Einige, wenn gleich nicht alle, private Haftpflichtversicherungen haften im Rahmen des Wassersports für Schäden, die beim Gebrauch von Faltbooten, Schlauchbooten, Segelbooten oder mit dem eigenen Windsurfbrett entstehen. Der Versicherungsschutz deckt motorisierte Wasserfahrzeuge wie Motorboote, Segelboote und Ruderboote mit Außenmotor, Jet-Skis und Jachten jedoch nicht ab. In einen solchen Fall ist die Wassersporthaftpflicht für die Schadensregulierung zuständig.
Die Wassersporthaftpflicht ist speziell für den Besitzer, den Skipper des Bootes, gedacht. Sie versichert jedoch nicht nur den Halter. Der Versicherungsschutz weitet sich auch auf alle aus, die für die Bedienung des Gerätes berechtigt bzw. verantwortlich sind. Sollte der Halter keine Wassersport-Haftpflicht besitzen, muss er selbst für den Schaden aufkommen, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Boot, Schwimmern oder sonstigen anderen Wassersportlern kommt – und diese sind enorm hoch. Wenn sich zum Beispiel ein Unfallbeteiligter schwer verletzt, hat der Bootsbesitzer unter Umständen ein Leben lang für dessen finanzielle Versorgung zu zahlen und muss sämtliche Behandlungs- und Genesungskosten tragen. Auch eventuelle Schäden an Bauwerken können ins Geld gehen.
In bestimmten europäischen Ländern, in denen Wassersport möglich und verbreitet ist, ist eine Wassersporthaftpflichtversicherung sogar obligatorisch. So muss man zum Beispiel in Griechenland die „Blaue Versicherungskarte“ als Nachweis der Versicherung an Bord mitführen. Auch die Mindestdeckungssummen sind in den jeweiligen Ländern unterschiedlich und können oftmals deutlich geringer als in Deutschland ausfallen. Aus diesem Grund ist eine Versicherung, ähnlich einer Mallorca-Police , die man von den Autoversicherungen kennt, sinnvoll. Sie versichert das eigene Wassersportfahrzeug und auch im Ausland gecharterte Boote und bietet Versicherungsschutz für Skipper, Crew und deren Gäste. Bei einer solchen Versicherung ist eine maximale Deckung von fünf Millionen Euro möglich.
In unserer Tabelle haben wir die Mindestdeckungssummen für die beliebtesten Reiseländer für Sie zusammengestellt, sofern sie vorgeschrieben sind: