an den Limonadenproduzenten. Er bietet ihm die kostenlose Nutzung einer Anlage an. Im Gegenzug erhält er ebenfalls eine Rendite.

    In beiden Fällen hat der Kapitalnehmer von den Einlagen profitiert. Die Kapitalgeber, Investor oder andere Unternehmen haben ebenfalls einen Nutzen durch die erhaltene Rendite.

    Beteiligungsgesellschaft als Kapitalgeber

    Bei einer Beteiligungsgesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen, dessen Ziel es ist, an der Beteiligung an anderen Unternehmen Geld zu verdienen. Zu diesem Zweck beteiligt sich eine Beteiligungsgesellschaft an der Eigenkapitalerhöhung von Firmen.

    Dabei ist die Gesellschaft in der Regel nur an Minderheitsbeteiligungen interessiert. Die Beteiligung kann als Aktionär, aber auch als Mitgesellschafter bei GmbHs oder Personengesellschaften erfolgen.

    Die Beteiligungsgesellschaft unterscheidet sich von der Holding dadurch, dass das Unternehmen lediglich Beteiligungen an Unternehmen hält. Aber sie strebt nicht danach, die Beteiligungen in Mehrheiten umzuwandeln, um die jeweiligen Firmen zu konsolidieren.

    Arten von Beteiligungsgesellschaften

    1. Eine wichtige Rolle für die Unterstützung von mittelständischen Unternehmen mit Fremdkapital spielen die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Als Institution der regionalen Wirtschaftsförderung wurden diese Anfang der 70er Jahre gegründet.
    2. Bekannte europäische Beteiligungsgesellschaften sind die Investor AB, Wendel, Sofina und Exor.
    3. Für Startups sind sogenannte „Business Angels“ wichtige Ansprechpartner für die Beteiligungsfinanzierung.

    Anwendungsbereiche

    Die Beteiligungsfinanzierung ist häufig wichtig bei der Unternehmensgründung. Durch das Hinzuziehen von weiteren Gesellschaftern oder Teilhabern kann die Eigenkapitalquote erhöht werden. Dadurch haben die neu gegründeten Unternehmen die Möglichkeit, ihr Geschäft aufzunehmen.

    Später wird die Beteiligungsfinanzierung bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs für die Kapitalerhöhung verwendet. Dabei kann folgenden Formen der Erhöhung des Eigenkapitals genutzt werden:

    • Ordentliche Kapitalerhöhung: Kapitalerhöhung gegen Einlagen 
    • Bedingte Kapitalerhöhung: nur so erhöht, als der Inhaber einer Wandel- oder Optionsschuldverschreibung von seinem Recht Gebrauch macht Aktien zu erwerben
    • Genehmigte Kapitalerhöhung: ermächtigt Vorstand einer Aktiengesellschaft für maximal fünf Jahre neue bzw. junge Aktien auszugeben

    Die jeweilige Form der Kapitalerhöhung ist bei Aktiengesellschaften im Aktiengesetz in den Paragraphen 182 bis 220, bei GmbHs im GmbH-Gesetz in den Paragraphen 55ff. geregelt.

    In diesen Unternehmensphasen ist die Beteiligungsfinanzierung wichtig und durchführbar

    • Gründungsphase: Wird ein Unternehmen neu gegründet, zum Beispiel ein Startup, benötigt es frisches Kapital, damit Mitarbeiter eingestellt oder Geräte und Maschinen angeschafft werden können. Ebenso wird das Geld für das Marketing zum Bekanntmachen der neuen Marke genutzt. Durch die Höhe der Einlagen steigt zugleich die Bonität des frisch gegründeten Unternehmens und damit steigen die Chancen auf Kredite von Banken. In der Regel erhalten die Teilhaber auch ein Mitspracherecht, das meist von der Höhe seiner Einlage abhängt.
    • Wachstumsphase: Wenn ein Unternehmen erfolgreich in den Markt gestartet ist, benötigt es Kapital, um weiter wachsen zu können. In dieser Phase sorgen meist Investoren dafür, dass frisches Eigenkapital durch eine Beteiligungsfinanzierung verfügbar wird.
    • Sanierungsphase: Sinkt der Umsatz eines Unternehmens und sind dringende finanzielle oder strukturelle Sanierungen nötig, kann eine Beteiligungsfinanzierung ebenfalls sinnvoll sein. Neue Gesellschafter geben frisches Kapital. Im Gegenzug erhalten sie Mitbestimmungsrechte sowie eine Rendite.
    • Phase des Ausscheidens eines Gesellschafters: Steigt ein Gesellschafter aus einem Unternehmen aus, zieht er in der Regel auch sein Kapital ab. In diesem Fall muss im Rahmen einer Beteiligungsfinanzierung schnell für einen Ausgleich des Eigenkapitals gesorgt werden.

