Als Termingeschäfte werden Finanzkontrakte bezeichnet, im Zuge derer sich Vertragsparteien verpflichten, die gegenseitige Erfüllung über mehr als zwei Tage hinaus auf einen gewissen Zeitpunkt zu verschieben.
Ein Termingeschäft ist ein Handel mit Wertpapieren, Rohstoffen, Devisen oder Waren, dessen Kaufvertrag erst zu einem Zeitpunkt in der Zukunft erfüllt werden muss. Eine andere Bezeichnung für Termingeschäft ist „Zeitgeschäft“. Werden ausschließlich Waren über Terminkontrakte gehandelt, wird auch von „Warentermingeschäft“ gesprochen.
Häufig werden außerdem die englischen Begriffe „Future“ oder „Forward“ verwendet. Termingeschäfte können sowohl an der Börse als auch außerbörslich abgewickelt werden. Finden sich zwei Partner außerhalb einer Börse, können sie theoretisch jeden Handel in ein Termingeschäft verwandeln.
Durch die in die Zukunft verlegte Vertragserfüllung unterscheidet sich das Termingeschäft vom Kassageschäft. So wird die Ware oder das Wertpapier beim Kassageschäft sofort nach Erhalt bezahlt.
Bei den Termingeschäften wird zwischen unbedingten oder bedingten Termingeschäften unterschieden. Ein unbedingtes Termingeschäft stellt für beide Seiten die Pflicht zur Erfüllung am festgelegten Termin dar. Dazu zählen die börsenmäßig gehandelten Futures sowie die OTC gehandelten Forwardgeschäfte. Bei einem bedingten Termingeschäft hingegen verfügt ein Partner über das Recht, das Geschäft verfallen zu lassen. Typisch dafür sind Optionen.
Termingeschäfte in der Alltagspraxis
In der Alltagspraxis können Termingeschäfte mit einem Kauf auf Rechnung bei einem Produkt, das erst noch erstellt wird, verglichen werden.
So muss der eine Vertragspartner die Ware erst in der Zukunft liefern, während der Käufer das Produkt ebenfalls erst in der Zukunft unter Einhaltung einer bestimmten Frist bezahlen muss.
Termingeschäfte seit 1970 in Deutschland wieder erlaubt
Termingeschäfte mit Wertpapieren waren in Deutschland längere Zeit verboten. Der Gesetzgeber wollte Anleger und Geschäftsleute dadurch vor den Gefahren dieser Finanzgeschäfte bewahren.
Ein erstes Verbot wurde 1931 umgesetzt und es dauerte bis 1970, bis Termingeschäfte auf Wertpapierbasis wieder möglich waren. Der Handel erfolgt seither in Form von Optionen. Termingeschäfte mit Waren konnten schon früher wieder realisiert werden. So startete die Hamburger Warenterminbörse bereits 1954 wieder mit dem Optionshandel für Zucker und Kaffee.
Lange Tradition als Finanzinstrument
Der Ursprung der Termingeschäfte reicht bis ins 16. Jahrhundert nach Amsterdam zurück. Die Metropole entwickelte sich zu einem Zentrum für den Handel mit Terminkontrakten. Diese Verträge waren wichtig, um den Kauf von Rohstoffen in Überseegebieten sowie für Tulpen abzusichern.
Eine erste reine Terminbörse wurde im Jahr 1732 im japanischen Osaka geschaffen. Handelsobjekt war vor allem Reis. Die New Yorker Börse startete den Handel mit Termingeschäften rund um Kaffee im Jahr 1880, Hamburg zog nur sieben Jahre später nach. Ziel war es hier, vor allem bei Kaffeehandel Preisrisiken abzumildern.
Der Sinn von Termingeschäften
Grundsätzlich können mit Termingeschäften drei Zwecke verknüpft werden:
- Hedging: In diesem Fall werden Futures verwendet, um die finanziellen Risiken beim Waren- oder Wertpapierkauf zu minimieren.
- Trading: Bei dieser Variante werden Optionen zu einem Spekulationsobjekt, bei dem Käufer und Verkäufer auf Preisunterschiede setzen. Seit dem Jahr 2018 steht Tradern der Grundfreibetrag von 9.000 Euro zu.
- Arbitrage: Werden die Termingeschäfte in diesem Sinn genutzt, steht vor allem das Ausnutzen von Preisunterschieden auf unterschiedlichen Märkten im Fokus.
Rechtliche Basis
Es gibt in Deutschland keine allgemein verbindliche gesetzliche Regelung von Termingeschäften. Sie finden stattdessen in Einzelgesetzen wie dem Kreditwesengesetz oder dem Wertpapierhandelsgeschäft Erwähnung.
