Die degressive Abschreibung ist eine Methode, Güter – wie vom Finanzamt verlangt – über ihre Lebensdauer hinweg gestückelt als Ausgabe geltend zu machen, also ,,von der Steuer abzusetzen". Degressiv bedeutet dabei, dass die Abschreibungsbeträge mit einem hohen Wert beginnen und über die Jahre hinweg abnehmen. Die dazu notwendigen Staffelsätze und Gesamtjahre sind dabei in der AfA-Tabelle festgelegt. Bei neuen Betriebsgebäuden im Privatbesitz einer Person kann die degressive Abschreibungsmethode dabei nicht mehr angewendet werden.