Eine Grundschuld ist allgemein die Belastung eines Grundstücks so, dass ein bestimmter Geldbetrag aus dem Grundstück an einen Grundschuldgläubiger zu zahlen ist. Sie ist also im Prinzip eine Zahlungsverpflichtung, auch wenn keine konkrete Forderung vorliegt. Das Besondere bei einer Eigentümergrundschuld liegt darin, dass die Grundschuld speziell auf den Namen des Eigentümers eingetragen ist im Grundbuch. Häufig liegt diesem Vorgang der Wunsch zugrunde, sich eine höhere Rangstelle zu sichern. Dies kann sich auf eine eventuelle Kreditaufnahme, eine Grundschuld oder Hypothek beziehen.
Die Wahrung eines Ranges ist vor allem für eine etwaige erneute Kreditsicherung von Vorteil. Wenn jemand zwei Kredite aufnimmt und dafür zwei Grundschulden eintragen lässt, so hat die zweite eingetragene Grundschuld einen niedrigeren Rang. Ist die erstrangige abgelöst, kann sie jederzeit wieder auf einen anderen Kreditgeber übertragen werden. Nur bei einer Löschung würde der Rang verloren gehen.Ein Vorteil der Eigentümergrundschuld ist es, dass der Grundstückseigentümer durch die Eigentümergrundschuld eine einfache Sicherheit stellen kann. Er kann den Grundschuldbrief abtreten, ohne dass der Empfänger eingetragen wird im Grundbuch.
Dies spart die ansonsten entstehenden Kosten einer Umschreibung.Grundsätzlich kann eine Eigentümergrundschuld auch entstehen durch Schenkung beziehungsweise Erbschft vom ursprünglichen Darlehensgeber.Kraft Gesetz ist auch in dem Falle von einer Eigentümergrundschuld zu sprechen, wenn die gesicherten Forderungen bei einer Hypothek ganz oder zum Teil erloschen sind.Dies kann durch eine Kredittilgung stattfinden. Im Grundbuch ist es allerdings nicht erkennbar, wenn die Restbestandteile einer Hypothek sich dann in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt haben.Wird das Grundstück vom Inhaber verkauft, so spricht man anschließend von einer Fremdgrundschuld. In diesem Fall hat also ein Dritter das Recht auf Vollstreckung in das Grundstück bei bestehenden Forderungen."