Gemäß Paragraph 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zählen Termingeschäfte zu den Derivaten.
Arten von Termingeschäften
Bedingte Termingeschäfte | |
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Börsennotiert | Nicht börsennotiert |
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Unbedingte Termingeschäfte | |
Börsennotiert | Nicht börsennotiert |
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Basiswerte
Die Basiswerte von bedingten und unbedingten Termingeschäften werden auch „Underlying“ genannt. Dabei kann es sich sowohl um Waren als auch Rohstoffe sowie um Wertpapiere, Devisen, Edelmetalle, Swaps oder Derivate handeln. Möglich ist außerdem der Handel mit Geldmarktinstrumenten wie Schatzanweisungen oder Anleihen.
Vorteile und Nachteile
Termingeschäfte wurden ursprünglich zur Absicherung gegen finanzielle Risiken beim Handel eingeführt. Diesen Vorteil bieten Terminkontrakte noch heute. Zugleich haben Anleger die Möglichkeit, mit Optionen Gewinne erzielen, wenn sich der Kurs eines Basiswerts im Laufe des Terminkontrakts bis zur vereinbarten Frist negativ entwickelt. Eine besondere Form des Termingeschäfts sind dabei Leerverkäufe. Gewinne lassen sich mit Termingeschäften ebenfalls durch Preisunterschiede an verschiedenen Märkten erzielen. Je nach Art des Basiswerts kann die Rendite dabei sehr hoch ausfallen.
Ein weiterer Vorteil bei einem Termingeschäft besteht für den Käufer darin, dass er das nötige Kapital nicht sofort bereitstellen muss. In der Regel wird nur eine anteilige Sicherheit verlangt. Der Händler wiederum hat den Vorteil, dass er die vereinbarten Basiswerte ebenfalls erst in der Zukunft verfügbar haben muss und so auf fallende Preise spekulieren kann.
Nachteile von Termingeschäften bestehen im Kurs, Währungs- oder Liquiditätsrisiko. So ist es für Laien in der Regel nicht so leicht absehbar, ob ein Termingeschäft überhaupt lohnenswert ist.
Wie bei allen Formen des Investments sollten Anleger sich auf der Basis von Risiko und Rendite für oder gegen den Handel mit Termingeschäften wie Derivaten oder Optionen entscheiden. Durch die spekulative Natur dieser Geldanlage ist ein Totalverlust möglich.
Das muss im Vertrag stehen
- Kontrahenten
Dabei handelt es sich um die Namen von Käufer und Verkäufer. - Basiswert
Dieser Wert bezeichnet das Produkt, das gehandelt wird, zum Beispiel Wertpapiere oder Rohstoffe. - Betrag
Dieser bezieht sich auf die Höhe der Summe, für die Wertpapiere oder Waren gekauft werden. - Fälligkeit
Dieses Datum gibt an, wann der Vertrag erfüllt werden muss. - Settlement
Dabei handelt es sich um die definierten Verpflichtungen innerhalb des Vertrags.
Die Verträge für Termingeschäfte sind heute in der Regel standardisiert. Die Standards werden zum Beispiel von der International Swaps and Derivates Association (ISDA) vorgegeben.
Tageskurs hat keinen Einfluss auf den Erlös
Der Tageskurs zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung hat keinen Einfluss auf den Erlös, da lediglich der bei Vertragsabschluss vereinbarte Terminkurs gültig ist.
Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer
Im Rahmen des Vertrags verpflichtet sich der Käufer, dass er den vereinbarten Preis zum Fälligkeitsdatum bezahlt und dem Verkäufer die vereinbarte Menge des Basiswerts abnimmt.
Der Verkäufer ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt eine bestimmte Menge des Basiswerts zum festgelegten Preis an einen festgelegten Käufer zu veräußern.
Einordnung von Terminmärkten
Terminmärkte gehören ebenso wie Kassamärkte zum Kapitalmarkt. Dabei bildet die Arbitrage die Verknüpfung zwischen Kassa- und Terminmarkt. Grundsätzlich wird zwischen Terminmärkten an der Börse und außerhalb der Börse unterschieden. Gehandelt werden dort ausschließlich Futures.
Außerbörsliche Termingeschäfte werden auch „Over-The-Counter-Termingeschäfte“ oder „OTC“ genannt. Bei dieser Art von Handel treten die Marktteilnehmer entweder direkt miteinander in Verbindung oder sie nutzen sogenannte „Clearinghäuser“ als Vermittler.
Zu den bekanntesten Terminbörsen zählen heute die EUREX, Euronext, Singapore Exchange, Euronext.LIFFE, Euribor sowie die Chicago Mercantile Exchange.