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Verbraucherkredit

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: November 20, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zum Verbraucherkredit

    • Umfassender Verbraucherschutz
      Verbraucherkredite bieten Verbrauchern besonderen Schutz. So haben Banken verschiedene Pflichten, wie z.B. die Aufklärungspflicht, zu erfüllen.
    • Vielseitige Verwendungsmöglichkeit
      Im Gegensatz zur Baufinanzierung oder zum Existenzgründerdarlehen ist der Verbrauchkredit nicht fest gebunden und es gibt vielseitige Verwendungsmöglichkeiten, wie z.B. für den Autokauf oder für die Finanzierung einer Weltreise.
    • SCHUFA-neutrale Anfrage
      Eine Kreditanfrage bei FinanceScout24 wird nicht in der SCHUFA registriert und wirkt sich demnach nicht negativ für Sie aus.

    Wer einen Kredit aufnimmt, hat als Schuldner verschiedene Pflichten, die erfüllt werden müssen. Hierzu gehört zum Beispiel die regelmäßige Ratenzahlung. Um den für Sie passenden Kredit zu finden, ist ein Kreditvergleich empfehlenswert. Allerdings gibt es auch Rechte, die Verbraucher gerade bei Verbraucherkrediten genießen. In diesem Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um den Verbraucherkredit.

    Verbraucherkredit ist ein Oberbegriff für Kredite, die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher abgeschlossen werden. Der Vertrag wird schriftlich zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber abgeschlossen. Annahme und Antrag müssen in schriftlicher Form von beiden Vertragspartnern erklärt werden. Ein Abschluss in elektronischer Form mit elektronischer Signatur ist ebenfalls gültig.

    Zu den Verbraucherkrediten zählen:

    Im Gegensatz zur Baufinanzierung oder zum Existenzgründerdarlehen gibt es bei einem Ratenkredit vielseitige Verwendungsmöglichkeiten. Der Verbraucherkredit kann zum Beispiel für den Autokauf oder für die Finanzierung einer Weltreise verwendet werden. Die Kredithöhe von Ratenkrediten hängt von der Bonität des Verbrauchers ab. Bei Baufinanzierungen oder Existenzgründungen werden zusätzliche Kriterien herangezogen.

    Die gesetzliche Grundlage für Verbraucherkredite bildet Paragraph 491 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach gehören folgende Kredite nicht zum Verbraucherkredit:

    • Darlehen mit einer Kreditsumme von weniger als 200 Euro
    • Gewerbliche Darlehen
    • Privatkredite
    • Arbeitgeberdarlehen
    • Förderkredite
    • Zinslose Kredite
    • Pfandkredite
    • Darlehen, die innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden müssen
    • Darlehen, die in einem gerichtlichen Vergleich entstanden sind

    Für diese Darlehensformen gelten die strengeren Regeln der Verbraucherkredite nicht. Dies gilt zum Beispiel auch für Bearbeitungsgebühren, die Banken bei einem gewerblichen Kredit erheben dürfen, bei einem Verbraucherkredit jedoch nicht.

    So finden Sie den passenden Verbraucherkredit

    Wünsche, wie ein neues Auto oder eine teure Reise, müssen finanziert werden. Sind dafür keine Rücklagen da, muss eine alternative Finanzierungsmöglichkeit her. Angesichts der Vielzahl von Kreditmöglichkeiten können Verbraucher schnell den Überblick verlieren. Mit dem Verbraucherkredit sind Sie dabei unabhängig bei den Verwendungsmöglichkeiten. Ein Kredit-Vergleich kann Ihnen dabei helfen, Verbraucherkredite zu finden, die zu günstigen Konditionen angeboten werden und schnell verfügbar sind.

    Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich über Kredithöhe, Verwendungszweck und Laufzeit Gedanken machen, um den Kreditbetrag und die Laufzeit wählen zu können.

    Vergleichen Sie anschließend die Angebote und prüfen Sie die Tarifdetails. Ein Vergleich lohnt sich, um die besten Konditionen zu finden. Die Bank muss Sie, im Rahmen der Aufklärungspflicht, vor dem Kreditabschluss ausführlich aufklären.

