Während bei Privatdarlehen der Verwendungszweck frei wählbar ist, so sind Baudarlehen immer zweckgebunden. Sie werden vergeben bei einer Immobilienfinanzierung oder bei allen im Zusammenhang mit der Immobilie getroffenen Maßnahmen. Das heißt im Umkehrschluss, dass ein Baudarlehen nur erhalten kann, wer auch eine Immobilie besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder einfach nur um ein Grundstück handelt.
Denn die Höhe des Baudarlehens wird für die Bank als Sicherheit im Grundbuch der Immobilie eingetragen. Üblicherweise werden Baudarlehen ab einer Summe von 30000 Euro ausgezahlt; eine Grenze nach oben gibt es nicht. Bei einem Baudarlehen schließt der Immobilienbesitzer mit der Bank einen Kreditvertrag ab, der meist eine Laufzeit von 25 bis 30 Jahren, manchmal auch 35 Jahren hat. In diesem Darlehensvertrag werden neben der Kreditsumme auch die Höhe der Zinsen festgeschrieben. Diese Zinsfestschreibung läuft jedoch nach 10 Jahren aus, sodass der Kreditnehmer mit der Bank die Höhe der Zinsen über die Restlaufzeit des Baudarlehens hinaus neu verhandeln kann.
Sind die Konditionen jedoch schlecht oder fühlt sich der Kreditnehmer bei der Bank nicht mehr gut aufgehoben, kann er unter Kündigung des Baudarlehens bei einem anderen Kreditinstitut eine Neufinanzierung abschließen. Sollte die Zinsbindung im Vertrag länger als 10 Jahre festgeschrieben worden sein, so kann das Baudarlehen trotzdem nach dieser Zeit gekündigt werden. Bevor Banken allerdings eine Zusage für ein Baudarlehen geben, werden vorab Gespräche nötig sein, wie hoch die Beleihung der Immobilie sein soll. Üblicherweise werden vom Erwerber 20 % bis 30 % an Eigenkapital erwartet.
Das kann aus handwerklichen Eigenleistungen bestehen wie auch aus Barmitteln. Ist allerdings kein Eigenkapital vorhanden bzw. erst später verfügbar, muss die Immobilie zu 100 % finanziert werden. Das hat zur Folge, dass die Banken dem Kunden einen Risikozuschlag auf das Baudarlehen, sprich ein Darlehen mit höheren Zinsen anbieten.Bei Abschluss des Baudarlehens soll der Kunde aber auch mit der Bank über Vertragsinhalte wie Bearbeitungsgebühren und Schätzkosten verhandeln. Auch eine mögliche Einmalzahlung oder eine vorzeitige Ablösung des Baudarlehens sollte beachtet werden. In Zeiten niedriger Zinsen sollte mit der Bank auch über die Möglichkeit einer langfristigen Zinsbindung gesprochen werden; in ungünstigen Zinszeiten gilt das Gegenteil entsprechend.