    Vor- und Nachteile der Beteiligungsfinanzierung

    Mögliche Nachteile der Beteiligungsfinanzierung für Kapitalnehmer:

    • Keine Steuerlastsenkung durch Renditezahlungen
      Im Gegensatz zu Darlehenszinsen werden Dividendenausschüttungen oder andere Formen der Rendite nicht vom Gewinn abgezogen. Somit haben Unternehmen durch eine Beteiligungsfinanzierung in der Regel keine steuerlichen Vorteile.
    • Höhere Kapitalkosten
      Durch die Beteiligungsfinanzierung steigen die Kosten für gewinnabhängige Vergütungen. Zugleich ist es möglich, dass die Investoren aufgrund eines gestiegenen Eigenkapitalrisikos eine Sonderprämie verlangen.
    • Größere Personenzahl mit Mitspracherecht
      Wenn neue Gesellschafter aufgenommen werden, gibt es mehr Personen, die mitbestimmen. Entscheidungen können somit in der Regel schwerer getroffen werden

    Mögliche Nachteile einer Beteiligungsfinanzierung für Kapitalgeber:

    • Investitionsrisiko
      Haben Investoren Kapital bereitgestellt und das Unternehmen entwickelt sich schlecht, können sie damit auch einen Totalverlust erleiden.
    • Haftungsrisiko
      Mitbestimmungsrecht bedeutet häufig auch eine Mithaftung bei Unternehmensentscheidungen.

    Mögliche Vorteile einer Beteiligungsfinanzierung für Kapitalnehmer:

    • Hohe Eigenkapitalquote
      Eine hohe Eigenkapitalquote macht das Unternehmen wertvoller und somit attraktiver für weitere Investoren, weil dadurch deren Investitionsrisiko sinkt.
    • Hohe Haftungssubstanz
      Durch eine hohe Eigenkapitalquote steigt die Haftungssubstanz und somit steigt die Bonität bei Banken. Unternehmen können somit leichter Kredite aufnehmen.
    • Mehr Eigenkapital
      Durch die Steigerung des Eigenkapitals wird die Gefahr einer Insolvenz verringert.
    • Größere Unabhängigkeit
      Mit Hilfe einer Beteiligungsfinanzierung sind Unternehmen unabhängiger von Bankdarlehen oder anderen Finanzierungsformen.

    Mögliche Vorteile einer Beteiligungsfinanzierung für Kapitalgeber

    • Beteiligung an Erlösen
      Als Mitgesellschafter oder Teilhaber haben Kapitalgeber Anspruch am Gewinn, am Vermögen sowie an Liquidationserlösen.
    • Mitspracherechte
      Häufig können Kapitalgeber als Teilhaber oder Gesellschafter über die Verwaltung des Unternehmens mitbestimmen.

    Besonderheiten je nach Rechtsform

    Diese Unternehmensformen können eine Beteiligungsfinanzierung in Anspruch nehmen:

    • AG: Bei Aktiengesellschaften erfolgt die Beteiligungsfinanzierung meist durch die Ausgabe neuer Aktien. Dabei erhalten die Altaktionäre in der Regel ein Vorzugsrecht.
    • GmbH: Die Beteiligungsfinanzierung bei einer GmbH wird durch das Erhöhen des Eigenkapitals der jeweiligen Gesellschafter oder durch die Aufnahme neuer Gesellschafter durchgeführt.
    • Personengesellschaft: Ähnlich wie bei der GmbH findet bei einer Beteiligungsfinanzierung bei einer OHG oder GbR eine Aufnahme neuer Gesellschafter oder eine Kapitalerhöhung durch die Gesellschafter statt.
    • Einzelunternehmer/Kaufmänner: In diesem Fall kann die Beteiligungsfinanzierung durch Investoren erfolgen oder dadurch, dass der Unternehmer privates Vermögen in die Firma einbringt.

    Wie hoch der Umfang der Beteiligung ist oder ob es eine Begrenzung gibt, wird von den jeweiligen Gesellschaften individuell geregelt. Dabei müssen nicht nur die Stimm-, sondern auch die Besitzrechte berücksichtigt werden.

    Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG)

    Bei Kapitalgesellschaften unterscheidet sich die Vorgehensweise bei Kapitalerhöhungen.

    Beteiligungsfinanzierung bei einer AG

    Eine Beteiligungsfinanzierung bei einer Aktiengesellschaft entspricht einer Kapitalerhöhung. Einer solchen Erhöhung müssen mindestens 75 Prozent der Aktionäre auf der Hauptversammlung zustimmen. Dort wird dann beschlossen, wie viele neue Aktien herausgegeben werden, um die Kapitalerhöhung durchzuführen.