    Wenn Sie einen Kreditantrag stellen wollen, können Sie sich direkt an einen Bankberater wenden oder eine Kreditanfrage über FinanceScout24 kostenfrei und unverbindlich durchführen. Ihr SCHUFA-Score wird damit nicht negativ beeinflusst - die Kreditanfrage steht lediglich für zehn Tage mit dem Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ in Ihren SCHUFA-Daten.

    Die Angaben zum Arbeitgeber und dem Beschäftigungsverhältnis sollten Sie wahrheitsgemäß beantworten. Um bei der Frage zum Einkommen alles richtig zu machen, sollten Sie die letzten Abrechnungen und Kontoauszüge bereit legen. Zuvor können Sie auch auf der Vergleichsseite den Kreditrechner nutzen, um beispielsweise die Laufzeit zu strecken und die monatliche Belastung damit zu verringern.

    Wenn Sie nun den Kreditvertrag vorliegen haben, sollten Sie diesen auf Formfehler prüfen. Fordern Sie immer eine Kopie des Kreditvertrages an, da Formfehler rückwirkend nicht mehr geltend gemacht werden können.

    Tipps zum Abschluss

    • Achten Sie darauf, dass die Bank Sie vor dem Kreditabschluss ausführlich aufklärt.
    • Prüfen Sie den Kreditvertrag auf Formfehler.
    • Fordern Sie immer eine Kopie des Kreditvertrags an.

    Formfehler nicht rückwirkend möglich

    Wenn Sie Ihren Darlehensbetrag bereits erhalten haben, gilt das in der Regel als teilweise Zustimmung zu den Kreditkonditionen. In diesem Fall können Sie sich zum Beispiel nicht mehr auf Formfehler beziehen, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen wollen.

    Diese Rechte haben Sie als Kunde

    Bei Verbraucherkrediten haben Banken verschiedene Pflichten zu erfüllen. Zunächst gilt die sogenannte Aufklärungspflicht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Kreditgeber über mehr Wissen zum Produkt verfügt und dadurch einen Vorteil hat.

    Aus diesem Grund muss er den Verbraucher ausführlich über das Produkt aufklären. Hierzu zählen die wichtigsten Kreditbedingungen wie Ratenhöhe, gesamte Darlehenshöhe, Rückzahlungsmodalitäten, Hinweise auf das Widerrufsrecht oder zu den Kosten des Kredits. Banken können dabei auf eine Mustervorlage zurückgreifen. Kunden erhalten zudem immer eine Kopie des Darlehensvertrags.

    Diese Rechte haben Sie bei Krediten!

    • Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten
    • Informationsrecht vor Vertragsabschluss
    • Recht auf Vertragskündigung bei fehlerhafter oder fehlender Widerrufsbelehrung
    • Recht auf vorzeitige Tilgung

    Diese Regelungen zum Verbraucherkredit kommen Verbrauchern zu Gute:

    Zwingende Formvorschriften Ein Verbraucherkredit muss bestimmten Formvorschriften genügen, damit es gültig ist. Hierzu gehört zum Beispiel, dass der Darlehensvertrag einer Schriftform bedarf. Diese Schriftform führt zusätzlich zur Beweiserleichterung. So kann ein Gläubiger nachweisen, dass ein rechtmäßiges Darlehen abgeschlossen wurde.
    Verpflichtende Angaben im Vertrag Für den erfolgreichen Vertragsabschluss sind folgende Pflichtangaben notwendig. Sie erleichtern zum einen die Risikoeinschätzung für den Kreditgeber und zum anderen den Nachweis, dass ein Kreditvertrag geschlossen wurde:
    1. Name und Anschrift des Kreditgebers
    2. Darlehensart
    3. effektiver Jahreszins
    4. Vertragslaufzeit
    5. Sollzinssatz
    6. Fälligkeit der Raten
    7. Ratenhöhe
    8. Zahl der Raten insgesamt
    9. Bedingungen für die Auszahlung
    10. Auflistung sonstiger Kosten
    Verantwortlichkeit des Unternehmers Das Kreditinstitut ist zur Beachtung der Regelungen verpflichtet. Ansonsten riskiert es Rechtsfolgen.
    Widerrufsrecht Bei Verbraucherkrediten haben die Nutzer nach Paragraph 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Widerrufsrecht. Das gilt auch für ein mit dem Darlehen verbundenen Geschäft.
    Einwendungen möglich Wird das Darlehen an einen neuen Gläubiger abgetreten, haben Verbraucher das Recht, Widerspruch einzulegen. Ein Verzicht auf Einwendungen ist unwirksam.
    Verbot abstrakter Verbindlichkeiten Die Schuld des Verbrauchers darf nicht durch abstrakte Verbindlichkeiten verstärkt werden.
    Angaben zur Verzugszinsen Auf diese Weise sollen Verbraucher vor einer Überschuldung geschützt werden.
    Eingrenzung der Kündigungsmöglichkeiten bei Zahlungsverzug Kann ein Schuldner seine Raten nicht fristgemäß tilgen, kann der Kreditgeber den Vertrag nicht sofort kündigen und die gesamte Darlehenssumme fordern.

