Der Begriff Kreditauskunft bezeichnet eine Auskunftserteilung und -einholung durch ein Kreditinstitut im Bezug auf eine Anfrage oder eine Kreditgewährung. Im wirtschaftlichen Bereich hat sich dieses Verfahren bewährt und in den Alltag eingefunden, insbesondere vor großen finanziellen Vertragsabschlüssen werden zumeist Informationen über den Geschäftspartner eingefordert um dessen Kreditwürdigkeit zu prüfen. Die Prüfung von Kreditrisiken durch eine Kreditauskunft erfolgt allerdings nicht nur durch Kreditinstitute sonder auch durch Wirtschaftsauskunfteien sowie die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Die Schufa dient in erster Linie dem Zwecke Banken vor Kreditausfällen und Kreditbetrügern zu schützen. Die eingeholten Informationen sind streng vertraulich zu behandeln, der Umfang orientiert sich an den AGB. Eine Kreditauskunft wird des Öfteren auch im Auslandsgeschäft eingefordert. Je nach Kunde verwendet die Bank unterschiedliche Informationen, denn der Verlust eines Kunden mit hohem Stellenwert bedeutet enorme Gewinneinbußen. Die Informationen können sich unterschiedlich gestalten, die Auskunft, dass der Kunde das Kreditinstitut als einzige Bankverbindung besitze spiegelt eine hohe Vertrauensbasis wieder. Aussagen dass der Kunde Überziehungen in Anspruch nehme oder Kreditvergabe Vertrauenssache sei weisen auf eine niedrige Bonitätsstufe hin. Banken an sich ziehen vor der Vergabe von Krediten oder ähnlichen risikobehafteten Geschäften zumeist Kreditauskünfte ein, denn sie sind auf eine Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmer angewiesen. Bei der Schufa bedeutet ein negativer Eintrag, dass Kreditnehmer noch nicht durch ein Schuldverhältnis aufgefallen sind. Positive Einträge weisen dagegen auf bestehende oder vergangene Zahlungsunfähigkeiten hin. Anzuführen sind die zumeist sehr hohen Gebühren welche für eine Kreditauskunft erhoben werden, daher sollten vor der Einholung einer Kreditauskunft Angebote verglichen werden. Allgemein gesehen ist zu unterscheiden zwischen Auskünften über privat!e Kundenund Geschäftsleute oder Unternehmen. Auskünfte über private Kunden dürfen nur nach vorheriger Zustimmung dieser erfolgen, Auskünfte über gewerbliche Kunden dürfen nur im Falle einer vorherigen schriftlichen Untersagung dieser erteilt werden.