    Die Kapitalerhöhung basiert bei Aktiengesellschaften auf der Bilanz des Unternehmens. Danach wird ermittelt, in welchem Verhältnis die neuen zu den alten Aktien ausgegeben werden. Um Verwässerungen der Anteile zu vermeiden, werden die Aktionäre beim Kauf neuer Wertpapiere bevorzugt, die bereits Aktien des Unternehmens halten.

    Beispiel

    Die Hunde AG möchte einen Konkurrenten, die Katzen AG, übernehmen. Für die Übernahme benötigt das Unternehmen frisches Kapital. Zu diesem Zweck wird eine Aktionärsversammlung einberufen. Auf dieser wird mit Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen, das Eigenkapital durch einen Aktienemission um 20 Prozent zu erhöhen. Insgesamt existieren 100.000 Aktien mit einem Nennwert von zehn Euro. Die Erhöhung beträgt 20.000 Euro. Nun sollen 4.000 Aktien zu je fünf Euro ausgegeben werden. Die Altaktionäre erhalten dann für fünf Altaktien eine neue. Das Verhältnis beträgt 1:5.

    Beteiligungsfinanzierung bei einer GmbH

    Theoretisch ist es möglich, dass die Beteiligungsfinanzierung der GmbH durch eine Erhöhung der Beteiligung der bestehenden Gesellschafter durchgeführt wird. In der Praxis werden meist neue Gesellschafter hinzugenommen. Der Vorteil für die Gesellschafter liegt in der beschränkten Haftung der Gesellschaft. Sie haften nur mit ihrer Kapitaleinlage. Allerdings muss die Übertragung der Anteile von einem Notar beglaubigt werden.

    Beispiel

    Die Schuhsohlen GmbH verkauft Schuhsohlen aller Art. Nun möchten die zwei Gesellschafter das Unternehmen europaweit ausrichten. Hierfür wird neues Kapital benötigt. Aus diesem Grund nehmen sie noch zwei neue Gesellschafter auf, die mit ihren jeweiligen Anteilen die Haftung und die Mitsprache übernehmen.

    Personengesellschaften

    Eine Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften wie der OHG oder der GbR ist als Eigen- oder Außenfinanzierung möglich. So können bestehende Gesellschafter ihre Einlagen selbst erhöhen. Gängig ist jedoch auch die Aufnahme neuer Gesellschafter.

    Zu beachten ist dabei, dass sich durch die Einlagen auch die Machtverhältnisse innerhalb des Unternehmens verändern können. Zugleich müssen Personengesellschaften gemeinschaftlich geführt werden. Dadurch sind die Gesellschafter gesamtschuldnerisch haftbar.

    In der Praxis wird die Beteiligung bei einer Personengesellschaft deshalb meist auf zwei bis vier begrenzt.

    In diesem Punkt unterscheidet sich die Beteiligungsfinanzierung bei einer OHG von der Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG). Dort müssen die Gesellschafter nur in der Höhe ihrer Einlage haften. Zugleich sind sie von der Geschäftsführung oder -leitung ausgeschlossen.

    Beispiel

    Die Textil KG wird von zwei Gesellschaftern geleitet. Das Unternehmen muss dringend in neue Maschinen investieren, um auf dem Markt konkurrenzfähig zu bleiben.

    Deshalb wird ein neuer Gesellschafter aufgenommen. Er schießt Kapital zu, erhält dafür eine Rendite, hat aber kein Mitspracherecht bei weiteren geschäftlichen Entscheidungen.

    Einzelunternehmen

    Bei Einzelunternehmen kann die Beteiligungsfinanzierung entweder durch Eigenkapital des Unternehmers oder durch Einlagen stiller Gesellschafter erfolgen. Häufig wird das Einzelunternehmen im Zuge einer Beteiligungsfinanzierung zu einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft umfirmiert.

    Wird eine stille Beteiligung durchgeführt, wird der Kapitalgeber zwar an den Gewinnen beteiligt und erhält seine Einlage zurück, hat in der Regel aber kein Stimm- und Mitentscheidungsrecht. Eine Ausnahme bildet hier die atypische stille Beteiligung. Hier besteht sowohl ein Mitspracherecht als auch eine Beteiligung an den stillen Reserven des Unternehmens.

    Beispiel

    Ein Installateur bietet seinen Service als Einzelunternehmer an. Um neue Kunden zu erreichen und seinen Kundenstamm auszubauen sowie um neue Mitarbeiter einzustellen und Geräte zu kaufen, benötigt er zusätzliches Eigenkapital.

    Ein Investor erklärt sich zu einer stillen Beteiligung bereit. Er gibt dem Installateur 20.000 Euro für sein Vorhaben. Im Gegenzug wird er mit zehn Prozent am Umsatz des Unternehmens beteiligt.

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