     

    Formmängel im Verbraucherkredit

    Verstößt ein Kreditgeber gegen Formvorgaben, ist der Vertrag nichtig. Weitere Folgen von Formverstößen sind:

    • Rückzahlung von zu viel gezahlten Zinsen bei fehlenden Angaben zum effektiven Jahreszins oder Sollzins: In diesem Fall wird auf den gesetzlichen Zinssatz zurückgestuft. Eine ähnliche Regelung gilt, wenn der gesamte Darlehensbetrag nicht angegeben wird.
    • Zu niedrig angegebener effektiver Jahreszins: Hier wird ebenfalls der gesetzliche Zinssatz angesetzt und der Sollzinssatz entsprechend angepasst.
    • Keine Schulden durch die Restschuldversicherung: Bei Formfehlern müssen Verbraucher auch keine Gebühren für die Restschuldversicherung bezahlen.
    • Wann kann ein Formfehler gelten gemacht werden und wann nicht?

    Widerrufsmöglichkeit

    Für Verbraucherkreditsverträge gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Eine Ausnahme bilden Umschuldungen, beim Notar beurkundete Verträge oder bei einem Dispositionskredit. Auf das Recht auf Widerruf muss im Kreditvertrag deutlich hingewiesen werden.

    Die Widerrufsfrist startet mit dem Abschluss des Vertrags und beträgt 14 Tage. Voraussetzung dafür ist außerdem, dass der Darlehensgeber seiner gesetzlichen Informationspflicht nachgekommen ist.

    Gibt es Formfehler oder fehlerhafte Informationen über das Widerrufsrecht, gibt es keine Widerrufsfrist. Verbraucher können ihren Darlehensvertrag dann theoretisch jederzeit widerrufen und das Darlehen kündigen. Möglich ist auch eine spätere Rückforderung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung, wenn die Widerrufsbelehrung des Vertrags fehlerhaft war.

    Vorzeitige Rückzahlung

    Die Laufzeit eines Verbraucherkredits ist im Kreditvertrag festgelegt. Sie beträgt bei kleineren Krediten in der Regel zwischen zwölf und 84 Monaten, bei Baufinanzierungen kann die Kreditlaufzeit bis zu 30 Jahre oder mehr betragen.

    Wenn Kreditnehmer ihren Verbraucherkredit vorzeitig ablösen wollen, hat die Bank ein Recht auf eine Entschädigung. Sie wird Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Hier gibt es Unterschiede zwischen herkömmlichen Ratenkrediten und Darlehen, die mit einer Grundschuld abgesichert sind, wie Immobilienfinanzierungen.

    • Herkömmlichen Ratenkredite: Wurde ein Kreditvertrag nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden. Darlehensnehmer können das Darlehen jederzeit kündigen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird in diesem Fall auf ein Prozent der Restschuld beschränkt. Ist die Laufzeit kürzer als zwölf Monate, sinkt die Vorfälligkeitsentschädigung auf 0,5 Prozent der Restschuldsumme.

    Vorzeitige Ablösung eines Ratenkredits

    Wenn Sie einen Ratenkredit vorzeitig ablösen wollen und die Restschuld beträgt 2.500 Euro, müssen Sie 25 Euro an Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber zahlen.

    • Mit Grundschuld besicherte Kredite: Im Gegensatz zu herkömmlichen Ratenverträgen ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen mit eingetragener Grundschuld nicht eingeschränkt. Sie wird für jeden Vertrag individuell festgelegt. Deshalb müssen Verbraucher in diesem Fall unbedingt vor Vertragsabschluss prüfen, welche Gebühren die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung erhebt.

    Verpflichtungen der Bank bei Zinsbindungen

    Beinhaltet der Darlehensvertrag eine Zinsbindung, ist der Kreditgeber verpflichtet, die Verbraucher vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zu informieren.

    Der Gesetzgeber hat Paragraph 493 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Darin wird die Bank verpflichtet, den Kunden spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist über deren Ende zu informieren. So hat der Verbraucher die Möglichkeit, in der Zwischenzeit eine günstigere Anschlussfinanzierung zu suchen oder er kann die Restschuld aus eigenen Mitteln begleichen.

    Zinsen bei Verbraucherkrediten

    Wenn Kreditinstitute oder Vergleichsportale für Kredite werben, sind sie zur Angabe des sogenannten „Zweidrittel-Zinssatzes“ verpflichtet. Damit wird ein Mindestzinssatz angegeben, den mindestens 66 Prozent der Bankkunden erhalten würden. Auf diese Weise soll es Verbrauchern einfacher gemacht werden, verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen.

    Banken sind außerdem zur Angabe des effektiven Jahreszinses verpflichtet. Dieser Zinssatz gibt Verbrauchern einen Hinweis auf die gesamten Kosten des Darlehens. Jedoch sind im Effektivzins nicht alle Zusatzkosten erfasst. Restschuldversicherungen oder Bereitstellungszinsen sind nicht Bestandteil des effektiven Jahreszinses.

    Fragen und Antworten

    Wann greift die Restschuldversicherung?

    Viele Banken bieten ihren Kunden eine Restschuldversicherung für Verbraucherkredite an. Diese Versicherungen sollen dann greifen, wenn ein Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bedienen kann, weil er zum Beispiel erkrankt oder arbeitslos geworden ist. In der Praxis reicht der Versicherungsschutz jedoch häufig nicht aus, sodass die Restschuldversicherung wirkungslos bleibt. Deshalb ist bei herkömmlichen Ratenkrediten meist von einer solchen Versicherung abzuraten, da sie die Kreditkosten nur unnötig erhöht. Bei einer Bau- oder Immobilienfinanzierung hingegen ist eine Kreditabsicherung sinnvoll. Denn durch die hohe Restschuld droht bei Zahlungsausfall ein finanzieller Ruin. Eine spezielle Restschuldversicherung sollte in diesem Fall jedoch nicht abgeschlossen werden. Vielmehr sind Risikolebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen die bessere Alternative.

    Entstehung des Verbraucherkredits?

    Die Rechte von Konsumenten bei Verbraucherdarlehen gehen auf die „Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge“ aus dem Jahr 2008 zurück. Damals wurden die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, diese Regelungen im Jahr 2010 in nationales Recht umzusetzen. Der Verbraucherkredit ist demnach ein Ergebnis dieser Vorgaben. Wichtige Ziele der EU waren dabei mehr Informationen für den Verbraucher sowie konkretere Angaben beim Kreditvertrag. Nicht betroffen von der EU-Richtlinie waren Baufinanzierungen oder Darlehen, die mit einer Grundschuld verbunden sind.

    Beispielrechnung

    ¹-0,4% Effektiver Jahreszins bei: 1.000€ Netto-Darlehensbetrag, 12 Monate Laufzeit, 0,00% fester Sollzins p.a., monatliche Rate 83,15€, Gesamtbetrag 997,83€, Fidor Bank | Entspricht zugleich dem repräsentativen Beispiel gem. § 6a PAngV. Kredit erfordert Online-Kontoauszug (Kontoblick) und Eröffnung eines Girokontos bei der Fidor Bank. Das Girokonto ist während der Kreditlaufzeit kostenlos.

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